EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52017AE1086

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für kleine pelagische Bestände im Adriatischen Meer und für die Fischereien, die diese Bestände befischen“ (COM(2017) 97 final — 2017/0043 (COD))

ABl. C 288 vom 31.8.2017, p. 68–74 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 288/68


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für kleine pelagische Bestände im Adriatischen Meer und für die Fischereien, die diese Bestände befischen“

(COM(2017) 97 final — 2017/0043 (COD))

(2017/C 288/09)

Berichterstatter:

Emilio FATOVIC

Befassung

Europäisches Parlament, 1.3.2017

Rat, 4.4.2017

Rechtsgrundlage

Artikel 43 Absatz 2, Artikel 114 Absatz 1 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

 

 

Beschluss des Plenums

24.1.2017

 

 

Zuständige Fachgruppe

Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt

Annahme in der Fachgruppe

17.5.2017

Verabschiedung auf der Plenartagung

31.5.2017

Plenartagung Nr.

526

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

187/0/2

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist ebenso wie die GFCM-FAO (1) der Auffassung, dass Maßnahmen zum Schutz kleiner pelagischer Bestände, die unter Überfischung leiden, ergriffen werden müssen. Er teilt das allgemeine Ziel, so rasch wie möglich ein System der nachhaltigen Fischerei einzuführen und im Einklang mit der Gemeinsamen Fischereipolitik (2) (GFP) den höchstmöglichen Dauerertrag (3) zu erreichen.

1.2.

Der Ausschuss begrüßt die Entscheidung der Kommission für das Rechtsinstrument einer Verordnung, um einen Mehrjahresplan zum Schutz der kleinen pelagischen Bestände und zur Vereinheitlichung der geltenden Vorschriften und Stärkung der Governance-Prozesse aufzustellen.

1.3.

Der EWSA teilt zwar die Ziele des Schutzes von Umwelt und biologischer Vielfalt, hält den Kommissionsvorschlag in vielerlei Hinsicht jedoch für unvollständig und widersprüchlich. Diese Probleme sind die natürliche Folge einer Reihe von Wiedersprüchen der GFP, auf die der Ausschuss bereits in seinen früheren Stellungnahmen hingewiesen hat (4). Der EWSA ist vor allem zutiefst darüber besorgt, dass dieser Vorschlag, wenn nicht angemessen ergänzt und neu ausgerichtet, sowohl die Gefahr birgt, dass die Umweltziele nicht erreicht werden, als auch den Unternehmen und Arbeitnehmern des Sektors erhebliche Verluste verursachen könnte (5).

1.4.

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass das von der Kommission vorgeschlagene Bewirtschaftungsmodell auf der Grundlage der Festsetzung jährlicher Fangmöglichkeiten durch den Rat sich nicht an die biologischen Voraussetzungen der kleinen pelagischen Arten in der Adria und der dort anzutreffenden vielfältigen Besonderheiten der Fischbestände (6), Fangmethoden, Arten der Schiffe und Besatzungen (kleine handwerkliche Fischerei) (7) sowie an die Art und Anzahl der Häfen anpassen lässt. Aus all diesen Gründen hält der Ausschuss den Vorschlag des Beirats für das Mittelmeer (MEDAC) (8) bezüglich einer Stärkung der Maßnahmen des Fischereiaufwands nach einem „Ampelsystem“ der Sache und dem Vorgehen nach für besser geeignet, zumal dieser Vorschlag das Ergebnis einer umfassenden Einbeziehung der gesamten organisierten Zivilgesellschaft ist.

1.5.

Der EWSA stellt mit Verwunderung fest, dass der Kommissionsvorschlag nicht auf einer gründlichen Bewertung seiner wirtschaftlichen und sozialen Folgen basiert (9). Erschwerend kommt dabei hinzu, dass sich der Fischereisektor im gesamten Mittelmeerraum seit über 20 Jahren in einer Krise befindet (10). Neue, drastische und nicht angemessen abgewogene Maßnahmen bergen das Risiko, dem Sektor einen entscheidenden Schlag zu versetzen. Zudem stellt der EWSA fest, dass keinerlei Maßnahmen zur finanziellen Flankierung und/oder Umstrukturierung der Unternehmen und Umschulung der Arbeitnehmer vorgesehen sind bezüglich des Vorschlags, die Fangmengen von Sardinen und Sardellen einzuschränken, obwohl diese für die Wirtschaft kleiner lokaler Gemeinschaften (häufig Inseln) und die indirekte Beschäftigung eine zentrale Ressource darstellen (11).

1.6.

Der Ausschuss rät daher zur frühzeitigen Einbeziehung der GD Beschäftigung und zur Aktivierung des sozialen Dialogs auf Branchenebene mittels Konsultation des Ausschusses für den sozialen Dialog in der Seefischerei (EUSSDC), um die am besten geeigneten Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zu ermitteln. Diesbezüglich hält der EWSA den EMFF für das am besten geeignete Finanzinstrument, um Unternehmen und Arbeitnehmer beim Übergang zu einer nachhaltigen Fischerei zu unterstützen. Der Ausschuss ist überdies der Auffassung, dass die Neuausrichtung der Unternehmen auf Fischereitourismus (Blaue Wirtschaft  (12)) oder Aquakultur (13) sicherlich eine brauchbare Alternative sein kann, aber keinesfalls den Grundsatz der traditionellen Fischerei ersetzen kann. Vor allem aufgrund der biologischen Merkmale des Fisches (z. B. in puncto Raumbedarf) kann diese nicht eingeschränkt oder beseitigt werden.

1.7.

Angesichts der erheblichen ökologischen, wirtschaftlichen und beschäftigungsbezogenen Auswirkungen der Maßnahme ist der Ausschuss der Auffassung, dass der neue Fischereibewirtschaftungsplan nicht mittels delegierter Rechtsakte verfügt werden kann und fordert, dass dieser im Interesse aller beteiligter Akteure unverzüglich von der Kommission klar und transparent dargelegt wird (14).

1.8.

Der Ausschuss bekräftigt, dass jede Umweltschutzmaßnahme Gefahr läuft, vergeblich zu sein, wenn nicht zuvor die Probleme des unlauteren Wettbewerbs und der illegalen Fischerei beseitigt werden mittels schärferer Kontrollen, empfindlicherer Sanktionen und der Durchsetzung eines Systems zur vollständigen Rückverfolgbarkeit vom Erzeuger bis zum Verbraucher („Aus dem Wasser auf den Tisch“ (15)) sowie umfassender Hygienekontrollen sowohl an der Grenze wie auch am Ursprungsort. Der Ausschuss hält es insbesondere für entscheidend, die Zusammenarbeit zwischen allen Anrainerstaaten des Mittelmeers auf der Grundlage des Programms und der Ziele der am 30. März 2017 in Malta unterzeichneten Ministererklärung neu zu beleben (16).

1.9.

Nach Auffassung des EWSA muss das Ziel einer Befischung auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags innerhalb einer angemessenen Frist erreicht werden. Die Frist bis zum 31. Dezember 2020 erscheint nicht praktikabel. Dieser Einwand beruht auf dem Wissen ob der Zeiten für die Wiederauffüllung kleiner pelagischer Bestände sowie für die Anpassung der Kontrollbehörden, Unternehmen und Arbeitnehmer an die neuen Vorschriften (insbesondere wenn diese mit dem Übergang von Fischereiaufwand auf Fischereiquoten drastisch geändert werden). Der EWSA ist ferner der Auffassung, dass der eventuelle Rückgriff auf Schutzbestimmungen keine praktikable Lösung für mögliche übermäßige sozioökonomische Auswirkungen darstellt.

1.10.

Der Ausschuss fordert die Kommission auf, die operativen Aspekte der Regionalisierung besser zu definieren und die Nachhaltigkeitsziele für die Fischereiressourcen von Anfang an mit den tatsächlichen Kosten zu verbinden, die die Unternehmen zur Gewährleistung des Fortbestands tragen.

1.11.

Der EWSA fordert im Interesse der europäischen Verbraucher, möglichst bald eine detaillierte Folgenabschätzung für die Preisentwicklungen bei den Arten, die den Schutzbestimmungen unterliegen, vorzunehmen — sowohl bezüglich des für den Direktverkauf als auch für die Weiterverarbeitung bestimmten Fisches. Der Ausschuss fordert die Kommission ferner auf, Systeme für die Zertifizierung der Qualität „Nachhaltige Fischerei“ zu konzipieren, um die Verbraucher zu sensibilisieren und Mehrwert für die Unternehmen zu schaffen (17).

2.   Einleitung

2.1.

Das Adriatische Meer (18) ist ein äußerst fischreicher Teilbereich des Mittelmeerraums, und die kleinen pelagischen Arten (19), in erster Linie Sardellen und Sardinen (20), erbringen mit den meisten Gewinn. Jüngsten Angaben der GFCM-FAO (21) und des STECF (22) zufolge sind die Bestände von Sardelle und Sardine aufgrund von Überfischung in Notstand und müssen stärker geschützt werden.

2.2.

Sie werden überwiegend von Italien und Kroatien im nördlichen Teil der Adria gefangen. Slowenien ist an dieser Fischerei (mit einem Anteil von weniger als 1 %) nur marginal beteiligt, auf Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro entfällt auch nur ein Bruchteil der Fänge (ca. 1 %) (23).

2.3.

Der bestehende Bewirtschaftungsrahmen basiert auf der Beschränkung des Fischereiaufwands (24) und wird flankiert von zusätzlichen Maßnahmen, beispielsweise zeitlich-räumlichen Schließungen und Mindestanlandegrößen. Diese Maßnahmen wurden jedoch von den Staaten noch nicht auf koordinierte, kontinuierliche und einheitliche Art und Weise umgesetzt (insbesondere bezüglich der Schonzeiten für die Fischerei (25)), was in der Fischwirtschaft Verwirrung stiftet und eine Erholung der Bestände verhindert.

2.4.

Der Beirat für das Mittelmeer (MEDAC) hat gemäß seinem Mandat ein Gutachten zu den kleinen pelagischen Arten in der Adria mit operativen Vorschlägen erarbeitet. Dieses ging aus der zweijährigen Konzertierung zwischen den Interessenträgern (Unternehmer, Arbeitnehmer, Genossenschaften, Umweltschützer, Verbraucher) hervor und wurde am 11. März 2016 veröffentlicht (26).

3.   Zusammenfassung des Kommissionsvorschlags

3.1.

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung zum Schutz der Bestände kleiner pelagischer Arten im Adriatischen Meer erarbeitet, mit der ein Mehrjahresplan zur Bewältigung eines Umweltnotstands aufgestellt werden soll. Endgültiges Ziel ist es, den höchstmöglichen Dauerertrag (27) (MSY) bis 2020 zu erreichen, wie dies von der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) vorgesehen ist. Der gesamte Mehrjahresplan sollte alle fünf Jahre bewertet werden.

3.2.

Mit dem Verordnungsvorschlag soll im Unterschied zu allen bisherigen Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Region ein einheitliches Bewirtschaftungssystem errichtet werden, bei dem die nationalen Ausnahmeregelungen beschränkt werden (insbesondere bezüglich der Schonzeiten und der Kontrollmodalitäten). Vor allem ist vorgesehen, dass das Bewirtschaftungssystem auf einer Fangbeschränkung (TAC) (28) und nicht mehr auf einer Reduzierung des Fischereiaufwands basieren soll.

3.3.

Dieser Kommissionsvorschlag, der sich am Ansatz und Inhalt des Mehrjahresplans für einige Fischbestände der Ostsee (29) orientiert, basiert auf dem Gutachten des STECF und befindet sich gleichzeitig in klarem Widerspruch zum Gutachten des MEDAC, das auf einer strikteren Reduktion des Fischereiaufwand (nach dem Ampelsystem (30)) beruht.

3.4.

Die Kommission schlägt insbesondere vor, in Tonnen Biomasse des Laicherbestands angegebene Referenzpunkte für die Bestandserhaltung sowie und Wertebereiche für die fischereiliche Sterblichkeit festzulegen. Geht aus den wissenschaftlichen Gutachten hervor, dass sich ein Bestand unterhalb des Referenzwerts befindet, müssen die Fänge verringert werden. Bezüglich der Organisation des neuen Bewirtschaftungssystems verweist die Kommission ausschließlich auf delegierte Rechtsakte.

3.5.

Der Vorschlag sieht bezüglich der Annahme spezifischer Erhaltungsmaßnahmen eine regionale Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten vor. Mittels „Regionalisierung“ können auch bestimmte technische Maßnahmen (wie z. B. Maschenöffnung und Merkmale von Fanggeräten) verändert werden.

3.6.

Der Vorschlag sieht ferner vor, dass die zuständigen Behörden in der Lage sein sollten, die Aktivitäten und die Fänge aller Fischereifahrzeuge mit einer Länge von acht Metern oder mehr mittels einer entsprechenden digitalen Ausrüstung (z. B. elektronische Logbücher) systematisch zu identifizieren, zu orten und zu kontrollieren. Zudem müssen alle Häfen über eine digitale Ausrüstung verfügen, mit denen sich die Fänge eines jeden einzelnen Schiffes nach der Anlandung überprüfen lassen. Zu diesem Zweck müssen alle Fischereifahrzeuge den zuständigen Behörden mindestens vier Stunden im Voraus ihre Ankunft im Hafen mitteilen.

4.   Allgemeine Bemerkungen

4.1.

Der EWSA nimmt die diesbezüglich veröffentlichten wissenschaftlichen Studien zur Kenntnis und teilt die Auffassung, dass ein Eingreifen zum Schutz der kleinen pelagischen Bestände im Adriatischen Meer, die sich derzeit in Notstand befinden, erforderlich ist.

4.2.

Der Ausschuss teilt ebenfalls die Auffassung, dass das Rechtsinstrument einer Verordnung erforderlich ist, um den Ordnungsrahmen zu stärken und die Vorschriften für alle Staaten und Akteure zu vereinheitlichen und verbindlich zu machen. Es gilt, die problematischen Auswirkungen der Fischerei auf die Umwelt zu verdeutlichen, die hauptsächlich auf eine uneinheitliche und unkoordinierte Anwendung der derzeitigen Bewirtschaftungsmaßnahmen zurückzuführen sind.

4.3.

Der EWSA ist im Einklang mit der GFP und mit seinen früheren Stellungnahmen der Auffassung, dass das Erreichen des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) von vorrangiger Bedeutung ist, um sowohl den ökologischen als auch den lebensmittelspezifischen, wirtschaftlichen und erzeugungstechnischen Erfordernissen gerecht zu werden (31).

4.4.

Der EWSA hält den Kommissionsvorschlag indes bezüglich vieler zentraler Aspekte für unvollständig und widersprüchlich und befürchtet, dass diese Mängel sowohl das Erreichen der Ziele der ökologischen Nachhaltigkeit konterkarieren als auch Arbeitnehmer, Unternehmen und lokale Gemeinschaften über Gebühr schädigen.

5.   Bemerkungen

5.1.   Notwendigkeit einer angemessenen Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen sowie von Maßnahmen, die die Auswirkung des Mehrjahresplanes auf Unternehmen und Beschäftigung ausgleichen

5.1.1.

Der Vorschlag basiert im Widerspruch zu den Empfehlungen der GFCM-FAO und des MEDAC nicht auf einer gründlichen Bewertung seiner wirtschaftlichen und sozialen Folgen (32). Dieser Aspekt ist von zentraler Bedeutung, zumal sich die Fischerei im Mittelmeer seit mehreren Jahren in einer schweren Krise (33) befindet und eine unausgewogene Reform für Unternehmen und Arbeitnehmer verheerende Auswirkungen haben könnte.

5.1.2.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Kommission ihren Vorschlag vorgelegt hat, ohne die Ergebnisse der Arbeitsgruppe der GFCM-FAO abzuwarten, die gemäß der Empfehlung 40/2016/3 Absatz 14 eingerichtet worden war. Diese hat den Auftrag, die Folgen einer Reihe von Maßnahmen wie Fangbeschränkungen oder Aufwandsregelung für die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischerei auf kleine pelagische Bestände im Adriatischen Meer zu bewerten.

5.1.3.

Der EWSA ist außerdem der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen angesichts einer Verringerung der Fangmengen um 30 %, einem Rückgang der Einnahmen der Unternehmen um 25 % und einem Verlust von 10 % der Arbeitsplätze nicht kostenneutral sein können. Abgesehen von dem bereits genannten methodologischen Problem der Datenerhebung schlägt die Kommission keinerlei Maßnahmen zur Abfederung der Verordnung vor und wälzt die wirtschaftlichen und sozialen Kosten des Mehrjahresplans ausschließlich auf die Mitgliedstaaten ab.

5.1.4.

Der EWSA hebt hervor, dass die Kommission keine umfassende Folgenabschätzung bezüglich aller von der Fischerei beeinflussten Wirtschaftsaktivitäten, der traditionell von der Fischerei lebenden lokalen Gemeinschaften (häufig Inselgebiete), des voraussichtlichen Anstiegs der Preise und der zweifelhaften Qualität und Nachhaltigkeit notwendigerweise aus Drittländern importierter Erzeugnisse (in erster Linie Nordafrika) zur Befriedigung der Binnennachfrage vorgenommen hat.

5.1.5.

In der Verordnung sind weder Verfahren zur finanziellen Unterstützung der Unternehmen oder für deren Umwandlung (z. B. Aquakultur) vorgesehen, noch sind Beschäftigungsbeihilfen, Weiterbildungs- und/oder Umschulungsmaßnahmen für die Arbeitnehmer (in der Fischerei oder in den von der Fischerei abhängigen Wirtschaftssektoren), die ihren Arbeitsplatz verlieren, geplant.

5.2.   Biologische Besonderheiten des Adriatischen Meeres

5.2.1.

Der EWSA ist der Auffassung, dass sich das Erfolgsmodell des Mehrjahresplans für bestimmte Fischbestände in der Ostsee nur schlecht auf die Adria übertragen lässt. Wie von der GFCM-FAO hervorgehoben, ist die Ostsee eine von einer Fischart dominierte See, in der gezielter Fischfang problemlos möglich ist, da wenige Fischarten vorhanden sind und folglich Fanggrenzen einfacher festgelegt werden können. Die Adria hingegen ist — wie das gesamte Mittelmeer — ein artenreiches Gewässer, in dem im selben Gebiet eine Vielfalt von Fischarten zusammenleben (34). Der einzige Präzedenzfall für die Begrenzung von Fangmengen im Mittelmeer betrifft den Roten Thun. Der EWSA hatte den Vorschlag prinzipiell unterstützt (35), zumal er eine Fischart betrifft, die sich in ihren Eigenschaften (in erster Linie in puncto Größe) und Fangtechniken von den kleinen pelagischen Arten grundlegend unterscheidet.

5.2.2.

Der EWSA stellt ferner fest, dass sich die Fischerei im Adriatischen Meer seit jeher grundlegend von der Fischerei in der Ostsee unterscheidet. Die Fischereiunternehmen der Adria sind Familienbetriebe, die kleine Boote (8-12 m) einsetzen. Die Schiffseigner sind häufig selbst Fischer und die durchschnittliche Besatzung beträgt ca. drei Personen. Der Fisch, der folglich in vielen kleinen Häfen angelandet wird, ist seit Jahrhunderten ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die betreffenden Gemeinschaften (häufig Inseln).

5.3.   Bewirtschaftungssystem und delegierte Rechtsakte

5.3.1.

Das neue Bewirtschaftungssystem auf der Grundlage von Fangmengen wird an keiner Stelle im Vorschlag geklärt und spezifisch vertieft. Es wird lediglich ein Rechtsrahmen vorgeschlagen, der dann mittels delegierter Rechtsakte ergänzt werden soll. Da es sich aufgrund der ökologischen, ökonomischen und beschäftigungsspezifischen Aspekte um ein äußerst heikles Thema handelt, würden dadurch die Unternehmen bei der Planung ihrer Fischereiaktivitäten, von der ihr Überleben abhängt, enorm eingeschränkt werden.

5.4.   Zeitvorgaben für das Ziel des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY)

5.4.1.

In der 2016 angenommenen Verordnung für die Ostsee wurde in Übereinstimmung mit den Fristen der GFP den Unternehmen, aber auch den Fischbeständen ein fünfjähriger Zeitraum (bis 2020) bis zum Erreichen einer nachhaltigen Fangtätigkeit gewährt. Für die Adria sieht die Kommission hingegen einen viel strikteren Fahrplan mit weniger als zwei Jahren (2019-2020) vor mit dem einzigen Ziel, die Fristen der GFP einzuhalten. Die natürlichen Zeiten für die biologische Reproduktion der kleinen pelagischen Arten, die von zahlreichen Faktoren abhängen, werden dabei ebenso wenig berücksichtigt wie die Zeit, die Unternehmen und Behörden für die Anpassung an restriktivere Bewirtschaftungsmaßnahmen brauchen, zumal sie sich von denen der letzten 30 Jahre vollkommen unterscheiden. Dabei besteht die ernsthafte Gefahr, dass die gesteckten Umweltziele nicht erreicht und ein Sektor (sowie sein gesamtes wirtschaftliches Umfeld), von dem Hunderte von Küstengemeinschaften abhängen, zerstört wird.

5.5.   Unlauterer Wettbewerb von Drittstaaten und illegale Fischerei

5.5.1.

Die Fischerei im Mittelmeer einschließlich in der Adria befindet sich seit über 20 Jahren aus verschiedenen Gründen in einer schweren Krise, u. a. aufgrund des unlauteren Wettbewerbs von Drittstaaten (in erster Linie nordafrikanischer Länder) und der illegalen Fischerei (hinter der sich häufig auch illegale Arbeit verbirgt). Bis dato operieren die meisten illegalen Unternehmen bereits am Rande der Überlebensfähigkeit (36), und die starken persönlichen oder familiären Bindungen zwischen Bootseigner und den begrenzten Besatzungen haben einen endgültigen Zusammenbruch des Sektors verhindert.

5.5.2.

Deshalb ist der EWSA der Auffassung, dass der Übergang von einem System auf der Grundlage des Fischereiaufwands zu einem System auf der Grundlage der (um 30 % verringerten) Fangmengen ohne angemessene Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer oder illegaler Praktiken ausschließlich dazu führen würde, dass sofort eine sehr hohe Anzahl von legal operierenden Unternehmen schließen würden und Arbeitsplätze verloren gingen, ohne zwingend die Umweltprobleme zu lösen.

5.6.   Regionalisierung

5.6.1.

Der Vorschlag geht nicht im Detail auf die Modalitäten der Besteuerung ein. Dieser Mangel könnte zu einem ernsthaften Problem des Wettbewerbs zwischen den Staaten führen, da die Unternehmen von Land zu Land unterschiedliche Kosten zu tragen haben aufgrund von Faktoren wie Entlohnung, Sozialabgaben, Versicherungskosten und Märkte.

5.6.2.

Der EWSA stellt insbesondere fest, dass sich die EU auf neue und heftige Konflikte einstellen müsste, wenn die Unternehmensgewinne von den Betriebskosten anstatt vom Fischereierzeugnis abhängen — und die Regionalisierung nur im Hinblick auf den Schutz der Fischbestände definiert würde.

5.7.   Technische Ausstattung und Kontrollen

5.7.1.

Der EWSA teilt die Auffassung, dass die Kontrollen mithilfe digitaler Technologien wirksamer werden müssen. Er unterstreicht jedoch, dass sich die Küsten der Adria im Unterschied zur Ostsee durch viele kleine Häfen (FAO-ADRIAMED führt 238 Fischereihäfen in Italien, Slowenien und Kroatien auf (37)) und viele kleine Boote auszeichnen. Deshalb werden die zuständigen Behörden und die Unternehmen (die sich bereits in der Krise befinden) Zeit und Mittel benötigen, um sich an die neue Rechtsvorschrift anzupassen.

5.7.2.

Der EWSA ist im Unterschied zur Kommission zudem der Auffassung, dass eine Auswahl unter den Häfen zur Anlandung des Fisches (und das Ausschließen kleinerer Häfen) den lokalen Gemeinschaften schweren Schaden zufügen würde. Nach Auffassung des Ausschusses sollten die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen für die kleineren Fischereifahrzeuge eingehender untersucht werden, da die Verordnung auf Schiffe von acht Metern und mehr Anwendung finden würde.

5.8.   Qualitätszertifizierung

5.8.1.

In dem Vorschlag sind keine Verfahren zur Zertifizierung und Kennzeichnung der Qualität zur Unterstützung des von der Reform betroffenen Wirtschaftszweigs vorgesehen. Dies würde von den Verbrauchern, die auf der ständigen Suche nach gesunden, hochwertigen und nachhaltigen Erzeugnissen sind, sehr geschätzt. Mit solchen Maßnahmen ließen sich zudem auch illegale Praktiken und unlauterer Wettbewerb bekämpfen.

5.9.   Preisunterschiede

5.9.1.

Im Kommissionsvorschlag wird die Annahme von Maßnahmen zur Bekämpfung des natürlichen Anstiegs des Preises für kleine pelagische Arten aufgrund der Reduzierung der Fangmengen nicht angemessen berücksichtigt. Dies wird zudem dazu führen, dass diese Erzeugnisse von Drittstaaten, die über keine angemessenen Kontrollen und vor allem über keine Umweltschutzmaßnahmen verfügen, erworben werden.

5.10.   Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft

5.10.1.

Der EWSA stellt mit Verwunderung fest, dass das am 11. März 2016 vom MEDAC vorgelegte Gutachten (38), das ein Ergebnis einer über zweijährigen Zusammenarbeit aller betroffenen Interessenträger ist (Unternehmer, Arbeitnehmer, Genossenschaften, Umweltschützer, Verbraucherverbände), nicht angemessen berücksichtigt wurde. Der Kommissionsvorschlag scheint sich im völligen Widerspruch, in einigen Aspekten sogar in diametralem Gegensatz zu diesem Gutachten zu befinden.

Brüssel, den 31. Mai 2017

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

George DASSIS


(1)  Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1380/2013.

(3)  Der höchstmögliche Dauerertrag (Maximum Sustainable Yield — MSY) bezeichnet die Höchstmenge der Fische, die in einem unbestimmten Zeitraum gefischt werden können, ohne den Bestand zu schädigen. Dieses Prinzip ist eine der Grundlagen der GFP.

(4)  Stellungnahme des EWSA, Gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 183).

(5)  EWSA-Stellungnahme, Gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 183), Ziffer 1.17: „Der EWSA bedauert, dass die soziale Dimension in allen Phasen der Fischerei und Aquakultur (Produktion, Verarbeitung und Vermarktung) im Vorschlag nicht mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen enthalten ist, und meint, dass die Beteiligung der Sozialpartner auf geeigneter Ebene gefördert werden sollte.“

(6)  Stellungnahme des EWSA, Gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 183), Ziffer 1.6: „Der EWSA unterstützt den Vorschlag zur Aufstellung von Mehrjahresplänen mit dem Ziel, nach Möglichkeit alle Fischbestände bis 2015 in einem Umfang wiederaufzufüllen und zu erhalten, der den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht. Dieses löbliche Ziel ist für die gemischten Fischereien schwierig zu erreichen, weshalb der EWSA die Kommission um praktische Lösungen ersucht, um die Probleme zu lösen, die bei diesen Fischereien auftreten können.“

(7)  Stellungnahme des EWSA, Gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 183), Ziffer 1.19: „Nach Auffassung des EWSA ist eine Definition der kleinen Küstenfischerei, die einzig auf dem Kriterium der Länge der Fischereifahrzeuge basiert, zu einseitig und ordnet einen großen Teil der Kleinfischerei in die industrielle Fischerei ein.“

(8)  MEDAC ist das beratende Gremium, in dem sich die europäischen und nationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen des Sektors im Mittelmeerraum zusammengeschlossen haben. Die Aufgabe des MEDAC besteht darin, Gutachten zur Bestandsbewirtschaftung und zu den sozioökonomischen Aspekten der Erhaltung der Fischereiressourcen im Mittelmeer für die Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen zu erarbeiten, um zum Erreichen der Ziele der GFP beizutragen und technische Lösungen und Empfehlungen auf Ersuchen der Mitgliedstaaten vorzulegen.

(9)  Stellungnahme des EWSA, Gemeinsame Fischereipolitik“ (Grünbuch) (ABl. C 18 vom 19.1.2011, S. 53), Ziffer 3.1.2.2: „Die stetige Erholung der Bestände und ihre Stabilisierung auf einem Niveau, das eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen zulässt, muss mit sozioökonomischen Folgenabschätzungen einhergehen, um eine finanzielle Unterstützung des Sektors zu ermöglichen, die auf Beschäftigung, Investitionen der Unternehmen in Innovation und Entwicklung sowie Berufsbildungsmaßnahmen gerichtet ist. Darüber hinaus muss den Fischern für die Zeit, in der sich die Fischbestände erholen sollen, ein angemessenes Einkommen zugesichert werden.“

(10)  Nach Auffassung des STECF (2016) gingen im Mittelmeerraum im Zeitraum 2008-2014 über 10 000 Arbeitsplätze verloren, bei einem Rückgang der Fischereifahrzeuge um 14 % und der Beschäftigung um 8 %. Im speziellen Fall der „kleinen Fischerei“ (Fischereifahrzeuge mit einer Länge unter 12 m), die über 50 % des Sektors ausmacht, beträgt der Rückgang der Fischereifahrzeuge 16 % bei einem Beschäftigungsrückgang von 13 %. Es gilt auch zu bedenken, dass nicht entsprechend abgewogene Vorhaben in den unmittelbar betroffenen Ländern verheerende Auswirkungen haben könnten. In Kroatien macht die Befischung kleiner pelagischer Arten 90 % des Fangs aus. Ferner ist in Italien die Fangkapazität der Fischereiflotte zwischen 2004 und 2015 um 17 % in Bezug auf die Anzahl der Fischereifahrzeuge zurückgegangen, mit Spitzen beim Rückgang der Beschäftigung von über 20 %.

(11)  Stellungnahme des EWSA, Gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 183), Ziffer 3.3.6: „(…) der Ausschuss (ist) der Meinung, dass die Umsetzung der Maßnahmen zur Erhaltung oder Auffüllung der Bestände bis 2015 auf Größen, die den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglichen, die Fischereikapazität der Flotten der Mitgliedstaaten beeinflusst (…). Daher muss die Kommission Maßnahmen zu ihrer Anpassung vorsehen und soziale und Beschäftigungsalternativen für den Fischereisektor anbieten, um die gegenwärtigen, durch den schlechten Zustand der Fischbestände verursachten Beschäftigungsverluste zu vermeiden.“

(12)  Stellungnahme des EWSA, EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer (ABl. C 458 vom 19.12.2014, S. 27), Ziffern 3.3, 3.4 und 3.5.

(13)  Stellungnahme des EWSA, Beseitigung der Hindernisse für eine nachhaltige Aquakultur in Europa (ABl. C 34 vom 2.2.2017, S. 73).

Stellungnahme des EWSA, Innovation in der blauen Wirtschaft (ABl. C 12 vom 15.1.2015, S. 93), Ziffer 1.7.

(14)  Stellungnahme des EWSA, Delegierte Rechtsakte (ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 145), Ziffer 1.8.

(15)  Stellungnahme des EWSA, Gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 183), Ziffer 1.21.

(16)  IP/17/770, Europäische Kommission erreicht 10-Jahres-Verpflichtung zur Rettung der Fischbestände im Mittelmeer.

(17)  Stellungnahme des EWSA, Gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 183), Ziffer 4.5.

(18)  Das Adriatische Meer entspricht den Untergebieten 17 und 18 der GFCM.

(19)  Dabei handelt es sich um kleine Arten, die nahe der Oberfläche schwimmen (z. B. Makrele, Hering, Stöcker, Blauer Wittling, Eberfisch, Sardelle, Goldlachs, Sardine, Sprotte usw.).

(20)  In Kroatien entfallen fast 90 % der Gesamtfänge aus der Fischerei auf kleine pelagische Arten.

(21)  Die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer wurde 1949 im Rahmen der FAO gegründet. Die Hauptaufgabe der GFCM ist die Förderung der Entwicklung, Erhaltung und korrekten Bewirtschaftung biologischer Meeresressourcen.

(22)  Der 1993 eingerichtete Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei der EU ist eine der Europäischen Kommission direkt unterstellte beratende Einrichtung. Sie besteht aus einer Gruppe von Experten, die für die Kommission Stellungnahmen zur Bestandsbewirtschaftung abgeben.

(23)  GFCM (2016), Der Zustand der Fischerei im Mittelmeer und im Schwarzen Meer, S. 25.

(24)  Die Steuerung des Fischereiaufwands besteht aus Beschränkungen der Flottenkapazität und der Zeit, die diese auf See bleiben darf.

(25)  Die Schonzeit ist der Zeitraum, in dem die Fischerei in einem bestimmten Gebiet untersagt ist. Dieses Instrument ist in der EU bereits seit 30 Jahren in Kraft, um die maritimen Fischbestände zu schützen und die natürliche Reproduktion der am meisten befischten Arten zu fördern. Die Schließung der Fischerei für eine bestimmte Anzahl von aufeinanderfolgenden Tagen ermöglicht es den Fischen, ihren Reproduktionszyklus sicher abzuschließen und die Fischbestände zu erhalten.

(26)  MEDAC, Medac advice on LTMP for small pelagics in GSA 17 (Northern Adriatic), Prot. 94/2016, März 2016.

(27)  Der höchstmögliche Dauerertrag (Maximum Sustainable Yield — MSY) bezeichnet die Höchstmenge der Fische, die in einem unbestimmten Zeitraum gefischt werden kann, ohne den Bestand zu schädigen.

(28)  Die zulässigen Gesamtfangmengen bzw. TAC sind in Tonnen angegebene Höchstmengen für die Befischung bestimmter Bestände. Die Kommission legt diese Grenzen auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten über den Zustand von Beständen fest, die von Beratungsgremien wie ICES oder STECF erarbeitet wurden.

(29)  Darunter Dorsch, Hering, Sprotte und Lachs.

(30)  MEDAC, Medac advice on LTMP for small pelagics in GSA 17 (Northern Adriatic), Prot. 94/2016, März 2016, S. 7/8.

(31)  Stellungnahme des EWSA, Gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 183).

(32)  SWD(2017) 63 final.

(33)  Italienisches Ministerium für Landwirtschaft und Forsten, Nationaler Fischereiplan 2017-2019. Zwischen 2004 und 2015 ist die Fangkapazität der italienischen Fischereiflotte um 17 % in Bezug auf die Anzahl der Fischereifahrzeuge, um 26 % bezogen auf die Tonnage und um 21 % in Bezug auf die Motorleistung (in kW) zurückgegangen. Der Rückgang der Fangkapazität war besonders ausgeprägt zwischen 2010 und 2012, teils aufgrund der Wirtschaftskrise, teils aufgrund der spontanen Ausflaggung zahlreicher Fischereifahrzeuge im Zuge der von der GFP vorgesehenen Anreizmaßnahme „endgültige Einstellung“.

(34)  GFCM (2016), Der Zustand der Fischerei im Mittelmeer und im Schwarzen Meer, S. 26.

(35)  Stellungnahme des EWSA, Mehrjähriger Wiederauffüllungsplan für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer (ABl. C 24 vom 28.1.2012, S. 116), Ziffer 1.1: „Der EWSA befürwortet die Vorschläge der Europäischen Kommission und erkennt die Anstrengungen an, die sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Fischer unternehmen, um den anspruchsvollen Wiederauffüllungsplan für Roten Thun der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) zu erfüllen, der mittlerweile Früchte trägt, dessen Umsetzung jedoch bedeutende soziale und wirtschaftliche Auswirkungen hat, denen Rechnung getragen werden sollte.“

(36)  Das Durchschnittseinkommen pro Fischer beträgt 18 000 bis 20 000 EUR pro Jahr, an der Ostsee und an der Nordsee hingegen beträgt die Spanne 60 000 bis 80 000 EUR jährlich.

(37)  Für jedes einzelne Land ist folgende Anzahl von Häfen verzeichnet: Kroatien 147; Italien 89; Slowenien 3 (www.faoadriamed.org).

(38)  MEDAC, Medac advice on LTMP for small pelagics in GSA 17 (Northern Adriatic), Prot. 94/2016, März 2016.


Top