1. NV: Ein Missverständnis über die Aufrechterhaltung der Ladung genügt nicht, um das Ausbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen im Beweistermin zu entschuldigen.
2. NV: Der ordnungsgemäß als Zeuge geladene Ehepartner eines Prozessbeteiligten ist von seiner Pflicht, im Termin zu erscheinen, nur befreit, wenn er sein Zeugnisverweigerungsrecht vor dem Termin gegenüber dem Finanzgericht erklärt.
BFH, Beschluss vom 30.9.2026 – VI B 45/26
(Amtliche Leitsätze)


