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Document 42002D0476
Decision of the representatives of the Governments of the Member States meeting within the Council, of 17 June 2002 amending Decision 2001/933/ECSC on certain measures applicable with regard to Ukraine concerning trade in certain steel products covered by the ECSC Treaty
Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17. Juni 2002 zur Änderung des Beschlusses 2001/933/EGKS über bestimmte Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf die Ukraine anzuwenden sind
Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17. Juni 2002 zur Änderung des Beschlusses 2001/933/EGKS über bestimmte Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf die Ukraine anzuwenden sind
ABl. L 164 vom 22.6.2002, p. 37–38
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2002
Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17. Juni 2002 zur Änderung des Beschlusses 2001/933/EGKS über bestimmte Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf die Ukraine anzuwenden sind
Amtsblatt Nr. L 164 vom 22/06/2002 S. 0037 - 0038
Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17. Juni 2002 zur Änderung des Beschlusses 2001/933/EGKS über bestimmte Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf die Ukraine anzuwenden sind (2002/476/EGKS) DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL - im Einvernehmen mit der Kommission - BESCHLIESSEN: Artikel 1 Der Beschluss 2001/933/EGKS der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. Dezember 2001(1) wird wie folgt geändert: - In Artikel 1 werden die Worte "In der Zeit vom 1. Januar 2002 bis zum 30. Juni 2002" ersetzt durch "In der Zeit vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2002"; - Anhang II erhält die Fassung des beigefügten Anhangs. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 17. Juni 2002. Der Präsident J. Piqué I Camps (1) ABl. L 345 vom 29.12.2001, S. 75. ANHANG "ANHANG II HÖCHSTMENGEN 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2002 >PLATZ FÜR EINE TABELLE>"