Das zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ erleichtert die Steuerklassenwahl und gibt weitere Hinweise (u.a. zum Faktorverfahren).
(BMF, Mitteilung vom 24.5.2022)
Das Merkblatt ist hier abrufbar: Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind (aktualisierte Fassung) (bundesfinanzministerium.de)