Die Phase der intensiven Erörterungen im Finanzausschuss des Bundestags über den Regierungsentwurf des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes naht in großen Schritten. Der DStV warb bereits im Vorwege eindringlich um Nachjustierungen bei dem darin enthaltenen Fristenkonzept.
Das von der Bundesregierung geplante Fristenkonzept ist ein Schritt in die richtige Richtung zur Entlastung der coronabedingt arg strapazierten kleinen und mittleren Kanzleien. Dennoch berücksichtigen die Maßnahmen nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbands e. V. (DStV) die zusätzlichen Herausforderungen durch die Grundsteuer-Feststellungserklärungen und die Schlussabrechnungen zu den Corona-Wirtschaftshilfen nicht hinreichend. Durch das geplante Abschmelzen würde sich etwa die Bearbeitungszeit für die Steuererklärungen 2021 im Vergleich zum regulären Turnus von zwölf Monaten um zwei Monate auf zehn Monate verkürzen. Dies würde eine zusätzliche Erhöhung des Zeitdrucks in den Kanzleiabläufen bedeuten.
DStV-Präsident StB Torsten Lüth wandte sich daher jüngst an den finanzpolitischen Sprecher der SPD, MdB Michael Schrodi, die finanzpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, MdB Katharina Beck, und an den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Bundestags, MdB Alois Rainer (CDU/CSU). Er berichtete von der Praxislage und zeigte die knappen Zeithorizonte sowie die Zusatzaufgaben anhand eines aussagekräftigen Zeitstrahls auf. Seine Bitte: Verlängerung der Frist für die Steuererklärungen 2021 bis Ende August 2023 und danach eine Abschmelzung um jeweils einen Monat.
Die Gesprächspartner zeigten viel Verständnis für die Ausführungen. Sie deuteten an, dass sie die Anliegen mit in die Erörterungen des Finanzausschusses des Bundestags zum Gesetzentwurf nehmen würden.
(Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. vom 13.4.2022)