DRSC/RNE: Vereinbarung einer Kooperation zur Erleichterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) geben in ihrer am 8.9.2022 veröffentlichten Kooperationsvereinbarung bekannt, Unternehmen in Deutschland gemeinsam bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. RNE und DRSC zeichnen sich gemeinsam durch ihre Vielfalt an Unterstützern aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft aus.

Mit der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) beginnt eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung. In Deutschland werden zukünftig ca. 15 000 Unternehmen umfangreich über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte berichten müssen. Entsprechend dem Europäischen Green Deal sollen dadurch Finanzströme in nachhaltige Investitionen gelenkt werden, um so den Übergang zu einer zukunftsgerichteten, ressourceneffizienten, gerechten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu ermöglichen.

Zahlreiche Unternehmen werden sich erstmals (in diesem Detailgrad) mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen, die zukünftig auch die vor- und nachgelagerte Unternehmenstätigkeit entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens umfasst. Somit sind mittelbare Auswirkungen auch auf kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zu erwarten, sofern diese nicht aufgrund der Kapitalmarktorientierung ohnehin unmittelbar von der CSRD erfasst sind.

In ihrer Kooperationsvereinbarung „Gemeinsam die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland stärken“ streben RNE und DRSC daher insbesondere eine gemeinsam organisierte KMU-Pilotgruppe an, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU proaktiv zu diskutieren. Die Erkenntnisse der Pilotgruppe und die Erfahrungen mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) sollen auch in den Standardsetzungsprozess der EFRAG eingebracht werden, die sich in den nächsten Monaten ebenfalls mit den besonderen Bedürfnissen von KMU befassen wird. Sie sollen auch die Weiterentwicklung des DNK um die Anforderungen der CSRD ermöglichen, da bereits jetzt eine Vielzahl von KMU mit dem DNK zur eigenen Nachhaltigkeitsleistung berichten.

Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, kommentiert die Kooperationsvereinbarung wie folgt: „Die Kooperationsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um deutschen Unternehmen angesichts der zunehmend komplexen Regulatorik eine klare Orientierung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen in die Praxis zu bieten.“

RNE-Vorsitzender Dr. Werner Schnappauf sieht in der strategischen Zusammenarbeit eine große Chance: „Die Bündelung der Expertisen der beiden Kooperationspartner schafft wertvolle Synergien, um Unternehmen bei einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Wirtschaftsweise zu unterstützen. Die Transformation ist ein Gemeinschaftswerk! Ganz im Sinne des SDG 17 ‘Partnerschaften zur Erreichung der Ziele’ werden wir zukünftige Herausforderungen nur gemeinsam lösen – diesen Ansatz verfolgen RNE und DRSC mit ihrer Kooperation.“

(www.drsc.de)