Nachdem in Teil I (BB 2023, 899 ff.) Entscheidungen aus den Bereichen des Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrechts vorgestellt wurden, erfolgt nachstehend eine Darstellung aus den Bereichen des produktbezogenen Umweltrechts und Stoffrechts.
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 21.3.2023 – C-100/21 das deutsche Delikts- und Kaufvertragshaftungsrecht wesentlich beeinflusst. Danach entfalten die EU-Typgenehmigungsvorschriften unmittelbare deliktische und vertragliche Haftungsansprüche des individuellen Käufers, wenn sie denn – wie im “Diesel-Skandal” millionenfach geschehen – nicht eingehalten worden sind. Die Anwendung von EU-Bestimmungen zur Produktkonformität und von technischen Normen als Instrumente der Durchsetzung des EU-Rechts und der auf EU-Ebene verfolgten Politiken ist allerdings juristisches Neuland. …