Der Entwurf des BMF-Schreibens befasst sich mit den Änderungen der Behandlung von Minder- und Mehrabführungen in körperschaftsteuerlichen Organschaftsfällen. Die bisherige Bildung steuerlicher Ausgleichsposten wurde infolge der Neuregelung des § 14 Absatz 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021 (BStBl. I, Seite 889) durch die Einlagelösung ersetzt. Diversen Verbänden wurde Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme zu dem Entwurf abzugeben. Diese werden in die abschließende Erörterung des Entwurfs des BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder einbezogen. Näheres ist dem Anschreiben zu entnehmen.
(BMF, Mitteilung vom 14.4.2022)
BMF-Schreiben abrufbar unter: Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einlagelösung nach § 14 Absatz 4 KStG i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (bundesfinanzministerium.de)