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Documento 52018AP0214

P8_TA(2018)0214 Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Regionalen Fischereiorganisation für den Südpazifik ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. Mai 2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Regionalen Fischereiorganisation für den Südpazifik (SPRFMO) (COM(2017)0128 – C8-0121/2017 – 2017/0056(COD)) P8_TC1-COD(2017)0056 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 29. Mai 2018 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2018/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Regionalen Fischereiorganisation für den Südpazifik (SPRFMO)

ABl. C 76 vom 9.3.2020, p. 230/231 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.3.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/230


P8_TA(2018)0214

Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Regionalen Fischereiorganisation für den Südpazifik ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. Mai 2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Regionalen Fischereiorganisation für den Südpazifik (SPRFMO) (COM(2017)0128 – C8-0121/2017 – 2017/0056(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2020/C 76/33)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0128),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0121/2017),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 31. Mai 2017 (1),

unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 21. März 2018 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses (A8-0377/2017),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest (2);

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)  ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 129.

(2)  Dieser Standpunkt ersetzt die am 16. Januar 2018 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P8_TA(2018)0001).


P8_TC1-COD(2017)0056

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 29. Mai 2018 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2018/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Regionalen Fischereiorganisation für den Südpazifik (SPRFMO)

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2018/975.)


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