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Document 52019IP0318

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. März 2019 zum weiteren Vorgehen in der MENA-Region nach dem Arabischen Frühling (2018/2160(INI))

ABl. C 108 vom 26.3.2021, p. 90–102 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.3.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 108/90


P8_TA(2019)0318

Weiteres Vorgehen in der Region Naher Osten und Nordafrika (MENA-Region) nach dem Arabischen Frühling

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. März 2019 zum weiteren Vorgehen in der MENA-Region nach dem Arabischen Frühling (2018/2160(INI))

(2021/C 108/08)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das am 28. Juni 2016 von der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) vorgelegte Dokument mit dem Titel „Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa — Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“ (1) und auf die Umsetzungsberichte aus den Jahren 2017 und 2018,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments (2),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 235/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für weltweite Demokratie und Menschenrechte (3),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. Juni 2018 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (COM(2018)0460),

unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. November 2015 mit dem Titel „Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“ (JOIN(2015)0050) und den gemeinsamen Bericht der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. Mai 2017 über die Umsetzung der überprüften Europäischen Nachbarschaftspolitik (JOIN(2017)0018),

unter Hinweis auf die Gemeinsamen Mitteilungen der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 8. März 2011 mit dem Titel „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ (COM(2011)0200) und vom 25. Mai 2011 mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ (COM(2011)0303),

unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 14. März 2017 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Elemente einer EU-Strategie für Syrien“ (JOIN(2017)0011) und die Schlussfolgerungen des Rates vom 3. April 2017 zu Syrien, die zusammen die neue EU-Strategie für Syrien ausmachen,

unter Hinweis auf die Partnerschaftsprioritäten, die zwischen der Europäischen Union und verschiedenen Ländern im Nahen Osten, einschließlich Ägypten, Libanon und Jordanien, vereinbart wurden,

unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen der NATO im Jahr 2018 abgegebene Erklärung,

unter Hinweis auf den Mittelmeerdialog der NATO sowie auf das laufende Krisenmanagement und die gemeinsamen Sicherheitsbemühungen in der Region,

unter Hinweis auf den Gesamtansatz der EU für Migration und Mobilität (GAMM),

unter Hinweis auf die thematischen Leitlinien der Europäischen Union zu den Menschenrechten, einschließlich der Leitlinien zu Menschenrechtsdialogen mit Drittstaaten und zu Menschenrechtsverteidigern,

unter Hinweis auf die vom Rat am 24. Juni 2013 angenommenen Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch LGBTI-Personen (lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen),

unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. Januar 2017 mit dem Titel „Migration über die zentrale Mittelmeerroute — Ströme steuern, Leben retten“ (JOIN(2017)0004),

unter Hinweis auf den globalen Pakt für Migration,

unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

unter Hinweis auf den vom Rat am 20. Juli 2015 angenommenen Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2015–2019 sowie seine Halbzeitüberprüfung vom Juni 2017,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Arbeitsunterlage der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 21. September 2015 mit dem Titel „Gender Equality and Women’s Empowerment: Transforming the Lives of Girls and Women through EU External Relations 2016–2020“ (Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Frauenrechte: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen 2016–2020) (SWD(2015)0182),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für die Rechte der Frau der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM) mit dem Titel „Beteiligung von Frauen an Führungspositionen und Entscheidungsprozessen: Herausforderungen und Perspektiven“, die auf deren 13. Plenartagung im Mai 2017 in Rom angenommen wurde,

unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),

unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul),

unter Hinweis auf die Erklärung und Aktionsplattform von Peking vom September 1995 und das Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (Konferenz von Kairo) vom September 1994 sowie die Ergebnisse der entsprechenden Überprüfungskonferenzen,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2015 zu den sicherheitspolitischen Herausforderungen im Nahen Osten und in Nordafrika sowie zu den Perspektiven für politische Stabilität (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2016 zu den Beziehungen der EU zu Tunesien im gegenwärtigen regionalen Kontext (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. April 2018 zur Anwendung der Finanzierungsinstrumente der EU im Bereich der Außenbeziehungen: Halbzeitbewertung 2017 und künftige Struktur in der Zeit nach 2020 (7),

unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 30. Mai 2018 an den Rat, die Kommission und die HR/VP (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 2018 zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 (9),

unter Hinweis auf die Tagungen des Assoziationsrats EU-Tunesien vom 11. Mai 2017 und vom 15. Mai 2018, die Tagung des Assoziationsrats EU-Algerien vom 14. Mai 2018 und die Tagung des Assoziationsrats EU-Ägypten vom 25. Juli 2017,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zu Libyen vom 6. Februar 2017 und vom 15. Oktober 2018 und zu Syrien vom 3. April 2017 und vom 16. April 2018,

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0077/2019),

A.

in der Erwägung, dass es sich bei den arabischen Aufständen in der MENA-Region im Jahr 2011 um Massenaufstände gegen autoritäre Regime und die sich verschlechternden sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse handelte; in der Erwägung, dass ein großer Teil der Demonstranten junge Frauen und Männer waren, die nach Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit, einer besseren und inklusiveren Zukunft, der Anerkennung ihrer Würde sowie besserer sozialer Inklusion und besseren wirtschaftlichen Aussichten strebten; in der Erwägung, dass durch den Sturz einiger Regime und in manchen Fällen die Einleitung demokratischer Reformen große Hoffnungen und Erwartungen geweckt wurden;

B.

in der Erwägung, dass die Mehrheit der Bevölkerung in der MENA-Region unter 35 Jahren alt ist; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit in der Region nach wie vor weltweit mit am höchsten ist; in der Erwägung, dass dies zu sozialer Ausgrenzung und politischer Entrechtung sowie zu einer Abwanderung von Fachkräften in andere Länder führt; in der Erwägung, dass diese Faktoren die Ursache für die Proteste von 2011 waren und in manchen Ländern wieder zu Protesten führen; in der Erwägung, dass sich junge Menschen in instabilen Verhältnissen ohne Unterstützung oder Perspektiven als Zielgruppe für radikale Bewegungen anbieten;

C.

in der Erwägung, dass die Lage in den Erdöl einführenden Ländern nach den Ereignissen des Jahres 2011 insbesondere durch die globale Finanzkrise, den Rückgang der Ölpreise, demografische Entwicklungen, Konflikte und Terrorismus weiter verschärft wurde; in der Erwägung, dass das Wirtschaftssystem, durch das diese Länder gekennzeichnet sind, nicht mehr tragfähig ist, wodurch es zu einer Vertrauenskrise kommt, der die betroffenen Regierungen dringend entgegenwirken müssen, damit sie mit ihren jeweiligen Bevölkerungen einen neuen Sozialvertrag schließen können; in der Erwägung, dass die zunehmenden sozialen Auswirkungen der Kürzung staatlicher Beihilfen, des Abbaus von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst und der Einschränkung öffentlicher Dienstleistungen, der wachsenden Armut und von Umweltproblemen, insbesondere in entlegenen Gebieten und unter gesellschaftlichen Randgruppen, Ursachen für anhaltende Unruhen und spontane Proteste in der Region sind, die in den kommenden Jahren wahrscheinlich noch zunehmen werden;

D.

in der Erwägung, dass acht Jahre nach dem Arabischen Frühling und politischen Entwicklungen, die in den Ländern der Regionen Maghreb und Maschrik dazu geführt haben, dass in Bezug auf die Politik und die Stabilität vielfältige neue Wege eingeschlagen wurden, noch immer beurteilt werden muss, wie mit den berechtigten Demokratiebestrebungen und dem Wunsch nach dauerhafter Stabilität in der Region sowie mit der dringend erforderlichen Schaffung von Arbeitsplätzen, Rechtsstaatlichkeit sowie einer Verbesserung der Lebensverhältnisse und dauerhafter Sicherheit umgegangen werden soll; in der Erwägung, dass über die Anstrengungen der EU und ihre politische Haltung als Reaktion auf den Arabischen Frühling Bilanz gezogen und ihre Fähigkeit zur Umsetzung der Politik bewertet werden muss; in der Erwägung, dass der politische Rahmen der EU gegenüber den südlichen Nachbarländern geprüft und angepasst und ihre künftigen Ziele sowie die Mittel, mit denen sie erreicht werden sollen, festgelegt werden müssen, wobei die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Ländern der Region zu berücksichtigen sind;

E.

in der Erwägung, dass die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten und der EU, einen positiven Einfluss auf die Regionen Maghreb und Maschrik auszuüben, durch unzureichende Abstimmung beeinträchtigt werden; in der Erwägung, dass die Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten in der Region koordiniert werden und mit den Zielen der EU im Einklang stehen müssen; in der Erwägung, dass die EU die in den Artikeln 8 und 21 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele zu verfolgen hat; in der Erwägung, dass die EU ihren politischen und diplomatischen Einfluss verstärken muss; in der Erwägung, dass eine dauerhafte politische und wirtschaftliche Stabilität sowie die Widerstandsfähigkeit in den Regionen Maghreb und Maschrik von grundlegender strategischer Bedeutung für die EU ist und daher einen längerfristigen, integrierten und zukunftsorientierten Ansatz erfordert, was den politischen Rahmen und seine Ziele betrifft, einen Ansatz, der im Einklang mit den Bedürfnissen der Bürger in den Partnerländern und den strategischen Interessen der EU steht;

F.

in der Erwägung, dass die EU in ihrer Politik im Hinblick auf die Länder Nordafrikas und des Nahen Ostens zwei Hauptziele verfolgt, nämlich in den einzelnen Ländern unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Gegebenheiten politische und wirtschaftliche Reformen zu begünstigen und die regionale Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Region selbst sowie mit der EU zu fördern;

G.

in der Erwägung, dass die EU bei der Förderung von Konfliktprävention, -mediation und -lösungen, beim Schutz und bei der Förderung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und des Handlungsspielraums der Zivilgesellschaft sowie einer demokratischen, sozialen und fairen wirtschaftlichen Regierungsführung in den Regionen Maghreb und Maschrik eine zentrale Rolle spielen sollte; in der Erwägung, dass eine offene Zivilgesellschaft und die Tätigkeit von Menschenrechtsverteidigern als Akteuren des sozialen Wandels für die langfristige Widerstandsfähigkeit und den Wohlstand der Region von grundlegender Bedeutung sind;

H.

in der Erwägung, dass jede Verhaftung infolge der Ausübung der durch das Völkerrecht garantierten Rechte oder Freiheiten, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit, eine willkürliche Verhaftung darstellt, die nach dem Völkerrecht unzulässig ist; in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Anwälte und Aktivisten der politischen Opposition und die gesamte Zivilgesellschaft in erheblichen Teilen der MENA-Region zunehmend systematischer Verfolgung, Bedrohungen, Angriffen, Repressalien, gerichtlichen Schikanen, willkürlichen Verhaftungen, Folter und Misshandlungen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen beträchtlich intensivieren müssen, um dieses Problem angemessen anzugehen;

I.

in der Erwägung, dass in der Region zahlreiche bewaffnete Konflikte bestehen, Tausende Menschen ermordet wurden oder verschwunden sind und Millionen vertrieben wurden; in der Erwägung, dass der IS/Da‘esh und andere dschihadistische Gruppierungen Gräueltaten begangen haben, darunter brutale Hinrichtungen, entsetzliche sexuelle Gewalt, Entführungen, Folter, Zwangskonvertierungen und die Versklavung von Frauen und Mädchen; in der Erwägung, dass Kinder für Terroranschläge rekrutiert und eingesetzt wurden; in der Erwägung, dass große Besorgnis hinsichtlich des Wohlbefindens der Menschen herrscht, die in derzeit vom IS/Da’esh kontrollierten Gebieten leben und im Rahmen der Befreiungskampagnen möglicherweise als menschliche Schutzschilde eingesetzt werden; in der Erwägung, dass es sich bei diesen Verbrechen möglicherweise um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt;

J.

in der Erwägung, dass die EU als Reaktion auf die Entwicklungen in der Region im Jahr 2015 ihre Nachbarschaftspolitik überarbeitet hat; in der Erwägung, dass in der Überarbeitung eine stärkere Einbindung der Mitgliedstaaten in die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) vorgesehen ist;

K.

in der Erwägung, dass die staatliche und gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit zu den wichtigsten Prioritäten der Globalen Strategie der EU gehören; in der Erwägung, dass durch letztere anerkannt wird, dass eine widerstandsfähige Gesellschaft, in der Demokratie, Vertrauen in die Institutionen und eine nachhaltige Entwicklung vorherrschen, Grundvoraussetzung für einen widerstandsfähigen Staat ist, während repressive Staaten von Natur aus langfristig instabil sind;

L.

in der Erwägung, dass die sich aus Assoziierungsabkommen ergebenden rechtsverbindlichen Verpflichtungen, auch betreffend die Menschenrechte, die Grundlage für die Beziehungen zu den Ländern, mit denen die EU solche Abkommen unterzeichnet hat, und insbesondere für die zwischen der EU und bestimmten Nachbarländern vereinbarten Partnerschaftsprioritäten, bilden sollten;

M.

in der Erwägung, dass UNICEF zufolge für Kinder, die in Konfliktgebieten in der MENA-Region leben, Kinderarbeit die stärkste Bedrohung ist; in der Erwägung, dass 2,1 Millionen Kinder in Syrien und 700 000 syrische Flüchtlingskinder keinen Zugang zu Bildung haben; in der Erwägung, dass aufgrund von anhaltender Gewalt und Vertreibung, Naturkatastrophen, wachsender wirtschaftlicher und geschlechtsbedingter Ungleichheit sowie der hohen Jugendarbeitslosigkeit und -armut in einigen Ländern der MENA-Region 28 Millionen Kinder humanitäre Hilfe benötigen;

1.

weist mit Besorgnis darauf hin, dass die meisten berechtigten Bestrebungen der friedlichen Demonstranten nach Würde, Menschenrechten und schrittweisen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Reformen auch acht Jahre nach den ersten Aufständen in den meisten Ländern noch nicht erfüllt wurden; erkennt an, dass es in einigen Fällen positive Entwicklungen gab und einige demokratische Erfolge konsolidiert wurden, weist jedoch darauf hin, dass diese noch immer unzureichend sind; verurteilt die ständigen und andauernden Verletzungen der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundfreiheiten und die weitverbreitete Diskriminierung von Minderheiten; ist sehr besorgt über die weiterhin katastrophale soziale und wirtschaftliche Lage der Region sowie über die hohe Arbeitslosigkeit (von der insbesondere Frauen und junge Menschen betroffen sind) und die soziale Ausgrenzung, die in hohem Maße zu Enttäuschung und Entrechtung führen, insbesondere unter jungen Menschen, die dadurch zur Verzweiflung getrieben werden, einen Ausweg in der irregulären Migration suchen oder anfälliger für Radikalisierung werden; betont, dass die wirtschaftliche Lage in diesen Ländern auch einen starken Einfluss auf ihre Sicherheitslage hat; bedauert das anhaltend hohe Maß an Korruption, Vetternwirtschaft und fehlender Rechenschaftspflicht in der Region;

2.

betont, dass ein langfristiger Wohlstand in den Ländern des Arabischen Frühlings Hand in Hand geht mit ihrer Fähigkeit, aktiv für den Schutz der allgemeinen Menschenrechte zu sorgen, sowie mit der Schaffung und Verankerung demokratischer, transparenter Institutionen, die sich für den Schutz der Grundrechte der Bürger einsetzen; ist daher sehr besorgt über die fortbestehenden Menschenrechtsverletzungen, den abnehmenden oder enger werdenden Handlungsspielraum für Demokratie und lokale zivilgesellschaftliche Organisationen, den Verlust der erzielten Fortschritte beim Recht auf freie Meinungsäußerung (online wie offline) sowie bei der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, über die Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern und der Medien, u. a. durch den Missbrauch von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Terrorismus und Überwachungstechnologien sowie die Einschränkung der Rechtsstaatlichkeit in einigen Ländern der MENA-Region; weist mit Besorgnis darauf hin, dass das Militär und die Sicherheitsdienste in der Folge des Arabischen Frühlings in manchen Ländern stark zu einer negativen politischen Entwicklung beigetragen haben und nach wie vor eine maßgebliche Kontrolle über staatliche und wirtschaftliche Ressourcen ausüben; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten daher auf, diesen wesentlichen Tatbestand bei ihrem Engagement in der MENA-Region angemessen zu berücksichtigen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, mit den Regierungen von Drittstaaten zusammenzuarbeiten, um diesen Praktiken ein Ende zu setzen, die repressiven Rechtsvorschriften aufzuheben und um ordnungsgemäße Ausfuhrkontrollen der europäischen Überwachungstechnologie und technischen Unterstützung sicherzustellen; fordert die EU mit Nachdruck auf, ihre Anstrengungen zur Unterstützung der Parlamente und der Zivilgesellschaften im Sinne stärkerer Rechenschaftspflicht und Transparenz der Sicherheitsdienste und des Militärs Vorrang einzuräumen;

3.

begrüßt die kontinuierlichen Anstrengungen der EU und der Mitgliedstaaten zur Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte, der Grundfreiheiten sowie der wirtschaftlichen Entwicklung und des wichtigen Zusammenhangs zwischen Demokratie und dauerhafter Sicherheit in den Ländern des Arabischen Frühlings und erkennt die Komplexität dieser Aufgabe an; ist jedoch der Auffassung, dass die Ziele der EU und die politischen Maßnahmen trotz der politischen Konzentration auf die südlichen und östlichen Mittelmeerstaaten über fünfzehn Jahre und ungeachtet erneuter politischer Anstrengungen und umfassenderer finanzieller Mittel nach dem Beginn des Arabischen Frühlings noch nicht im erforderlichen Maße umgesetzt wurden (und dass sich die Lage in einigen Fällen sogar verschlechtert hat) und die tatsächliche soziale und wirtschaftliche Inklusion noch nicht begonnen hat; betont, dass beim auswärtigen Handeln der EU im Hinblick auf die Länder des Arabischen Frühlings die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden müssen und die politischen Strategien und deren Umsetzung entsprechend angepasst werden müssen; ist der Auffassung, dass unzureichende Führungsstärke und Initiative der EU bei der Lösung von langwierigen Konflikten, ihre Fähigkeit, in der Region eine diplomatische Wirkung zu erzielen, geschwächt haben; fordert die EU auf, im Hinblick auf die Lösung von Konflikten in der MENA-Region den Friedensprozess der Vereinten Nationen nachdrücklich zu unterstützen;

4.

weist auf den Schaden und das Leid hin, die in der Region durch Extremismus und Terror verursacht werden; hebt hervor, dass die Gewalt für ihre Stabilität eine ernsthafte Bedrohung darstellt und dass die Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit in der Region sowie die Zusammenarbeit mit der EU und ihren Mitgliedstaaten unter uneingeschränkter Achtung internationaler Menschenrechtsnormen von höchster Bedeutung sind, damit terroristische Vereinigungen wie Da‘esh besiegt werden können, sodass die Menschen in der Region endlich in Frieden und in einem Umfeld der Stabilität und des Fortschritts leben können; begrüßt daher die EU-Initiativen mit dem Ziel der Bekämpfung der terroristischen Bedrohung in der MENA-Region; betont, dass die Kapazität der staatlichen Akteure, denen bei der Bekämpfung des Terrorismus und des gewalttätigen Extremismus eine entscheidende Rolle zukommt, gestärkt werden muss und dass es unerlässlich ist, den Schwerpunkt auf Partnerschaften zwischen Behörden, jungen Menschen und Gemeinschaften zu legen, um den zugrunde liegenden Faktoren entgegenzuwirken, durch die Gemeinschaften für gewalttätigen Extremismus anfällig werden können, und gegen die Konfliktursachen vorzugehen;

5.

äußert sich besorgt darüber, dass es der EU trotz beachtlicher politischer und finanzieller Investitionen sowie kontinuierlicher politischer und wirtschaftlicher Anstrengungen nicht gelungen ist, einen konkreten, wesentlichen Einfluss im Bereich der Politik und Wirtschaft zu erlangen, die Auswirkungen der politischen Maßnahmen der EU begrenzt bleiben und die EU von den Ländern in der Region nicht als verändernde Kraft betrachtet wird; weist darauf hin, dass die Zivilgesellschaft, die nichtstaatlichen Organisationen und die jungen Menschen vor Ort im Allgemeinen unzufrieden damit sind, wie die EU bei der umfassenden Umsetzung ihrer Vision in konkrete Maßnahmen scheitert; äußert sich besorgt über die immer komplexere politische Lage in den Regionen Maghreb und Maschrik; weist auf das Aktivwerden neuer und wieder auflebender politischer und wirtschaftlicher Akteure wie Russland und China hin, die zu den widersprüchlichen Interessen und Finanzierungen der Golfstaaten und des Iran hinzukommen und Ziele verfolgen, die denen der EU möglicherweise sogar entgegenstehen; fordert, dass die EU sich stärker engagiert und eine entschiedenere Vision verfolgt, damit sie eine zentralere Rolle einnehmen kann; fordert die EU auf, mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen stärker in Dialog zu treten, um politische Maßnahmen umzusetzen, die den Erwartungen aller demokratischen Akteure entsprechen; betont, dass sich die EU am Dialog mit allen politischen Akteuren in den MENA-Staaten beteiligen muss;

6.

hebt hervor, dass die Union für den Mittelmeerraum (UfM) wichtig ist, da sie das einzige politische Forum darstellt, in dem die EU-Mitgliedstaaten und alle Länder des Mittelmeerraums zusammenkommen; betont, dass die Union für den Mittelmeerraum, die vor Kurzem ihren zehnten Geburtstag begangen hat, eine größere Rolle dabei einnehmen muss, die Hausforderungen, denen wir gemeinsam gegenüberstehen, zu bewältigen; nimmt positiv zur Kenntnis, dass beim dritten Regionalforum der Union für den Mittelmeerraum am 8. Oktober 2018 anlässlich des zehnten Jahrestags des Pariser Mittelmeer-Gipfels anerkannt wurde, dass es von Nutzen ist, die Interaktionen zwischen der UfM und den anderen Akteuren in der Region Europa-Mittelmeer weiterzuentwickeln; fordert die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Hohe Vertreterin auf, das Projekt der Union für den Mittelmeerraum umfassend zu überarbeiten und wieder aufleben zu lassen; legt der EU nahe, dieses Projekt als Möglichkeit zu nutzen, die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern des Mittelmeerraums zu fördern;

7.

bedauert, dass mit Ländern ohne jede Bedingung und trotz erheblicher und fortgesetzter Rückschritte in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit Partnerschaftsprioritäten vereinbart werden;

8.

vertritt die Ansicht, dass der politische Standpunkt gegenüber den Ländern des Maghreb und Maschrik viel zu lange dadurch beeinträchtigt wurde, dass sein Ansatz in zu hohem Maße auf den Erwartungen und Zielen der EU basierte, die Interessen und Gegebenheiten der Partnerländer der EU nicht umfassend berücksichtigt wurden, er wenig Anreiz für letztere bot und diese wenig Eigenverantwortung trugen und die Wünsche der Bevölkerung, die Nutzen aus den politischen Maßnahmen der EU ziehen sollte, sowie die jeweilige politische Lage in den verschiedenen Ländern zu wenig berücksichtigt wurden; bedauert, dass die anfänglichen Bemühungen nach dem Arabischen Frühling strengere Bedingungen und Anreize für die begünstigten Länder nach dem Prinzip „mehr für mehr“ einzuführen, in den meisten Ländern nicht zu einem stärkeren Einfluss seitens der EU geführt haben, was die Förderung konkreter Veränderungen in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten, wirtschaftliche und soziale Entwicklung und dauerhafte Sicherheit betrifft; betont, dass Differenzierung und mehr gemeinsame Verantwortung die wesentlichen Merkmale der Europäischen Nachbarschaftspolitik sind, die unterschiedliche Grade an Zusammenarbeit anerkennt und den Interessen der einzelnen Länder im Hinblick auf den Charakter und die Ausrichtung ihrer Partnerschaft mit der Union Rechnung trägt; fordert eine einheitliche Anwendung des Prinzips „mehr für mehr“, indem in bilateralen Beziehungen auf Politik-, Programm- und Projekteebene konkrete Ziele und Referenzwerte für eine verstärkte Unterstützung festgelegt werden; weist darauf hin, dass das Ziel einer nachhaltigen Demokratisierung nur erreicht werden kann, wenn es in den jeweiligen Staaten in städtischen und insbesondere auch ländlichen Gebieten konsequent und durchgängig verfolgt wird; hebt hervor, dass die Entwicklung einer Demokratie durch Stabilität gefördert wird und dass für das Erreichen dieses Ziels ein zeitlich gut geplanter Vorbereitungsprozess nützlich ist, zu dem eine ausführliche Konsultation und Einbeziehung der betroffenen gesellschaftlichen Gruppierungen und leitenden Akteure gehören sollte; hebt außerdem hervor, dass durch die Demokratisierung sowohl die wirtschaftliche Entwicklung gefördert als auch die Rechtsstaatlichkeit gestärkt wird;

9.

erkennt die anfänglichen Bemühungen des EAD und der Kommission an, in Zusammenarbeit und im Dialog mit dem Europäischen Parlament den politischen Rahmen der EU für die Länder des Arabischen Frühlings grundlegend zu reformieren, um in den Regionen Maghreb und Maschrik seine Fähigkeit zur politischen Einflussnahme zu steigern; weist auf die Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und ihren Mehrwert für die Erzielung von Synergien bei Maßnahmen auf Ebene der EU hin, die auf dem politischen, wirtschaftlichen und sozialen Dialog aufbauen, bei denen der Zusammenhang zwischen sozioökonomischer Entwicklung und dauerhafter Sicherheit betont wird und mit denen eine angemessene Unterstützung und Umsetzung durch die Finanzinstrumente für das auswärtige Handeln der EU sichergestellt wird; nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik 2015 überarbeitet wurde, um den veränderten Umständen in der Region Rechnung zu tragen; betont, dass eine ausführliche jährliche länderspezifische Berichterstattung über die Umsetzung der ENP wichtig ist; weist darauf hin, dass das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) bei der Umsetzung des Strategierahmens der EU und des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie und ihrer Menschenrechtsleitlinien und länderspezifischen Strategien wichtige Unterstützung geleistet hat, mit der die EU in diesem Gebiet, einschließlich der südlichen Nachbarländer, strategischer agieren und für größere Rechenschaftspflicht, Sichtbarkeit und Wirksamkeit sorgen konnte;

10.

hebt hervor, wie wichtig es ist, die vorhandenen Ressourcen möglichst effizient einzusetzen, um die Auswirkungen der Außenmaßnahmen der EU zu optimieren, die durch Kohärenz und Komplementarität unter den Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln der EU erzielt werden sollten;

11.

verweist auf die Komplexität einer angemessenen Reaktion auf die Migrations- und Flüchtlingsströme aus den Regionen Maghreb und Maschrik und durch diese Regionen, eines auf die Sicherheit ausgerichteten Blickwinkels auf die Migration, der Herausforderung des Terrorismus und der berechtigten Bedenken in Bezug auf die Instabilität bestimmter Länder der Region sowie darauf, dass die Herausforderungen des Klimawandels und die Herausforderungen, die sich aus dem Fehlen einer einheitlichen Vorgehensweise der Mitgliedstaaten ergeben, stärker berücksichtigt werden müssen; ist besorgt, dass diese Faktoren dazu führen, dass sich die Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Region in hohem Maße auf eine Ideologie der kurzfristigen Stabilität stützen und andere wichtige Aspekte nicht berücksichtigt werden; ist der Ansicht, dass Stabilität und Sicherheit, wenn sie zu den vorrangigen Zielen werden, zu einer kurzfristigeren und kurzsichtigen politischen Vision führen, wodurch den Maßnahmen der EU zur Bekräftigung der Menschenrechte und Grundfreiheiten die erforderliche Intensität genommen wird; erinnert daran, dass die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Staat und Gesellschaft nicht zum Weiterbestehen autoritärer Regime führen sollte; bekräftigt, dass die Menschenrechte nicht der Steuerung der Migration oder den Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung untergeordnet sind, und ist überzeugt, dass eine glaubwürdige und kohärente Stabilitäts- und eine nachhaltige Sicherheitspolitik nur durch die Verfolgung längerfristiger Interessen und Grundsätze, wie einer inklusiven, wirtschaftlich und sozial vorteilhaften Entwicklung, sowie durch die Stärkung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Rahmen eines auf den Menschen ausgerichteten und konfliktsensitiven Ansatzes erreicht werden können; weist jedoch darauf hin, dass die langfristige Stabilität dieser Länder nur über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitserfordernissen und Entwicklung auf Grundlage der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte erreicht werden kann;

12.

fordert die EU auf, gegen die Ursachen der Migration wie Konflikte, Umweltprobleme, extreme Armut und soziale Ausgrenzung vorzugehen, die politische Zusammenarbeit auf eine ausgewogenere und gleichberechtigtere Partnerschaft mit der MENA-Region neu auszurichten und die Jugendpolitik und Investitionen in lokale kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ihren Fokus zu nehmen;

13.

weist darauf hin, dass einige Länder Millionen von Flüchtlingen aufnehmen, von denen die meisten Frauen und Kinder in Armut sind, wodurch häusliche Gewalt, die Ausbeutung von Frauen und Mädchen durch Prostitution, die Zwangsverheiratung von Kindern und Kinderarbeit in der Gesellschaft noch verschlimmert werden;

14.

fordert die europäischen Institutionen, ihre Mitgliedstaaten sowie die einzelstaatlichen Entwicklungsagenturen auf, sich um einen einheitlichen europäischen Standpunkt für die Region zu bemühen und den Schwerpunkt auf die gemeinsamen Interessen zu legen, damit eine einzige und kohärente europäische Strategie geschaffen und das volle Potenzial der EU zur Unterstützung demokratischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformen ausgeschöpft werden kann;

15.

weist besonders besorgt darauf hin, dass die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger in der MENA-Region zunehmend Bedrohungen, Repressalien, gerichtlichen Schikanen, willkürlichen Verhaftungen, Folter und Misshandlungen sowie anderen Arten der Verfolgung ausgesetzt sind; betont, dass die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern von grundlegender Bedeutung für die langfristige Entwicklung und Stabilität der Region ist; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung, dass die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern vollständig umgesetzt werden; betont, wie wichtig es ist, dass die führenden Politiker und Diplomaten der EU und der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen Fälle einzelner gefährdeter Menschenrechtsverteidiger bei den Regierungen von Drittstaaten ansprechen, gegebenenfalls unter anderem durch öffentliche Erklärungen, Demarchen und regelmäßige Dialoge, Treffen mit Menschenrechtsverteidigern, Besuche bei inhaftierten Menschenrechtsverteidigern und Beobachtung der Prozesse gegen die Menschenrechtsverteidiger; hebt hervor, wie wichtig es ist, dass die EU und die Mitgliedstaaten ihre Finanzierungen und Kapazitäten für die Unterstützung von gefährdeten Menschenrechtsverteidigern durch Nothilfe sowie durch die Unterstützung von Mechanismen zum Schutz der Zivilgesellschaft wie ProtectDefenders.eu erhöhen; begrüßt die stetigen Anstrengungen der europäischen Stiftung für Demokratie und des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte zur Förderung der Menschenrechte und der Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten in der südlichen Nachbarschaft der EU; beharrt darauf, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich aktiv um eine Zusammenarbeit mit und eine Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern und zivilgesellschaftlichen Akteuren in der Region bemühen müssen, unter anderem derjenigen in entlegenen und ländlichen Regionen, von Menschen die sich für LGBTI einsetzen, Verteidigern von indigenen Rechten sowie Umwelt- und Landrechten, Flüchtlings- und Arbeitsrechten sowie Frauen, die aufgrund ihres Geschlechts besonderen Risiken und Bedrohungen gegenüberstehen;

16.

begrüßt das Konzept gemeinsamer Verantwortung, das in der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik vorgeschlagen wird; ist jedoch besorgt über das Risiko, dass es autoritären Regimes in bestimmten Partnerländern dadurch ermöglicht werden könnte, sich entsprechend ihrer nationalen Agenda Prioritäten herauszusuchen, anstatt dem Weg der Demokratisierung zu folgen; betont daher, dass bei der Programmplanung für die Länder des Arabischen Frühlings ein langfristiger politischer Rahmen und Synergien wichtig sind, die auf der Demokratie, der Beteiligung aller politischen Kräfte und dem Vorrang der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundwerte basieren; betont erneut, dass eine stärkere Berücksichtigung dieser Aspekte, die Entwicklung eines attraktiven Wirtschaftsklimas und die Unterstützung positiver Reformen sowohl im Interesse der Partnerländer und ihrer Bevölkerungen als auch im Interesse der EU liegen, und fordert strengere Bedingungen in Fällen systematischer Menschenrechtsverletzungen durch die Behörden; weist darauf hin, dass Partnerländern, die bereit sind, Reformen und einen engeren politischen Dialog auf den Weg zu bringen und mehr zu erreichen, neue Anreize geboten werden sollen und sie eine stärkere, ihren Zielen und ihrem Engagement entsprechende Unterstützung erhalten sollten, und fordert in dieser Hinsicht einen leistungsbasierten Ansatz, der auf einem inklusiven Dialog sowie eindeutigen Prioritäten und Zielen basiert; beharrt darauf, dass Haushaltshilfe vonseiten der EU im Falle systematischer Menschenrechtsverletzungen durch die Behörden an die lokale Zivilgesellschaft umgeleitet werden sollte;

17.

unterstützt den Wunsch der Bevölkerung der MENA-Region, einschließlich der Mehrheit der jungen Menschen, nach freien, stabilen, wohlhabenden, inklusionsgeprägten und demokratischen Ländern, in denen die nationalen und internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet werden; begrüßt die demokratischen Vorgänge in der Region und die bestehende Partnerschaft mit der EU; fordert die EU auf, dem in all ihren Politikbereichen Rechnung zu tragen, um die Kohärenz zu verbessern und die Partnerländer wirksamer zu unterstützen; betont, dass es wichtig und erforderlich ist, die Vergangenheit zu bewältigen, damit ein politischer Übergang vollkommen nachhaltig sein kann, und weist in diesem Zusammenhang auf die wichtige Arbeit der „Instanz für Wahrheit und Würde“ aus Tunesien hin, die ein Vorbild für die gesamte Region ist;

18.

bedauert, dass die bilaterale investigative und justizielle Zusammenarbeit in Fällen von Inhaftierung, Gewalt gegen oder Todesfällen von EU-Bürgern ungeeignet ist, wie im Falle des italienischen Wissenschaftlers Giulio Regeni; vertritt die Auffassung, dass es von grundlegender Bedeutung ist, die Zusammenarbeit in anderen Bereichen an erhebliche Verbesserungen in diesem Bereich zu knüpfen;

19.

ist überzeugt, dass die EU, solange die Grundvoraussetzungen für die Verhandlung von vertieften und umfassenden Freihandelszonen, die von den demokratischen Fortschritten abhängen, noch nicht erfüllt sind, verstärkten Zugang zu Handel und Investitionen ermöglichen sollte, insbesondere zugunsten der Menschen und Volkswirtschaften im südlichen Mittelmeerraum, durch Unterstützung der Produktionskapazitäten, Modernisierung der Infrastruktur und die Schaffung eines attraktiven Wirtschaftsklimas mit Fokus auf den inländischen und regionalen Märkten, durch Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen, des Sozialschutzes und einer inklusiven sozioökonomischen Entwicklung;

20.

ist der Ansicht, dass durch die Schwierigkeiten der EU, eine vorausschauende, rechtebasierte und auf die Menschen ausgerichtete Vision für ihre Migrations- und Asylpolitik zu finden, ein höheres Risiko besteht, dass einige Länder in der Region versuchen könnten, die Migrationsbekämpfung und ihre Rolle bei dieser zu nutzen, um in ihrem politischen Dialog mit der EU stärkeren Einfluss zu erlangen; ist der Ansicht, dass den MENA-Ländern weitere Hilfe bereitgestellt werden sollte, um die Migrationsströme aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara zu bewältigen, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der EU zur Bekämpfung der Migrationsursachen; erinnert jedoch daran, dass weitere Anstrengungen erforderlich sein werden, um bei diesem Vorhaben Erfolg zu haben; erachtet es als wichtig, die Partner in der MENA-Region an der Umsetzung gemeinsamer Lösungen für Probleme wie die Bekämpfung des Menschenhandels zu beteiligen; ist jedoch über eine mögliche Instrumentalisierung der EU-Außenpolitik für die „Migrationssteuerung“ besorgt und betont, dass jeglicher Versuch der Zusammenarbeit mit Ländern des Arabischen Frühlings, einschließlich der Herkunfts- und Transitländer, auf dem Gebiet der Migration mit einer Verbesserung der Menschenrechtslage in ebendiesen Ländern sowie deren Einhaltung internationaler Menschenrechts- und Flüchtlingsrechtsnormen einhergehen muss; betont, dass die mit den Migrationsströmen verbundenen Herausforderungen ein gemeinsames Anliegen der Länder in der MENA-Region (Ursprungs- und Transitländer) sowie der EU-Länder (Zielländer) sind; betont, wie wichtig darüber hinaus ein politischer Rahmen ist, durch den die demokratische, politische und sozioökonomische Inklusion als sich gegenseitige verstärkende Faktoren gefördert werden, unter anderem in Bezug auf die Förderung der Bedingungen für ein sicheres, menschenwürdiges Leben für die Menschen in der Region und die Verringerung von Zwangsumsiedlungen;

21.

weist auf das Risiko hin, dass die Maßnahmen der EU für die Region und der Ansatz der Mitgliedstaaten durch bilaterale Beziehungen möglicherweise durch unkoordinierte und unilaterale Ansätze beeinträchtigt werden und die EU als Folge dessen ihre Fähigkeit zur politischen Einflussnahme verlieren könnte; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag des Präsidenten der Kommission, die Einstimmigkeitsregel im Rat für den Entscheidungsprozess in Bereichen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik aufzugeben, da dies der EU helfen könnte, in Bezug auf ihre Außenbeziehungen Einheit zu zeigen, geschlossen hinter einer klaren Strategie zu stehen und einen größeren Einfluss zu erlangen; ist der Ansicht, dass eine stärkere Einbindung der Mitgliedstaaten in die ENP, wie in der Überprüfung der ENP aus dem Jahr 2015 vorgesehen, zwar positiv zu betrachten ist, aber die Umsetzung verbessert werden sollte; betont, wie wichtig und tief die Verbindungen zwischen vielen Mitgliedstaaten und deren Bevölkerungen mit vielen Ländern des südlichen Mittelmeerraums sind; fordert in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen in der Region besser zu koordinieren und zu untersuchen, wie sie wirksamer agieren können;

22.

fordert die EU und die Mitgliedstaaten im Hinblick auf den europäischen Besitzstand im Bereich der Korruptionsbekämpfung auf, ihre Programme für die justizielle Zusammenarbeit mit den Partnerländern in der Region zu stärken, um den Austausch bewährter Verfahren zu fördern und ein wirksames rechtliches Instrumentarium im Kampf gegen die Korruption einzuführen; ist der Überzeugung, dass den Reformen der öffentlichen Verwaltungen und des öffentlichen Dienstes in den südlichen Nachbarländern zusammen mit der Bekämpfung der Korruption Priorität eingeräumt werden sollte, die finanziellen Mittel dafür erhöht und Kapazitäten aufgebaut werden sollten, die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten verstärkt werden sollte sowie Akteure der Zivilgesellschaft in den Bereichen der Korruptionsbekämpfung, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht unterstützt werden sollten;

23.

bekräftigt, dass die Förderung und der Schutz der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu den Grundsätzen der EU-Außenpolitik gehören; ist besorgt angesichts des fortbestehenden Verkaufs von Waffen und Sicherheitsausrüstung, einschließlich Überwachungstechnologien für die interne Repression, aus den Mitgliedstaaten an Behörden in der Region, die die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht nicht einhalten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (10) strikt einzuhalten, in dem unter anderen steht, dass die Ausfuhrgenehmigungen verweigert werden sollten, wenn eindeutig das Risiko besteht, dass die Militärtechnologie oder die Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, verwendet werden könnten, um interne Repression auszuüben oder schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu begehen; bekräftigt seinen Standpunkt, der in seinen Änderungsanträgen zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung, der technischen Unterstützung und der Durchfuhr betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt wurde und der am 17. Januar 2018 angenommen wurde (11); fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diesem Vorgang und der Erzielung einer Einigung mit dem Rat große Bedeutung beizumessen;

24.

ist der Ansicht, dass die zwischen der EU und den Partnerländern im Rahmen der ENP vereinbarten Partnerschaftsprioritäten explizit auf die einschlägigen Assoziierungsabkommen verweisen sollten, insbesondere auf die Menschenrechtsklausel, um sicherzustellen, dass die Menschenrechte einen auf allen Ebenen und vor allem auf oberster politischer Ebene diskutierten grundlegenden und transversalen Aspekt der vereinbarten Partnerschaftsprioritäten darstellen und nicht nur in niederrangigen Unterausschusssitzungen behandelt werden;

25.

fordert mehr Inklusivität und eine stärkere Einbeziehung der lokalen Zivilgesellschaft bei der Ermittlung der Bedürfnisse in den Partnerländern; begrüßt die Anstrengungen des EAD und der Kommission, die Beteiligung der Zivilgesellschaft auszuweiten und auch den privaten Bereich einzuschließen, und fordert sie auf, in diesem Zusammenhang noch mehr zu tun; hebt hervor, dass die Beteiligung unabhängiger Vertreter der Zivilgesellschaft, darunter nicht registrierter Menschenrechtsgruppen und Menschenrechtsverteidiger, sichergestellt werden muss, und bedauert, dass dies behindert wird, vor allem wenn der Dialog und die Unterstützung durch von der Regierung kontrollierte Agenturen organisiert werden oder sich ausschließlich auf regierungsnahe Organisationen konzentrieren; vertritt die Ansicht, dass die EU kleineren und lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen, einschließlich Sozialpartnern, den Zugang zu verfügbaren Finanzmitteln erleichtern, die Antragsverfahren straffen und sich auf lokale zivilgesellschaftliche Organisationen konzentrieren sollte; weist darauf hin, dass unter den lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern der Eindruck vorherrscht, dass der Fokus der EU in erster Linie auf großen internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen liegt; fordert die EU auf, mehr Mittel in die Förderung des Kapazitätsaufbaus lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen zu investieren und stärkere Partnerschaften zwischen diesen und großen internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen zu fördern und die Fähigkeit der Sozialpartner zu verbessern, mit der Regierung in einen sozialen Dialog zu treten, um die Eigenverantwortung vor Ort zu steigern;

26.

fordert den EAD auf, seine Anstrengungen in Bezug auf den Austausch bewährter Verfahren, was die Rolle der Frau im öffentlichen Leben betrifft, zu verstärken;

27.

betont, dass die Beteiligung der Frauen am öffentlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben und die Stärkung ihrer Rolle in den Ländern der MENA-Region für eine langfristige Förderung von Stabilität, Frieden und wirtschaftlichem Wohlstand von grundlegender Bedeutung sind; betont, dass in den Ländern, in denen der Arabische Frühling zu andauernden Konflikten geführt hat, eine Beteiligung der Frauen an Friedensprozessen und Vermittlung unerlässlich sind, um eine gewaltfreie Gesellschaft zu schaffen; vertritt die Ansicht, dass der Zugang zu Bildung für Frauen mit Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Gleichstellung der Geschlechter von grundlegender Bedeutung sind, um dies zu verwirklichen;

28.

betont, dass die Stärkung der lokalen Gebietskörperschaften zur Ausbreitung von Demokratie und rechtsstaatlichen Grundsätzen beiträgt; fordert daher, dass die Dezentralisierung unterstützt und die Handlungsmöglichkeiten der Regionen durch den Ausbau der lokalen Selbstverwaltung gefördert werden; ermutigt und unterstützt die Partnerschaften mit den Mitgliedstaaten der EU sowie die von den lokalen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführten Projekte im Bereich der dezentralen Zusammenarbeit, durch die in den Ländern der Region die kommunale und regionale Regierungsführung aufgebaut wird;

29.

weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Anstrengungen der EU sowie ihre Unterstützung und ihre Investitionen in der Region durch Mittel der verbesserten strategischen Kommunikation, Public Diplomacy, Kontakte zwischen den Menschen, Kulturdiplomatie, Zusammenarbeit im Bildungs- und im Hochschulbereich sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Werte und Interessen der Union sichtbar zu machen; fordert insbesondere die Erneuerung des Mandats eines Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den südlichen Mittelmeerraum, der die Bemühungen der EU mit der Region leitet und eine stärkere Sichtbarkeit der EU sicherstellt;

30.

ist der Auffassung, dass jede EU-Delegation regelmäßig Konsultationen mit Sachverständigen und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen vorsehen und insbesondere hochrangige Beiräte einrichten sollte, die der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Vielfalt des betreffendes Landes Rechnung tragen und sich aus führenden Persönlichkeiten aus den Bereichen Wirtschaft, Medien, Kultur, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft sowie aus führenden Jugendvertretern, den Sozialpartnern und führenden Menschenrechtsverteidigern des betreffenden Landes zusammensetzen und Beiträge zu den politischen Prioritäten und dem Grundaufbau der von der EU entwickelten Politik leisten, um die Fähigkeit der EU zur politischen Einflussnahme und zur Förderung von Eigenverantwortung und einer umfassenden Unterstützung durch die begünstigten Länder zu verbessern;

31.

ist überzeugt, dass junge Menschen bei den Maßnahmen der EU für die Region im Mittelpunkt stehen sollten und ein bereichsübergreifender Ansatz verfolgt werden sollte; fordert, dass die Jugendpolitik in sämtliche Politikbereiche der EU in der MENA-Region als Querschnittsaufgabe einbezogen wird; ist der Überzeugung, dass es von grundlegender Bedeutung ist, dauerhafte Lösungen für die Herausforderung der Jugendarbeitslosigkeit zu finden, und betont, wie wichtig die Förderung angemessener Chancen im Bereich Beschäftigung, Unternehmertum und Selbstständigkeit ist; schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass jede EU-Delegation informelle Jugendräte einrichtet, die sich aus jungen Führungskräften der Bereiche Politik, Soziales, Wirtschaft, Medien, Kultur und Zivilgesellschaft zusammensetzen, die Empfehlungen und Beiträge zu den politischen Prioritäten und der Wirksamkeit der politischen Maßnahmen der EU im Land liefern sollen und die ein zusätzliches Element der Rechenschaftspflicht in Bezug auf politische Entscheidungen darstellen; fordert die europäischen politischen Gruppierungen und Denkfabriken auf, einen stärkeren Austausch mit aktiven jungen Menschen aus den MENA-Ländern zu pflegen, um deren Eigenverantwortung, Ausbildung und Kapazitätsaufbau zu fördern, damit sie bei Kommunalwahlen kandidieren und neue Akteure des positiven Wandels in ihren jeweiligen Ländern werden können;

32.

fordert die EU auf, durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit der MENA-Region, die auf die Menschen, insbesondere junge Menschen, zugeschnitten ist, ihre Partner dabei zu unterstützen, die Ursachen dieser Radikalisierung zu bekämpfen, wie z. B. Armut, Arbeitslosigkeit, gesellschaftliche und politische Ausgrenzung sowie die Unfähigkeit der Gesellschaft, auf die Bedürfnisse der Menschen einzugehen und Chancen für die Jugend zu schaffen; fordert die EU auf, jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, unternehmerisch tätig zu werden, z. B. durch die Förderung und Unterstützung von Investitionen in Neugründungen; ist der Überzeugung, dass bei den Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Region ein stärkerer Schwerpunkt auf eine inklusive wirtschaftliche und soziale Entwicklung zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen, der Einführung von besser auf den Arbeitsmarkt abgestimmten Ausbildungsgängen und arbeitsrechtlichen Reformen gelegt werden sollte sowie auf Reformen, die starke allgemeine Sozialschutzsysteme zum Ziel haben, bei denen besonders schutzbedürftige Gruppen besonders berücksichtigt werden; fordert die EU auf, mehr Ressourcen in Maßnahmen zu investieren, die die Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen grundlegenden Dienstleistungen, wie Bildung und Gesundheitsversorgung, für alle zum Ziel haben, und ihre Anstrengungen zur Verbesserung des sozialen Dialogs und zur Förderung legislativer Reformen im Zusammenhang mit der Vereinigungsfreiheit, friedlichen Versammlungen und der freien Meinungsäußerung, der Pressefreiheit, Korruptionsbekämpfung und der Sicherstellung des Zugangs zu Ressourcen und Informationen als wichtigste Faktoren für Stabilität und für eine offene, dynamische und widerstandsfähige Gesellschaft zu steigern;

33.

ist äußerst beunruhigt über die Eskalation der Spannungen in der Region; verurteilt die Instrumentalisierung von religiösen Unterschieden zur Auslösung von politischen Krisen und Konfessionskriegen;

34.

fordert die EU auf, die Länder der MENA-Region bei der Bekämpfung der von religiösem Fundamentalismus ausgehenden Gefahren, der vor allem arbeitslose Jugendliche ausgesetzt sind, tatkräftig zu unterstützen;

35.

ist der Überzeugung, dass Verfahren eingerichtet werden müssen, um die Finanzierung des Terrorismus über ausländische Organisationen unter Beteiligung von Staaten und Finanzinstituten sowie den Waffenschmuggel und den Kauf und Verkauf von Energieressourcen und Rohstoffen zugunsten terroristischer Gruppen zu stoppen;

36.

weist auf die Herausforderungen des Klimawandels, der Wüstenbildung und der Wasserknappheit hin, die die Region zutiefst treffen; fordert die politischen Entscheidungsträger sowie sämtliche Akteure sowohl in der EU als auch in der MENA-Region dringend auf, ihre Zusammenarbeit mit den Partnerländern, einschließlich der lokalen Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, in Bezug auf die Energieversorgungssicherheit durch die Förderung erneuerbarer und nachhaltiger Energie sowie der Energieeffizienzziele zu verstärken, um zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris beizutragen; betont die Chance für die Region, durch eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger, die für viele MENA-Länder ein großes wirtschaftliches Potenzial bergen, die Energiewende voranzutreiben; weist auf die Chancen für ein nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen, die dies mit sich bringen würde, sowie auf die Chancen für die regionale Zusammenarbeit im Bereich Energie und Klimawandel hin; betont in diesem Zusammenhang die Chance, die die jüngsten Entdeckungen von Erdgasvorkommen im östlichen Mittelmeerraum für alle beteiligten Länder darstellen können;

37.

weist darauf hin, dass die Öffnung der Privatwirtschaft und die weitere Differenzierung der Wirtschaft dazu beitragen können, notwendige Arbeitsplätze in diesem Gebiet zu schaffen, insbesondere für junge Menschen und Frauen; begrüßt die positiven Zeichen der Erholung der Tourismusbranche in dem Gebiet; erkennt ihr großes Potenzial bei der Stärkung eines nachhaltigen Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen an und fordert, dass die EU ihr Augenmerk und ihre Unterstützung insbesondere auf die von infrastrukturellen und/oder sicherheitsrelevanten Herausforderungen betroffenen Gebiete richtet; fordert die EU auf, ihre Unterstützung für die Länder auszubauen, die eher Bereitschaft zeigen, die Demokratisierung, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten voranzutreiben, indem sie sämtliche ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Werkzeuge, von der Makrofinanzhilfe durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument bis hin zur europäischen Investitionsoffensive für Drittländer sowie dem künftigen Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit, einsetzt;

38.

erinnert daran, dass das weitgehend ungenutzte Potenzial für Innovation und Dynamisierung des Privatsektors in der Region in größerem Umfang erschlossen werden muss; fordert die EU auf, den Dialog sowie die finanzielle und technische Hilfe diesbezüglich auszubauen; begrüßt Initiativen wie Startup Europe Mediterranean (SEMED) zur Einrichtung und zum Aufbau eines Netzwerks von Start-up-Unternehmen, Investoren, Universitäten, Forschungseinrichtungen und politischen Entscheidungsträgern auf beiden Seiten des Mittelmeers als wichtige Maßnahme zur Förderung der Zusammenarbeit im Bereich Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen und nachhaltiges Wirtschaftswachstum;

39.

betont, wie wichtig die Verknüpfung aller Reformen und Investitionen sowie der EU-Maßnahmen im Zusammenhang mit diesem Gebiet mit der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der nachhaltigen Entwicklung im Allgemeinen ist;

40.

weist auf den Mehrwert der parlamentarischen Diplomatie und der regelmäßigen bilateralen interparlamentarischen Treffen hin, die das Europäische Parlament mit seinen Amtskollegen aus den südlichen Nachbarländern als ein Instrument für den Austausch von Erfahrungen und die Förderung des gegenseitigen Verständnisses abhält; weist darauf hin, wie wichtig der Gemischte Parlamentarische Ausschuss in diesem Zusammenhang als einziges Instrument für die Formulierung ehrgeiziger gemeinsamer Strategien zwischen der EU und ihren engsten Partnern ist; fordert die nationalen Parlamente der EU auf, im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik bilaterale interparlamentarische Treffen abzuhalten; betont erneut, dass die politischen Parteien der nationalen Parlamente und das Europäische Parlament in dieser Hinsicht eine Rolle spielen können; vertritt die Auffassung, dass der Dialog zwischen dem Europäischen Parlament, den nationalen Parlamenten der EU und den Parlamenten der südlichen Nachbarländer eine wertvolle Gelegenheit zur Förderung des regionalen Dialogs und der Zusammenarbeit in den südlichen Nachbarländern bietet; weist in diesem Zusammenhang auf die wichtige Rolle hin, die die parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum spielen könnte, in deren Rahmen die regionale Integration und eine ambitionierte politische und wirtschaftliche Agenda für diese Organisation wieder an Dynamik gewinnen können; weist auf die Überschneidung zwischen der PV-UfM und der Parlamentarischen Versammlung des Mittelmeers hin; ist der Ansicht, dass die PV-UfM im regionalen Rahmen der Union für den Mittelmeerraum eine wichtigere Rolle einnehmen sollte, um Transparenz und parlamentarische Aufsicht über die Tätigkeiten der UfM, insbesondere die im Rahmen der UfM durchgeführten Projekte, sicherzustellen;

41.

betont, dass Frauen stark zur Förderung und zum Aufbau von Frieden, der Beilegung von Konflikten und Stabilisierungsprozessen beitragen können und sie bei der Verhinderung von Radikalisierung sowie der Bekämpfung von Gewaltextremismus und Terrorismus eine zentrale Rolle spielen; weist darauf hin, dass durch die Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen der Entscheidungsprozesse bei der Erarbeitung und Umsetzung dieser Strategien zur Wirksamkeit und Beständigkeit der politischen Maßnahmen und Programme beigetragen wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Frauen in der MENA-Region und Organisationen, die deren Rechte schützen und fördern, zu unterstützen; betont, dass die Justiz und Übergangsjustiz, die sich mit weiblichen Überlebenden und konfliktbezogener sexueller Gewalt befassen, leicht zugänglich sein müssen;

42.

bekräftigt die Forderung der PV-UfM nach der Unterstützung eines Projekts des Raums Europa-Mittelmeer zu geschlechtsspezifischen Diskrepanzen, das unter anderem eine Analyse des Anteils von Frauen in den nationalen und regionalen Parlamenten sowie in den lokalen Institutionen umfasst; ist der Auffassung, dass der Ausschuss für die Rechte der Frau der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum sowie der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter des Europäischen Parlaments jährlich über Indikatoren für die Ungleichbehandlung der Geschlechter im Raum Europa-Mittelmeer unterrichtet werden sollten;

43.

weist darauf hin, dass die Rechte von Frauen, die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft, die Gleichstellung der Geschlechter, die Rechte des Kindes, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit und das Recht ethnischer und religiöser Minderheiten und schutzbedürftiger Gruppen, darunter Menschen mit Behinderungen und LGBTQI-Personen, auf Gleichbehandlung zu den Grundrechten und Grundprinzipien des außenpolitischen Handelns der EU gehören;

44.

fordert die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der frauenrechtlichen Dimension der ENP im Einklang mit den GAP-II-Prioritäten; begrüßt die jüngsten Reformen, die in einigen der Länder in Bereichen wie der Entlastung von Vergewaltigern bei anschließender Heirat ihrer Opfer, der Gewalt gegen Frauen und Erbrechten verabschiedet wurden; fordert eine strikte Durchsetzung dieser Gesetze; ist jedoch besorgt, dass sich die Lage der Frauen insgesamt in den meisten Ländern des Arabischen Frühlings nicht verbessert hat; betont, dass die Beteiligung der Frauen am öffentlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben und die Stärkung ihrer Rolle in der Region für eine langfristige Förderung von Stabilität, Frieden und wirtschaftlichem Wohlstand von grundlegender Bedeutung sind; vertritt die Ansicht, dass der Zugang zu Bildung für Frauen von grundlegender Bedeutung ist, um dies zu verwirklichen; ist außerdem besorgt darüber, dass die Teilhabequote von Frauen am Arbeitsmarkt in der Region weltweit zu den niedrigsten gehört, was zu sozialer Ausgrenzung und einem erheblichen Verlust für die Wirtschaft insgesamt führt; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dieses Problem als grundlegende Komponente eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und des sozialen Zusammenhalts zu bekämpfen; weist außerdem darauf hin, dass Frauenrechtsverteidiger willkürlichen Inhaftierungen, Schikanierungen durch die Justiz, Hetzkampagnen und Einschüchterung ausgesetzt sind;

45.

verurteilt die weitverbreitete Verfolgung von LGBTI-Personen und Verteidigern der Rechte von LGBTI in der MENA-Region, unter anderem durch Schikanierung durch die Justiz, Folter, körperliche Angriffe und Hetzkampagnen; fordert die Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf, die Unteilbarkeit der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von LGBTQI-Personen, im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit MENA-Staaten aktiv und einheitlich zu verteidigen und zu betonen, dass diese Rechte sowohl in Exekutive als auch in Legislative gewahrt werden müssen;

46.

fordert die Länder der MENA-Region auf, aktiv zur Bekämpfung jeglicher Form der Gewalt gegen Frauen beizutragen; fordert die Länder der MENA-Region auf, das Übereinkommen von Istanbul, ein Instrument, mit dem gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen, einschließlich häuslicher Gewalt und der Verstümmelung weiblicher Genitalien, vorgegangen werden kann, zu unterzeichnen und zu ratifizieren; fordert insbesondere die Länder, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, ihre Rechtsvorschriften zu überprüfen, geschlechtsspezifische Gewalt und Verbrechen im Namen der Ehre zu ergänzen, die Androhung solcher Taten unter Strafe zu stellen und für alle Straftaten dieser Art strengere Strafen festzulegen;

47.

fordert die Länder der MENA-Region auf, die Aktionsplattform von Peking in Bezug auf den Zugang von Frauen zu Bildung und der Gesundheitsfürsorge als grundlegende Menschenrechte umzusetzen, was auch den Zugang zu freiwilliger Familienplanung, zu Versorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten, etwa den Zugang zu kostenloser Verhütung, zu sicheren und legalen Abtreibungen sowie zu Sexual- und Beziehungserziehung für Mädchen und Jungen einschließt;

48.

ist besorgt über den eingeschränkten Zugang zu öffentlicher Gesundheitsversorgung, insbesondere im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, besonders für Frauen und Mädchen in ländlichen Gebieten;

49.

fordert all diese Länder nachdrücklich auf, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) zu ratifizieren und alle bestehenden Vorbehalte dagegen auszuräumen; fordert die Länder der MENA-Region nachdrücklich auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft zu fördern, insbesondere durch nationale Aktionspläne, die wirksame Maßnahmen für die Gleichstellung der Geschlechter enthalten, in Partnerschaft mit Frauenorganisationen und sonstigen Akteuren der lokalen Zivilgesellschaft;

50.

ist der Überzeugung, dass die EU einen umfassenderen Ansatz für die Unterstützung von Bildungsreformen in Partnerländern entwickeln und die entsprechenden Ressourcen und Programme für die frühkindliche Bildung, einschließlich der Vorschule, bereitstellen und sicherstellen sollte, dass Kompetenzen, Qualifikationen, unter anderem digitale Qualifikationen, angemessene Berufs- und Ausbildung und Unternehmerschulungen, kritisches Denken und soziales Bewusstsein in der Gesellschaft insgesamt und bereits in früher Kindheit entwickelt werden; betont, wie wichtig es ist, hochwertige Bildung als Mittel zur Befähigung junger Menschen und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts bereitzustellen;

51.

begrüßt die vom Sekretariat der Union für den Mittelmeerraum entwickelten Programme, wie Med4Jobs, mit denen die Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen und Frauen im Mittelmeerraum verbessert werden soll; fordert die Mitgliedstaaten der Union für den Mittelmeerraum auf, ihr Sekretariat anzuweisen, seine Arbeit auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Länder der MENA-Region zu konzentrieren, um unter besonderer Berücksichtigung der Frauen und jungen Mädchen die Konsolidierung ihres Übergangsprozesses zu unterstützen;

52.

fordert die Kommission erneut auf, dem Vorschlag des Parlaments, ein ehrgeiziges Erasmusprogramm für Europa und den Mittelmeerraum zu schaffen, nachzukommen, wobei das Programm von Erasmus+ getrennt, mit entsprechenden Mitteln ausgestattet und in Bezug auf den Umfang und die verfügbaren Ressourcen ambitioniert sein soll und der Schwerpunkt nicht nur auf die Primär-, Sekundär- und Hochschulbildung, sondern auch auf die berufliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden soll; bekräftigt, dass durch Investitionen in die Jugend eine solide Grundlage für langfristige Widerstandsfähigkeit und Wohlstand in der Region geschaffen wird; fordert die Kommission und das Europäische Parlament auf, den Umfang des Besucherprogramms der Europäischen Union und die Teilnahme daran zu auszubauen und jungen Menschen und weiblichen politischen Führungspersönlichkeiten die Teilnahme zu erleichtern; fordert die EU des Weiteren auf, Reformen zur Modernisierung der Bildungssysteme in diesen Ländern zu unterstützen;

53.

erinnert an seine Unterstützung bei der Finanzierung von Programmen der akademischen und beruflichen Bildung, mit denen umfassende Reserven beruflicher Qualifikationen in den MENA-Ländern geschaffen wurden, sowie für Maßnahmen wie die Erasmus+-Mobilitätscharta für die Berufsbildung, die anhand flexibler und anpassbarer Instrumente wie Mobilitätspartnerschaften nach Möglichkeit auf alle MENA-Länder ausgeweitet werden sollten;

54.

verurteilt nachdrücklich erneut die in dem Konflikt verübten Gräueltaten und weit verbreiteten Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, insbesondere diejenigen, die von den Streitkräften des Assad-Regimes unter anderem mit der Unterstützung seiner Verbündeten sowie von anderen von den Vereinten Nationen gelisteten terroristischen Vereinigungen begangen wurden; bedauert zutiefst, dass auf regionaler und internationaler Ebene unternommene Versuche, den Krieg zu beenden, wiederholt gescheitert sind, und fordert nachdrücklich eine erneuerte und intensive weltweite Zusammenarbeit zur Herbeiführung einer friedlichen und tragfähigen Lösung des Konflikts; betont, dass in Bezug auf die schrecklichen Verbrechen, die in Syrien begangen werden, keine Toleranz walten und es keine Straffreiheit geben sollte; bekräftigt seine Forderung nach unabhängigen, unparteiischen, gründlichen und glaubwürdigen Untersuchungen und der Verfolgung der Verantwortlichen und unterstützt die Arbeit des internationalen, unparteiischen und unabhängigen Mechanismus zur Unterstützung der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen für die seit März 2011 in der Arabischen Republik Syrien begangenen schwersten völkerrechtlichen Verbrechen und ihrer strafrechtlichen Verfolgung; fordert des Weiteren Unterstützung für zivilgesellschaftliche und nichtstaatliche Organisationen, die Beweise für Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Recht sammeln und dabei helfen, diese sicherzustellen;

55.

bedauert, dass seit der Überprüfung der ENP im Jahr 2015 die regionalen Entwicklungen in den Nachbarländern trotz der Verpflichtung in der Mitteilung zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik aus dem Jahr 2015, zusätzlich zu den länderspezifischen Berichten regelmäßig Bericht über Entwicklungen in der Nachbarschaft mit Informationen über Themen wie Grundfreiheiten, Rechtsstaatlichkeit, die Gleichstellung der Geschlechter und Menschenrechte zu erstatten, lediglich in einem Bericht die Umsetzung der überprüften Europäischen Nachbarschaftspolitik (JOIN(2017)0018) am 18. Mai 2017 bewertet wurden; fordert, dass die Berichte auf Ebene der Länder und Regionen angemessene Ergebnisanalysen und menschenrechtliche Folgenabschätzungen der Politik der EU und der Mitgliedstaaten enthalten;

56.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der HR/VP zu übermitteln.

(1)  https://europa.eu/globalstrategy/sites/globalstrategy/files/eugs_de_0.pdf

(2)  ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 27.

(3)  ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 85.

(4)  ABl. C 265 vom 11.8.2017, S. 110.

(5)  ABl. C 265 vom 11.8.2017, S. 98.

(6)  ABl. C 204 vom 13.6.2018, S. 100.

(7)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0119.

(8)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0227.

(9)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0449.

(10)  ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99.

(11)  ABl. C 458 vom 19.12.2018, S. 187.


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