Der Rat und das Europäische Parlament haben am 5.2.2024 eine vorläufige Einigung für eine Verordnung über Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) erzielt, mit der das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Produkte gestärkt werden soll. Mit den neuen Vorgaben sollen die Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit von ESG-Ratings gestärkt werden. …
BB 2024, 424-425