Der BGH hat mit Urteil vom 26.1.2022 – IV ZR 144/21 – entschieden, dass einem Versicherungsnehmer auf der Grundlage der hier vereinbarten Versicherungsbedingungen keine Ansprüche aus ei258ner Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zustehen. Er hat ausgeführt, …
BB 2022, 257-258