Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreibens vom 12. August 2021 (BStBl I Seite 1050) punktuell angepasst.
(BMF vom 18.03.2022)
Das Schreiben ist abrufbar unter
© IMAGO / Westend61
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreibens vom 12. August 2021 (BStBl I Seite 1050) punktuell angepasst.
(BMF vom 18.03.2022)
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