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Document 11985I/AFI/DCL/07
DOCUMENTS CONCERNING THE ACCESSION OF THE KINGDOM OF SPAIN AND THE PORTUGUESE REPUBLIC TO THE EUROPEAN COMMUNITIES, FINAL ACT, JOINT DECLARATION ON THE ARRANGEMENTS APPLICABLE TO TRADE IN AGRICULTURAL PRODUCTS BETWEEN THE KINGDOM OF SPAIN AND THE PORTUGUESE REPUBLIC
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE REGELUNG FUER DEN HANDEL MIT LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGNISSEN ZWISCHEN DEM KOENIGREICH SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE REGELUNG FUER DEN HANDEL MIT LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGNISSEN ZWISCHEN DEM KOENIGREICH SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK
ABl. L 302 vom 15.11.1985, p. 481–481
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1995
ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/acc_1985/fna_1/dcl_7/sign
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE REGELUNG FUER DEN HANDEL MIT LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGNISSEN ZWISCHEN DEM KOENIGREICH SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0481
++++ Gemeinsame Erklärung über die Regelung für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen dem Königreich Spanien und der Portugiesischen Republik Die beiden neuen Mitgliedstaten wenden im gegenseitigen Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen grundsätzlich die Übergangsbestimmungen und -mechanismen an , die in dieser Beitrittsakte im Rahmen der Regelung für ihren Handel mit der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung vorgesehen sind . Bei der Einführung der Regelung wird dem Umstand Rechnung zu tragen sein , daß einerseits im Rahmen der für Portugal vorgesehenen Übergangsmaßnahmen ein Übergang klassischer Art und ein stufenweiser Übergang erfolgen soll und andererseits im Rahmen der für Spanien vorgesehenen Übergangsmaßnahmen eine Stufe der Überprüfung der Konvergenz festgelegt ist . Bei den nachstehend aufgeführten Sektoren wird die Regelung für den Handel zwischen den neuen Mitgliedstaaten aber entsprechend den im Rahmen der Konferenz vereinbarten Leitlinien erlassen : - Getreide und Reis , - Erstverarbeitungserzeugnisse im Getreide - und im Reissektor , - Wein , - Verarbeitungserzeugnisse aus Tomaten .