Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Amazon zur Feststellung einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb nach Maßgabe der neuen kartellrechtlichen Vorschrift des § 19a GWB eingeleitet (s. PM BKartA vom 18.5.2021). Im Rahmen der Ermittlungen, die insoweit durchgeführt werden, hat das Bundeskartellamt am 19.10.2021 eine Online-Befragung von mehr als 400 repräsentativ ausgewählten Dritthändlern gestartet, …
BB 2021, 2498