Die Bundesregierung hat die Ergebnisse einer Studie, in der die Arbeit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen kritisch bewertet wird, als nicht nachvollziehbar zurückgewiesen. Besonders das Verhältnis zwischen der Anzahl der in einem Jahr abgegebenen Verdachtsmeldungen und der im selben Zeitraum abgeschlossenen strafrechtlichen Verfahren stelle keinen tauglichen Indikator für die Qualität des Filterprozesses durch die „Financial Intelligence Unit“ (FIU) dar, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/670) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/556). Zudem könnten die innerhalb eines Jahres von der FIU an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegebenen Verdachtsmeldungen nicht unmittelbar mit den in demselben Zeitraum abgeschlossenen strafrechtlichen Verfahren in Bezug gesetzt werden.
Die AfD-Fraktion hatte in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage unter Verweis auf die Studie geschrieben, während sich die registrierten Verdachtsmeldungen von 2017 bis 2020 mehr als verdoppelt hätten, habe die FIU hingegen kaum mehr Fälle an die Polizei und Staatsanwaltschaften weitergeleitet.
(Quelle: hib 71/2022 vom 18.2.2022)