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Documento 52018IP0224

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. Mai 2018 zur Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft (2018/2037(INI))

ABl. C 76 vom 9.3.2020, p. 62/85 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.3.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/62


P8_TA(2018)0224

Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. Mai 2018 zur Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft (2018/2037(INI))

(2020/C 76/09)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. November 2017 mit dem Titel „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“ (COM(2017)0713),

unter Hinweis auf Artikel 38 und 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in denen die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und ihre Ziele festgelegt werden,

unter Hinweis auf Artikel 40 und 42 AEUV, mit denen eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse geschaffen und festgelegt wird, inwiefern die Wettbewerbsvorschriften auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel damit Anwendung finden,

gestützt auf Artikel 13 AEUV,

unter Hinweis auf Artikel 349 AEUV, in dem der Status der Gebiete in äußerster Randlage sowie die Bedingungen für die Anwendung der Verträge auf diese Gebiete festgelegt sind,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2017/2393 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1307/2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und (EU) Nr. 652/2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial (1) („Omnibus-Verordnung“),

unter Hinweis auf die Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (2),

unter Hinweis auf das am 19. März 2018 veröffentlichte Themenpapier des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) mit dem Titel „Future of the CAP“ (Zukunft der GAP),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (3) und den Bericht der Kommission vom 10. Oktober 2017 über die nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten und die Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (COM(2017)0587),

unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 6. Februar 2018 über die Einsetzung, die Zuständigkeiten, die zahlenmäßige Zusammensetzung und die Mandatszeit des Sonderausschusses für das Genehmigungsverfahren der Union für Pestizide (4)

unter Hinweis auf die Sonderberichte des Europäischen Rechnungshofs Nr. 16/2017 mit dem Titel „Programmplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums: Komplexität muss verringert und Konzentration auf Ergebnisse verstärkt werden“ und Nr. 21/2017 mit dem Titel „Die Ökologisierung: eine komplexere Regelung zur Einkommensstützung, die noch nicht ökologisch wirksam ist“,

unter Hinweis auf das Reflexionspapier der Kommission vom 28. Juni 2017 über die Zukunft der europäischen Finanzen (COM(2017)0358),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Februar 2018 mit dem Titel „Ein neuer, moderner mehrjähriger Finanzrahmen für eine Europäische Union, die ihre Prioritäten nach 2020 effizient erfüllt“ (COM(2018)0098),

unter Hinweis auf die Cork-2.0-Erklärung 2016 mit dem Titel „Für ein besseres Leben im ländlichen Raum“, die auf der Europäischen Konferenz über ländliche Entwicklung abgegeben wurde,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Mai 2018 zu der derzeitigen Lage und den Zukunftsperspektiven der Schaf- und Ziegenhaltung in der EU (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2018 zu einer europäischen Strategie zur Förderung von Eiweißpflanzen – Förderung des Anbaus von Eiweißpflanzen und Hülsenfrüchten in der europäischen Landwirtschaft (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2018 mit dem Titel „Der nächste MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020“ (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. März 2018 zu den Perspektiven und Herausforderungen für den Bienenzuchtsektor in der EU (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2017 zu dem Thema „Aktueller Stand der Konzentration von Agrarland in der EU: Wie kann Landwirten der Zugang zu Land erleichtert werden?“ (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2017 zu Frauen und ihren Rollen in ländlichen Gebieten (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2016 zu den GAP-Instrumenten zur Verringerung der Preisschwankungen auf den Agrarmärkten (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Oktober 2016 zu der Frage, wie mit der GAP die Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten verbessert werden kann (12),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2016 zur Verbesserung von Innovation und wirtschaftlicher Entwicklung bei der künftigen Verwaltung europäischer landwirtschaftlicher Betriebe (13),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2015 zu den Perspektiven für den EU-Milchsektor – Überprüfung der Umsetzung des Milchpakets (14),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses mit dem Titel „Eine mögliche Umgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik“ (15),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen mit dem Titel „Die GAP nach 2020“ (16),

unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, von denen die meisten für die GAP von Bedeutung sind,

unter Hinweis auf den Bericht und die Schlussfolgerungen der Taskforce „Agrarmärkte“ von November 2016 mit dem Titel „Bessere Marktergebnisse: Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette“,

unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris, das auf der Klimaschutzkonferenz der Vereinten Nationen im Jahr 2015 (COP21) geschlossen wurde, und insbesondere die von der Europäischen Union in Form sogenannter „national festgelegter Beiträge“ eingegangenen Verpflichtungen zur Verwirklichung der weltweiten Ziele des Übereinkommens,

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 15. Dezember 2016 über die Umsetzung der Regelung für spezifische Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union (POSEI) (COM(2016)0797),

unter Hinweis auf die 2016 angekündigte Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik (COM(2016)0316), die ein Werkzeug zur Sicherung der Vorteile aus dem EU-Umweltrecht und den entsprechenden Maßnahmen für Unternehmen und Bürger durch eine bessere Umsetzung darstellt,

unter Hinweis auf das Schreiben des Haushaltskontrollausschusses,

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für internationalen Handel, des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0178/2018),

A.

in der Erwägung, dass der Mitteilung der Kommission über die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft zufolge die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einer der ältesten und am stärksten integrierten Bereiche der EU-Politik ist, der globale strategische Bedeutung besitzt und so gestaltet sein sollte, dass die Land- und Forstwirtschaft in der EU auf die begründeten Forderungen der Bürger eingehen kann, was Ernährungssicherheit, Lebensmittelsicherheit, -qualität und -nachhaltigkeit, aber auch Umweltschutz, biologische Vielfalt und den Schutz natürlicher Ressourcen, Klimaschutzmaßnahmen, die Entwicklung des ländlichen Raums, die Förderung der Gesundheit, anspruchsvolle Tierschutznormen und die Beschäftigung betrifft;

B.

in der Erwägung, dass feststeht, dass die GAP umgehend reformiert werden muss, damit sie besser auf die Bedürfnisse ihrer vorrangigen Zielgruppe – der Landwirte – wie auch die der Bürger insgesamt ausgerichtet werden kann;

C.

in der Erwägung, dass die GAP für rund 12 Millionen landwirtschaftliche Betriebe in ganz Europa von größter Bedeutung ist;

D.

in der Erwägung, dass landwirtschaftliche Flächen 47 % des europäischen Territoriums ausmachen und in der EU 22 Millionen Landwirte und Landarbeiter leben;

E.

in der Erwägung, dass die Ziele der GAP sowohl die Lebensmittelsicherheit und -souveränität als auch die Widerstandskraft und Nachhaltigkeit der Landwirtschaftssysteme und landwirtschaftlich geprägten Regionen der EU umfassen sollten;

F.

in der Erwägung, dass das übergeordnete Unionsziel einer multifunktionalen und diversifizierten Land- und Forstwirtschaft, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt, gerecht ist, auf nachhaltigen landwirtschaftlichen Verfahren aufbaut und den Erhalt tragfähiger kleiner Betriebe und Familienbetriebe ermöglicht, die von den nächsten Generationen erworben und an diese weitergegeben werden können, nach wie vor wesentlich dafür ist, dass die positiven externen Effekte erzielt und die öffentlichen Güter (Lebensmittel und Nichtlebensmittel sowie Dienstleistungen) bereitgestellt werden, die von den europäischen Bürgern gefordert werden;

G.

in der Erwägung, dass die derzeitige Machtkonzentration in den Händen großer Handelsketten und Industriekonzerne unbedingt eingedämmt und rückgängig gemacht werden muss;

H.

in der Erwägung, dass die Änderungen der gegenwärtigen GAP auf strategischen Zielen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Sicherstellung sicherer und gesunder Lebensmittel basieren müssen;

I.

in der Erwägung, dass die GAP seit 25 Jahren immer wieder Reformen unterzogen wurde, die durch die Öffnung der europäischen Landwirtschaft für die internationalen Märkte und neue Herausforderungen in Bereichen wie Umweltschutz und Klimawandel bestimmt wurden; in der Erwägung, dass nun eine weitere Phase im Rahmen dieses stetigen Anpassungsprozesses eingeleitet werden muss, um die GAP zu vereinfachen, zu modernisieren und neu auszurichten, damit durch sie das Einkommen der Landwirte gesichert und den Erwartungen der Gesellschaft insgesamt wirksamer entsprochen wird, vor allem was die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln, den Klimawandel, die öffentliche Gesundheit und die Beschäftigung angeht, während gleichzeitig politische und finanzielle Sicherheit für die Branche sichergestellt werden müssen, um die Nachhaltigkeit ländlicher Regionen zu sichern, das Problem der Ernährungssicherheit zu bewältigen, die europäischen Klima- und Umweltziele zu erreichen und den europäischen Mehrwert zu erhöhen;

J.

in der Erwägung, dass die Kommission ihrer Mitteilung über die laufende Reform der GAP zwar den Titel „Die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“ gegeben hat, sie jedoch in keiner Weise die Beibehaltung der Mittelausstattung für die GAP garantiert, und in der Erwägung, dass es unerlässlich ist, sich noch vor Unterbreitung der künftigen Legislativvorschläge mit diesem Punkt zu befassen; in der Erwägung, dass mit diesen Legislativvorschlägen sichergestellt werden muss, dass es nicht zu einer Renationalisierung der GAP kommt, dass das Funktionieren des Binnenmarkts nicht beeinträchtigt wird und dass nicht nur auf Ebene der EU, sondern auch auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene sowie auf Ebene des einzelnen landwirtschaftlichen Betriebs eine tatsächliche Vereinfachung für die Begünstigten bewirkt und den Landwirten und Waldbesitzern Flexibilität und Rechtssicherheit geboten wird – gleichzeitig aber weiterhin ehrgeizige ökologische Ziele verfolgt werden –, und dass die Ziele der neuen GAP erreicht werden, den Mitgliedstaaten aber keine neuen Einschränkungen auferlegt werden, die die Vorgänge komplexer machen und zu Verzögerungen bei der Umsetzung nationaler Strategien führen würden;

K.

in der Erwägung, dass bei einem solchen neuen Umsetzungsmodell eine direkte Beziehung zwischen der EU und den europäischen Landwirten sichergestellt werden sollte;

L.

in der Erwägung, dass die GAP bei der Stärkung der langfristigen Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der Branche eine bedeutende Rolle spielen und die Vermeidung von Stagnation und schwankenden landwirtschaftlichen Einkommen ermöglichen muss, die trotz der Konzentration und Intensivierung der Produktion und der Steigerung der Produktivität im Durchschnitt immer noch niedriger sind als in der übrigen Wirtschaft;

M.

in der Erwägung, dass Direktzahlungen die erste wesentliche Komponente für die Stabilität und ein Sicherheitsnetz für landwirtschaftliche Einkommen darstellen, da sie einen beträchtlichen Anteil an landwirtschaftlichen Jahreseinkommen ausmachen, in einigen Regionen bis zu 100 % der Umsätze; in der Erwägung, dass diese Zahlungen fortgeführt werden sollten, um Landwirten dabei zu helfen, zu gleichen Ausgangsbedingungen mit Wettbewerbern aus Drittländern zu konkurrieren;

N.

in der Erwägung, dass neue ländliche Wertschöpfungsketten in der Bioökonomie zu einem stärkeren Wachstum führen und neue Arbeitsplätze in ländlichen Regionen schaffen können;

O.

in der Erwägung, dass Direktzahlungen gezielter an Landwirte fließen müssen, da sie es sind, die zur Stabilität und zur Zukunft unserer ländlichen Regionen beitragen und gleichzeitig die wirtschaftlichen Marktrisiken tragen;

P.

in der Erwägung, dass Landwirte in den letzten Jahren mit immer stärker schwankenden Preisen zu kämpfen hatten, die ein Ausdruck der Preisschwankungen auf den Weltmärkten und der Unsicherheit infolge von makroökonomischen Entwicklungen, außenpolitischen Maßnahmen, wie beispielsweise zu Handelsfragen, politischen und diplomatischen Fragen, Gesundheitskrisen, Überschussmengen in bestimmten europäischen Sektoren, Klimawandel und häufiger auftretenden Wetterextremen in der EU waren;

Q.

in der Erwägung, dass spezifische Instrumente für Sektoren im Mittelmeerraum in Säule I verbleiben sollten;

R.

in der Erwägung, dass flexible und reaktionsfähige Instrumente zur Unterstützung empfindlicher und strategischer Sektoren bei der Bewältigung struktureller Änderungen – etwa den potenziellen Auswirkungen des Brexit oder genehmigter bilateraler Handelsabkommen mit den wichtigsten Partnern der EU – notwendig sind;

S.

in der Erwägung, dass sektorspezifische Strategien für Obst und Gemüse, Wein und Bienenzucht für die Erzeugerländer weiterhin verpflichtend sein sollten und die Besonderheiten der zugehörigen Instrumente und Bestimmungen beibehalten werden sollten;

T.

in der Erwägung, dass unbedingt gleiche Ausgangsbedingungen, gerechte Preise und ein angemessener Lebensstandard für alle Landwirte in sämtlichen Regionen und EU-Mitgliedstaaten sichergestellt werden müssen, um so gleichzeitig für erschwingliche Preise für Bürger und Verbraucher zu sorgen und landwirtschaftliche Aktivitäten in allen Teilen der Union, einschließlich derer mit natürlichen Einschränkungen, zu ermöglichen; in der Erwägung, dass der Konsum von und der Zugang zu hochwertigen Lebensmitteln und gesunder und nachhaltiger Ernährung unbedingt gefördert werden müssen, wobei weiterhin die Verpflichtungen in Bezug auf soziale und ökologische Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Gesundheit, Tier- und Pflanzengesundheit und -schutz sowie eine ausgewogene Entwicklung der ländlichen Räume zu erfüllen sind;

U.

in der Erwägung, dass Wasser und Landwirtschaft untrennbar miteinander verbunden sind und eine nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser in der Landwirtschaft eine wesentliche Voraussetzung darstellt, um eine ausreichende Erzeugung von Nahrungsmitteln hoher Qualität sicherzustellen und für einen Erhalt der Wasserressourcen zu sorgen;

V.

in der Erwägung, dass für die Umsetzung der GAP angemessene Instrumente bereitgestellt werden müssen, damit das Problem der Anfälligkeit der Landwirtschaft gegenüber dem Klimawandel angegangen und zugleich der Süßwasserbedarf dieses Wirtschaftszweigs verringert werden kann, der 50 % des gesamten Süßwasserverbrauchs in der EU entspricht;

W.

in der Erwägung, dass im Interesse von mehr Gleichbehandlung und Legitimität ein modernisiertes, einfacheres und gerechteres Zahlungssystem benötigt wird;

X.

in der Erwägung, dass in der gegenwärtigen GAP keine Instrumente für die Sicherstellung eines angemessenen Einkommens für ältere Landwirte vorgesehen sind, das sie für ein Leben in Würde benötigen;

Y.

in der Erwägung, dass es keine angemessenen Instrumente gibt, um Anreize für die Übergabe der Betriebe von der älteren an die jüngere Generation von Landwirten zu schaffen;

Z.

in der Erwägung, dass dem vom EuRH im März 2018 veröffentlichten Themenpapier zu dem Thema „Die Zukunft der GAP“ zufolge im Jahr 2010 auf 100 Leiter landwirtschaftlicher Betriebe über 55 Jahre lediglich 14 Leiter unter 35 Jahre kamen und dieser Wert im Jahr 2013 auf 10,8 sank; in der Erwägung, dass das Durchschnittsalter von Landwirten in der Union zwischen 2004 und 2013 von 49,2 auf 51,4 Jahre gestiegen ist; in der Erwägung, dass die kleinsten landwirtschaftlichen Betriebe meistens im Besitz älterer Landwirte sind;

AA.

in der Erwägung, dass der zunehmende Welthandel sowohl Möglichkeiten als auch Herausforderungen unter anderem im Zusammenhang mit dem Klimawandel, dem Wasserschutz, fehlender Nutzfläche und Bodenverschlechterung mit sich bringt und daher eine Anpassung der internationalen Handelsvorschriften notwendig macht, durch die es ermöglicht wird, gemeinsame und gleiche Ausgangsbedingungen auf der Grundlage hoher Standards und gerechter und nachhaltiger Bedingungen für den Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie neue und wirksame handelspolitische Schutzinstrumente im Einklang mit den bestehenden sozialen, ökonomischen, ökologischen, gesundheits-, pflanzen- und tierschutzrechtlichen Standards der Union zu schaffen;

AB.

in der Erwägung, dass diese hohen Standards auf globaler Ebene insbesondere im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) eingehalten und weiter gefördert werden müssen, um so die Interessen der europäischen Erzeuger und Verbraucher zu schützen, indem für europäische Standards in Handelsabkommen für Einfuhren gesorgt wird;

AC.

In Erwägung, dass ca. 80 % der benötigten Eiweiße in der EU aus Drittländern importiert werden und in der GAP bislang nicht annähernd genug für die Umsetzung einer Eiweißstrategie getan wurde;

AD.

in der Erwägung, dass der Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung bei der Innovation von ressourcenschonenden Produkten und Prozessen zwar zu begrüßen ist, aber mehr getan werden muss, um mit Unterstützung in Form von angemessenen Hilfestellungen die für die Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Lebensmittel-, die landwirtschaftliche und die nachhaltige agrarforstwirtschaftliche Praxis erforderlichen Forschungskapazitäten und -infrastrukturen zu entwickeln und einen Mehrparteienansatz zu fördern, bei dem die Landwirte im Mittelpunkt stehen und der durch unabhängige, transparente sowie ausreichend finanzierte unionsweite landwirtschaftliche Beratungsdienste in sämtlichen Mitgliedstaaten und Regionen sowie durch Wissensaustausch und Ausbildung auf einzelstaatlicher Ebene unterstützt wird;

AE.

in der Erwägung, dass Direktinvestitionen gezielter auf die zweigeteilten Anforderungen von Wirtschaftsleistung bei gleichzeitiger Umweltfreundlichkeit eingehen und den Bedürfnissen der Landwirte selbst Rechnung tragen sollten;

AF.

in der Erwägung, dass die Europäische Union eine Reihe von Raumfahrtprogrammen (EGNOS und Galileo) und Erdbeobachtungsprogrammen (Copernicus) entwickelt hat, deren Potenzial bezüglich der Überwachung der Umsetzung der GAP und des Übergangs der europäischen Landwirtschaft hin zur Präzisionslandwirtschaft und zur doppelten Ausrichtung der Betriebe auf Umwelt und Wirtschaft bestmöglich ausgeschöpft werden muss;

AG.

in der Erwägung, dass ein Großteil der Biotechnologieforschung mittlerweile außerhalb der EU ansässig ist, wo sie sich für gewöhnlich auf agrarwirtschaftliche Probleme konzentriert, die für den EU-Sektor nicht relevant sind, was wiederum zu Investitionsverlusten und verringertem Fokus führen kann;

AH.

in der Erwägung, dass auf Grundlage aktueller Erfahrungswerte sowohl die Nutzung als auch die Förderung natürlicher Prozesse zur Erhöhung der Ernteerträge und der Widerstandskraft die Produktionskosten senken können;

AI.

in der Erwägung, dass eine wettbewerbsfähige Land-, Lebensmittel- und Forstwirtschaft auch künftig eine bedeutende Rolle für den Umweltschutz und die Klimaschutzziele der EU spielen müssen, die in internationalen Übereinkommen wie dem Übereinkommen der COP21 und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung festgelegt wurden, und dass den Landwirten ein Anreiz und eine Vergütung für ihren Beitrag geboten werden muss und sie durch den Abbau unnötiger rechtlicher und administrativer Belastungen bei den von ihnen ergriffenen Maßnahmen unterstützt werden müssen;

AJ.

in der Erwägung, dass die für das 21. Jahrhundert vorausgesagte Erhöhung der durchschnittlichen Oberflächentemperatur sowie ihre unmittelbaren Folgen hinsichtlich der klimatischen Bedingungen ein umweltverträgliches Lebensmittelsystem mit sicheren und ausreichenden Produktionsmengen erforderlich machen, damit sich die Union nicht von anderen Märkten abhängig macht;

AK.

in der Erwägung, dass die künftige GAP mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, dem Übereinkommen von Paris und den Strategien der EU insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit, Umwelt, Klima, öffentliche Gesundheit und Ernährung in Einklang stehen muss;

AL.

in der Erwägung, dass die Landwirtschaft zu den Sektoren der Wirtschaft zählt, die zu der gemäß der Lastenverteilungsverordnung angestrebten Verringerung der Treibhausgasemissionen um 30 % gegenüber dem Niveau von 2005 bis 2030 beitragen sollen;

AM.

in der Erwägung, dass rund 40 % der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU Kleinbetriebe sind, diese aber nur 8 % der GAP-Beihilfen erhalten;

AN.

in der Erwägung, dass die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung neue und klare Ziele für die GAP nach 2020 vorgeben;

AO.

in der Erwägung, dass sich die GAP fortwährend umweltpolitische Ziele zu eigen gemacht hat, indem sichergestellt wurde, dass ihre Bestimmungen mit den Umweltanforderungen der Rechtsvorschriften der Union vereinbar sind, diese durch die Landwirte eingehalten werden und nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken zum Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt gefördert werden;

AP.

in der Erwägung, dass der Verzehr von gesättigten Fetten und rotem Fleisch in der EU nach wie vor die empfohlene Nahrungsaufnahme übersteigt und die Lebensmittelindustrie weiterhin in erheblichem Umfang Treibhausgasemissionen und Stickstoffemissionen verursacht;

AQ.

in der Erwägung, dass geschlossene Produktionskreisläufe, d. h. Herstellungs-, Verarbeitungs- und Verpackungsprozesse innerhalb derselben Region, den Mehrwert innerhalb einer Region bewahren und so mehr Arbeitsplätze in dieser Region sichern und letztendlich das Potenzial zur Wiederbelebung ländlicher Regionen besitzen;

AR.

in der Erwägung, dass mit der GAP wirtschaftliche und ökologische Ziele verfolgt werden, die untrennbar miteinander verbunden sind, und dass diese Dualität im Rahmen der Reform der Säule I und des Ökologisierungsinstruments zugunsten eines Übergangs hin zu einem nachhaltigen und leistungsfähigen europäischen Agrarmodell erhalten und sogar verstärkt werden muss;

AS.

in der Erwägung, dass die Europäische Union den Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft und der Lebensmittelbranche im Rahmen der künftigen GAP wesentlich begrenzen muss, um so eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern;

AT.

in der Erwägung, dass eine Stärkung der langfristigen Widerstandsfähigkeit und eine Erhöhung der Nachhaltigkeit der Agrarsysteme und landwirtschaftlichen Gebiete der gesamten EU zugutekommen werden;

AU.

in der Erwägung, dass der EuRH hervorgehoben hat, dass die im Rahmen der Reform 2013 eingeführten Ökologisierungszahlungen aufgrund der Anforderungen an die Ökologisierung, die oft bereits bestehende Praktiken widerspiegeln, zu mehr Komplexität und Bürokratie geführt haben, schwer verständlich sind und in ihrer gegenwärtigen Form aus Sicht des EuRH die Leistung der GAP in Sachen Umwelt- und Klimaschutz nicht hinreichend verbessern, was bei der Gestaltung der neuen ökologischen Architektur der GAP berücksichtigt werden sollte;

AV.

in der Erwägung, dass der EuRH erhebliche Mängel bei der Umsetzung der Säule II festgestellt hat und insbesondere das langwierige Genehmigungsverfahren sowie die Komplexität und die Bürokratie der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums kritisiert wurden;

AW.

in der Erwägung, dass nach den Ergebnissen einer auf einer evidenzbasierten „Eignungsprüfung“ beruhenden Meta-Evaluierung wissenschaftlicher Studien Maßnahmen zur Ökologisierung die Umweltleistung nicht nennenswert verbessert haben, vor allem, weil die betreffenden Anforderungen bereits vorher erfüllt wurden;

AX.

in der Erwägung, dass zu den Zielen der Cork-2.0-Erklärung für ein besseres Leben im ländlichen Raum ein dynamischer ländlicher Raum, durchdachte Multifunktionalität, biologische Vielfalt innerhalb und außerhalb der Land- und Forstwirtschaft, die Erhaltung von seltenen Tierrassen und Kulturpflanzen sowie biologische Landwirtschaft, Förderung benachteiligter Gebiete und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Natura 2000 gehören; in der Erwägung, dass in der Erklärung auch die Bedeutung der Anstrengungen zur Verhinderung der Abwanderung aus dem ländlichen Raum sowie die Rolle der Frauen und jungen Menschen bei diesem Prozess hervorgehoben werden und gleichzeitig betont wird, dass die endogenen Ressourcen ländlicher Gebiete besser genutzt werden müssen, indem integrierte Strategien und sektorübergreifende Ansätze umgesetzt werden, mit denen verstärkt auf einen „Bottom-up“-Ansatz und die Schaffung von Synergien zwischen den Interessenträgern gesetzt wird und die voraussetzen, dass in die Lebensfähigkeit ländlicher Gebiete investiert wird, ihre natürlichen Ressourcen besser bewahrt und verwaltet, Klimaschutzmaßnahmen begünstigt, Wissen und Innovation gefördert werden, die Verwaltung ländlicher Gebiete gestärkt und die Politik für den ländlichen Raum sowie ihre Umsetzung vereinfacht werden;

AY.

in der Erwägung, dass benachteiligte Gebiete, beispielsweise Regionen, in denen ein starker Wettbewerb zwischen urbaner und landwirtschaftlicher Entwicklung herrscht, aufgrund ihrer zusätzlichen Zugangsbeschränkungen zu Nutzflächen bei der GAP berücksichtigt werden sollten, um die dort ansässige Landwirtschaft zu erhalten;

AZ.

in der Erwägung, dass benachteiligte Gebiete, wie Bergregionen und Regionen in äußerster Randlage, im Rahmen der GAP weiterhin gefördert werden sollten, um so die aufgrund ihrer spezifischen Sachzwänge anfallenden Zusatzkosten zu decken und die Landwirtschaft in diesen Gebieten zu erhalten;

BA.

in der Erwägung, dass die GAP dem beträchtlichen Nutzen bestimmter Sektoren für die Umwelt, etwa der Schaf- und Ziegenzucht oder dem Anbau von Eiweißpflanzen, gebührend Rechnung tragen sollte;

BB.

in der Erwägung, dass der Bienenzuchtsektor für die EU von entscheidender Bedeutung ist und sowohl in wirtschaftlicher als auch in ökologischer Hinsicht einen wesentlichen gesellschaftlichen Beitrag leistet;

BC.

in der Erwägung, dass die Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette unbedingt weiter gestärkt und für einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt gesorgt werden muss, der auf gerechten und transparenten Vorschriften basiert, die den Eigenheiten der Landwirtschaft bezüglich der Beziehungen zwischen der Erzeugung und den anderen – vor- wie nachgelagerten – Gliedern der Lebensmittelkette Rechnung tragen, und dass Anreize geboten werden müssen, die auf eine wirksame Vermeidung von Risiken und Krisen ausgerichtet sind, etwa Instrumente für eine aktive Steuerung, die das Angebot besser auf die Nachfrage abstimmen und auf Branchenebene und von den Behörden eingesetzt werden können, wie dies im Bericht der Einsatzgruppe „Agrarmärkte“ dargelegt wurde; in der Erwägung, dass auch Aspekte angemessen zu berücksichtigen und zu überwachen sind, die außerhalb des Anwendungsbereichs der GAP liegen und sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Landwirte auswirken;

BD.

in der Erwägung, dass es aufgrund der neuen Herausforderungen, die sich bezüglich der Ernährungssicherheit und der Nahrungsmittelautarkie für die europäische Landwirtschaft stellen und gemäß dem Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der europäischen Finanzen zu den politischen Prioritäten der Union zählen, notwendig ist, die Mittelausstattung für die Landwirtschaft im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) in konstanten Werten zu erhöhen oder auf dem bisherigen Niveau zu belassen, um aktuelle und künftige Herausforderungen bewältigen zu können;

BE.

in der Erwägung, dass die Öffentlichkeit von den Landwirten eine Umstellung ihrer Produktionsverfahren auf umfassende Nachhaltigkeit erwartet und sie daher mit öffentlichen Mitteln bei diesem Übergang unterstützt werden sollten;

BF.

in der Erwägung, dass die derzeitige GAP nur so geändert werden darf, dass die Stabilität der Branche und die Rechts- und Planungssicherheit für Landwirte und Waldbesitzer sichergestellt sind, wozu angemessene Übergangszeiträume und entsprechende Maßnahmen verwendet werden sollten;

BG.

in der Erwägung, dass das Parlament eine umfassende Aufgabe bei der Absteckung eines klaren politischen Rahmens zur Aufrechterhaltung des gemeinsamen Ziels auf europäischer Ebene und der demokratischen Debatte über die strategischen Fragen übernehmen muss, die sich auf den Alltag aller Bürger auswirken, wenn es um die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, etwa Wasser, Boden und Luft, die Qualität unserer Lebensmittel, die finanzielle Stabilität der landwirtschaftlichen Erzeuger, die Lebensmittelsicherheit, die Gesundheit und die nachhaltige Modernisierung landwirtschaftlicher und hygienesichernder Verfahren, geht, wobei das Ziel verfolgt wird, auf europäischer Ebene einen Gesellschaftsvertrag zwischen Erzeugern und Verbrauchern zu schließen;

BH.

in der Erwägung, dass eine Neufassung der GAP erforderlich ist, damit sie den tatsächlichen Anforderungen gerecht werden kann, dass es den Rechtsetzungsinstanzen ermöglicht werden muss, ihre Aufgaben innerhalb einer festgesetzten Frist umfassend zu erfüllen, und dass aufgrund des Brexits Unsicherheiten bestehen;

BI.

in der Erwägung, dass die Zukunft der Ernährungssicherheit in Europa für das Vereinigte Königreich und die EU 27 gesichert werden muss, wobei an erster Stelle Anstrengungen unternommen werden müssen, um Produktionsunterbrechungen zu minimieren und den Zugang zu Nahrungsmitteln auf beiden Seiten sicherzustellen; in der Erwägung, dass alles daran gesetzt werden muss, eine einheitliche Ausrichtung der Standards für Umwelt und Lebensmittelsicherheit sicherzustellen, um dafür zu sorgen, dass die Bürger des Vereinigten Königreichs und der EU keine Einschränkungen der Lebensmittelqualität und der Lebensmittelsicherheit hinnehmen müssen;

BJ.

in der Erwägung, dass die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft, unter anderem in Natura-2000-Gebieten, eine der sechs zentralen Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums in der EU ist;

BK.

in der Erwägung, dass die EU derzeit an einer Eiweißstrategie arbeitet, um die Selbstversorgung mit Eiweißpflanzen zu fördern;

BL.

in der Erwägung, dass im Jahr 2017 124 Millionen Menschen in 51 Ländern von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen waren, was im Vergleich zum Jahr 2016 einen Anstieg um 16 Millionen Menschen entspricht; in der Erwägung, dass die Mehrheit der von Ernährungsunsicherheit betroffenen Menschen in ländlichen Gebieten lebt;

BM.

in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein grundlegendes Ziel der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist; in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten zahlreiche Aufgaben übernehmen, was zur Existenzfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe und der ländlichen Gemeinschaften beiträgt; in der Erwägung, dass die Anstrengungen zur Verhinderung der Abwanderung aus dem ländlichen Raum im Zusammenhang mit den Möglichkeiten gesehen werden müssen, die für Frauen und junge Menschen bestehen; in der Erwägung, dass Frauen im ländlichen Raum noch immer zahlreichen Herausforderungen gegenüberstehen, die geschlechtsspezifische Dimension jedoch bei der Landwirtschaftspolitik und der Politik der ländlichen Entwicklung nicht ausreichend berücksichtigt wird; in der Erwägung, dass Frauen unter den Antragstellern bzw. Begünstigten unterrepräsentiert sind, obgleich das Geschlecht der Begünstigten von Direktzahlungen und Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung kein verlässlicher Indikator für die Wirkung von Programmen ist;

BN.

in der Erwägung, dass die zukünftige Finanzierung sowohl an die Erzeugung sicherer und hochwertiger Lebensmittel als auch an einen deutlichen gesellschaftlichen Mehrwert geknüpft sein muss, was nachhaltige Landwirtschaft, ambitionierte Leistungen in Sachen Umwelt- und Klimaschutz, Standards im Bereich öffentliche Gesundheit sowie Tiergesundheit und -schutz und andere gesellschaftliche Auswirkungen der GAP angeht, damit die Mittelausstattung für die GAP gegenüber den europäischen Steuerzahlern gerechtfertigt werden kann und wirklich gleiche Ausgangsbedingungen innerhalb und außerhalb der EU geschaffen werden;

BO.

in der Erwägung, dass laut Eurobarometer Spezial Nr. 442, das den Einstellungen der Europäer zum Tierschutz gewidmet ist, 82 % der Unionsbürger der Ansicht sind, dass das Wohlergehen landwirtschaftlicher Nutztiere verbessert werden sollte;

BP.

in der Erwägung, dass der Pestizideinsatz, der Verlust biologischer Vielfalt und Veränderungen in der Agrarumwelt negative Auswirkungen auf den Bestand an Bestäubern und die Vielfalt der Bestäuberarten haben können; in der Erwägung, dass die Bedrohungen für Bestäuber, und zwar sowohl für Nutz- als auch für Wildtiere, erheblich sind und sich angesichts der Abhängigkeit des größten Teils der EU-Erzeugung von der Bestäubertätigkeit auf die Landwirtschaft der EU und die Ernährungssicherheit ungünstig auswirken könnten; in der Erwägung, dass im Januar 2018 eine öffentliche Konsultation zur Initiative der EU für Bestäuber eingeleitet wurde, um den besten Ansatz und die notwendigen Schritte für eine Bekämpfung des Rückgangs der Bestäuber in der EU zu ermitteln;

BQ.

in der Erwägung, dass innerhalb der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums eine spezifische Maßnahme, die an den acht Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) der Europäischen Union orientiert ist, erarbeitet werden muss, anhand derer eine Verringerung des Einsatzes bedenklicher Pestizide und die Verwendung nicht chemischer Alternativen gefördert wird;

BR.

in der Erwägung, dass benachteiligte Gebiete, wie Bergregionen und Regionen in äußerster Randlage, im Rahmen der GAP weiterhin gefördert werden sollten, um so die aufgrund ihrer spezifischen Sachzwänge anfallenden Zusatzkosten zu decken und die landwirtschaftliche Tätigkeit in diesen Gebieten zu erhalten;

BS.

in der Erwägung, dass bei der Anwendung des GAP-Rahmens in den Regionen in äußerster Randlage der Geltungsbereich des Artikels 349 AEUV vollständig ausgenutzt werden sollte, da diese Regionen im Hinblick auf die sozioökonomische Entwicklung, was Überalterung und Bevölkerungsabnahme angeht, besonders benachteiligt sind; in der Erwägung, dass das Programm POSEI ein wirksames Instrument ist, mit dem die Strukturierung des Sektors ausgebaut und gestärkt werden soll, wodurch die spezifischen Probleme der Landwirtschaft in den Gebieten in äußerster Randlage bewältigt werden; in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Bericht vom 15. Dezember 2016 an das Parlament und den Rat über die Umsetzung von POSEI zu dem Schluss kommt, dass unter Berücksichtigung der Bewertung der Regelung eine Änderung der Grundverordnung (EU) Nr. 228/2013 nicht für notwendig erachtet wird;

BT.

in der Erwägung, dass die Forstwirtschaft und die Agrarforstwirtschaft, bei denen es eine obere Schicht aus Bäumen und Sträuchern und eine unteren Schicht mit Gras oder Nutzpflanzen gibt, die Widerstandskraft der landwirtschaftlichen Betriebe und der Landschaft stärken und zu den erforderlichen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen beitragen können, forst- und landwirtschaftliche Erzeugnisse liefern sowie anderweitige ökologische Funktionen erfüllen und damit die Ziele der GAP stärken, wobei im Rahmen der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie auch neue Geschäftsmodelle möglich werden, die den Land- und Forstwirten sowie auch den ländlichen Gebiete zum Vorteil gereichen; in der Erwägung, dass die EU-Forststrategie eine schlüssige und ganzheitliche Sichtweise die Forstwirtschaft fördert, die zahlreichen Vorzüge von Wäldern hervorhebt und sich auf die gesamte forstwirtschaftliche Wertschöpfungskette erstreckt; in der Erwägung, dass der GAP in den Zielen dieser Strategie eine wesentliche Rolle zukommt und dass den Wäldern im Mittelmeerraum, die besonders stark vom Klimawandel und Bränden betroffen sind, was wiederum die Biodiversität und das Potenzial der landwirtschaftlichen Erzeugung bedroht, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

Ein neues Verhältnis der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten, Regionen und Landwirte zueinander

1.

begrüßt die Absicht, die GAP so zu vereinfachen und zu modernisieren, dass die Landwirte wirtschaftlichen Nutzen aus ihr ziehen können und die Erwartungen der Bürger erfüllt werden, betont jedoch, dass die im Vertrag von Rom verankerten Grundsätze, die Integrität des Binnenmarktes und eine wirklich gemeinsame, moderne und ergebnisorientierte Politik, die von der EU angemessen finanziert wird, eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft fördert, die Erzeugung sicherer, hochwertiger und vielfältiger Lebensmittel ermöglicht, Arbeitsplätze sichert und die Entwicklung im ländlichen Raum sicherstellt, bei der Reform oberste Priorität haben müssen;

2.

weist auf die Mitteilung der Kommission zum Thema Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft hin und begrüßt, dass in dieser anerkannt wird, dass eines der GAP-Ziele darin bestehen muss, die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen auszuweiten und zu sichern und zu den Umwelt- und Klimazielen der EU beizutragen;

3.

fordert eine GAP, deren oberste Priorität darin besteht, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe Europas zu Unternehmen werden, die sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Leistungsstandards vereinen;

4.

betont, dass die GAP die essenzielle Beziehung zwischen den Rechtsetzungsinstanzen, den Landwirten und Bürgern in der EU wahren muss; lehnt jede Möglichkeit einer Renationalisierung der GAP ab, da dadurch Ungleichgewichte im Wettbewerb auf dem Binnenmarkt verstärkt würden;

5.

weist auf die überaus bedeutende Funktion der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe hin, die einer Anerkennung und Wertschätzung bedürfen;

6.

weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten derzeit flexibel zwischen den in den Grundregeln vorgesehenen Optionen wählen können, um auf spezifische Situationen reagieren zu können, dass damit aber auch deutlich wird, dass bestimmte Teile der GAP nicht länger als gemeinsame Politik betrachtet werden können; hebt hervor, dass die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt aufrechterhalten werden müssen, dafür gesorgt werden muss, dass für Landwirte beim Zugang zu Unterstützung in den verschiedenen Mitgliedstaaten bzw. den verschiedenen Regionen gleiche Bedingungen gelten, und dass zugleich angemessene und wirksame Lösungen gefunden werden müssen, um die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen sowie die Gefahren, die den Zusammenhalt bedrohen, zu minimieren;

7.

ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten innerhalb eines auf EU-Ebene vom Mitgesetzgeber vereinbarten starken gemeinsamen Rahmens von EU-Regelungen, grundlegenden Normen, Interventionsinstrumenten, Kontrollen und Mittelzuweisungen ein vertretbares Maß an Flexibilität genießen sollten, um gleiche Bedingungen für die Landwirte und insbesondere ein Konzept der EU für eine Unterstützung gemäß Säule I sicherzustellen und so dafür zu sorgen, dass die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb gewahrt werden;

8.

ist der Auffassung, dass die nationalen Entscheidungen, die im Rahmen des von der EU festgelegten und unter den Säulen I und II verfügbaren Instrumentariums getroffen werden, vereinheitlicht werden sollten und dass die Mitgliedstaaten unter Beteiligung aller relevanten Interessenträger und auf der Grundlage der Ziele und der Indikatoren der EU, die für die wichtigsten Arten der möglichen Interventionsinstrumente gelten und die ebenfalls auf EU-Ebene festgelegt werden sollten, innerhalb eines eindeutigen gemeinsamen Rahmens von EU-weit geltenden Regeln und unter gebührender Achtung der Vorschriften und Grundsätze des Binnenmarkts ihre eigenen schlüssigen und wissensbasierten nationalen Strategien und Auswahlkriterien konzipieren sollten, um die Umsetzung der GAP effektiver zu gestalten und sie besser auf die Gegebenheiten der verschiedenen Formen der Landwirtschaft in Europa abzustimmen;

9.

betont, dass mehr Subsidiarität nur dann gewährt werden sollte, wenn es solide, gemeinsame Regelungen, Ziele, Indikatoren und Kontrollen gibt, die EU-weit gelten;

10.

fordert die Kommission auf, im Rahmen der künftigen GAP die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um der Forderung des Parlaments nachzukommen, keine Agrarsubventionen für die Zucht von Stieren zum Einsatz in Stierkämpfen vorzusehen;

11.

hebt hervor, dass die Gefahr einer Überregulierung auf nationaler und regionaler Ebene besteht und ein hohes Maß an Unsicherheit bei den Landwirten herrscht, was darauf zurückzuführen ist, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Pläne unabhängig voneinander festlegen und ihre Entscheidungen jährlich überprüfen müssen, wobei die Positionen der jeweils im Amt befindlichen Regierung entscheidend sind; fordert die Kommission daher auf, den Mitgesetzgebern gemeinsam mit ihrem Legislativvorschlag ein klar verständliches und einfaches Muster für einen nationalen Strategieplan vorzulegen, damit die Mitgesetzgeber Umfang, Detailgenauigkeit und Inhalt dieser Pläne, die wesentliche Bestandteile des bevorstehenden Vorschlags der Kommission sind, einschätzen können, und die Kriterien zu präzisieren, anhand derer diese nationalen Strategien bewertet werden;

12.

fordert die Kommission auf, Instrumente bereitzustellen, die dazu dienen, verstärkt Synergieeffekte zwischen den Mitteln der GAP und der Kohäsionspolitik zu nutzen;

13.

hebt hervor, dass im Rahmen der künftigen GAP die Kompetenzverteilung in jedem Mitgliedstaat, die oft in dessen Verfassung festgeschrieben ist, uneingeschränkt anerkannt werden muss, was insbesondere auch für die rechtlichen Befugnisse der Regionen der EU bei der Gestaltung, Verwaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen wie etwa des ELER gilt; betont, dass Landwirte und andere Begünstigte in alle Phasen der Politikentwicklung angemessen einbezogen werden müssen;

14.

begrüßt, dass die Kommission bei der Gestaltung, Umsetzung und Kontrolle von Programmen auf die Verwendung eines ergebnisorientierten Konzepts hinwirkt, damit nicht Regelkonformität, sondern Leistung gefördert wird, wobei auch für eine angemessene und risikobasierte Überwachung anhand klar definierter, einfacherer, unbürokratischerer (einschließlich der Vermeidung einer Überregulierung), solider, transparenter und messbarer Indikatoren auf der Ebene der EU gesorgt wird, was angemessene Kontrollen der Maßnahmen der Mitgliedstaaten, der Programmgestaltung und -umsetzung sowie der Sanktionen umfasst; hält es für geboten, einheitliche Grundkriterien festzulegen, die für die Einführung vergleichbarer Strafen im Zusammenhang mit vergleichbaren Verstößen bei der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen gelten, die die Mitgliedstaaten bzw. die Regionen zur Verwirklichung der von der EU festgelegten gemeinsamen allgemeinen Ziele durchführen;

15.

betont, dass ein rein ergebnisorientiertes Konzept für die Mitgliedstaaten eine Gefahr sein kann, die aufgrund spezifischer Umstände nicht alle in ihren nationalen Plänen aufgeführten Ergebnisse vollständig erreichen können, da ihr nationaler Mittelrahmen im Nachhinein gekürzt und die Finanzierung suspendiert werden könnte;

16.

räumt ein, dass ein neues Umsetzungsmodell sich über mehrere Jahre erstreckende Feinabstimmungen und Änderungen erfordern wird, sodass sichergestellt wird, dass die Landwirte keine Nachteile aufgrund der Umstellung auf ein ergebnisorientiertes System erfahren;

17.

weist jedoch darauf hin, dass eine mögliche Verzögerung bei der Annahme der strategischen Pläne der GAP zu verspäteten Zahlungen führen könnte und dass dieses Szenario vermieden werden muss;

18.

stellt fest, dass die Mitgliedstaaten in der Säule I Programme aus einem von der EU festgelegten Katalog vorrangiger Maßnahmen auswählen können;

19.

fordert, dass eine Reihe geeigneter institutioneller und rechtlicher Anpassungsmaßnahmen erarbeitet wird, die eine Änderung des Umsetzungsmodells begünstigen, sodass die Entstehung von Zusatzkosten und die Abnahme der Mittelausschöpfung in den Mitgliedstaaten vermieden wird;

20.

ist der Ansicht, dass die Informationserfassung nicht auf der Datenübermittlung der einzelnen Landwirte, sondern auf Satellitenbildern und integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystemdatenbanken basieren sollte;

21.

fordert die Kommission auf, maßgebliche Synergien zwischen den führenden Programmen der EU im Weltraumsektor und der GAP zu schaffen, und zwar insbesondere in Bezug auf das Programm Copernicus, das im Hinblick auf die Überwachung des Klimawandels und der Umwelt für Landwirte von besonderem Interesse ist;

22.

fordert Maßnahmen, mit denen das Nährstoffrecycling gesteigert wird; fordert, dass die landwirtschaftliche Strukturpolitik mit der Umweltförderung in Einklang gebracht wird, zum Beispiel durch eine bessere Kombination von Pflanzenbau und Viehzucht;

23.

fordert, dass die vereinfachte Kleinerzeugerregelung beibehalten wird;

24.

ist der Ansicht, dass Landwirte mit weniger als 5 Hektar Land die Möglichkeit haben sollten, sich freiwillig für die Kleinerzeugerregelung zu entscheiden;

25.

fordert die Kommission auf, Finanz- und Leistungskontrollen sowie Prüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Funktionen in allen Mitgliedstaaten auf dem gleichen hohen Niveau und anhand der gleichen Kriterien – ungeachtet einer höheren Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Programmgestaltung und -verwaltung – ausgeführt werden, und um insbesondere für eine fristgerechte Auszahlung von Mitteln an alle berechtigten Landwirte und ländlichen Gemeinden in allen Mitgliedstaaten zu sorgen und dabei den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten zu minimieren;

26.

weist erneut darauf hin, dass es bei der letzten Reform schwierig war, sich auf die Definition eines „aktiven Landwirts“ zu einigen; vertritt daher die Ansicht, dass die Ergebnisse eines landwirtschaftlichen Betriebs (z. B. Bewahrung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen Zustand, Umsetzung einer guten Haltungspraxis, Beitrag zur Kreislaufwirtschaft) eine gezieltere und messbare Lösung für eine solche Definition sein könnten;

27.

lehnt die Kürzung des Haushalts für die Entwicklung des ländlichen Raums um 25 % ab, wie im aktuellen Vorschlag für den MFR 2021–2027 vom 2. Mai 2018 dargelegt; beharrt darauf, dass jegliche Haushaltskürzungen in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung nicht zu einer Verringerung der Ambitionen im Vergleich zur derzeitigen GAP führen dürfen;

28.

ist der Auffassung, dass alle an der Kontrolle der Finanzen der EU beteiligten Akteure, darunter der Europäische Rechnungshof, das gleiche Verständnis des leistungsbasierten Kontrollsystems haben müssen, damit die Mitgliedstaaten oder die Begünstigten nicht mit unerwarteten Finanzkorrekturen konfrontiert werden;

29.

betont, dass Landwirte Unternehmer sind und ihnen daher unternehmerische Freiheiten gewährt werden sollten, damit sie mit ihren Erzeugnissen angemessene Preise am Markt erzielen können;

30.

betont, dass nebenberuflich tätige Landwirte und Landwirte, die ihr Einkommen aus verschiedenen Quellen bestreiten, nicht ausgeschlossen werden dürfen;

31.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, den Mitgliedstaaten, Regionen und Landwirten im Rahmen eines höheren Schwellenwerts für die landwirtschaftlichen De-minimis-Regeln mehr Flexibilität einzuräumen, dabei jedoch die Einheit des Binnenmarktes zu wahren;

32.

fordert die Kommission des Weiteren auf, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität im Rahmen der Vorschriften über staatliche Beihilfen für die Landwirtschaft zu gewähren, um die Landwirte zu ermutigen, freiwillig Vorsorgerücklagen aufzubauen, um besser auf die Zunahme von klimabedingten und gesundheitlichen Risiken zu reagieren und um Wirtschaftskrisen besser zu bewältigen;

33.

fordert jedoch, dass die kleinen landwirtschaftlichen Betrieben und Kleinstbetrieben für die von ihnen bereitgestellten öffentlichen Güter und für ihre Beteiligung an genossenschaftlichen und gemeinschaftlichen Unternehmungen eine angemessene Entlohnung erhalten;

34.

fordert die Mitgliedstaaten auf, bessere Synergien zwischen der GAP und anderen Strategien oder Fonds, wie dem Kohäsions-, Struktur- und anderen Investitionsfonds anzustreben, um eine Multiplikatorwirkung in den ländlichen Gebieten zu erzeugen;

35.

fordert eine bessere politische Koordinierung zwischen der GAP und den anderen Strategien und Maßnahmen der EU, insbesondere in Bezug auf die Richtlinie 2000/60/EG, die Richtlinie 91/676/EWG und die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, um einen nachhaltigen Schutz der Wasserressourcen zu erreichen, deren Menge und Qualität durch die Landwirtschaft beeinträchtigt werden; fordert die Einführung von Anreizen zur Unterstützung lokaler Kooperationsprojekte zwischen Landwirten und Wasserversorgungsunternehmen, um den Schutz der Wasserressourcen zu verbessern;

36.

stellt fest, dass zahlreiche Dörfer und Regionen trotz ihres ländlichen Charakters in einigen Mitgliedstaaten aus verwaltungstechnischen Gründen nicht von den Plänen für die Entwicklung des ländlichen Raums erfasst werden und sie dadurch eine Benachteiligung erfahren;

37.

fordert die Mitgliedstaaten auf, flexiblere Konzepte in Betracht zu ziehen, um diese Regionen und ihre Erzeuger nicht zu benachteiligen;

Eine intelligente, effiziente, nachhaltige und gerechte GAP mit Vorteilen für die Landwirte, die Bürger, den ländlichen Raum und die Umwelt

38.

erachtet die Beibehaltung der derzeitigen Zwei-Säulen-Architektur für notwendig und betont, dass die Säulen kohärent und komplementär sein müssen, wobei Säule I zur Gänze mit EU-Mitteln finanziert wird und ein effizientes Mittel der Einkommensstützung, der Unterstützung von Mindestmaßnahmen für den Umweltschutz und der Weiterführung von bestehenden Marktmaßnahmen darstellt und Säule II den spezifischen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten dient; erachtet es jedoch gleichzeitig für notwendig, dass Landwirte und andere Begünstige Anreize für Maßnahmen erhalten, die die Bereitstellung von nicht auf dem Markt vergüteten Umwelt- und Sozialgütern betreffen, und dass sowohl neuen als auch etablierten landwirtschaftlichen Praktiken auf der Grundlage gemeinsamer, einheitlicher und objektiver Kriterien Rechnung getragen werden muss, während es den Mitgliedstaaten weiterhin zu gestatten ist, spezifische Ansätze zu verfolgen, um den Bedingungen vor Ort sowie den Bedingungen des Sektors gerecht zu werden; erachtet es als oberste Priorität, alle landwirtschaftlichen Betriebe in der EU auf Nachhaltigkeit umzustellen und vollständig in die Kreislaufwirtschaft zu integrieren, damit sie nicht nur wirtschaftliche, sondern auch ökologische Leistungsstandards erfüllen, ohne dabei die Sozial- und Beschäftigungsstandards zu beschneiden;

39.

weist die Kommission erneut darauf hin, dass die Ziele der GAP gemäß Artikel 39 AEUV darin liegen, die Produktivität der Landwirtschaft zu steigern, für einen angemessenen Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung zu sorgen, die Märkte zu stabilisieren, die Versorgung sicherzustellen und für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen;

40.

weist auf das Potenzial hin, dass technologische Innovationen mit Blick auf einen intelligenten, effizienten Sektor bieten, der den Nachhaltigkeitszielen gerecht wird, vor allem was die effiziente Nutzung von Ressourcen, die Überwachung von Kulturpflanzen und Tiergesundheit sowie die Umwelt betrifft;

41.

fordert, dass die GAP die Anwendung entsprechender Innovationen erleichtert und unterstützt;

42.

ist der Auffassung, dass die Ziele der künftigen GAP-Architektur nur bei hinreichender Finanzierung verwirklicht werden können; fordert deshalb, dass der GAP-Haushalt im nächsten MFR aufgestockt oder in konstanten Werten auf dem bisherigen Niveau belassen wird, damit die Ziele der überarbeiteten und effizienten GAP nach 2020 verwirklicht werden können;

43.

ist der Ansicht, dass eine weitere Marktliberalisierung und der damit einhergehende geringere Schutz der Landwirte eine Entschädigung des Agrarsektors und insbesondere der landwirtschaftlichen Betriebe erfordert, die Wettbewerbsnachteilen ausgesetzt sind – etwa aufgrund von Schwierigkeiten bei der Nutzung landwirtschaftlicher Nutzflächen oder weil sie in gebirgigen Gebieten angesiedelt sind – und dass mit derartigen Ausgleichsmaßnahmen eine umfassende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen und den Erhalt der Kulturlandschaft sichergestellt werden kann;

44.

betont, dass der GAP-Haushalt an künftige Bedürfnisse und Herausforderungen angepasst werden sollte, etwa diejenigen, die sich aus dem Brexit und den Freihandelsabkommen ergeben, die von der EU mit ihren wichtigsten Handelspartnern abgeschlossen wurden;

45.

weist auf die immer noch bestehenden Entwicklungsunterschiede zwischen den ländlichen Gebieten in den verschiedenen Regionen und Mitgliedstaaten hin und vertritt daher die Auffassung, dass die Kohäsionskriterien weiterhin eine wichtige Rolle bei der Aufteilung der für die zweite Säule verfügbaren Mittel unter den Mitgliedstaaten spielen sollten;

46.

hebt hervor, wie wichtig es ist, im GAP-Gesamthaushalt einen soliden Haushalt für Säule II (Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums) vorzusehen;

47.

ist der Auffassung, dass die Landwirte beim Übergang zu umfassender Nachhaltigkeit unterstützt werden müssen;

48.

vertritt die Ansicht, dass die Entwicklung neuer Maßnahmen und Ziele der EU nicht zu Lasten einer erfolgreichen GAP und ihrer Mittel gehen darf;

49.

nimmt die derzeitige Ungewissheit in Bezug auf den künftigen GAP-Haushalt zur Kenntnis;

50.

hebt hervor, dass es sich bei den GAP-Mitteln um Steuergelder aus allen Mitgliedstaaten handelt und dass die Steuerzahler in der gesamten EU ein Recht haben, Gewissheit darüber zu erhalten, dass diese Mittel ausschließlich auf gezielte und transparente Weise eingesetzt werden;

51.

ist der Ansicht, dass neue Haushaltslinien für die ländliche Entwicklung, denen noch keine zusätzlichen Mittel zugeteilt wurden, vermieden werden sollten;

52.

ist der Ansicht, dass eine gezieltere Unterstützung für eine Reihe von Bewirtschaftungsformen in der Landwirtschaft, insbesondere kleine und mittlere landwirtschaftliche Familienunternehmen und Junglandwirte, notwendig ist, um die regionale Wirtschaft durch einen in wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht produktiven Agrarsektor zu stärken; ist der Auffassung, dass dies dadurch erreicht werden kann, dass für die ersten Hektar eines Betriebs eine höhere Unterstützungsquote, die auf Umverteilung abzielt, vorgeschrieben wird, die angesichts der sehr unterschiedlichen Größen der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU mit der Durchschnittsgröße der Betriebe im jeweiligen Mitgliedstaat verknüpft werden sollte; hebt hervor, dass größere landwirtschaftlicher Betriebe eine degressive Unterstützung erhalten und Größenvorteile berücksichtigt werden sollten, wobei auf der Ebene der EU eine obligatorische Deckelung und fernerhin flexible Kriterien festgelegt werden sollten, um der Fähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und Genossenschaften, stabile Arbeitsplätze zu schaffen und somit Menschen in ländlichen Gebieten zu halten, Rechnung zu tragen; ist der Ansicht, dass die Mittel, die aufgrund der Deckelung und der größenabhängigen Unterstützung frei wurden, in dem Mitgliedstaat bzw. der Region verbleiben sollten, wo sie sich ergeben haben;

53.

vertritt die Ansicht, dass unbedingt dafür Sorge zu trage ist, dass sich die Unterstützung nur an wirkliche Landwirte richtet und insbesondere an diejenigen, die aktiv Landwirtschaft betreiben, um damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen;

54.

erachtet es als erforderlich, dass für Kleinerzeuger eine vereinfachte Regelung beibehalten wird, die ihnen den Zugang zu GAP-Direktzahlungen und deren Verwaltung erleichtert;

55.

betont, dass ermittelt werden muss, was ein ausgewogenes, transparentes, einfaches und objektives System von Strafen und Anreizen im Kern ausmacht, das mit einem transparenten und fristorientierten Verfahren zu kombinieren ist, anhand dessen festgestellt wird, ob Begünstigte zum Erhalt öffentlicher Mittel für die Bereitstellung öffentlicher Güter berechtigt sind, wobei dieses Verfahren aus einfachen freiwilligen und vorgeschriebenen Maßnahmen bestehen und ergebnisorientiert sein sollte, damit der Schwerpunkt von Regelkonformität auf tatsächliche Leistung verlagert wird;

56.

betont, dass die nebenberuflich tätigen Landwirte und die Landwirte, die landwirtschaftliche Betriebe mit Einkommen aus unterschiedlichen Quellen betreiben, – die den ländlichen Raum vielfältig beleben – Landwirtschaft für ihren Lebensunterhalt betreiben und wirkliche Landwirte im Sinne der Mitteilung der Kommission sind;

57.

fordert, dass das aktuelle System zur Berechnung der Direktzahlungen im Rahmen von Säule I insbesondere in Mitgliedstaaten, in denen die Höhe der Berechtigungen teilweise unter Zugrundelegung der in der Vergangenheit gezahlten Beträge ermittelt werden, modernisiert und durch eine EU-weite Methode zur Berechnung der Zahlungen ersetzt wird, die grundsätzlich der Stützung der Einkommen der Landwirte innerhalb bestimmter Grenzen dienen und entsprechend dem Beitrag der Landwirte zur Bereitstellung öffentlicher Güter im Einklang mit den Vorgaben und Zielen der EU bis 2030 erhöht werden können, wodurch das System einfacher und transparenter werden soll;

58.

begrüßt die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung (SAPS), die einfach, begründet, transparent und leicht ausführbar ist und in vielen Mitgliedstaaten erfolgreich angewendet wird; fordert dementsprechend, dass diese Regelung auch nach 2020 beibehalten wird, und regt an, dass sie in allen Mitgliedstaaten bzw. bei allen Landwirten in der EU Anwendung findet;

59.

unterstreicht, dass dadurch das verwaltungstechnisch komplizierte System der Zahlungsansprüche ersetzt werden könnte, was zu einer erheblichen Entbürokratisierung führen würde;

60.

vertritt die Ansicht, dass diese neuen Zahlungen nicht zu handelbarer Ware werden sollten, damit ihre Wirksamkeit langfristig sichergestellt wird;

61.

fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob Zahlungsansprüche notwendig sind, was die Vereinbarkeit mit den WTO-Regeln betrifft;

62.

unterstreicht, dass die öffentlichen Mittel der aktuellen GAP, die für tatsächliche Tätigkeiten von Landwirten aufgewendet werden, minutiösen und äußerst präzisen Überprüfungen unterliegen;

63.

ist der Auffassung, dass diese Zahlungen an strenge Bedingungen geknüpft werden sollten, einschließlich ökologischer Leistungen und der Bereitstellung anderer öffentlicher Güter wie hochwertiger Arbeitsplätze;

64.

weist erneut darauf hin, dass in der Entschließung des Parlaments zu dem Thema „Aktueller Stand der Konzentration von Agrarland in der EU: Wie kann Landwirten der Zugang zu Land erleichtert werden?“ anerkannt wird, dass Zahlungen für Grund und Boden ohne eine eindeutige Konditionalität zu Verzerrungen des Grundstücksmarkts und damit zur Konzentration von immer größeren landwirtschaftlichen Flächen in immer weniger Händen führen;

65.

weist darauf hin, dass es sich bei öffentlichen Gütern um die Dienstleistungen handelt, die über die gesetzlichen Umwelt-, Klima- und Tierschutznormen hinausgehen, einschließlich insbesondere Gewässerschutz, Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Bodenfruchtbarkeit, Schutz der Bestäuber und der Humusschicht sowie Tierschutz;

66.

betont, dass Direktzahlungen gerecht unter den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden müssen, da dies für das Funktionieren des Binnenmarktes unerlässlich ist, wobei objektive Kriterien zu berücksichtigen sind wie die Beträge, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Säulen I und II erhalten, und weist darauf hin, dass natürliche Bedingungen, Beschäftigung, sozioökonomische Unterschiede, allgemeiner Lebensstandard, Produktionskosten, besonders Kosten für Land, und Kaufkraftunterschiede europaweit variieren;

67.

betont, dass eine stärkere Annäherung der Höhe der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten nur dann erreicht werden kann, wenn der Haushalt entsprechend aufgestockt wird;

68.

betont, dass Direktzahlungen dazu dienen, Landwirte bei der Lebensmittelerzeugung und der Einhaltung von Umwelt- und Tierschutznormen zu unterstützen;

69.

ist der Auffassung, dass fakultative gekoppelte Stützungszahlungen (VCS) beibehalten, jedoch nur nach einer von der Kommission durchgeführten Bewertung eingeleitet werden sollten, sofern die strengen Auflagen eingehalten werden, nämlich dass man für gleiche Bedingungen auf dem Binnenmarkt sorgt, eine Wettbewerbsverzerrung, insbesondere im Hinblick auf Rohstoffe, verhindert, die Einhaltung der WTO-Bestimmungen sicherstellt und die Verwirklichung von Umwelt- und Klimaschutzzielen nicht gefährdet wird; ist der Auffassung, dass fakultative gekoppelte Stützungszahlungen als Werkzeug dienen, um dem Bedarf sensibler Sektoren und spezifischen Zielen im Hinblick auf die Umwelt, das Klima oder die Qualität und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Rechnung zu tragen, Anreize für landwirtschaftliche Bewirtschaftungsmethoden zu schaffen, die hohe Tierschutz- und Umweltnormen erfüllen, sowie bestimmten Schwierigkeiten entgegenzuwirken, insbesondere solchen, die aufgrund des strukturellen Wettbewerbsnachteils von benachteiligten und Gebirgsregionen entstehen, und vorübergehenden Schwierigkeiten, die beispielsweise durch die Abkehr vom alten Berechtigungssystem entstehen; ist ferner der Auffassung, dass fakultative gekoppelte Stützungszahlungen zudem ein Werkzeug zur künftigen Förderung einer strategisch wichtigen Erzeugung, beispielsweise von Eiweißpflanzen, oder zum Ausgleich der Folgen von Freihandelsabkommen darstellen; betont darüber hinaus, dass fakultative gekoppelte Stützungszahlungen von großer Bedeutung für den Erhalt der Vielfalt der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union, der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie von nachhaltigen Erzeugungsstrukturen sind;

70.

fordert, dass Zahlungen im Rahmen der Säule I geleistet werden, darunter eine gekoppelte Stützung, die pro Hektar und Empfänger auf das Doppelte der durchschnittlichen Direktzahlungen der EU pro Hektar begrenzt ist, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden;

71.

erinnert daran, dass der Generationswechsel und Neuzugänge eine Herausforderung sind, vor der Landwirte in vielen Mitgliedstaaten stehen, und dass diese Frage deshalb im Rahmen jeder nationalen und regionalen Strategie anhand eines umfassenden Ansatzes behandelt werden muss, wobei sämtliche finanziellen Ressourcen der GAP zu mobilisieren sind, einschließlich zusätzlicher Zahlungen für Junglandwirte im Rahmen der ersten Säule und Maßnahmen zur Unterstützung der Niederlassung von Junglandwirten im Rahmen der zweiten Säule, die in beiden Fällen für die Mitgliedstaaten verpflichtend vorgeschrieben werden sollten, sowie die Unterstützung durch neue Finanzinstrumente, etwa ein Werkzeug zur Bereitstellung von Kapital im Falle begrenzter Mittel; betont darüber hinaus die Bedeutung nationaler Maßnahmen zur Beseitigung rechtlicher und wirtschaftlicher Hemmnisse, wobei gleichzeitig die Nachfolgeplanung, Ruhestandspakete und Zugang zu Land gestärkt sowie Kooperationsvereinbarungen wie etwa Partnerschaften, Teilpacht, Tierhaltung unter Vertrag und Leasing zwischen Junglandwirten und älteren Landwirten vereinfacht und gefördert werden sollten; ist der Ansicht, dass der Bedeutung des Generationswechsels und dem Bestreben, ein Aussterben bäuerlicher Familienbetriebe zu verhindern, in den Vorschriften über staatliche Beihilfen Rechnung getragen werden sollte;

72.

vertritt die Ansicht, dass in den neuen EU-Rechtsvorschriften bei den Kriterien für die Schaffung von Anreizen eine deutlichere Unterscheidung zwischen „Junglandwirten“ und „Betriebsinhabern, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen“ (Junglandwirte auf der Grundlage ihres Alters und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, auf der Grundlage des Zeitraums seit der Gründung ihres Betriebs) getroffen werden sollte, damit mögliche Anreize für beide Gruppen zu einem Generationenwechsel und einer Verbesserung des Lebens im ländlichen Raum beitragen;

73.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, anzuerkennen, dass die neuen gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen wie etwa saubere Energie, Digitalisierung und intelligente Lösungen sich auf das ländliche Leben auswirken;

74.

fordert die Kommission auf, die Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum zu unterstützen, um Bürger und insbesondere junge Menschen dazu zu bewegen, im ländlichen Raum zu bleiben oder dorthin zurückzukehren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Entwicklung durch unternehmerische Tätigkeit, insbesondere von Frauen und jungen Menschen, im Bereich der neuen Dienstleistungen zu unterstützen;

75.

nimmt besorgt zur Kenntnis, dass der Mangel an Arbeitskräften in verschiedenen Landwirtschaftssektoren zur Einstellung von landwirtschaftlichen Tätigkeiten führt; fordert Unterstützung bei der Aufgabe, das Interesse von Arbeitnehmern für die Landwirtschaft zu wecken

76.

betont, dass es einen Austausch über die erfolgreichen Modelle der Mitgliedstaaten geben muss, bei denen die Junglandwirte und die älteren Landwirte für das Erreichen der Ziele des Generationswechsels zusammengebracht werden;

77.

empfiehlt, den Zugang zu Finanzmitteln durch Zinsvergünstigungen für Darlehen für Neulandwirte zu verbessern;

78.

erinnert daran, dass ländliche Gegenden und Siedlungen besonderer Aufmerksamkeit und ganzheitlicher Bemühungen bedürfen, um das Konzept der „intelligenten Dörfer“ weiterzuentwickeln;

79.

fordert eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit der EIB und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF), um die Schaffung von Finanzierungsinstrumenten für Junglandwirte in allen Mitgliedstaaten zu fördern;

80.

fordert gleiche Wettbewerbsbedingungen für besondere technologische Verbesserungen für ländliche Knotenpunkte und Netze;

81.

betont die Bedeutung der ländlichen Entwicklung, einschließlich der Initiative „LEADER“, für die Verbesserung der Synergien zwischen verschiedenen Strategien und der Stärkung des Wettbewerbs, für die Förderung einer effizienten und nachhaltigen Wirtschaft, die Unterstützung einer nachhaltigen und multifunktionalen Land- und Forstwirtschaft, die Erzeugung von Lebensmitteln und anderen Produkten sowie die Bereitstellung von entsprechenden Dienstleistungen, mit denen ein Mehrwert erzielt und Arbeitsplätze geschaffen werden; hebt die Bedeutung der ländlichen Entwicklung bei der Förderung von Partnerschaften unter Landwirten, lokalen Gemeinschaften und der Zivilgesellschaft sowie die Unterstützung zusätzlicher unternehmerischer Tätigkeiten und Chancen hervor, die sehr häufig nicht verlagert werden können, etwa in den Bereichen Agrarwirtschaft, Agrotourismus, Direktvermarktung, solidarische Landwirtschaft, Biowirtschaft und die nachhaltige Erzeugung von Bioenergie und erneuerbarer Energie, und die alle den Erhalt der wirtschaftlichen Aktivität in den Regionen sicherstellen; betont daher die Bedeutung einer finanziellen Stärkung der zweiten Säule, um dadurch das Potenzial der Generierung von Einkommen, der Bewältigung der Landflucht, der Arbeitslosigkeit und der Armut und der Förderung der sozialen Eingliederung, der Erbringung sozialer Dienste sowie der Stärkung des sozioökonomischen Gefüges im ländlichen Raum zu erhöhen, wobei das Hauptziel darin besteht, die Lebensqualität dort zu verbessern;

82.

fordert die Kommission auf, in der Wahlperiode nach 2020 einen aus verschiedenen Quellen finanzierten Investitionsansatz einzuführen, damit die reibungslose Umsetzung der ganzheitlichen ländlichen Entwicklungsinstrumente wie die Initiative der „intelligenten Dörfer“ gewährleistet ist;

83.

fordert die Einrichtung eines neuen Fonds für die lokale Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung (CLLD), der auf der Initiative „LEADER“ und vor Ort gewonnenen Erfahrungen aufbaut und der 10 % bei allen Strukturfonds für die Erreichung von Zielen, die von Strategien unter der Federführung der lokalen Gemeinschaft gesetzt wurden, auszumachen hat, und dies ohne Unterscheidung zwischen den Strukturfonds, die auf einer dezentralisierten Basis eingesetzt werden sollten;

84.

unterstreicht, dass ländliche Entwicklungsprogramme für landwirtschaftliche Betriebe einen Mehrwert schaffen und ihre wichtige Rolle bei der Ermöglichung mehrjähriger Maßnahmen im Hinblick auf innovative Verfahren und Agrarumweltmaßnahmen beibehalten sollten;

85.

vertritt die Ansicht, dass den Bedürfnissen und Vorhaben kleiner landwirtschaftlicher Familienbetriebe im Rahmen der Initiative „LEADER“ mehr Aufmerksamkeit gewidmet und zudem für eine angemessene zusätzliche finanzielle Unterstützung gesorgt werden muss;

86.

ist der Ansicht, dass sich gezeigt hat, dass sich die landwirtschaftliche Tätigkeit sich im Interesse des ländlichen Raums in den Händen kleiner und mittlerer Betriebe im Besitz von Landwirtinnen und Landwirten befinden muss;

87.

betont, wie wichtig es ist, dass landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten unter von den Mitgliedstaaten entsprechend den jeweiligen örtlichen Besonderheiten festgelegten Bedingungen weiterhin Nutzen aus einer spezifischen kompensatorischen Beihilfe ziehen;

88.

betont außerdem, dass die Einführung von Finanzinstrumenten in der ländlichen Entwicklung auf freiwilliger Basis erfolgen sollte, während Investitionen im ländlichen Raum verstärkt werden sollten;

89.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen für die Initiative „intelligente Dörfer“ festzulegen und im Rahmen der kommenden Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums die Schaffung intelligenter Dörfer vorrangig zu behandeln;

90.

vertritt die Ansicht, dass die Finanzierung des Bienenzuchtsektors im Rahmen der zweiten Säule gezielter und wirksamer sein sollte und dass im neuen Rechtsrahmen ein neues Programm zur Unterstützung von Imkern im Rahmen der ersten Säule vorgesehen werden muss, das Direktzahlungen pro Bienenpopulation umfasst;

91.

betont, dass mit der Landwirtschaft weniger verknüpfte Maßnahmen mit einem höheren Kofinanzierungssatz belegt werden müssen;

92.

fordert die Kommission auf, ein neues, kohärentes, verstärktes und vereinfachtes Konditionalitätssystem in der ersten Säule einzuführen, mit dem die Integration und Umsetzung der verschiedenen derzeit bestehenden Arten von Umweltmaßnahmen, wie die Cross-Compliance- und Ökologisierungsmaßnahmen, unterstützt werden; unterstreicht, dass die Grundbedingungen der ersten Säule für die Erreichung einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Entwicklung verbindlich und die von Landwirten erwarteten Maßnahmen und Ergebnisse eindeutig festgelegt sein sollten, um für gleiche Ausgangsbedingungen zu sorgen, wobei der Verwaltungsaufwand auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs möglichst gering zu halten und unter Berücksichtigung der Bedingungen vor Ort angemessene Kontrollen seitens der Mitgliedstaaten sicherzustellen sind; fordert überdies eine neue, einfache Regelung, die für die Mitgliedstaaten verbindlich und für Landwirtschaftsbetriebe wahlfrei ist und auf EU-Vorschriften aufbaut, welche über die Grundanreize für Landwirte zur Umstellung auf nachhaltige Techniken und Praktiken zum Schutz von Klima und Umwelt hinausgehen und mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der zweiten Säule vereinbar sind; ist der Ansicht, dass die Umsetzung dieser Regelung in den nationalen Strategieplänen innerhalb eines EU-Rahmens festgelegt werden sollte;

93.

fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen für die ländliche Entwicklung der zweiten Säule weiterhin die zusätzlichen Kosten und Einnahmeausfälle aufgrund der freiwilligen Einführung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen durch Landwirte ausgleichen, wobei die Möglichkeit in Betracht gezogen werden sollte, einen zusätzlichen Anreiz für die Investition in Umweltschutz, biologische Vielfalt und Ressourcenschonung zu schaffen; ist der Auffassung, dass diese Programme vereinfacht, zielgenauer ausgerichtet und effizienter gestaltet werden müssen, sodass Landwirte ehrgeizige politische Ziele in Sachen Umweltschutz, biologische Vielfalt, Wasserwirtschaft und Klimapolitik sowie Klimaschutzmaßnahmen wirksam erzielen können, wobei ein möglichst geringer Verwaltungsaufwand auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs und angemessene Kontrollen durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen sind, die den Bedingungen vor Ort Rechnung tragen;

94.

fordert, dass neben den Betrieben, die nach Artikel 11 der EU-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 eine rein ökologische bzw. biologische Landwirtschaftsproduktion tätigen und nach Artikel 43 der EU-Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 von den „Ökologisierungsauflagen“ befreit sind, auch die Betriebe befreit werden sollen, die Agrarumweltmaßnahmen im Sinne der EU-Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 durchführen;

95.

betont, dass der Mittelmeerraum der EU anfälliger für die Auswirkungen des Klimawandels wie etwa die Gefahren von Dürreperioden, Bränden und Wüstenbildung ist und dass daher größere Anstrengungen der Landwirte in diesen Regionen erforderlich sind, um ihre Tätigkeit an die sich verändernden Bedingungen anzupassen;

96.

ist der Auffassung, dass die künftigen Legislativvorschläge der Kommission es ermöglichen sollten, eine möglichst große Zahl von Landwirten in ihren Bemühungen zu unterstützen, ihre Betriebe zu modernisieren und am Ziel einer nachhaltigeren landwirtschaftlichen Entwicklung auszurichten;

97.

fordert im Hinblick auf die angestrebte Vereinfachung der GAP, dass die kleinsten Betriebe mit einer Fläche unter 15 Hektar auch von zusätzlichen Maßnahmen im Bereich von Umwelt- und Klimaschutz im Rahmen der GAP ausgenommen bleiben sollten;

98.

ist der Ansicht, dass diese neue Form der Ökologisierung von bedeutenden, koordinierten und effizienteren Mitteln im Rahmen der Säule II begleitet werden sollte, die materielle und immaterielle Investitionen (Wissenstransfer, Schulung, Beratung, Austausch von Know-how, Networking und Innovationen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP)) als weitere Triebkraft des Wandels umfassen;

99.

fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass ihre Legislativvorschläge zur Reform der GAP ausreichende Maßnahmen und Instrumente enthalten, durch die die Eiweißpflanzenerzeugung in verbesserte Fruchtfolgesysteme mit dem Ziel integriert wird, den Eiweißmangel zu überwinden, das Einkommen der Landwirte zu verbessern und die größten Herausforderungen zu bewältigen, denen sich die Landwirtschaft gegenübersieht, wie etwa Klimawandel, Verlust von Artenvielfalt und Bodenfruchtbarkeit sowie der Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen;

100.

ist der Ansicht, dass ein Mindestbetrag des im Rahmen von Säule II verfügbaren Gesamthaushalts Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zugewiesen werden sollte, einschließlich der biologischen Landwirtschaft, der CO2-Speicherung, der Bodengesundheit, nachhaltigen Forstwirtschaftsmaßnahmen, der Planung der Nährstoffbewirtschaftung zum Schutz der Biodiversität, der Bestäubung und der genetischen Vielfalt von Tieren und Pflanzen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, wie wichtig es ist, die Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 beizubehalten und ihre ausreichende Höhe zu gewährleisten, damit sie Landwirten als echte Anreize dienen;

101.

betont, dass im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums Zahlungen an Landwirte in Gebieten mit natürlichen Einschränkungen, schwierigen klimatischen Bedingungen, steilen Abhängen oder Beschränkungen bezüglich der Bodenbeschaffenheit benötigt werden; fordert eine Vereinfachung und verbesserte Schwerpunktsetzung des Plans für Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen für den Zeitraum nach 2020;

102.

erinnert daran, dass es bereits darauf hingewiesen hat, dass im Rahmen der „Eignungsprüfung“ der Natura-2000-Richtlinie eine bessere Kohärenz mit der GAP gefordert wurde, und weist auf den besorgniserregenden Rückgang von Arten und Lebensräumen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft hin; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der GAP auf die Artenvielfalt zu bewerten; fordert darüber hinaus höhere Zahlungen im Rahmen von Natura-2000, um Anreize für einen besseren Schutz der landwirtschaftlichen Natura-2000-Gebiete zu schaffen, die sich in sehr schlechtem Zustand befinden;

103.

fordert die Umsetzung und Intensivierung klimafreundlicher Maßnahmen im Landwirtschaftsbereich, da die Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft in Europa in Zukunft zunehmen werden;

104.

ist der Auffassung, dass den Risiken, die mit dem Klimawandel und der Landverödung in der gesamten Kulturlandschaft einhergehen, im Rahmen der GAP Rechnung getragen werden muss, indem in krisenfestere und solidere Agrarökosysteme sowie in ökologische Infrastrukturen für den Aufbau von Oberböden, die Umkehrung der Bodenerosion, die Einführung bzw. Verlängerung der Fruchtfolgen, das Pflanzen von mehr Bäumen in der Landschaft und die Steigerung der biologischen und strukturellen Vielfalt in landwirtschaftlichen Betrieben investiert wird;

105.

ist der Auffassung, dass die vermehrte Nutzung von Feldrückständen als erneuerbare, effiziente und nachhaltige Energiequelle in ländlichen Gegenden unterstützt und gefördert werden sollte;

106.

fordert die Kommission auf, die Innovation, Forschung und Modernisierung in der Landwirtschaft, der Agroforstwirtschaft und im Lebensmittelsektor durch die Förderung eines starken Beratungssystems und von Aus- und Weiterbildung zu unterstützen, die besser an die Bedürfnisse der Begünstigten angepasst sind, damit diese auf größere Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung ausgerichtete Methoden entwickeln, sowie durch die Förderung der Anwendung intelligenter Technologien, um wirksamer auf die Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Wettbewerbsfähigkeit zu reagieren; betont, dass Weiterbildung und Beratung eine Vorbedingung bei der Programmgestaltung und Umsetzung in allen Mitgliedstaaten sein müssen und dass es unerlässlich ist, den Wissenstransfer, Modelle für bewährte Verfahren und den Austausch zwischen Genossenschaften und Erzeugerorganisationen der Mitgliedstaaten, etwa mithilfe des europäischen landwirtschaftlichen Wissens- und Informationssystems (AKIS), zu fördern; ist der Ansicht, dass agrarökologische Methoden und die Grundsätze der Präzisionslandwirtschaft signifikante Vorteile für die Umwelt ermöglichen, das Einkommen der Landwirte steigern, den Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen verringern und die Ressourceneffizienz erheblich steigern können;

107.

hebt hervor, wie enorm wichtig es ist, dass Landwirte im Rahmen der GAP, von Horizont 2020 und anderen Fördermaßnahmen bei Investitionen in neue und an ihre Betriebsgröße angepasste Technologien, wie etwa Geräte für die Präzisionslandwirtschaft und digitale Landwirtschaftsgeräte unterstützt werden, welche zu Verbesserungen bei der Widerstandsfähigkeit und den Umweltauswirkungen der Landwirtschaft führen;

108.

fordert die Kommission zur Förderung der Entwicklung und Einführung innovativer Technologien für sämtliche Betriebsarten ungeachtet der jeweiligen Größe und Erzeugungsweise auf, sei es konventionelle oder ökologische Erzeugung, Tierhaltung oder Ackerbau, Klein- oder Großbetrieb;

109.

fordert die Kommission auf, eine GAP zu schaffen, mit der mehr Innovationen erzielt werden und die zur Verbreitung der Biowirtschaft sowie zu Lösungen für die biologische Vielfalt, das Klima und die Umwelt beiträgt;

110.

fordert die Kommission dazu auf, sich verstärkt der Lebensqualität in ländlichen Gebieten zuzuwenden, um diese für alle Bürger und insbesondere für die junge Generation attraktiv zu machen;

111.

ist der Auffassung, dass die im Rahmen der GAP geförderte Digitalisierung und Präzisionslandwirtschaft weder zu einer größeren Abhängigkeit der Landwirte von zusätzlichen oder externen Finanzierungen führen, noch ihren Zugang zu Ressourcen versperren sollten, sondern quelloffen gestaltet und unter Einbeziehung der Landwirte entwickelt werden sollten;

112.

fordert, unbeschadet einer Neufestsetzung des Gesamtbetrags der EU-Förderung für die ländliche Entwicklung, dass die derzeitigen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums, die gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 verabschiedet wurden, weiterhin bis 2024 oder bis zur Verabschiedung einer neuen Reform verabschiedet wird, gültig sind;

113.

begrüßt die Zusage der Kommission, das Konzept der „intelligenten Dörfer“ in der EU zu unterstützen, das mithilfe besser aufeinander abgestimmter politischer Maßnahmen eine ganzheitliche Lösung der Fragen der fehlenden Breitbandverbindungen, Beschäftigungsmöglichkeiten und Dienstleistungsangebote im ländlichen Raum ermöglichen dürfte;

114.

fordert, dass mithilfe von Maßnahmen im Rahmen der Säule II zur Förderung von Investitionen in Sicherheitsmaßnahmen und Weiterbildung gegen das schwerwiegende Problem von Arbeitsunfällen, die auf landwirtschaftlichen Betrieben zu Verletzungen und Todesfällen führen, vorgegangen wird;

115.

fordert, dass im Rahmen des Aufbaus einer EU-Eiweißpflanzenstrategie das einmalige Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln vor bis kurz nach der Aussaat auf allen Flächen mit Eiweißpflanzen erlaubt ist;

116.

ist der Ansicht, dass Investitionen in Innovationen, Ausbildung und Weiterbildung für die Zukunft der europäischen Landschaft unerlässlich sind;

117.

hebt hervor, dass ein ergebnisorientierter Ansatz auf einzelstaatlicher und regionaler Ebene sowie innovative Lösungen durch Zertifizierungsprogramme innerhalb des künftigen Rahmens der GAP weiter untersucht werden sollten, ohne zusätzlichen Bürokratieaufwand und Kontrollen vor Ort zu schaffen;

118.

spricht sich mit Nachdruck für die Einführung zielgerichteter Modernisierungs- und Strukturverbesserungsmaßnahmen in der 2. Säule aus, um prioritäre Ziele wie „Digital Farming 4.0“ zu verwirklichen;

119.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang von Kleinlandwirten und benachteiligten Gruppen zu Saatgut und landwirtschaftlichen Betriebsmitteln zu schützen und zu fördern sowie den Saatguthandel und Saatgut als öffentliches Eigentum und traditionelle, nachhaltige Verfahren zu fördern und zu schützen, mit denen das Menschenrecht auf angemessene Ernährung sichergestellt wird;

120.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend dazu auf, mehr Gewicht auf das Geschäftspotenzial von Dienstleistungen für und von Dörfern zu legen;

121.

stellt fest, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb anders ist und daher individuelle Lösungen gefordert sind;

Starke Stellung der Landwirte im weltweiten Lebensmittelsystem

122.

fordert die Kommission auf, den derzeitigen Rahmen der einheitlichen gemeinsamen Marktorganisation (GMO) innerhalb der ersten Säule, einschließlich der spezifischen Politikinstrumente und der Vermarktungsnormen, beizubehalten und die Programme der EU für Obst, Gemüse und Milch in der Schule zu verbessern; unterstreicht, wie wichtig bestehende Produktionssteuerungssysteme für bestimmte Produkte und die Beibehaltung von Pflichtprogrammen einzelner Wirtschaftszweige (Wein, Obst und Gemüse, Olivenöl und Bienenzucht) für die Erzeugerländer sind, damit letztlich Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit jedes Wirtschaftszweigs gestärkt und gleiche Bedingungen für alle gewahrt werden und zugleich allen Landwirten der Zugang ermöglicht wird;

123.

ist der Überzeugung, dass sich die positive und „marktorientierte“ Erfahrung mit den von der einheitlichen GMO veranlassten operationellen Programmen im Obst- und Gemüsesektor, die von Erzeugerorganisationen umgesetzt und auf der Basis des Wertes der vermarkteten Erzeugung finanziert wurden, als wirksam erwiesen hat, um die Wettbewerbsfähigkeit und Strukturierung sowie die Nachhaltigkeit der unterstützten Sektoren zu verbessern; fordert die Kommission daher auf, die Einführung ähnlicher operationeller Programme für andere Sektoren zu prüfen; vertritt die Auffassung, dass dies insbesondere für Erzeugerorganisationen von Vorteil sein kann, die Milchbauern in Berggebieten und entfernten Randlagen der Union zusammenschließen, welche Qualitätserzeugnisse verarbeiten und auf den Markt bringen und so die Milchproduktion in diesen schwierigen Produktionsgebieten erhalten;

124.

weist darauf hin, dass ungleiche Marktmachtverhältnisse ein besonderes Hindernis für die kostendeckende Produktion in der Milchwirtschaft sind;

125.

macht auf die Möglichkeit der Einführung eines freiwilligen Programms zur Reduzierung des Milchangebots im Rahmen der GMO aufmerksam;

126.

fordert die Einführung eines neuen Selbsthilfe-Managementinstruments für Olivenöl, in dessen Rahmen in Jahren mit Überproduktion eine Einlagerung ermöglicht würde, die freigegeben wird, wenn die Erzeugung geringer als die Nachfrage ist;

127.

bekräftigt nachdrücklich, dass Landwirte durch die künftige GAP unbedingt wirksamer, fairer und zügiger unterstützt werden müssen, damit sie Preis- und Einnahmenschwankungen aufgrund von Klima-, Gesundheits- und Marktrisiken und ungünstigen Witterungsbedingungen bewältigen können, indem zusätzliche Anreize und Marktbedingungen geschaffen werden, die die Entwicklung und freiwillige Nutzung von Risikomanagement- und Stabilisierungswerkzeugen fördern (Versicherungssysteme, Instrumente zur Einkommensstabilisierung, individuelle Vorsorgemechanismen und Fonds auf Gegenseitigkeit) und gleichzeitig den Zugang für alle Landwirte sowie die Vereinbarkeit mit bestehenden nationalen Regelungen sicherstellen;

128.

fordert eine bessere Unterstützung der Steigerung der Leguminosenerzeugung in der EU und Sonderbeihilfen für Großbetriebe für die Schaf- und Ziegenzucht unter Berücksichtigung der positiven Auswirkungen dieser Sektoren auf die Umwelt und in Anbetracht der Notwendigkeit, die Abhängigkeit der EU von Futtereiweißimporten zu verringern;

129.

betont, dass eine zukunftsorientierte GAP so gestaltet werden sollte, dass sie wesentliche Gesundheitsfragen wie antimikrobielle Resistenz (AMR), Luftqualität und gesündere Ernährung besser in Angriff nimmt;

130.

hebt die Herausforderungen hervor, die durch AMR für die Gesundheit von Mensch und Tier entstehen; ist der Auffassung, dass mit dem neuen Rechtsrahmen die Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes aktiv gefördert werden sollte, um die Antibiotikaresistenz zu bekämpfen, womit für einen besseren Schutz der öffentlichen Gesundheit und des gesamten Agrarsektors gesorgt werden kann;

131.

weist darauf hin, dass Marktrisiken auch durch einen verbesserten Zugang von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln aus der EU zu Exportmärkten geregelt werden können;

132.

weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig es ist, die Stellung der Primärerzeuger in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken, insbesondere durch die Gewährleistung einer fairen Aufteilung der Wertschöpfung unter Erzeugern, Verarbeitern und Einzelhandel, durch die Einführung der erforderlichen Finanzmittel und Anreize, um die Schaffung und Entwicklung vertikaler und horizontaler Wirtschaftsorganisationen, z. B. Erzeugerorganisationen, einschließlich Genossenschaften, und deren Verbände und Branchenorganisationen zu unterstützen, durch die Festlegung harmonisierter Mindeststandards, um unfaire und missbräuchliche Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette zu bekämpfen, und durch die Stärkung der Transparenz der Märkte sowie durch Instrumente zur Krisenverhütung;

133.

betont, dass mit der Omnibus-Verordnung das Rechtsverhältnis zwischen den Bestimmungen der einheitlichen GMO und den EU-Wettbewerbsregeln gemäß den Zielen von Artikel 39 AEUV und der in Artikel 42 AEUV genannten Ausnahme geklärt und neue Möglichkeiten für ein kollektives Auftreten von Landwirten eingeführt wurden, um deren Verhandlungsposition in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken; vertritt die Auffassung, dass diese Bestimmungen im Rahmen der künftigen GAP von wesentlicher Bedeutung sind und weiter verbessert werden sollten;

134.

ist der Ansicht, dass aufbauend auf den Lehren aus dem Funktionieren der verschiedenen EU-Marktbeobachtungsstellen (Milch, Fleisch, Zucker und Pflanzen) solche Werkzeuge auf die Wirtschaftszweige, die derzeit noch unberücksichtigt sind, ausgedehnt und weiterentwickelt werden sollten, um den Marktteilnehmern zuverlässige Daten und Prognosen bereitzustellen, frühzeitige Warnungen zu liefern und im Fall von Marktstörungen zügige und vorausschauende Maßnahmen zu ermöglichen, die darauf abzielen, Krisen zu verhindern;

135.

fordert eine verstärkte Unterstützung und Förderung lokaler Märkte und kurzer Lebensmittelversorgungsketten; betont, dass lokale Dienste im Zusammenhang mit kurzen Lebensmittelversorgungsketten ausgebaut werden müssen;

136.

fordert die Kommission auf, die Vorschriften für Erzeugerorganisationen und Branchenverbände insbesondere in Bezug auf die Wettbewerbspolitik, auch im Hinblick auf Maßnahmen und Vereinbarungen, die von Branchenverbänden getroffen werden, um der gesellschaftlichen Nachfrage zu entsprechen, weiter zu klären und, wo nötig, zu aktualisieren;

137.

unterstreicht, dass die überkommenen Marktverwaltungsinstrumente der GAP (d. h. öffentliche Intervention und private Lagerhaltung) im Kontext der wirtschaftlichen Globalisierung eine verminderte und unzulängliche Wirkung entfalten und dass die Instrumente des Risikomanagements nicht immer ausreichen, um erhebliche Preisschwankungen und schwere Marktverzerrungen zu beherrschen;

138.

hebt daher hervor, dass die einheitliche GMO weiterhin die wichtige Rolle eines Auffangnetzes bei der raschen Stabilisierung der Agrarmärkte und dem Antizipieren von Krisen spielen muss, und betont – auf der Basis von Lehren, die aus den letzten Marktkrisen, besonders in der Milchwirtschaft, gezogen wurden – die Bedeutung der Omnibus-Verordnung im Hinblick auf die Ermöglichung und Unterstützung der ergänzenden Nutzung innovativer Markt- und Krisenmanagementinstrumente, z. B. freiwilliger Branchenvereinbarungen, zur quantitativen Steuerung und gegebenenfalls Senkung des Angebots zwischen Erzeugern, Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen sowie Branchenverbänden und verarbeitenden Betrieben (etwa das EU-Programm zur Senkung der Milcherzeugung);

139.

begrüßt die Arbeit, die im Hinblick auf eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung von Eiweißpflanzen in der EU geleistet wird;

140.

weist auf die Notwendigkeit hin, lokale und regionale Märkte für Leguminosen in der EU zu schaffen, die Umweltleistung durch ihren Anbau in der Fruchtfolge zu verbessern, zugleich die Abhängigkeit von eingeführten Futtermitteln, Düngemitteln und Pestiziden zu verringern sowie die Tragfähigkeit des Wechsels zu nachhaltigeren landwirtschaftlichen Methoden und die wirtschaftlichen Anreize hierfür zu erhöhen;

141.

vertritt die Ansicht, dass die Maßnahmen zur Versorgungssteuerung in Bezug auf Käse und Schinken mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe bzw. in Bezug auf Wein ihre Wirksamkeit bei der Verbesserung der Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Qualität der betroffenen Erzeugnisse unter Beweis gestellt haben und daher –im Einklang mit den Zielen der GAP – beibehalten und ggf. auf alle Erzeugnisse mit Qualitätszeichen ausgeweitet werden sollten;

142.

fordert eine eingehende Überprüfung des derzeitigen Krisenreservemechanismus, um einen umsetzbaren und unabhängigen EU-Fonds für Agrarkrisen zu schaffen, der vom Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit ausgenommen ist, damit insbesondere bei ausreichend hohen Marktpreisen Mittelübertragungen von einem Jahr ins nächste zulässig sind und gleichzeitig der Krisenreservemechanismus während des gesamten MFF-Zeitraums auf konstantem Niveau gehalten wird, um so schnellere, kohärentere und wirksamere Vorbeugemaßnahmen und Reaktionen zu ermöglichen, die bei schweren Krisensituationen ergänzend zu Markt- und Risikomanagementinstrumenten zum Einsatz kommen, einschließlich solcher, die die wirtschaftlichen Folgen für Landwirte in Verbindung mit Tiergesundheit, Pflanzenkrankheiten und Lebensmittelsicherheit betreffen, aber auch solcher, die sich aus externen Schocks mit Auswirkungen auf die Landwirtschaft ergeben;

143.

ist der Auffassung, dass Handelsabkommen zwar für einige Sektoren der EU-Landwirtschaft vorteilhaft und für die Stärkung der Position der EU auf dem weltweiten Agrarmarkt notwendig sind und die EU-Wirtschaft insgesamt begünstigen, dass sie aber auch eine Reihe von Herausforderungen aufwerfen, insbesondere für kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe und sensible Wirtschaftszweige, denen Rechnung getragen werden muss, etwa die Achtung der gesundheits-, pflanzen- und tierschutzrechtlichen sowie umweltbezogenen und sozialen Standards der EU, die Kohärenz zwischen der Handelspolitik und bestimmten Zielen der GAP erfordern und keinesfalls eine Schwächung der hohen Standards Europas zur Folge haben oder seine ländlichen Gebiete gefährden dürfen;

144.

betont, dass durch die Anwendung unterschiedlicher Standards das Risiko erhöht würde, dass in der EU hergestellte Erzeugnisse zulasten der Entwicklung des ländlichen Raums, der Umwelt und in bestimmten Fällen auch der Lebensmittelqualität ins Ausland ausgeführt werden;

145.

betont, dass die Notwendigkeit der Stärkung von Schutzmechanismen auch die Debatten über künftige Handelsabkommen (Mercosur, Neuseeland, Australien usw.) und ihre Auswirkungen auf die Landwirtschaft in Europa in einem neuen Licht erscheinen lassen sollten;

146.

betont, dass, wenngleich es wichtig ist, weiterhin auf einen gesteigerten Marktzugang europäischer Landwirtschaftserzeugnisse hinzuwirken, angemessene Maßnahmen zum Schutz der europäischen Landwirtschaft notwendig sind, die sektorspezifische Anliegen aufgreifen, wie Schutzmechanismen zur Verhinderung negativer sozioökonomischer Folgen für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe in der EU und in Drittländern, die mögliche Ausklammerung der sensibelsten Wirtschaftszweige aus Verhandlungen und die Anwendung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit bei Produktionsbedingungen, um gleiche Ausgangsbedingungen für die EU-Landwirte und ihre ausländischen Wettbewerber sicherzustellen; fordert nachdrücklich, dass die europäische Produktion nicht durch minderwertige und unzulängliche Importe untergraben werden darf;

147.

fordert die Kommission auf, die Landwirtschaft als strategischen Wirtschaftszweig anzusehen und bei Freihandelsabkommen darauf zu achten, dass die Landwirtschaft nicht länger als Anpassungsvariable der anderen Wirtschaftszweige, die dem Handel unterliegen, missbraucht wird und die wichtigsten Wirtschaftszweige wie die Rohmilcherzeugung geschützt werden;

148.

ist der Ansicht, dass die verschiedenen Reformen der GAP, die seit den 1990er-Jahren immer wieder stattgefunden haben, in weiten Teilen durch Anforderungen des internationalen Handels und der WTO beeinflusst wurden; ist der Ansicht, dass die Reformen es zwar ermöglicht haben, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Agrarerzeugnisse und des europäischen Lebensmittelsektors zu erhöhen, dass sie aber auch zur Schwächung großer Bereiche des Agrarsektors beigetragen haben, weil sie sie den instabilen Weltmärkten ausgesetzt haben; hält es jetzt – wie in der Mitteilung der Kommission über die Zukunft der Landwirtschaft und der Ernährung in Europa angeregt – für geboten, sich stärker auf andere Ziele der GAP wie etwa den Lebensstandard der Landwirte oder Ziele in den Bereichen Gesundheit, Beschäftigung, Umwelt und Klima zu konzentrieren;

149.

unterstreicht, dass die Handelspolitik der EU mit deren anderen Politikbereichen wie etwa der Entwicklungs- und Umweltpolitik in Einklang stehen und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützen muss und dass sie zur Umsetzung der Ziele der GAP beitragen kann, indem insbesondere ein angemessener Lebensstandard für die landwirtschaftliche Bevölkerung sichergestellt und dafür gesorgt wird, dass sich die Verbraucher zu angemessenen Preisen versorgen können; betont, dass der Agrar- und Lebensmittelsektor der EU die sich durch die Ausfuhren bietenden Wachstumschancen nutzen sollte, zumal Schätzungen zufolge 90 % des zusätzlichen weltweiten Bedarfs an Lebensmittelerzeugnissen in den nächsten zehn Jahren außerhalb Europas entstehen wird; fordert nachdrücklich, dass durch die GAP die Forderungen der europäischen Gesellschaft hinsichtlich Ernährung, Umwelt und Klima erfüllt werden, bevor darüber nachgedacht wird, für den internationalen Agrarmarkt zu produzieren; betont, dass die sogenannten Entwicklungsländer ausreichende Möglichkeiten haben sollten, aus eigener Kraft eine robuste Agrar- und Lebensmittelbranche aufzubauen und aufrechtzuerhalten;

150.

ist darüber hinaus der Ansicht, dass Erzeugnissen, deren Produktion mit Entwaldung, Landraub (Land Grabbing), illegaler Ausbeutung von Lagerstätten (Resource Grabbing) oder Menschenrechtsverletzungen einhergeht, der Zugang zum EU-Markt verwehrt werden sollte;

151.

erinnert an den neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, in dessen Rahmen sich die EU und die Mitgliedstaaten erneut dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE) gemäß Artikel 208 AEUV verpflichtet und anerkannt haben, dass es von herausragender Bedeutung ist, diesen Grundsatz effektiv zu befolgen, dem zufolge bei allen politischen Maßnahmen der EU, die sich voraussichtlich negativ auf die Entwicklungsländer auswirken – und zwar auch im Rahmen der Landwirtschaftspolitik und in Bezug auf Beihilfen –, den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung getragen werden muss; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass im Rahmen der Reform der GAP das Recht der Entwicklungsländer geachtet werden sollte, ihre Landwirtschafts- und Nahrungsmittelpolitik selbst zu gestalten, ohne dass dabei ihre Produktionskapazitäten für Nahrungsmittel und die langfristige Ernährungssicherheit geschwächt werden, was insbesondere in Bezug auf die am wenigsten entwickelten Länder gilt;

152.

erinnert daran, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten den Zielen für nachhaltige Entwicklung verpflichtet sind, und betont, dass die GAP unbedingt auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung abgestimmt werden muss, und zwar insbesondere auf Ziel 2 (Kein Hunger), Ziel 5 (Geschlechtergleichstellung), Ziel 12 (nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion), Ziel 13 (Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels) und Ziel 15 (Leben an Land), denen die künftige GAP entsprechen muss;

153.

fordert, dass gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zwischen der GAP und allen anderen politischen Strategien der Union und internationalen Verpflichtungen, insbesondere, was die Bereiche Energie, Wasserversorgung, Flächennutzung, Artenvielfalt und Ökosysteme sowie die Entwicklung von abgelegenen Regionen und Berggebieten betrifft, Kohärenz besteht und Synergieeffekte ausgebaut werden;

154.

fordert die Kommission auf, eine systematische Folgenabschätzung für die die Landwirtschaft betreffenden Bestimmungen in allen Handelsabkommen durchzuführen und spezifische Strategien vorzuschlagen, mit denen sichergestellt wird, dass keine Branche der Landwirtschaft durch ein mit einem Drittland abgeschlossenes Handelsabkommen Schaden erleidet;

155.

weist nachdrücklich darauf hin, dass Verfahren und Fertigungsmethoden ein wesentlicher Bestandteil sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Normen im weltweiten Agrarhandel sind, und legt der Kommission nahe, die WTO dringend aufzufordern, Verfahren und Fertigungsmethoden als solche anzuerkennen;

156.

unterstreicht, dass die Verwirklichung der Ziele des Pariser Klimaschutzübereinkommens sowie die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung Leitprinzipien jeder Handelspolitik im Bereich landwirtschaftlicher Erzeugnisse sein müssen; stellt fest, dass die Kommission in ihrem Reflexionspapier „Die Globalisierung meistern“ zu Recht auf die größere Nachfrage nach fair gehandelten, nachhaltigen und lokalen Produkten als neuen Globalisierungstrend hinweist; betont, dass die Handelspolitik der EU in hohem Maße dazu beitragen kann, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung und die im Übereinkommen von Paris verankerten Klimaziele erreicht werden;

157.

ruft in Erinnerung, dass die EU die Ausfuhrsubventionen ihrerseits abgeschafft hat und dass es im aktuellen Haushaltsplan der EU keine Haushaltslinie für Ausfuhrsubventionen mehr gibt; ersucht die Handelspartner der EU in diesem Zusammenhang, sich zum Abbau handelsverzerrender interner Stützungsmaßnahmen zu verpflichten; fordert diejenigen WTO-Mitglieder, die nach wie vor Ausfuhrsubventionen gewähren, auf, die am 19. Dezember 2015 in Nairobi angenommene Ministererklärung zum Thema Ausfuhrwettbewerb umzusetzen;

158.

fordert die Kommission auf, wachsam zu bleiben und mehr für den Schutz der Union dahingehend zu unternehmen, dass bestehende und künftige Marktzugangsbeschränkungen in Drittländern abgebaut werden, die derzeit zunehmen, und dabei den Schutz der Umwelt und die Achtung der Menschenrechte einschließlich des Rechts auf Nahrung sicherzustellen; betont, dass diese Beschränkungen mehrheitlich landwirtschaftliche Erzeugnisse betreffen (laut der Marktzugangsdatenbank der Kommission zu 27 %), wobei es sich hierbei wiederum hauptsächlich um gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Marktzugangsmaßnahmen handelt;

159.

fordert die Kommission auf, die Folgen des Brexits abzuschätzen und sie bei der Vorbereitung des Austauschs von Angeboten und der Berechnung der Kontingente zu berücksichtigen;

160.

fordert die Kommission auf, klare und transparente Initiativen zu ergreifen, um die Förderung der Produktions-, Sicherheits-, Tierschutz- und Umweltnormen der EU und kurzer Lieferketten weiter zu stärken und die Pläne für die Produktion hochwertiger Lebensmittel zu unterstützen, die in den Wirtschaftszweigen, welche von spezifischen politischen Instrumenten im Rahmen der GAP profitieren, unter anderem durch europäische Herkunftskennzeichnungsregelungen sowie Vermarktungs- und Werbeaktivitäten auf dem Binnenmarkt und den Märkten von Drittländern erreicht werden können; weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, den Verwaltungsaufwand und unnötige Auflagen zu verringern, damit auch Kleinerzeuger diese Regelungen in Anspruch nehmen können; begrüßt die stetige Erhöhung der für Werbeprogramme verfügbaren Mittel und fordert die Kommission nachdrücklich auf, angesichts des wachsenden Interesses seitens der Erzeuger das Tempo bei der Anhebung der Mittelzuweisungen beizubehalten;

161.

weist auf die Bedeutung kurzer lokaler und regionaler Lieferketten hin, die aus ökologischer Sicht nachhaltiger sind, da durch sie infolge kürzerer Transportwege weniger Umweltverschmutzung entsteht und da die Erzeugnisse dadurch frischer sind und besser rückverfolgt werden können;

162.

weist erneut darauf hin, dass die Landwirte vor Ort dazu befähigt werden müssen, auf einer höheren Ebene der Wertschöpfungskette tätig zu werden, und dass sie zu diesem Zweck unterstützt werden müssen, was biologische Erzeugnisse und Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung angeht, sowie in Bezug auf neue Erkenntnisse und Technologien, da im Hinblick auf Nachhaltigkeit konkrete Maßnahmen zur Wahrung, zum Schutz und zur Aufwertung der natürlichen Ressourcen notwendig sind;

163.

weist darauf hin, dass die lokale Ernährungskultur und die lokale Wirtschaft durch den lokalen Anbau von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gefördert werden;

164.

betont, dass die Landwirtschaft der Zukunft schwerpunktmäßig auf die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel ausgerichtet sein sollte, da darin der Wettbewerbsvorteil Europas liegt; hebt hervor, dass die Normen der Union aufrechterhalten und, wenn möglich, gestärkt werden müssen; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die langfristige Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit des für die Lebensmittelproduktion verantwortlichen Sektors zu steigern, und dass neue Technologien eingeführt und Ressourcen effizienter genutzt werden, wodurch die weltweite Vorreiterrolle der EU gestärkt wird;

165.

erachtet es als nicht hinnehmbar, dass es Qualitätsunterschiede zwischen Lebensmitteln gibt, die im Binnenmarkt unter der gleichen Marke und mit gleicher Verpackung beworben und vertrieben werden; begrüßt die Anreize, die die Kommission setzt, damit das Problem der unterschiedlichen Lebensmittelqualität im Binnenmarkt angegangen wird, sowie auch ihre Arbeit an einer allgemeinen Testmethode;

166.

begrüßt die Fortschritte, die im Rahmen bilateraler Handelsverhandlungen hinsichtlich der Förderung der Interessen der EU im Bereich der Landwirtschaft in jüngster Zeit erzielt wurden und insbesondere den Marktzugang für hochwertige Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus der EU und den Schutz von geografischen Angaben in Drittländern betreffen; ist zuversichtlich, dass diese Tendenz fortgesetzt und ausgebaut werden kann;

Ein transparenter Entscheidungsprozess für einen soliden Vorschlag für die GAP 2021–2028

167.

betont, dass das Parlament und der Rat im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens die allgemeinen Ziele, grundlegenden Normen, Maßnahmen und Mittelzuweisungen festlegen und den notwendigen und geeigneten Flexibilitätsgrad bestimmen sollten, damit die Mitgliedstaaten und ihre Regionen die Besonderheiten und Bedürfnisse im Rahmen des Binnenmarktes bewältigen können, sodass durch nationale Entscheidungen verursachte Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden;

168.

bedauert, dass der gesamte Programmplanungsprozess für die GAP nach 2020 – Konsultation, Kommunikation, Folgenabschätzung und Legislativvorschläge – mit einer anhaltenden erheblichen Verzögerung anläuft, da sich die achte Wahlperiode ihrem Ende nähert und somit die Gefahr besteht, dass die Debatte über die künftige GAP von Wahldebatten überschattet wird und möglicherweise vor der Wahl zum Europäischen Parlament keine endgültige Einigung erzielt wird;

169.

fordert die Kommission auf, eine Übergangsverordnung vorzulegen, die den Landwirten im Falle einer verzögerten Genehmigung der neuen GAP auch weiterhin einen Zugang zu Maßnahmen im Rahmen des Programms zur Förderung der Entwicklung in den ländlichen Gebieten, insbesondere zu Umwelt- und Investitionsmaßnahmen, ermöglicht;

170.

fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der neuen Reform dafür zu sorgen, dass es nicht zu Verzögerungen bei den Zahlungen an die Landwirte kommt, hierfür die Verantwortung zu übernehmen und die Landwirte im Falle von Verzögerungen angemessen zu entschädigen;

171.

betont jedoch, dass vor Ende der derzeitigen Wahlperiode möglichst große Fortschritte erzielt werden müssen und dass dieses Thema im Wahlkampf für die Wahl zum Europäischen Parlament in den Vordergrund gerückt werden muss;

172.

weist darauf hin, dass es wichtig ist, Einrichtungen und Sachverständige, die für gesundheits- und umweltpolitische Strategien mit Auswirkungen auf die Artenvielfalt, den Klimawandel sowie die Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung zuständig sind, in den Entscheidungsprozess in Bezug auf die GAP einzubeziehen;

173.

fordert die Kommission auf, vor der Einführung erheblicher Änderungen in der Gestaltung und/oder Umsetzung der GAP einen hinreichend langen Übergangszeitraum vorzuschlagen, um den Mitgliedstaaten Zeit zur ordnungsgemäßen Umsetzung der neuen Politik zu gewähren und für eine sanfte Landung zu sorgen sowie Verzögerungen bei den jährlichen Zahlungen für die Landwirte und bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu verhindern;

174.

fordert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten den Dialog mit den Entwicklungsländern intensivieren und zur Förderung einer ökologisch nachhaltigen, auf Klein- und Familienbetrieben beruhenden Landwirtschaft ihr Fachwissen und Finanzmittel bereitstellen und dabei insbesondere gezielt Frauen und junge Menschen unterstützen, zumal sie sich dazu im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung auf dem Gipfeltreffen zwischen der Afrikanischen Union und der Europäischen Union mit dem Titel „Investing in Youth for Accelerated Inclusive Growth and Sustainable Development“ (In die Jugend investieren für schnelleres inklusives Wachstum und eine schnellere nachhaltige Entwicklung) verpflichtet haben; erinnert an den Beitrag von Frauen im ländlichen Raum, die unternehmerisch tätig werden und eine nachhaltige Entwicklung vorantreiben; betont, dass ihr Potenzial in Bezug auf die nachhaltige Landwirtschaft und ihre Resilienz im ländlichen Raum ausgebaut werden müssen;

175.

weist darauf hin, dass Hunger und Unterernährung in Entwicklungsländern zu großen Teilen auf fehlende Kaufkraft zurückzuführen sind und/oder darauf, dass sich die von Armut betroffene Landbevölkerung nicht autark ernähren kann; fordert die EU daher mit Nachdruck auf, die Entwicklungsländer dabei aktiv zu unterstützen, die Hemmnisse (beispielsweise eine schlechte Infrastruktur und mangelhafte Logistik) zu beseitigen, die einer selbständigen landwirtschaftlichen Erzeugung entgegenstehen;

176.

weist darauf hin, dass im Jahr 2050 noch über die Hälfte der Bevölkerung der am wenigsten entwickelten Länder im ländlichen Raum leben wird und über die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft in den Entwicklungsländern dazu beigetragen wird, dass die Bevölkerung im ländlichen Raum ihr Potenzial ausschöpfen kann, dass es nicht zu Landflucht kommt und dass die Unterbeschäftigung, die Armut und die Ernährungsunsicherheit verringert werden, womit dann wiederum dazu beigetragen wird, die eigentlichen Ursachen der Zwangsmigration zu bekämpfen;

177.

stellt fest, dass Weltraumtechnologien, etwa die in der EU entwickelten Weltraum- und Satellitenprogramme (Galileo, EGNOS und Copernicus), die von der Agentur für das europäische globale Satellitennavigationssystem verwaltet werden, von entscheidender Bedeutung sein können, was die Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung angeht, da durch diese Technologien erschwingliche Lösungen zur Erleichterung des Übergangs zur Präzisionslandwirtschaft entstehen können, womit Abfall vermieden, Zeit gespart und Bodenmüdigkeit vermindert werden kann und ein optimaler Einsatz der Ausrüstung möglich ist;

178.

fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob Technologien und Anwendungen der Weltraumwissenschaft sowie die Globale Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit als Mechanismen zur Unterstützung der Überwachung des Ackerbaus, der Viehzucht, der Forstwirtschaft, der Fischerei und der Aquakultur sowie zur Unterstützung von Landwirten, Fischern, Förstern und politischen Entscheidungsträgern dienen können, wenn erreicht werden soll, dass anhand verschiedener Methoden auf eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion hingearbeitet wird und die entsprechenden Herausforderungen bewältigt werden;

179.

fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten in ihren Aktionsplänen die Gleichstellung von Frauen und Männern in ländlichen Gebieten gewährleisten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die paritätische Vertretung von Frauen in den auf den Dialog mit dem Sektor ausgerichteten Strukturen ihrer Institutionen sowie den Entscheidungsgremien der Berufsorganisationen, Genossenschaften und Verbände des Sektors zu unterstützen; vertritt die Ansicht, dass die thematischen Teilprogramme für Frauen im ländlichen Raum in den neuen Rechtsvorschriften der Union deutlich verbessert werden sollten;

180.

betont, dass die Kommission mithilfe ordnungsgemäßer Kontrollen und Sanktionen weiterhin jederzeit für die strikte und gleichmäßige Durchsetzung der EU-Tierschutzvorschriften in allen Mitgliedstaaten sorgen muss; fordert die Kommission auf, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren, auch bei Tiertransporten, zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten; erinnert daran, dass die in die EU eingeführten Erzeugnisse den europäischen Tier-, Umweltschutz- und Sozialnormen entsprechen müssen; fordert finanzielle Anreize für die freiwillige Annahme von Tierschutzmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindestnormen hinausgehen;

181.

fordert die Kommission auf, das einschlägige Unionsrecht und insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport um- und durchzusetzen; hält es in diesem Zusammenhang für geboten, der Entscheidung des Gerichtshof der EU Folge zu leisten, wonach der Tierschutz nicht an den Außengrenzen der EU endet, weshalb Frachtunternehmen, die Tiere aus der Europäischen Union ausführen, auch außerhalb der EU die europäischen Tierschutzvorschriften einhalten müssen;

182.

fordert nachdrücklich, dass Landwirte, die aufgrund besonderer Sachzwänge im Zusammenhang mit Gebieten von hohem Naturwert, wie Gebirgsregionen, Inseln, Gebiete in äußerster Randlage sowie andere benachteiligte Gebiete, zusätzliche Kosten haben, besondere Berücksichtigung erfahren sollten; ist der Auffassung, dass aufgrund ihrer besonderen Sachzwänge die GAP-Mittel für diese Regionen von entscheidender Bedeutung sind und dass jede Kürzung verheerende Folgen für einen großen Teil der landwirtschaftlichen Produktion hätte; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Qualitätsprogramme zu entwickeln und umzusetzen, um interessierten Erzeugern die Möglichkeit zu deren zügiger Einführung zu bieten;

183.

ist der Auffassung, dass der Haushalt der Programme zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) auf ausreichendem Niveau gehalten werden sollte, um die Herausforderungen für die Landwirtschaft in den Gebieten in äußerster Randlage zu bewältigen, wie schon mehrmals vom Parlament gefordert wurde; begrüßt die Ergebnisse des jüngsten Berichts der Kommission über die Umsetzung des POSEI-Programms und ist der Ansicht, dass Programme für Regionen in äußerster Randlage und für die kleinen Inseln des Ägäischen Meeres von der allgemeinen Regelung für EU-Direktzahlungen getrennt werden sollten, damit eine ausgewogene territoriale Entwicklung sichergestellt ist, indem dem Risiko einer Produktionsaufgabe vorgebeugt wird, zu der es durch Probleme im Zusammenhang mit einer abgelegenen Lage oder einer Insellage, geringer Größe sowie schwierigen Relief- und Klimabedingungen oder aufgrund einer wirtschaftlichen Abhängigkeit von wenigen Erzeugnissen kommen kann;

184.

fordert die Kommission auf, in der Marktbeobachtungsstelle für den Milchsektor eine unabhängige Abteilung für die Überwachung der Preise in den Gebieten in äußerster Randlage einzurichten, um unverzüglich auf eine Krise in dem Sektor reagieren zu können; ist der Auffassung, dass die Definition des Begriffs „Krise“ und die anschließende Intervention der Kommission für die Gebiete in äußerster Randlage angepasst werden sollten, wobei die Marktgröße, die Abhängigkeit von einer begrenzten Anzahl wirtschaftlicher Aktivitäten und die geringere Diversifizierungsmöglichkeit berücksichtigt werden sollten;

185.

fordert die bessere Integration der „Kreislaufwirtschaft“, um die bestmögliche und effizienteste Nutzung von Rohstoffen und Nebenerzeugnissen in der aufstrebenden Biowirtschaft sicherzustellen und gleichzeitig die begrenzte Verfügbarkeit von Biomasse, Land und anderen Ökosystemleistungen zu berücksichtigen, und ist der Auffassung, dass die Entwicklung der biobasierten Industrie im ländlichen Raum neue Geschäftsmodelle ermöglichen könnte, durch die Landwirte und Waldbesitzer bei der Erschließung neuer Märkte für ihre Erzeugnisse und der Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstützt würden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die notwendige Unterstützung für die Land- und Forstwirtschaft bereitzustellen, um einen stärkeren Beitrag zur weiteren Entwicklung der Bioökonomie in der EU zu leisten; betont, dass die Agroforstwirtschaft Förderung benötigt, wodurch Mehrzweck-Ökosysteme und ein Mehrzweck-Mikroklima für Erholung und Produktion bereitgestellt werden können und dass Lücken, die ihrer Entwicklung im Wege stehen könnten, geschlossen werden müssen;

186.

ist der Ansicht, dass die Unterstützung im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, ergänzt durch Umweltschutzsysteme auf Ebene der Mitgliedstaaten, die Kosten von Landwirten für die Umstellung auf neue, nachhaltige Verfahren, etwa durch die Förderung und Unterstützung von Maßnahmen der Agroforstwirtschaft und anderer nachhaltiger Forstwirtschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Biodiversität und genetischen Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten, und für die Anpassung an die sich wandelnden klimatischen Verhältnisse decken sollten;

187.

fordert die Kommission auf, die Innovation, Forschung und Modernisierung in der Agroforstwirtschaft und Forstwirtschaft durch die Förderung eines starken, besser an die Bedürfnisse der Begünstigten angepassten Beratungssystems, gezielte Weiterbildung und maßgeschneiderte Lösungen zu gewährleisten, um Innovation, Wissenstransfer und den Austausch bewährter Verfahren zwischen Mitgliedstaaten mit allgemeiner Ausrichtung auf einschlägige neue Technologien und Digitalisierung zu unterstützen; unterstreicht gleichzeitig die entscheidende Rolle von Waldbesitzerverbänden beim Informations- und Innovationstransfer, für die Aus- und Weiterbildung von Kleinwaldbesitzern und bei der Umsetzung einer aktiven multifunktionalen Forstwirtschaft;

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o o

188.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)  ABl. L 350 vom 29.12.2017, S. 15.

(2)  ABl. L 221 vom 8.8.1998, S. 23.

(3)  ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71.

(4)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0022.

(5)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0203.

(6)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0095.

(7)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0075.

(8)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0057.

(9)  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0197.

(10)  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0099.

(11)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0504.

(12)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0427.

(13)  ABl. C 86 vom 6.3.2018, S. 62.

(14)  ABl. C 265 vom 11.8.2017, S. 7.

(15)  ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 10.

(16)  ABl. C 342 vom 12.10.2017, S. 10.


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