Das BVerfG hat mit Beschluss vom 22.11.2021 die Verfassungsbeschwerde gegen Urteile wegen “Cum-Ex-Aktiengeschäften” nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer zu 1) und zu 2) wendeten sich gegen die Strafurteile wegen sogenannter “Cum-Ex-Aktiengeschäfte”. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 1) genügte nicht den Begründungs- und Substantiierungsanforderungen. …
BB 2021, 2965