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Document 42002D0476

Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17. Juni 2002 zur Änderung des Beschlusses 2001/933/EGKS über bestimmte Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf die Ukraine anzuwenden sind

ABl. L 164 vom 22.6.2002, p. 37–38 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2002

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/476/oj

42002D0476

Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17. Juni 2002 zur Änderung des Beschlusses 2001/933/EGKS über bestimmte Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf die Ukraine anzuwenden sind

Amtsblatt Nr. L 164 vom 22/06/2002 S. 0037 - 0038


Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten

vom 17. Juni 2002

zur Änderung des Beschlusses 2001/933/EGKS über bestimmte Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf die Ukraine anzuwenden sind

(2002/476/EGKS)

DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL -

im Einvernehmen mit der Kommission -

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2001/933/EGKS der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. Dezember 2001(1) wird wie folgt geändert:

- In Artikel 1 werden die Worte "In der Zeit vom 1. Januar 2002 bis zum 30. Juni 2002" ersetzt durch "In der Zeit vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2002";

- Anhang II erhält die Fassung des beigefügten Anhangs.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 17. Juni 2002.

Der Präsident

J. Piqué I Camps

(1) ABl. L 345 vom 29.12.2001, S. 75.

ANHANG

"ANHANG II

HÖCHSTMENGEN

1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2002

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>"

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