Der Staat darf sich nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger an der Inflation bereichern. Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Es sieht vor, für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation anzupassen, um so Mehrbelastungen zu vermeiden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat am 10.8.2022 die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Damit sollen inflationsbedingte steuerliche Mehrbelastungen ausgeglichen werden, indem die Steuerlast an die Inflation angepasst wird.
Von den Verbesserungen profitieren rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer. Bewusst ausgenommen davon sind jedoch besonders hohe Einkommen, für die der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent greift.
Mit den Änderungen sollen nicht nur steuerliche Mehrbelastungen vermieden werden, sondern für zahlreiche Menschen bedeuten sie auch weniger Verwaltungsaufwand: Für mehr als 270 00 Bürgerinnen und Bürger fällt damit auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung weg. Das betrifft unter anderem rund 75 000 Rentnerinnen und Rentner.
(Quelle: PM BMF vom 10.8.2022)