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BFH: Beschränkte Nachhaftung des Insolvenzschuldners für Masseverbindlichkeiten

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Haftung des Insolvenzschuldners mit seinem insolvenzfreien Vermögen während des Insolvenzverfahrens nicht in Betracht kommt, wenn Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten allein auf Handlungen des Insolvenzverwalters beruhen. Dies gilt auch, wenn das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 der Insolvenzordnung) eingestellt wurde.

BFH, Beschluss vom 6.10.2026 – IX B 40/26

(Amtlicher Leitsatz)