Nach Kontrollen zwecks Einhaltung des Mindestlohngesetzes im Jahr 2021 in Niedersachsen erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (Drs. 20/466). Die Bundesregierung soll angeben, bei wie vielen Kontrollen in wie vielen Betrieben die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Niedersachsen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes geprüft habe und wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt worden seien. Außerdem interessiert sich die Fraktion für die Zahl der Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren in Niedersachsen wegen Nichteinhaltung des Mindestlohngesetzes. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweist die Fraktion Die Linke auf eine Analyse des DIW, nach der 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhalten würden, obwohl er ihnen zustehe. Allein in Niedersachsen werde die Zahl auf 212 000 geschätzt. Im Jahr 2020 habe der Zoll in Niedersachsen aber lediglich 450 Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Mindestlohngesetz eingeleitet, 130 weniger als im Jahr zuvor.
(Quelle: hib 31/2022 vom 26.1.2022)