Ab dem 1. Januar 2025 wird die Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Einrichtungen ausgeweitet. Leistungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen) unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie private Unternehmer erbringen, unterliegen ab diesem Zeitpunkt der Umsatzsteuer. Grund ist die Umsetzung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Danach können auch Kommunen und öffentliche Einrichtungen Unternehmereigenschaft haben und in Konkurrenz zu privaten Unternehmern stehen.