Verletzt ein Gesellschafter seine gesellschafterliche Treuepflicht schwerwiegend oder ist sein Verbleib im Gesellschafterkreis aus sonstigen, in seiner Person liegenden Gründen unzumutbar geworden, können ihn die übrigen Gesellschafter gegen seinen Willen aus der Gesellschaft ausschließen. Das ist auch dann möglich, wenn der Gesellschaftsvertrag keine expliziten Regelungen zur zwangsweisen Einziehung von Geschäftsanteilen enthält. …
Das LkSG ist inzwischen ein neuer Dauerbrenner bei jedem, der sich mit Compliance oder Environment Social Governance (ESG) auseinandersetzt. Unter den vielen etablierten ESG-Standards werden Menschenrechte oder auch Business Human Rights (BHR) immer mehr berücksichtigt. Die bisher aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bekannten Verbote zur Ungleichbehandlung transformiert das LkSG zu Sorgfaltspflichten für Unternehmen, …