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Document 11985I/AFI/DCL/02

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE WIRTSCHAFTLICHE UND SOZIALE ENTWICKLUNG DER AUTONOMEN REGIONEN AZOREN UND MADEIRA

ABl. L 302 vom 15.11.1985, p. 479–479 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/acc_1985/fna_1/dcl_2/sign

11985I/AFI/DCL/02

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE WIRTSCHAFTLICHE UND SOZIALE ENTWICKLUNG DER AUTONOMEN REGIONEN AZOREN UND MADEIRA

Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0479


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Gemeinsame Erklärung

über die wirtschaftliche und soziale Entwiclung der autonomen Regionen Azoren und Madeira

Die Hohen Vertragsparteien erinnern daran , daß zu den grundlegenden Zielen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die stetige Besserung der Lebens - und Beschäftigungsbedingungen der Völker der Mitgliedstaaten sowie die harmonische Entwicklung ihrer Volkswirtschaften durch Verringerung des Abstands zwischen einzelnen Gebieten und des Rückstands weniger begünstigter Gebiete gehören .

Sie nehmen zur Kenntnis , daß die Regierung der Portugiesischen Republik und die Behörden der autonomen Regionen Azoren und Madeira eine Politik zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eingeschlagen haben , deren Ziel die Überwindung der Nachteile dieser Gebiete ist , die sich aus ihrer räumlichen Entfernung zum europäischen Festland , ihrer besondere Landschaftsgestalt , den schweren Infrastrukturmängeln und ihrem wirtschaftlichen Rückstand ergeben .

Sie erkennen an , daß die Erreichung der Ziele dieser Politik in ihrem gemeinsamen Interesse liegt , und weisen darauf hin , daß besondere Bestimmungen für die autonomen Gebiete Azoren und Madeira in den Beitrittsurkunden festgelegt sind .

Die Hohen Vertragsparteien kommen überein , hierzu den Gemeinschaftsorganen zu empfehlen , der Verwirklichung der oben genannten Ziele besondere Aufmerksamkeit zu widmen .

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