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Document 31998D0212

98/212/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. April 1997 über eine Beihilfe Italiens zugunsten Enirisorse S.p.A. (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. L 80 vom 18.3.1998, p. 32–40 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1998/212/oj

31998D0212

98/212/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. April 1997 über eine Beihilfe Italiens zugunsten Enirisorse S.p.A. (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 080 vom 18/03/1998 S. 0032 - 0040


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 16. April 1997 über eine Beihilfe Italiens zugunsten Enirisorse S.p.A.

(Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (98/212/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1,

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a),

nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß diesen Artikeln,

in Erwägung nachstehender Gründe:

I

Mit Schreiben vom 15. Januar 1996 teilte die Kommission der italienischen Regierung ihren Beschluß mit, wegen einer staatlichen Beihilfe an das Unternehmen Enirisorse S.p.A. und seine Tochterunternehmen (nachfolgend "Enirisorse" genannt) das Verfahren gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten.

Enirisorse, einer damals 100%igen Tochtergesellschaft der italienischen Staatsholding ENI, wurde im Zeitraum 1992 bis 1996 neues Kapital in Höhe von 1 819 Milliarden ITL zugeführt. Die Kommission beschloß, in bezug auf diese Kapitalzuführungen das Verfahren einzuleiten. Der Beschluß der Kommission wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (1) veröffentlicht, wobei die übrigen Mitgliedstaaten und die Betroffenen aufgefordert wurden, sich zu den fraglichen Maßnahmen zu äußern.

Die italienische Regierung hat mit Schreiben vom 3. Juli 1996, vom 5. August 1996 und vom 13. Januar 1997 geantwortet.

Von keinem anderen Mitgliedstaat oder Betroffenen sind Äußerungen bei der Kommission eingegangen.

II

In ihrer Antwort auf das Schreiben bezüglich der Einleitung des Verfahrens hat die italienische Regierung Einzelheiten über den Plan zur Umstrukturierung von Enirisorse mitgeteilt und folgende allgemeine Stellungnahmen abgegeben:

1. Die Kapitalzufuhr sei nicht vom Staat vorgenommen und auch keine öffentlichen Mittel hierzu verwendet worden;

2. die von ENI zugunsten von Enirisorse vorgenommene Kapitalzufuhr entspreche dem Grundsatz des Privatinvestors und stelle daher keine staatliche Beihilfe dar;

3. die Kapitalzufuhr stelle allenfalls eine staatliche Beihilfe dar, die mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sei.

Zu Ziffer 1 trägt die italienische Regierung vor, daß die Kapitalzufuhr nicht unmittelbar durch den Staat, sondern durch ENI erfolgt sei und daß die Maßnahmen von ENI gegenüber ihrer Tochtergesellschaft Enirisorse nicht ohne weiteres als Handlungen des italienischen Staates betrachtet werden könnten.

Die italienische Regierung wies dabei darauf hin, daß ENI im Juli 1992 von einem öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsunternehmen in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Die ENI-Aktien werden vom Schatzministerium gehalten.

ENI unterliege auch nicht mehr den Anweisungen der Regierung.

Im November 1995 habe das Schatzministerium 15 % der ENI-Aktien für insgesamt 6 300 Milliarden ITL veräußert. ENI sei an den Börsen von Mailand, London und New York notiert.

Sämtliche Kapitalzufuhren seien von ENI mit Eigenmitteln vorgenommen worden, die aus anderen, in anderen Bereichen tätigen Unternehmen der Gruppe stammten; es handele sich somit nicht um öffentliche Mittel.

Zu Ziffer 2 trug die italienische Regierung vor, daß die Kapitalzufuhren ausschließlich mit Eigenmitteln von ENI durchgeführt worden seien, um ein durchgreifendes Programm zur Schließung, Liquidation und Umstrukturierung von Unternehmen und/oder Geschäftsbereichen zu finanzieren. Außerdem sei die Kapitalzufuhr für die Gesellschaft kostengünstiger gewesen als das Vergleichsverfahren.

Nach Auffassung der italienischen Regierung stand das Verhalten der Gesellschaft hinsichtlich der Kapitalzufuhr im Einklang mit den Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 21. März 1991, Rechtssache 303/88 (2), Italien/Kommission. Dort führt der Gerichtshof aus, daß eine Muttergesellschaft während eines beschränkten Zeitraums Verluste einer ihrer Tochtergesellschaften übernehmen kann, um dieser die Einstellung ihrer Tätigkeit unter möglichst günstigen Bedingungen zu ermöglichen. Der Gerichtshof fügte hinzu, solche Entscheidungen könnten nicht nur mit der Wahrscheinlichkeit eines mittelbaren materiellen Gewinns begründet werden, sondern auch mit anderen Erwägungen, etwa dem Bemühen um Imagepflege des Konzerns oder um Neuorientierung seiner Tätigkeit.

Hilfsweise trägt die italienische Regierung die unter Ziffer 3 genannte Stellungnahme vor. Danach handele es sich bei den Kapitalzufuhren um eine staatliche Beihilfe, die gemäß Artikel 92 Absatz 3 Buchstaben a) und c) mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sei, da sie langfristig die Entwicklung von benachteiligten Gebieten fördere, die sich in einer wirtschaftlichen Krisensituation befänden, und die Umstrukturierung eines wichtigen Wirtschaftszweiges begünstige, ohne die Handelsbedingungen in einem Maße zu beeinträchtigen, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderliefe.

Prüfe man die Kapitalzufuhren vor dem Hintergrund der Leitlinien der Gemeinschaft über staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (3) (nachfolgend "die einschlägigen Leitlinien der Gemeinschaft" genannt), so komme man nach Auffassung der italienischen Regierung zu dem Schluß, daß sie den dort aufgeführten Bedingungen entsprechen.

III

Enirisorse wurde 1991 als "reine" Holdinggesellschaft gegründet, um die wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen der ENI-Gruppe zu optimieren und vor allem die Verwaltung der Beteiligungen der Gruppe in folgenden Geschäftsbereichen einer zentralen Stelle mit alleiniger Verantwortung zu übertragen:

a) NE-Metallbergbau, Abbau von Pyrit und dessen Weiterverarbeitung zu Schwefelsäure sowie Steinkohlenbergbau (Carbosulcis), zusammengefaßt in der Gruppe Agip Miniere (12 Unternehmen und 21 Produktionsstätten);

b) Steinkohlenbergbau im Ausland, Verkokung in Italien, Vermarktung von Steinkohle und Koks in Italien und im Ausland, zusammengefaßt in der Agipcoal-Gruppe (25 Unternehmen und 11 Produktionsstätten);

c) NE-Metallurgie, zusammengefaßt in der Gruppe Nuova Samim (7 Unternehmen und 12 Produktionsstätten);

d) anorganische Chemie in den Bereichen Barium, Bor, Chlor/Soda/Kali, Schleifmittel und gesinterte Erzeugnisse sowie Forschung über Hightech-Werkstoffe, zusammengefaßt in der Samatec-Gruppe (5 Unternehmen, 9 Produktionsstätten).

ENI und sein Aktionär beschlossen 1991, die nichtstrategischen Geschäftsbereiche abzustoßen, um die Rentabilität der strategischen Bereiche durch Aufgabe der verlustbringenden Tätigkeiten wiederherzustellen. Endziel des gesamten Vorgangs war es, die Holdinggesellschaft zu privatisieren.

Zu diesem Zweck erstellte Enirisorse einen Plan für außerordentliche Eingriffe, der eine Reihe von Maßnahmen umfaßte:

a) bezüglich der vormals zu Agipcoal gehörenden Geschäftsbereiche (Steinkohle und Koks), deren Betriebsergebnisse im allgemeinen zufriedenstellend waren: vollständige Privatisierung nach vorheriger Schließung einer Koks-Produktionsstätte, durch die die größtmögliche Wertsteigerung des Geschäftsbereichs möglich wurde;

b) für die vormals zu Agip Miniere gehörenden Geschäftsbereiche:

1. Veräußerung der wirtschaftlich gesunden oder jedenfalls für private Marktteilnehmer interessanten Unternehmen/Beteiligungen im Ausland;

2. Liquidation der gesamten Aktivitäten im italienischen Bergbau sowie Schließung der Produktionsstätten trotz der hohen Kosten für die Umweltsanierung und die Umsiedlung der Belegschaften, da diese Geschäftsbereiche strukturell bedingte Verluste erbrachten (NE-Metallgewinnung, Pyrit- und Steinkohlenbergbau);

3. geringfügige Investitionen zwecks Umstrukturierung des Geschäftsbereichs Schwefelsäure, der dadurch im Wert gesteigert und veräußert werden könne;

c) für die vormals zu Samatec gehörenden Geschäftsbereiche (anorganische Chemikalien und Schleifmittel):

1. Liquidation der Geschäftsbereiche, die strukturell bedingte Verluste machten, und Schließung der Produktionsstätten (Schleifmittel);

2. Veräußerung der Geschäftsbereiche, die von anderen Unternehmen geführt werden konnten und deren Schließung außerdem mit hohen Kosten für die Umweltsanierung verbunden wäre (Barium, Bor, Chlor/Soda/Kali, künstliche Diamanten);

d) für die vormals zu Nuova Samim gehörenden Geschäftsbereiche (Metallurgie):

1. Veräußerung der Unternehmen/Geschäftszweige, für die offensichtlich Interesse bei anderen Unternehmen bestand und deren Liquidation/Schließung mit erheblichen Kosten verbunden wäre;

2. Umstrukturierung der Metallgewinnung zwecks späterer Privatisierung;

3. Liquidation der nicht veräußerbaren Randbereiche.

Gleichzeitig plante Enirisorse eine Reihe von Maßnahmen zur Rationalisierung der Gesellschaft, die darauf abzielten, andere ENI-Unternehmen, die in einem Sektor oder einer Region führend waren, einer einzigen verantwortlichen Stelle zu unterstellen.

Im Rahmen dieses Plans wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:

a) Neuorganisation der Gesellschaft und Verschmelzung mit den Muttergesellschaften der einzelnen Geschäftsbereiche (Agip Miniere, Agipcoal, Nuova Samim, Terfin, Samatec) und mit anderen kleineren Unternehmen (Temav, Ardisia, Unicoke u. a.) durch deren Übernahme in Enirisorse; die Firmensitze wurden von 14 auf 2, der Personalbestand von 650 auf 216 reduziert (Stand 31. März 1996);

b) Schließung von insgesamt 16 Betrieben der Metallindustrie, des Bergbaus und des Bereichs Diversifikation, die nicht rentabel waren und nicht saniert werden konnten, sowie Schließung von 5 kleineren metallurgischen Produktionsstätten;

c) Liquidation von Unternehmen der Bereiche Bergbau und Diversifikation, die nicht rentabel waren und nicht entsprechend dem Grundsatz des Privatunternehmers saniert werden konnten, (SIM, Carbosulcis, Mineraria Campiano, Attività Meridionali, Simur und einige kleinere Unternehmen) sowie von Handels- und Finanzierungsgesellschaften, die nicht mehr zweckdienlich waren (Nonfermet, Eurobatex, Nuova Samim Metals, Agipcoal International und einige kleinere Unternehmen);

d) Veräußerung aller Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen, die im Steinkohlen- und Kokssektor tätig waren (Agipcoal USA, Agipcoal South Africa, Agipcoal Australia, Carbones del Guasare, Nuova Italiana Coke und einige kleinere Unternehmen);

e) Veräußerung/Liquidation sämtlicher Unternehmen für anorganische Chemikalien und Schleifmittel (Società Chimica di Larderello, Società Sali di bario, Eurosic, Supradiamant, Karl Hertel);

f) Veräußerung sämtlicher Aktivitäten (Unternehmen und Geschäftszweige) im Bereich des Aluminiums (Sacal), der Kupferraffination (Betriebe von Moncalieri, Pieve Vergonte und Sulmona), der Rauchbehandlung in Stahlwerken (Ponte Nossa) und der Bleiraffination (Betriebe von Paderno Dugnano und Marcianise);

g) Veräußerung von Comerint (Dienstleistungen in den Bereichen Ingenieurwesen und Ausbildung) und des Unternehmens Manifatture Cotoniere del Mezzogiorno.

Durch die Veräußerungen, die Verschmelzung mit nicht mehr zweckdienlichen Gesellschaften durch deren Übernahme in Enirisorse und die Liquidation von Unternehmen wurde die Anzahl der operativen Unternehmen im Zeitraum von 1992 bis März 1996 von 60 auf 3 reduziert: Pertusola Sud, Nuova Solmine, die beide von Enirisorse abhängig sind, und Enirisorse selbst.

Die Anzahl der in Betrieb befindlichen Produktionsstätten wurde von 56 auf 5 verringert (Stand 31. März 1996), von denen drei zu Enirisorse gehören (kombinierte Anlagen von Portovesme/San Gavino in den Bereichen Zink und Bleigewinnung, Porto Marghera für Kupfer, der Bereich Bronze/Messing von Paderno Dugnano), eine zu Pertusola Sud (Crotone für Zink) und eine zu Nuova Solmine (Scarlino für Schwefelsäure).

Die Zahl der Beschäftigten sank von 10 200 am 31. Dezember 1991 auf 2 800 am 30. April 1996 (einschließlich der Beschäftigten der in Liquidation befindlichen oder nicht mehr aktiven Unternehmen).

Die obengenannten Unternehmen und fünf Betriebe stellen die strategischen Geschäftsbereiche von Enirisorse dar (Kupfer, Blei, Zink und Schwefelsäure). Der Plan sieht vor, die wirtschaftliche und finanzielle Effizienz der strategischen Geschäftsbereiche durch Verkauf und Schließung eines Teils dieser Betriebe/Unternehmen wieder herzustellen, wobei nur zwei Produktionsstätten übrigbleiben sollen.

Der gegenwärtige Stand stellt sich wie folgt dar:

a) der Bereich Bronze/Messing von Paderno Dugnano wurde veräußert;

b) bezüglich des Betriebs Porto Marghera wurde mit einem potentiellen Käufer eine Absichtserklärung unterzeichnet;

c) der Betrieb Pertusola Sud wird bis Ende 1997 geschlossen oder stillgelegt oder aber an einen interessierten Käufer abgegeben, der den Komplex wahrscheinlich in eine Anlage zur Nickelproduktion umwandeln wird.

Somit verbleiben die Produktionsstätten von Portovesme/San Gavino (Zink und Blei) sowie von Scarlino (Schwefelsäure) als letzte strategische Geschäftsbereiche von Enirisorse.

Mit Ablauf des Fünfjahreszeitraums 1992 bis 1996 wird Enirisorse von seinem Aktionär Kapitalzufuhren in Höhe von 1 819 Milliarden ITL erhalten und für die Umsetzung des Plans verwendet haben.

Nach Schätzung von Enirisorse belaufen sich die Einnahmen durch Veräußerung von Unternehmen und Geschäftszweigen im gleichen Zeitraum auf etwa 840 Milliarden ITL.

Die Einnahmen durch Verkäufe schlüsseln sich wie folgt auf (einschließlich der geschätzten Einnahmen durch die gegenwärtig laufenden Veräußerungen):

i) 454 Milliarden ITL aus dem Verkauf von Unternehmen der Bereiche Steinkohle und Koks;

ii) 220 Milliarden ITL aus dem Verkauf der Beteiligungen an ENI International Holding, Sofid, Padana Assicurazione;

iii) 107 Milliarden ITL aus dem Verkauf der metallurgischen Geschäftsbereiche (vormals Nuova Samim);

iv) 58 Milliarden ITL aus dem Verkauf kleinerer Unternehmen aus anderen Wirtschaftszweigen.

Die Gesamtsumme der durch Einzahlungen der Aktionäre und durch Verkäufe erzielten Finanzmittel beläuft sich auf 2 658 Milliarden ITL, die in dem genannten Fünfjahreszeitraum wie folgt verwendet wurden:

a) 448 Milliarden ITL zur Verringerung der anfänglichen Verschuldung von Enirisorse und der von Enirisorse übernommenen Nuova Samim, hauptsächlich gegenüber den Finanzierungsgesellschaften der ENI-Gruppe;

b) 822 Milliarden ITL zur Deckung des Defizits - einschließlich der früheren Verluste - der Bergbau- und Diversifikationsunternehmen, die in Liquidation befindlich sind oder ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben. Die Kosten der Liquidationen setzen sich im wesentlichen zusammen aus den Kosten für das noch beschäftigte Personal, für die Beschaffung neuer Arbeitsplätze oder für Anreize zur Umsiedlung sowie aus den Kosten für Umweltschutzmaßnahmen (Sanierung der Standorte und Schlackenendlagerung).

Der mit der Liquidation verbundene Bedarf wurde durch folgende Maßnahmen gedeckt:

i) 425 Milliarden ITL für Unternehmen der ehemaligen Agip Miniere (SIM, SIMUR, Mineraria Campiano, Agip Australia);

ii) 160 Milliarden ITL für Carbosulcis;

iii) 115 Milliarden ITL für Samatec;

iv) 113 Milliarden ITL für Unternehmen des Bereichs "Diversifikation" (frühere Terfin);

v) 9 Milliarden ITL für kleinere Unternehmen;

c) 53 Milliarden ITL für die Umstrukturierung von Nuova Solmine, die im Zeitraum 1992/93 in folgender Form vorgenommen wurde: Veräußerung des Geschäftsbereichs Pyritabbau, Schließung der Bergwerke, Einleitung von Maßnahmen zur Umweltsanierung, Umstellung der Anlagen auf die Herstellung von Schwefelsäure aus Schwefel (mit Abbau der Produktionskapazitäten) sowie Umsetzung oder Umsiedlung der überzähligen Belegschaftsmitglieder; die auf diese Weise umstrukturierte Nuova Solmine schreibt seit 1995 Gewinne, und zwar 10 046 Millionen ITL im Jahr 1995 und 5 312 Millionen ITL im Jahr 1996; für 1997 werden Überschüsse in Höhe von 7 057 Millionen ITL und für 1998 von 10 590 Millionen ITL vorausgeschätzt;

d) 973 Milliarden ITL für die Umstrukturierung (einschließlich der Periodenverluste) der metallurgischen Geschäftsbereiche, die früher zu Nuova Samim gehörten und dann von Enirisorse übernommen wurden. Die Kosten für diese Umstrukturierung schlüsseln sich wie folgt auf:

1. 93 Milliarden ITL für liquidierte oder veräußerte Gesellschaften;

2. 280 Milliarden ITL für Pertusola Sud (Crotone), davon 123 Milliarden zur Deckung von Ersatzinvestitionen und der Verluste des Geschäftsjahrs (77 Milliarden ITL im Zeitraum 1992/93; 33 Milliarden ITL im Zeitraum 1994/95; 13 Milliarden ITL im Jahr 1996); die übrigen 157 Milliarden ITL für außerordentliche Belastungen im Zeitraum 1992-1996 einschließlich der für das laufende Jahr geschätzten Belastungen (Anreize für die Umsiedlung von Belegschaftsmitgliedern in Höhe von 26 Milliarden, Kosten für die Schlackenendlagerung und die Umweltsanierung in Höhe von 95 Milliarden sowie Wertminderung der Aktiva in Höhe von 36 Milliarden);

3. 600 Milliarden ITL für die metallurgischen Geschäftsbereiche der früheren Nuova Samim, davon 200 Milliarden für außerordentliche Belastungen im entsprechenden Zeitraum (100 Milliarden für Anreize zur Umsiedlung von Belegschaftsmitgliedern und 100 Milliarden für Umweltschutzmaßnahmen) sowie 400 Milliarden ITL für Betriebsverluste (243 Milliarden) und Investitionen (157 Milliarden) im Zeitraum 1992-1996;

e) 362 Milliarden ITL zur Deckung der allgemeinen, finanziellen und außerordentlichen Kosten der Holding Enirisorse. Von diesem Betrag entfallen 117 Milliarden auf außergewöhnliche Belastungen (vor allem Anreize für die Umsiedlung des Personals) und 245 Milliarden auf allgemeine Kosten und finanzielle Belastungen.

Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß die Umstrukturierung von Enirisorse im wesentlichen aus der Aufgabe eines großen Teils der Geschäftsbereiche in Form einer Schließung/Liquidation von Tochterunternehmen und Produktionsstätten oder ihrer Veräußerung an Dritte bestand. Nach der Umstrukturierung besteht Einirisorse aus Pertusola Sud, Nuova Solmine (beide von Enirisorse abhängig) und Einirisorse selbst (Stand März 1996). Die Zahl der Produktionsstätten wurde von 56 auf 5 verringert. Enirisorse kontrollierte unmittelbar die kombinierten Anlagen von Portovesme/San Gavino, den Betrieb von Porto Marghera und den Geschäftsbereich Bronze/Messing von Paderno Dugnano; Pertusola Sud kontrolliert die Betriebsstätte Crotone, Nuova Solmine die Betriebsstätte Scarlino.

Die genannten Produktionsstätten bilden gemeinsam mit der zentralen Verwaltung den Kern der umstrukturierten Gesellschaft Enirisorse.

Wirtschaftliche und finanzielle Effizienz läßt sich jedoch nur erzielen, wenn die Anzahl der strategischen Tätigkeitsbereiche weiter verringert wird. Zu diesem Zweck ist geplant, die Betriebe von Marghera und Paderno Dugnano sowie Pertusola Sud aufzugeben. Diese Betriebe und Unternehmen sollen 1997 veräußert oder geschlossen werden. Nur die Produktionsstätte Protovesme/San Gavino (Blei und Zink) von Enirisorse und die Schwefelsäureproduktion von Nuova Solmine sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt operativ, obgleich eindeutig die Absicht besteht, auch diese Geschäftsbereiche zu privatisieren.

Die gesamte Operation hat die Aktivitäten von Enirisorse deutlich reduziert, wie der Rückgang des Jahresumsatzes der Gruppe zeigt: er sank von 1 867 Milliarden ITL im Jahre 1992 auf geschätzte 810 Milliarden ITL in 1997.

Auch in den strategischen Geschäftsbereichen wurde eine Reduzierung der Kapazitäten vorgenommen, die noch im Gange ist, wie die folgenden Tabellen über die Entwicklung der Produktionskapazitäten für Blei, Zink, Kupfer und Schwefelsäure sowie über die Anzahl der jeweils Beschäftigten erkennen lassen:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Mit Hilfe der dargestellten Umstrukturierungsmaßnahmen gelang eine deutliche Senkung der Verluste von Enirisorse. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über diese Entwicklung (in Milliarden ITL):

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Der für 1997 angegebene Verlust von 48 Milliarden ITL ist Pertusola Sud (Zinkproduktion) zuzuschreiben. Dieses Unternehmen soll im Laufe des Jahres geschlossen oder an einen interessierten Käufer veräußert werden. Gelingt der Verkauf, so plant der künftige Eigentümer die Umstellung der Produktion von Zink auf Nickel. Auch für Portovesme liegt bereits ein unwiderrufliches Kaufangebot vor. Über Nuova Solmine laufen die Verhandlungen mit dem voraussichtlichen Käufer.

Die Prognosen für Portovesme/San Gavino (Blei und Zink) und für Nuova Solmine (Schwefelsäure) sind gut. Nuova Solmine hat in den vergangenen Jahren Gewinne erwirtschaftet, was auch für die Zukunft vorhergesagt wird. Auch für die Blei- und Zinkproduktion von Enirisorse sind die Aussichten zufriedenstellend. Die Weltmarktprognose für Preise, Verbrauch und Abbau der Lagerbestände dieser Produkte ist für die nächsten drei Jahre positiv. Danach dürfte eher mit einem Rückgang zu rechnen sein. Für die nächsten vier Jahre werden folgende Gewinne vorausgeschätzt: 1997: 11 288 Milliarden ITL, 1998: 49 675 Milliarden ITL, 1999: 80 710 Milliarden ITL, 2000: 47 046 Milliarden ITL.

IV

Um zu beurteilen, ob die Kapitalzufuhren eine staatliche Beihilfe darstellen, prüft die Kommission den bestehenden Kapitalfluß zwischen dem italienischen Staat, dem letzten Aktionär und Enirisorse anhand des Grundsatzes des Privatinvestors nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen, den die Kommission in ihrer Mitteilung an die Mitgliedstaaten über öffentliche Unternehmen (4) in der verarbeitenden Industrie dargelegt hat. Diesem Grundsatz entsprechend stellt eine finanzielle Operation dann eine staatliche Beihilfe dar, wenn sie nicht von einem marktwirtschaftlich handelnden Privatinvestor getätigt worden wäre.

Nach den der Kommission vorliegenden Informationen belaufen sich die vom italienischen Staat über seine Holding ENI getätigten Investionen in Enirisorse im Zeitraum 1992 bis 1996 auf 1 819 Milliarden ITL.

Bis vor kurzem wurden 100 % der ENI-Aktien vom italienischen Schatzministerium gehalten. Die Aktionärsversammlung, d. h. das Schatzministerium, ernannte gemäß dem italienischen Zivilrecht den Verwaltungsrat der ENI. Auch heute noch ist eines der Verwaltungsratsmitglieder ein Beamter des Schatzministeriums. Dies war die Lage 1991/92, als der Beschluß gefaßt wurde, Enirisorse umzustrukturieren.

Die Kapitalzufuhr wurde mit Gewinnen finanziert, die andernfalls dem ENI-Aktionär, nämlich dem italienischen Staat, zugefallen wären.

Daher sind die Mittel, die ENI Enirisorse zur Verfügung gestellt hat, als staatliche Mittel im Sinne von Artikel 92 Absatz 1 EG-Vertrag zu betrachten.

Die von ENI vorgenommenen Kapitalzufuhren zur Finanzierung des Umstrukturierungsprozesses von Enirisorse sind durch unzureichende finanzielle Erträge gekennzeichnet, da die Umstrukturierung im wesentlichen in reinen Privatisierungen, Liquidationen oder Privatisierungen im Anschluß an Investitionen bestehen. Daher konnte man nicht mit Erträgen rechnen, die der Höhe der Kapitalzufuhren entsprochen hätten, und infolgedessen kann der Auffassung, ENI habe wie ein Privatinvestor gehandelt, nicht gefolgt werden. Ferner mußte Enirisorse mehr als fünf Jahre lang hohe Verluste hinnehmen, und dieser Zeitraum ist zu lang, als daß er im Sinne des oben genannten Urteils des Gerichtshofs (5) als "ein beschränkter Zeitraum" betrachtet werden könnte. Ein privater Marktteilnehmer hätte Enirisorse bereits zu einem früheren Zeitpunkt umstrukturiert oder liquidiert, um die fortgesetzte Anhäufung von Verlusten zu vermeiden.

Enirisorse war in verschiedenen Sektoren tätig, wie NE-Metallbergbau, Steinkohle, Koks, Blei, Zink, Metallurgie von NE-Metallen und anorganische Chemie. Die entsprechenden Erzeugnisse sind Gegenstand von Handelsbeziehungen sowohl innerhalb der Gemeinschaft als auch auf dem Weltmarkt. Eine Unterstützung von Enirisorse in Höhe von 1 819 Milliarden ITL läuft Gefahr, den Wettbewerb zu verfälschen, und wirkt sich auf den innergemeinschaftlichen Handel aus.

Folglich ist der Gesamtbetrag der zwischen 1992 und 1996 vorgenommenen Kapitalzufuhren eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 92 Absatz 1 EG-Vertrag und des Artikels 61 Absatz 1 EWR-Abkommen.

Artikel 92 nennt in Absatz 2 und 3 einige Arten staatlicher Beihilfen, die mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind.

Angesichts der Natur der Operation, der breiten Streuung der Geschäftsbereiche der Gruppe und ihrer Produktionsstätten wie auch angesichts der Tatsache, daß die finanziellen Maßnahmen keine regionalen Ziele verfolgten, finden Artikel 92 Absatz 2 und Absatz 3 Buchstabe b) EG-Vertrag keine Anwendung auf die fragliche staatliche Beihilfe, so daß ausschließlich die Freistellungsvoraussetzung gemäß Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c) in Betracht kommen kann, die für Beihilfen gilt, die die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige fördern sollen.

Die Kapitalzufuhren zugunsten von Enirisorse wurden in der Absicht vorgenommen, ein Umstrukturierungsprojekt zu finanzieren, das letztendlich auf die völlige Liquidation des Unternehmens abzielte.

Die Politik der Kommission bezüglich der staatlichen Umstrukturierungsbeihilfen ist in den einschlägigen Leitlinien der Gemeinschaft dargelegt (6).

In diesen Leitlinien betont die Kommission, daß sie bei der Beurteilung der Vereinbarkeit von Beihilfen dieser Art streng vorgeht, da diese Beihilfen andernfalls dazu führen, daß soziale oder industrielle Probleme unbegründeterweise von einem Mitgliedstaat auf einen anderen übertragen werden.

Daher genehmigt die Kommission eine Umstrukturierungsbeihilfe nur dann, wenn der entsprechende Plan folgende allgemeine Voraussetzungen erfuellt:

1. Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität und Lebensfähigkeit des Unternehmens innerhalb eines angemessenen Zeitraums;

2. Vermeidung anzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen;

3. Angemessenheit im Vergleich zu Kosten und Nutzen der Umstrukturierung;

4. vollständige Durchführung;

5. Kontrolle und Berichterstattung.

Nur wenn diese Grundvoraussetzungen erfuellt sind können die Wirkungen der Beihilfe als mit dem gemeinsamen Interesse im Sinne des Artikels 92 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag vereinbar angesehen werden.

1. Wiederherstellung der Rentabilität und Privatisierung

Grundsätzlich ist conditio sine qua non für die Genehmigung jedes Umstrukturierungsplans, daß dieser die Sanierung des betreffenden Unternehmens und die Wiederherstellung seiner langfristigen Rentabilität und Lebensfähigkeit gewährleistet.

Im Fall von Enirisorse zielte der Umstrukturierungsplan auf die Liquidation von Unternehmen im Wege der Schließung, Veräußerung und Umstrukturierung mit anschließender Privatisierung ab.

Wie oben ausgeführt, haben diese Maßnahmen eine deutliche Verringerung der Verluste von Enirisorse in den Jahren der Plandurchführung bewirkt: die Verluste aufgrund der laufenden Betriebsführung sanken von 551,2 Milliarden ITL im Jahr 1992 auf 98,6 Milliarden ITL im Jahr 1996. Die für 1997 vorausgeschätzten Verluste in Höhe von 48 Milliarden ITL entfallen auf den Zinkproduktionsbetrieb Pertusola Sud, der im Laufe des Jahres geschlossen, stillgelegt oder an einen Investor verkauft werden soll, der Interesse gezeigt hat. Das Werk wird jedoch die Zinkproduktion einstellen. Einer der Gründe für die Einleitung des Verfahrens war die vorläufige Schlußfolgerung der Kommission, daß sich nach den verschiedenen Liquidationen und Veräußerungen von Unternehmen die finanzielle Situation von Enirisorse nicht gebessert hatte. Dies traf zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens zu, als der Umstrukturierungsprozeß noch nicht abgeschlossen war und noch nicht den gewünschten Erfolg gezeitigt hatte. Wie bereits dargelegt, hat sich die finanzielle Situation von Enirisorse seither jedoch insofern deutlich verändert, als die Verschuldung zurückgegangen ist und der einzige noch mit Verlust arbeitende Geschäftsbereich (Zinkproduktion von Pertusola Sud) im Laufe des Jahres 1997 privatisiert werden soll. Nach dieser Privatisierung wird Enirisorse nur noch Portovesme und Nuova Solmine umfassen, die beide mit Gewinn arbeiten.

Enirisorse ist es somit gelungen, alle nichtstrategischen Geschäftsbereiche abzustoßen; derzeit arbeitet das Unternehmen daran, die Kapazitäten der strategischen Bereiche zu reduzieren. Mit diesen Maßnahmen gelang es Enirisorse, ihre Schulden abzubauen, und mit der Veräußerung oder Schließung von Pertusola Sud wird es auch das letzte mit Verlust arbeitende Unternehmen abstoßen.

Darüber hinaus haben die italienischen Behörden nachgewiesen, daß die Umstrukturierung nicht vor den strategischen Geschäftsbereichen von Enirisorse haltmachte, wie man zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens annahm. Aus der ersten Phase der Aufgabe eines großen Teils ihrer Geschäftsbereiche ist Einirisorse verschlankt hervorgegangen und setze sich nur noch aus drei Unternehmen, dem strategischen Kerngeschäft, zusammen. Der Prozeß der Privatisierung dieser Unternehmen ist im Gange und wird demnächst abgeschlossen. Nach der Veräußerung der Betriebe von Porto Marghera und Paderno Dugnano sowie des Unternehmens Pertusola Sud bleiben nur Aktivitäten übrig, die gewinnbringend sind. Daher trifft es nicht mehr zu, daß die strategischen Geschäftsbereiche die Mittel von ENI vereinnahmen. Die Umstrukturierungsmaßnahmen zugunsten dieser Bereiche haben einen Abbau der Produktionskapazitäten und der Belegschaften bewirkt.

Ferner haben sich die italienischen Behörden gegenüber der Kommission verpflichtet, die beiden verbleibenden Unternehmen zu privatisieren. Tatsächlich wurde der Privatisierungsprozeß bereits eingeleitet, und es liegen unwiderrufliche Angebote der interessierten Käufer vor, bei denen es sich um Privatunternehmen handelt. Nach Abschluß der Privatisierung wird Enirisorse liquidiert. Dies steht im Gegensatz zu der Annahme, von der bei der Einleitung des Verfahrens ausgegangen war, als noch nicht ersichtlich war, ob im Rahmen der Umstrukturierung eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit von Enirisorse vorgesehen war. Vor diesem Hintergrund der uneingeschränkten Privatisierung und Liquidation von Enirisorse wird es die Aufgabe der neuen Eigentümer sein, die Rentabilität der Unternehmen ohne staatliche Unterstützung endgültig sicherzustellen.

Mit der Privatisierung wird die unmittelbare finanzielle Verbindung zwischen Enirisorse und dem italienischen Staat enden, und die Unternehmen werden nicht mehr in den Genuß öffentlicher Finanzierungen kommen.

2. Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen

Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Umstrukturierungsbeihilfen ist die Durchführung von Maßnahmen, um nachteilige Auswirkungen auf Konkurrenten nach Möglichkeit auszugleichen. Die Beihilfen würden nämlich sonst dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufen und könnten nicht gemäß Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag freigestellt werden.

Mit der Umstrukturierung von Enirisorse wurden bedeutende Anstrengungen unternommen, um die Produktionskapazitäten des Unternehmens über die gesamte Produktpalette hinweg abzubauen. Die Daten zum Jahresumsatz, der von 1867 Milliarden ITL im Jahr 1992 auf 810 Milliarden ITL in 1997 gesunken ist, sind hierfür ein eindeutiges Zeichen. Als die Kommission das Verfahren einleitete, kannte sie die massiven Einschränkungen der Geschäftstätigkeit noch nicht, die für die strategischen Bereiche von Enirisorse geplant waren, und war anhand der damals verfügbaren Informationen der Ansicht, daß die Umstrukturierung auf diese Tätigkeiten keine Auswirkungen haben würde. Den von der italienischen Regierung in ihrer Antwort auf die Einleitung des Verfahrens vorgelegten Daten ist zu entnehmen, daß die Umstrukturierung auch die strategischen Geschäftsbereiche betraf, und zwar mit einem deutlichen Abbau: die Bleiproduktion sank um 45 %, die Zinkproduktion um 40 %, die Kupferproduktion wurde gänzlich eingestellt, und die Produktion von Schwefelsäure wurde um 38 % reduziert.

Auch das Personal dieser Geschäftsbereiche wurde deutlich verringert: die Beschäftigtenzahl sank zwischen 1992 und 1996 von 618 auf 297 im Bereich Blei, von 1 636 auf 1 284 im Bereich Zink, von 518 auf 202 im Bereich Kupfer und - 1997 - von 346 auf 187 im Bereich Schwefelsäure.

Angesichts dieser Überlegungen ist davon auszugehen, daß die Umstrukturierung von Enirisorse und die sich daraus ergebende Marktstellung des Unternehmens nicht in einem dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Umfang den Wettbewerb beeinflussen werden.

3. Angemessenheit der Beihilfen im Vergleich zur Umstrukturierung

Wie oben dargelegt, wurden die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Kapitalzufuhren dazu verwendet, die Kosten zu decken, die mit dem Abbau der Verschuldung von Enirisorse, mit der Liquidation und Schließung von Unternehmen und Betrieben sowie mit der Umstrukturierung einer Reihe weiterer Unternehmen und Betriebe verbunden waren.

Es ist hervorzuheben, daß die Begünstigte in bedeutendem Umfang zur Finanzierung des Umstrukturierungs- und Liquidationsplans beigetragen hat, wozu sie die Einnahmen aus der Veräußerung von Aktiva und von Tochterunternehmen verwendet hat. Zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens bestanden Unklarheiten über das tatsächliche Bestehen dieses Beitrags. Der Kommission ist von der italienischen Regierung eindeutig bestätigt worden, daß die Einnahmen aus der Abstoßung von Unternehmen und Betrieben dazu verwendet wurden, die übrigen Umstrukturierungsmaßnahmen mitzufinanzieren. Wie bereits erläutert, belaufen sich die Gesamtkosten für die Umstrukturierung bis zum heutigen Tage auf 2 658 Milliarden ITL, die Enirisorse mit Kapitalzufuhren in Höhe von 1 819 Milliarden ITL sowie mit den Einkünften aus Veräußerungen in Höhe von 840 Milliarden ITL finanziert hat. Diese Kosten hätten nicht gedeckt werden können, wenn Enirisorse die Einkünfte aus der Veräußerung der verschiedenen Vermögenswerte nicht für die Umstrukturierung verwendet hätte. Die letzte Phase der Privatisierung der umstrukturierten Geschäftsbereiche von Enirisorse wird einen weiteren Beitrag zur Finanzierung dieser Kosten liefern. Dieser Beitrag stellt das Maximum dar, das die Begünstigte leisten kann.

Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, daß die Enirisorse gewährte Beihilfe nicht dazu dient, dem Unternehmen oder seinen Tochterunternehmen oder den noch aktiven Betrieben einen Liquiditätsüberschuß zu verschaffen, der für agressive, marktverfälschende Maßnahmen ohne Zusammenhang mit dem Umstrukturierungsprozeß oder zur Finanzierung neuer, nicht im Umstrukturierungsplan vorgesehener Investitionen verwendet werden könnte.

4. Vollständige Durchführung des Umstrukturierungsplans

Entsprechend einer weiteren Voraussetzung der einschlägigen Leitlinien der Gemeinschaft muß das Unternehmen den der Kommission vorgelegten und von ihr genehmigten Umstrukturierungsplan vollständig durchführen. Dieser Plan besteht in der Veräußerung und Liquidation der im Eigentum von Enirisorse befindlichen Unternehmen, in der Umstrukturierung der strategischen Geschäftsbereiche zwecks Vorbereitung der Privatisierung der betreffenden Unternehmen, in der tatsächlichen Privatisierung dieser Unternehmen und letztendlich in der Liquidation von Enirisorse. Da Italien sich verpflichtet hat, diesen Plan vollständg durchzuführen, ist davon auszugehen, daß diese Voraussetzung erfuellt ist.

5. Kontrolle und Berichterstattung

Der Abschluß der laufenden Privatisierung (Pertusola Sud) und die Privatisierungen von Portovesme/San Gavino und Nuova Solmine sind unter Kontrolle der Kommission durchzuführen. Zu diesem Zweck sollten die italienischen Behörden regelmäßig Berichte über den Fortschritt der Privatisierungen, über die finanzielle Lage von Enirisorse und über die Einnahmen aus den Privatisierungen Bericht erstatten -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die von Italien im Zeitraum 1992-1996 zugunsten von Enirisorse S.p.A. in Form von Kapitalzufuhren in Höhe von 1 819 Milliarden ITL gewährten Beihilfen, die der Umstrukturierung von Enirisorse entsprechend dem Umstrukturierungsplan dienen sollten, sind gemäß Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag und gemäß Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c) EWR-Abkommen mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar, sofern sie den Artikeln 2 und 3 dieser Entscheidung genügen.

Artikel 2

Italien erfuellt die Verpflichtung, die verbleibenden Unternehmen und die verbleibenden Produktionsstätten von Enirisorse S.p.A. zu privatisieren und nimmt die endgültige Liquidation dieser Gesellschaft vor. Die Privatisierungen sind bis zum 31. Dezember 1998 abzuschließen. Die Einnahmen aus den Privatisierungen dürfen von ENI nicht für Investitionen in andere in ihrem Eigentum befindliche Unternehmen, sondern müssen zur Deckung eventueller weiterer Kosten der Liquidation von Enirisorse verwendet werden.

Artikel 3

(1) Italien arbeitet bei der Kontrolle der Durchführung dieser Entscheidung uneingeschränkt mit der Kommission zusammen und legt ihr halbjährliche Berichte mit Angaben zu folgenden Punkten vor:

a) Fortschritte bei den noch durchzuführenden Privatisierungen und mit diesen erzielte Einnahmen;

b) Fortschritte bei der endgültigen Liquidation von Enirisorse S.p.A. und eventuelle weitere Kosten der Liquidation;

c) jeweilige finanzielle Lage von Enirisorse S.p.A.

(2) Der erste Bericht ist der Kommission bis zum 1. Oktober 1997 vorzulegen; die weiteren Berichte folgen jeweils halbjährlich.

Artikel 4

Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.

Brüssel, den 16. April 1997

Für die Kommission

Karel VAN MIERT

Mitglied der Kommission

(1) ABl. C 102 vom 4. 4. 1996, S. 11.

(2) Slg. 1991, I-1443, Randnr. 21.

(3) ABl. C 368 vom 23. 12. 1994, S. 12.

(4) ABl. C 307 vom 13. 11. 1993, S. 3.

(5) Slg. 1991, I-1443, Randnr. 21.

(6) ABl. C 368 vom 23. 12. 1994, S. 12.

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