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Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 Investmentsteuergesetz (InvStG) 2004

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 17.11.2020 (Bundessteuerblatt Teil 1 (BStBl. I) 2020 Seite 1225) wie folgt neu gefasst (Änderungen sind im Fettdruck kenntlich gemacht): …

(BMF, Mitteilung vom 14.4.2022)

BMF-Schreiben abrufbar unter: Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach InvStG 2004 (bundesfinanzministerium.de)

(BMF-Schreiben vom 7.4.2022 – IV C 1 – S 1980-1/19/10082 :006)