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BMF: Aufzeichnungspflicht und Geschäftsprüfung der Lohnsteuerhilfevereine

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Aufzeichnungspflicht (§ 21 Steuerberatungsgesetz (StBerG)) und zur Geschäftsprüfung (§ 22 StBerG) der Lohnsteuerhilfevereine.

Das Schreiben ist abrufbar unter Aufzeichnungspflicht und Geschäftsprüfung der Lohnsteuerhilfevereine (bundesfinanzministerium.de)

(Meldung, 13.5.2022)