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Document 52014XR1728

Entschließung des Ausschusses der Regionen über eine Charta der Multi-Level-Governance in Europa

ABl. C 174 vom 7.6.2014, p. 1–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 174/1


Entschließung des Ausschusses der Regionen über eine Charta der Multi-Level-Governance in Europa

2014/C 174/01

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

gestützt auf die Grundsatzerklärung (1) zu seinen Aufgaben, in der das Regieren im Mehrebenensystem („Multi-Level-Governance“) in der Europäischen Union und darüber hinaus unterstützt wird;

gestützt auf sein Weißbuch zur Multi-Level-Governance (2), in dem er die Erarbeitung einer Charta der Multi-Level-Governance zu dem Zweck vorschlägt, ein gemeinsames, konsensbasiertes Konzept der Regierungsführung im europäischen Mehrebenensystem im Wertekanon der Europäischen Union zu verankern;

gestützt darauf, dass die Staats-und Regierungschefs der Europäischen Union in der Berliner Erklärung (3) die Bedeutung der Multi-Level-Governance für die europäische Integration anerkannt haben;

in Erwägung der Verankerung der Multi-Level-Governance als Leitprinzip für die Umsetzung der Kohäsionspolitik in Verbindung mit den neuen gemeinsamen Bestimmungen über die Strukturfonds (4);

in Anlehnung an die Charta der kommunalen Selbstverwaltung des Europarats (5) und in Erwägung der Unterstützung des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas für diesen Prozess, insbesondere im Hinblick auf die Überführung dieser Charta in die Rechtsordnung des Europarates;

in der Erwägung, dass diese Charta zwar rechtlich nicht bindend ist, aber die Unterzeichner dazu anhalten wird, den Grundsatz der Multi-Level-Governance zu erläutern und zu fördern;

in der Erwägung, dass die Charta zur Haushaltskonsolidierung beitragen könnte und die aus ihr hervorgehenden Tätigkeiten und Maßnahmen folglich nicht zu mehr Bürokratie oder Kosten führen sollten;

in der Erwägung, dass alle Regierungs- und Verwaltungsebenen mobilisiert werden müssen, um die demokratische Rechenschaftspflicht in Europa zu stärken und die Effizienz, Kohärenz und Komplementarität ihres Handelns zu gewährleisten;

1.

genehmigt den Entwurf der Charta der Multi-Level-Governance in Europa;

2.

empfiehlt allen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union sowie den Vertretern der anderen Regierungs- und Verwaltungsebenen (national, europäisch, international), sich den Grundsätzen dieser Charta mit Beginn der Kampagne ihrer Unterzeichnung anzuschließen;

3.

hält die Mitgliedstaaten und ihre zentralen Verwaltungen dazu an, die Charta zu befolgen und die in ihr enthaltenen Grundsätze und empfohlenen Verfahren umzusetzen, um die Legitimität und Verantwortlichkeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften noch stärker zu berücksichtigen;

4.

fordert die Organe der Europäischen Union auf, die Grundsätze der Charta bei der Erarbeitung, Realisierung und Bewertung von Strategien und politischen Maßnahmen der EU systematisch anzuwenden, und erneuert seine Empfehlung an die Europäische Kommission, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um im Einklang mit den zentralen Werten und Grundsätzen dieser neuen Charta mehr Transparenz und stärker partizipative Verfahren zu gewährleisten; (6)

5.

ersucht die Verbände der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wie auch ihre Netze ebenso wie Persönlichkeiten der Politik, die diesen Prozess unterstützen wollen, ihre Unterstützung zuzusagen;

6.

fordert alle Beteiligten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Umsetzung der Grundsätze und der vorgeschlagenen Verfahren nicht dazu führt, die Beschlussfassung zu erschweren oder den Verwaltungsaufwand und die finanzielle Belastung für die betroffenen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu erhöhen;

7.

macht es sich zur Aufgabe, zur Erfassung bewährter Verfahren in den Entscheidungsabläufen in Europa beizutragen, die Vernetzung der unterzeichnenden Gebietskörperschaften zu fördern sowie aktiv konkrete Projekte der Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen anzustoßen und zu unterstützen;

8.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Mitgliedstaaten, den Präsidenten der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates sowie dem Präsidenten des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarats zu übermitteln.

Brüssel, den 3. April 2014

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  CdR 56/2009 fin.

(2)  Weißbuch des Ausschusses der Regionen zur Multi-Level-Governance (CdR 89/2009 fin) und Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Entwicklung einer europäischen Kultur der Multi-Level-Governance“ (CdR 273/2011 fin).

(3)  Erklärung zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge, Berlin, 25. März 2007.

(4)  Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates.

(5)  http://conventions.coe.int/Treaty/fr/Treaties/Html/122.htm.

(6)  Stellungnahme der Ausschusses der Regionen „Entwicklung einer europäischen Kultur der Multi-Level-Governance“ (CdR 273/2012 fin).


ANLAGE

Charta der Multi-Level-Governance in Europa

PRÄAMBEL

Da in der Europäischen Union viele Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten unter den verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen aufgeteilt sind, erkennen wir die Notwendigkeit einer PARTNERSCHAFTLICHEN ZUSAMMENARBEIT an, um einen größeren wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in Europa zu erreichen. Keine Ebene kann die bevorstehenden Herausforderungen im Alleingang bewältigen. Wir können die konkreten Probleme der Bürgerinnen und Bürger lösen, wenn wir besser ZUSAMMENARBEITEN und GEMEINSAME PROJEKTE durchführen, mit denen wir anstehende gemeinsame Herausforderungen angehen.

Wir plädieren für ein Europa der Multi-Level-Governance, „die im koordinierten Handeln der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften besteht, das seinerseits auf dem Subsidiaritätsprinzip, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie dem Grundsatz der Partnerschaft beruht und sich in einer funktionellen und institutionalisierten Zusammenarbeit konkretisiert, mit der die Politik der Europäischen Union gestaltet und umgesetzt werden soll“. In diesem Bemühen achten wir uneingeschränkt die gleichberechtigte Legitimität und Verantwortlichkeit aller Regierungs- und Verwaltungsebenen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich und den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit.

Im Bewusstsein unserer INTERDEPENDENZ und im ständigen Streben nach mehr EFFIZIENZ glauben wir, dass große Potenziale für den weiteren Ausbau einer innovativen, wirkungsvollen politischen und administrativen Zusammenarbeit zwischen unseren Behörden auf der Grundlage der jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bestehen. Mit dieser vom Ausschuss der Regionen der Europäischen Union erarbeiteten Charta sollen Regionen und Städte in ganz Europa miteinander verbunden und gleichzeitig das HANDELN AUF MEHREREN EBENEN gemeinsam mit gesellschaftlichen Akteuren wie Sozialpartnern, Hochschulen, NRO und repräsentativen Gruppen der Zivilgesellschaft gefördert werden.

Im Einklang mit dem SUBSIDIARITÄTSPRINZIP, dem zufolge Beschlüsse auf einer Ebene zu fassen sind, die möglichst wirkungsvoll handeln kann und so bürgernah wie möglich ist, ist es uns sehr wichtig, gemeinsam politische Lösungen zu entwerfen, welche den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entsprechen.

Wir glauben, dass gerade durch unser Engagement für die fundamentalen WERTE, GRUNDSÄTZE und VERFAHREN, die der Multi-Level-Governance zugrunde liegen, unter den Behörden in der Europäischen Union und darüber hinaus neue Formen des DIALOGS und der Partnerschaft entstehen werden. Das Zusammenwirken mehrerer Ebenen stärkt Offenheit, Mitwirkung, KOORDINIERUNG und GEMEINSAMES ENGAGEMENT im Interesse zielgerichteter Lösungen. So können wir ausgehend von Europas Vielfalt dafür sorgen, dass die Stärken jedes Gebietes zur Geltung gebracht werden. Gestützt auf IKT-Lösungen wollen wir die TRANSPARENZ steigern und hochwertige öffentliche Dienstleistungen anbieten, die den Bürgerinnen und Bürger, die wir vertreten, leicht zugänglich sind.

Die MULTI-LEVEL-GOVERNANCE hilft uns, voneinander zu lernen, innovative politische Lösungen zu erproben, andere an BEWÄHRTEN VERFAHREN TEILHABEN zu lassen und die PARTIZIPATIVE DEMOKRATIE weiterzuentwickeln und so die Europäische Union bürgernäher zu gestalten. Wir glauben, dass die Multi-Level-Governance zur Vertiefung der europäischen Integration beiträgt, indem sie die Verbindungen zwischen unseren Gebieten stärkt über alle administrativen Hürden, die der Umsetzung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen entgegenstehen, und uns trennende geografische Grenzen hinweg.

TITEL 1: GRUNDPRINZIPIEN

Wir verpflichten uns zur Wahrung der grundlegenden Prozesse, auf denen die Formen des Mehrebenenregierens in Europa beruhen, und zwar durch die:

1.1

Entwicklung einer TRANSPARENTEN, OFFENEN und INTEGRATIVEN politischen Beschlussfassung;

1.2

Förderung von PARTIZIPATION und PARTNERSCHAFT unter Einbeziehung der einschlägigen öffentlichen und privaten Interessenträger im gesamten Verlauf des Entscheidungsprozesses, auch mithilfe geeigneter digitaler Instrumente, bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte aller institutionellen Partner;

1.3

Stärkung der EFFIZIENZ und der KOHÄRENZ der Maßnahmen und Förderung von SYNERGIEN IN DER HAUSHALTSFÜHRUNG auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen;

1.4

Achtung von SUBSIDIARITÄT und VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT in der Beschlussfassung;

1.5

Gewährleistung des bestmöglichen SCHUTZES DER GRUNDRECHTE auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen.

TITEL 2: PRAKTISCHE UMSETZUNG

Wir verpflichten uns, darauf hinzuwirken, dass die Multi-Level-Governance im politischen Alltagsgeschäft umgesetzt wird, auch mithilfe innovativer und digitaler Lösungen. Zu diesem Zweck werden wir:

2.1

die BÜRGERBETEILIGUNG im Politikgestaltungszyklus FÖRDERN;

2.2

eng mit anderen öffentlichen Einrichtungen ZUSAMMENARBEITEN und dabei jenseits der traditionellen Verwaltungsgrenzen, -verfahren und -hürden ansetzen;

2.3

ein EUROPÄISCHES DENKEN innerhalb unserer politischen Gremien und Verwaltungen FÖRDERN;

2.4

den INSTITUTIONELLEN KAPAZITÄTSAUFBAU STÄRKEN und uns für das Voneinander-Lernen auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen einsetzen;

2.5

NETZE zwischen unseren politischen Organen und Verwaltungen von der lokalen bis zu europäischen Ebene und umgekehrt SCHAFFEN und dabei die transnationale Zusammenarbeit vertiefen.


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