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Österreichisches BMF: Finanzausschuss beschließt Abschaffung der Kalten Progression und Senkung der Lohnnebenkosten

Steuerzahler künftig erst ab 11 693 Euro steuerpflichtig – Tarifgrenzen steigen jährlich um den Inflationswert – Analyse des Budgetdienstes: Relative Entlastung im Bereich von 2 000 Euro pro Monat brutto am höchsten.

Im heutigen Finanzausschuss wurde die Abschaffung der Kalten Progression beschlossen. Die schleichende Steuerer-höhung wird somit mit 1.1. des kommenden Jahres abgeschafft. Konkret bedeutet das: Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern.

Bisher waren Steuerzahler ab einer Einkommensgrenze von 11 000 Euro steuer-pflichtig – im nächsten Jahr liegt diese Grenze bei 11 693 Euro. So steigen alle Tarifstufen in den kommenden Jahren um den Inflationswert. Als Grundlage für die Erhebung der Inflation haben IHS und WIFO einen Steuer-Progressions-Bericht vorgelegt. Dieser Bericht weist für den Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022 eine Inflation von 5,2 % aus. Daraus ergibt sich, dass die Menschen mit der Abschaffung der Kalten Progression im kommenden Jahr um 1,85 Mrd. Euro entlastet werden.

Finanzminister Magnus Brunner: „Wir können es uns nicht leisten, jetzt nicht zu helfen. Da die Inflation längerfristig hoch bleibt, müssen wir nun festgefahrene Strukturen ändern, um den Menschen mehr Geld zum Leben zu geben. Mit der Abschaffung der Kalten Progression beenden wir die schleichende Steuerer-höhung. Wir geben den Menschen damit Geld zurück, das ihnen die Inflation genommen hat. So entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher langfristig. Es ist ein Akt der Fairness, dass den arbeitenden Menschen, die von der massiven Teuerung betroffen sind, mehr Netto vom Brutto bleibt.“

Zusätzlich wird eine langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt: die Sen-kung der Lohnnebenkosten. Damit wird auch ein Signal für die Lohnverhandlungen gesetzt. Mit der Senkung des FLAF-Beitrags um 0,2 % kommt es zu einer Entlastung von 1,5 Mrd. Euro bis 2026. Bereits beschlossen wurde die Senkung der UV-Beiträge um 0,1 %. Insgesamt werden somit die Lohnnebenkosten ab 2023 dauerhaft um insgesamt 0,3%-Punkte gesenkt und der Wirtschafts-standort Österreich gestärkt.

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft werden zum ersten Mal seit 20 Jahren die Umsatzgrenzen für die Pauschalierung angehoben. Davon profitieren bis zu 50 000 Landwirte: Die Umsatzsteuerpauschalierungsgrenze wurde von 400 000 Euro auf 600 000 Euro und die Ertrag-steuerpauschalierungsgrenze von 130 000 Euro auf 165 000 Euro erhöht. Auch die Einnahmengrenze für L&F Nebentätigkeiten wurde erhöht.

(Quelle: PM Österreichisches BMF vom 3.10.2022)