Dortmund, 20. Dezember 2022
Bundesgerichtshof weist Revision ab
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ermittelte zusammen mit der Steuerfahndung Hagen in den Jahren 2018 und 2019 gegen einen Bauunternehmer aus Witten sowie einen Beihilfetäter mit Wohnsitz in Lünen.
Der Bauunternehmer hatte über einen mehrjährigen Zeitraum Schwarzlöhne an seine Arbeitnehmer gezahlt und dies durch den Erwerb von Scheinrechnungen in großem Umfang abgedeckt. Ihm wurden zunächst Beitrags- und Lohnsteuerschäden in einer Gesamthöhe von 4,5 Millionen Euro vorgeworfen.
Das Landgericht Bochum verurteilte den Bauunternehmer am 15. November 2021 nach zahlreichen Verhandlungstagen zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren und drei Monaten, den Gehilfen zu zwei Jahren und zehn Monaten.
Gegen die Urteile wurde jeweils Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wies diese im Oktober 2022 jedoch als unbegründet ab.