Der BGH hat in Sachen “smartlaw”, einem digital nutzbaren Angebot von Wolters Kluwer, entschieden – zugunsten von Legal-Tech-Anbietern. Denn anders als die die Klage anstrengende Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist der I. Zivilsenat der Ansicht, dass die mittels eines Frage-Antwort-Katalogs automatisierte Erstellung von Verträgen und anderen Rechtsdokumenten zulässig ist und nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt. …
BB 2021, 2177