Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung hat im Jahr 2021 in Niedersachsen 3 777 Arbeitgeber geprüft. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs.20/609) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 20/466) mit. Die Abgeordneten hatten sich nach der Zahl der Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Niedersachsen erkundigt. Eine Differenzierung nach Kontrollen zum Mindestlohngesetz sei aber in der Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht vorgesehen, teilt die Bundesregierung weiter mit.
(Quelle: hib 50/2022 vom 10.2.2022)