Gewinnabschöpfung für Öl- und Gasfirmen sowie einer Erlösobergrenze für Stromerzeuger – Erlöse iHv zwei bis vier Milliarden Euro erwartet
Außergewöhnliche Herausforderungen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Die Regierung brachte heute einen Initiativantrag zu einer Gewinnabschöpfung für Öl- und Gasfirmen sowie einer Erlösobergrenze für Stromerzeuger im Nationalrat ein. Mit der Maßnahme sollen zwei bis vier Milliarden Euro an Einnahmen generiert werden, mit denen Unterstützungen für Haushalte und Firmen finanziert werden sollen.
„Es ist ein Faktum, dass sehr viele Firmen im Energiebereich jetzt durch Zufall sehr gute Geschäfte machen, mit den steigenden Energiepreisen, während diese für Betriebe und die Menschen insgesamt zu einer Belastung geworden sind. Es ist in der aktuellen Situation eine Frage der Fairness, dass der Staat hier eingreift. Das ist ein fairer und temporärer Beitrag der Unternehmen in einer außergewöhnlichen Situation. Ein Beitrag, der 1:1 in die bereits auf den Weg gebrachten Unterstützungsmaßnahmen für die Österreicherinnen und Österreicher investiert wird.“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Bei Öl- und Gasfirmen soll ein Teil des Gewinns abgeschöpft werden, bei Stromerzeugern werden die Erlöse gedeckelt. Hintergrund dieser Maßnahme ist eine europäische Verordnung, die Österreich umzusetzen hat. Dadurch wird ein Teil der krisenbedingten Gewinne bzw. Erlöse abgeschöpft und zur Gegenfinanzierung der Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen verwendet.
Das Sammelgesetz umfasst 2 Maßnahmen: Ein Energie-Krisen-Beitrag fossile Energieträger, der für Öl- und Gasunternehmen gilt sowie ein Energie-Krisen-Beitrag Strom, der eine Erlös-Obergrenze für Stromerzeuger darstellt.
Energie-Krisen-Beitrag fossile Energieträger
Wenn Gewinne der Öl- und Gasunternehmen heuer und im nächsten Jahr zu 20 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen vier Jahre liegen, werden diese rückwirkend von 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2023 zu 33 Prozent abgeschöpft. Wenn keine Investitionen in die Energiewende nachgewiesen werden können, steigt dieser Wert auf bis zu 40 Prozent. Der Prozentsatz orientiert sich daran, wie er in den meisten anderen europäischen Ländern festgesetzt wird – z. B. Niederlande und Frankreich.
Energie-Krisen-Beitrag Strom: Er betrifft Erzeuger von Strom
Abgeschöpft werden 90 Prozent von jenem Erlös pro Megawattstunde, der 140 Euro übersteigt. Wenn Investitionen in die Energiewende nachgewiesen werden können, steigt dieser Wert auf bis zu 180 Euro. Diese Maßnahme tritt mit 1. Dezember in Kraft und ist bis 31. Dezember 2023 befristet.
(BMF/Österreich v. 18.11.2022)