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Document 52012AR1272

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Überarbeitete Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum“

ABl. C 391 vom 18.12.2012, p. 11–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 391/11


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Überarbeitete Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum“

2012/C 391/03

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

betont, dass die Ostseestrategie der EU eine gute Grundlage ist, auf der getestet werden kann, inwieweit eine auf einen geografischen Großraum zugeschnittene Strategie in der Praxis die Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessern sowie einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum dienen kann;

begrüßt, dass die überarbeiteten strategischen Ziele der EU-Strategie für den Ostseeraum – Rettung der Ostsee, Anbindung der Region und Steigerung des Wohlstands – besser auf die Ziele der Europa-2020-Strategie abgestimmt werden sollen;

betont, dass für die Stärkung der wirtschaftlichen Kohäsion und Wettbewerbsfähigkeit eine engere Verknüpfung zwischen Forschung, Innovationen und Wirtschaftsakteuren nötig ist. Die Regionen und Hochschulen sollten folglich in der gesamten Makroregion zusammenarbeiten, um den Ostseeraum zu einer Beispielregion für vernetzte intelligente Spezialisierung zu machen;

ist der Ansicht, dass auch weiterhin Initiativen zugunsten der nachhaltigen Entwicklung unterstützt werden sollten. Ferner müssen Maßnahmen für mehr Beschäftigung und mehr Know-how sowie auf die Verbesserung des Wohlstands und der Beteiligung ausgerichtete Maßnahmen vorgeschlagen werden;

unterstreicht, dass es sich zwar um eine EU-interne Strategie handelt, die Zusammenarbeit mit Drittländern und insbesondere mit Russland für das Gelingen der Strategie jedoch besonders wichtig ist;

betont, dass die Strukturen der Nördlichen Dimension im Sinne der immer engeren Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland im Ostseeraum maximal genutzt werden sollten;

bedauert die mangelnde Sichtbarkeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Strategie und schlägt daher vor, dass sowohl in der Strategie als auch im überarbeiteten Aktionsplan ausdrücklich dargelegt wird, dass bei der Umsetzung vor allem dem Grundsatz der Multi-Level-Governance Rechnung zu tragen ist;

unterstreicht, dass ein sichtbares Engagement der politischen Akteure, die zugleich richtungsweisend wirken müssen, Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Umsetzung der Strategie in allen beteiligten Ländern voranschreitet;

macht darauf aufmerksam, dass der Beitrag der nationalen Strukturfondsprogramme zur Umsetzung der EU-Strategie für den Ostseeraum unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede der Mitgliedstaaten und der entsprechenden Entwicklungsbedürfnisse zu klären ist.

Berichterstatterin

Pauliina HAIJANEN (FI/EVP), Mitglied des Stadtrats von Laitila

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum

COM(2012) 128 final

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die Mitteilung der Kommission vom 23. März 2012 und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen zur besseren Ausrichtung der Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum, Abstimmung der politischen Maßnahmen und Finanzierung, Klarstellung der Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure und besseren Kommunikation;

2.

erinnert daran, dass die Ostseestrategie der EU die politische Koordinierung und den Zusammenhalt zwischen den Regionen im Ostseeraum verbessern soll, um gemeinsame Probleme des Ostseeraums lösen und den Wohlstand der Region auf einer tragfähigen Grundlage konsolidieren zu können. Mit der Strategie wird bei Problemen angesetzt, die von einer Region oder einem Mitgliedsstaat alleine nicht zu lösen sind. Zentraler Ausgangspunkt sind koordinierte Zusammenarbeit und Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten und Gebietskörperschaften dieser Makroregion, der EU und den Kooperationsgremien, Finanzeinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen des Ostseeraums;

3.

erinnert daran, dass der Ausschuss der Regionen in seiner Stellungnahme über die "Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Ziele der Europa-2020-Strategie" (CdR 72/2011 fin) auf die potenzielle Rolle des Ostseeraumes als richtungsweisende europäische Region verwiesen hat;

4.

betont, dass die Ostseestrategie der EU als erste Gesamtstrategie für eine Makroregion eine gute Grundlage ist, auf der getestet werden kann, inwieweit eine auf einen geografischen Großraum zugeschnittene Strategie in der Praxis die Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessern sowie einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum dienen kann. Diese Erfahrungen sind aktiv in die Debatten über die europäische Kohäsionspolitik mit Blick auf den nächsten Programmplanungszeitraum einzubringen;

5.

erinnert an den Standpunkt der Europäischen Kommission, dass für die Verwirklichung makroregionaler Strategien keine neuen Regeln, Institutionen oder zusätzlichen Mittel geschaffen werden dürfen; bekräftigt, dass gleichzeitig jedoch auch "drei Ja" gelten sollten: gemeinsam vereinbarte Anwendung und Kontrolle bestehender Regeln in der Makroregion; Aufbau einer Plattform/eines Netzwerkes/territorialer Cluster von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der Interessenträger, in Verantwortung der Organe der Union; abgestimmte Nutzung bestehender finanzieller Ressourcen der Union zur Entwicklung und Umsetzung makroregionaler Strategien;

Anknüpfungspunkte zwischen einem makroregionalen Ansatz und den Europa-2020-Zielen

6.

begrüßt, dass die strategischen Ziele der EU-Strategie für den Ostseeraum besser auf die Ziele der Europa-2020-Strategie abgestimmt werden sollen. Die in der Mitteilung benannten drei allgemeinen strategischen Ziele – Rettung der Ostsee, Anbindung der Region und Steigerung des Wohlstands – fügen sich gut in die Ziele der Europa-2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ein. Weiterhin muss mit Blick auf die Umsetzung der Europa-2020-Strategie unbedingt die Bedeutung einer engeren regionalen Zusammenarbeit in Sachen Innovation unterstrichen werden;

7.

stellt fest, dass die Konkretisierung der in der Europa-2020-Strategie vorgestellten Leitinitiativen für die Umsetzung der Ostseestrategie wichtig ist. Unter den Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie müssen insbesondere die "digitale Agenda" und die "Innovationsunion" genannt werden, wobei auf – die Förderung ihrer Ziele im Ostseeraum im aktualisierten Aktionsplan mehr Aufmerksamkeit als bisher gelegt werden sollte. Die Ostseestrategie und die im Ostseeraum arbeitenden Netze der Zusammenarbeit bilden eine hervorragende Entwicklungsgrundlage für regionale Forschungs- und Innovationsstrategien zur intelligenten Spezialisierung;

8.

ermuntert sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Akteure der lokalen und regionalen Ebene zu prüfen, auf welche Weise das aktualisierte Ziel der EU-Ostseestrategie - die Schaffung von Wohlstand - durch konkrete Maßnahmen der Zusammenarbeit umgesetzt werden kann. Im künftigen Aktionsplan müssen Maßnahmen für mehr Beschäftigung und mehr Know-how sowie auf die Verbesserung des Wohlstands und der Beteiligung ausgerichtete Maßnahmen klar aufgeführt werden. Bislang enthält der Aktionsplan nur wenige Verknüpfungen mit Projekten im Rahmen der für diese Themen relevanten Europa-2020-Leitinitiativen;

9.

ist der Ansicht, dass bei der Umsetzung der Ostseestrategie auch der in der Europa-2020-Strategie enthaltenen Priorität "Integratives Wachstum – eine Wirtschaft mit hoher Beschäftigung und wirtschaftlichem, sozialem und territorialem Zusammenhalt" Rechnung zu tragen ist, da es zwischen den Regionen des Ostseeraums noch erhebliche Unterschiede im Wohlstand und in der Wirtschaftsleistung gibt. Es sollte auch weiterhin auf die Förderung solcher Maßnahmen geachtet werden, die der Verbesserung der Umweltsituation dienen und die Leitinitiativen für nachhaltiges Wachstum unterstützen;

10.

betont, dass es in Zukunft wichtiger sein wird, die Synergien zwischen den verschiedenen Förderprogrammen im Hinblick auf das Erreichen der Europa-2020-Ziele zu berücksichtigen. In Bezug auf das künftige Forschungs- und Innovationsprogramm "Horizont 2020" sollten die Mitgliedstaaten im Ostseeraum ihre Zusammenarbeit im Rahmen der kohäsionspolitischen Instrumente vertiefen und integrieren, um die regionale Perspektive herauszustellen und Regionen zu ermutigen, ihre Forschungs- und Innovationstätigkeit auszubauen;

11.

betont, dass die EU-Strategie für den Ostseeraum der lokalen und regionalen Ebene neue Möglichkeiten zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihres Innovationspotenzials sowie zur intelligenten regionalen Spezialisierung an die Hand gibt. Die Regionen und Hochschulen sollten folglich in der gesamten Makroregion zusammenarbeiten, um den Ostseeraum zu einer Beispielregion für vernetzte intelligente Spezialisierung zu machen, wobei Kernfragen und -maßnahmen der jeweiligen Regionen und das Erreichen von Spitzenkompetenzen und einer kritischen Masse durch Vernetzung in dem Mittelpunkt zu stellen sind. Der Entwicklung und Stärkung der Dreifachhelix- und des Vierfachhelix-Innovationssysteme in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft, dem öffentlichen und privaten Sektor sowie mit den Bürgern des Ostseeraums kommt hierbei zentrale Bedeutung zu;

12.

schlägt vor, dass die EU-Mitgliedstaaten im Ostseeraum die Forschungszentren anhalten sollten, sich auf Forschungsgebiete zu konzentrieren, die die intelligente Spezialisierung in ihrer Region fördern, und ihr Wissen und Können in eine vernetzte Zusammenarbeit im Ostseeraum einzubringen. Es wäre wichtig, auch die an den Ostseeraum grenzenden Nicht-EU-Staaten zur Teilnahme an dieser Forschungszusammenarbeit zu ermuntern, u.a. in Umwelt- und Energiefragen, die das gemeinsame Wassereinzugsgebiet betreffen;

13.

unterstreicht, dass für die Stärkung der wirtschaftlichen Kohäsion und Wettbewerbsfähigkeit eine engere Verknüpfung zwischen Forschung, Innovationen und Wirtschaftsakteuren nötig ist. Für das Gewerbe und die Unternehmen sowie für die Hochschulen muss die Möglichkeit zu einer aktiveren Teilnahme an den Aktivitäten im Rahmen der Strategie gewährleistet werden;

14.

regt die Verstärkung der Innovations- und Clusterzusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten an. Gleiches gilt für die Öffentlichkeitsarbeit für den Ostseeraum, um Investitionen aus Drittstaaten einzuwerben und den Tourismus anzukurbeln. Diese Maßnahmen im Verbund mit der starken Umweltdimension der Strategie tragen effektiv zu den Zielen der Europa-2020-Strategie im Ostseeraum bei;

15.

unterstreicht in Anbetracht der bisherigen Darlegungen, dass die Ostseeanrainerstaaten Fragen dieser Art im Rahmen ihrer nationalen Reformprogramme (NRP) aufgreifen sollten, wobei die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eng in die Vorarbeiten einzubinden sind;

16.

stellt fest, dass ein Kernziel der Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum darin besteht, die Verschmutzung in dem am stärksten verunreinigten Meer Europas zu verringen bzw. seinen Zustand zu verbessern, wobei eine harmonische soziale und wirtschaftliche Entwicklung der angrenzenden Regionen innerhalb und außerhalb der EU sicherzustellen ist;

Die Bedeutung der externen Dimension und der Zusammenarbeit im Rahmen der Strategie

17.

unterstreicht, dass es sich zwar um eine EU-interne Strategie handelt, die Zusammenarbeit mit Drittländern und insbesondere mit Russland für das Gelingen der Strategie jedoch besonders wichtig ist;

18.

weist darauf hin, dass die Russische Föderation 2011 eine Strategie für das an die Ostsee angrenzende Nordwestrussland verabschiedet hat (Strategy on social and economic development of the North-West Federal District until 2020). In dieser Strategie werden Ziele für die Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik der Region benannt. Die Strategie für Nordwestrussland lässt auf eine engere strategische Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern des Ostseeraums und Russland insbesondere in Fragen der Umwelt, der Wirtschaft, des Verkehrs, der Energie, des Tourismus und des Zivilschutzes hoffen;

19.

betont, dass die Strukturen der Nördlichen Dimension im Sinne der immer engeren Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland im Ostseeraum maximal genutzt werden sollten. Die Politik der Nördlichen Dimension betrachtet ganz Nordeuropa als Gesamtheit und strebt danach, die Koordinierung zwischen den verschiedenen Kooperationsformen des Ostseeraums und der Barentssee-Region zu stärken;

20.

begrüßt und unterstützt, dass auf lokaler und regionaler Ebene praktische Maßnahmen unternommen wurden, um eine konkrete Zusammenarbeit - insbesondere mit der Stadt St. Petersburg und der Region Leningrad - in Gang zu bringen. Ein gutes Beispiel für ein solches, an der Basis ansetzendes Handeln ist der so genannte Turku-Prozess, der eine gemeinsame Initiative der Stadt Turku, der Region Südwest-Finnland, Hamburgs und St. Petersburgs ist;

Multilevel-Governance - Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Strategie

21.

begrüßt, dass die Kommission in ihrer Mitteilung bei der Nennung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der zentralen Interessenträger (nationale Kontaktstellen, Schwerpunktbereichskoordinatoren, federführende Partner von Querschnittsmaßnahmen und federführende Partner von Vorzeigeprojekten) die in der AdR-Stellungnahme "Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum" (CdR 255/2009) dargelegten Standpunkte hinsichtlich der flexiblen und dennoch konsequenten Umsetzung des Aktionsplanes und der Stärkung der Verwaltung berücksichtigt hat;

22.

hält den Vorschlag der Kommission zur Klärung und effizienteren Gestaltung des Verwaltungsaufbaus für einen Schritt in die richtige Richtung, bedauert jedoch die mangelnde Sichtbarkeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Strategie; schlägt daher vor, dass sowohl in der Strategie als auch im überarbeiteten Aktionsplan ausdrücklich dargelegt wird, dass bei der Umsetzung vor allem dem Grundsatz der Multi-Level-Governance Rechnung zu tragen ist;

23.

unterstreicht, dass eine erfolgreiche Beteiligung der Gemeinden und Regionen an den europaweiten makroregionalen Strategien stark vom Engagement und Beitrag der lokalen und regionalen Akteure zum Erreichen der Ziele abhängt. Es kommt außerdem darauf an, dass auch der Privatsektor mit eingebunden wird. Ein sichtbares Engagement der politischen Akteure, die zugleich richtungsweisend wirken müssen, ist Grundvoraussetzung dafür, dass die Umsetzung der Strategie in allen beteiligten Ländern voranschreitet;

24.

macht darauf aufmerksam, dass nach wie vor ein umfassenderes Engagement der lokalen und regionalen Akteure für die Umsetzung der Strategie des Ostseeraums erforderlich ist. Dies muss sowohl bei der Überarbeitung des Aktionsplanes als auch bei der genaueren Klärung der Rolle der verantwortlichen Akteure berücksichtigt werden. Derzeit sind Fachministerien oder sonstige staatliche Einrichtungen für einen bedeutenden Teil der Schwerpunktbereicheskoordination zuständig. Insbesondere die nationalen Kontaktstellen sollten verpflichtet werden, mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und den Organisationen kontinuierlich in Verbindung zu stehen;

Finanzierung, Überwachung und Bewertung

25.

stellt fest, dass die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum zwar erst während des derzeitigen Programmplanungszeitraums verabschiedet wurde, über verschiedene Strukturfondsprogramme aber bereits zahlreiche Vorhaben zur Unterstützung dieser Strategie verwirklicht werden konnten. Im Ostseeraum waren die europäischen Programme der territorialen Zusammenarbeit die zentralen Finanzierungsinstrumente, insbesondere bei der Förderung von Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene;

26.

möchte darauf hinweisen, dass es nur wenige Finanzierungsinstrumente gibt, die für transnationale Projekte mit mehreren Beteiligten genutzt werden können. Ein Problem bei der Nutzung der diversen Finanzierungsquellen ist, dass die Finanzierungsbeschlüsse bezüglich der verschiedenen Partner zu unterschiedlichen Zeitpunkten gefasst werden, was die Umsetzung bedeutend verlangsamt. Oft fehlt es an einer Koordinierung der Finanzierungsbeschlüsse, sodass ein Teil der Partner keine Unterstützung erhält, was wiederum den Projektstart bremst;

27.

hält es für wichtig, dass die Mitgliedstaaten in den im Oktober 2011 vorgelegten Kommissionsvorschlägen für Verordnungen verpflichtet werden, bei der Konzipierung und Umsetzung neuer Strukturfondsprogramme eventuelle makroregionale Strategien zu berücksichtigen, und betont, dass insbesondere das neue zwischenstaatliche Programm für den Ostseeraum den Schwerpunkten der Ostseestrategie der EU gerecht werden muss. Die Programmarbeit für den nächsten Zeitraum muss gleich Anfang 2014 in Angriff genommen werden, damit unnötige Verzögerungen bei der Fortsetzung der Projekte vermieden werden;

28.

macht darauf aufmerksam, dass der Beitrag der nationalen Strukturfondsprogramme zur Umsetzung der EU-Strategie für den Ostseeraum unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede der Mitgliedstaaten und der entsprechenden Entwicklungsbedürfnisse zu klären ist. Insbesondere die Förderung der intelligenten regionalen Spezialisierung in der nationalen Programmarbeit bietet enorme Möglichkeiten für die Verwirklichung der Ziele der Strategie. In gleicher Weise sollten die Partnerschaftsvereinbarungen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission auch einen Hinweis auf die EU-Strategie für den Ostseeraum beinhalten;

29.

hält die in der Mitteilung der Kommission vorgeschlagene Sicherung des Startkapitals zur Förderung der Projektzusammenarbeit für wichtig, denn dadurch würde bei den Vorhaben sowohl die Akteure der lokalen und regionalen Ebene als auch der Organisationen und der Vertreter der Zivilgesellschaft stärker eingebunden;

30.

betont, dass die Finanzierung künftig klarer auf die Maßnahmen zur unmittelbaren Umsetzung der Strategie auszurichten sind und es ermöglicht werden sollte, verschiedene Finanzierungsformen miteinander zu kombinieren. Neben der öffentlichen Finanzierung sollten der Rückgriff auf die von den verschiedenen Finanzeinrichtungen angebotenen Lösungen gefördert und die Rolle privater Finanzierungen hervorgehoben werden. Für die aus nationalen Strukturfonds-Programmen finanzierten Vorhaben müssen Vorgehensweisen entwickelt werden, damit in den Projekten auch internationale Kooperationsmaßnahmen stärker als bisher berücksichtigt werden;

31.

begrüßt die in der Mitteilung der Kommission vorgestellten Indikatoren zur Überwachung der Strategieumsetzung, betonte jedoch, dass Kontroll- und Bewertungssysteme möglichst einfach aufgebaut sein und auf Indikatoren beruhen sollten, die eine realistische Abbildung der Ergebnisse zulassen, die durch eine Zusammenarbeit im Rahmen der Strategie erreicht wurden; ist bereit, sich an der Debatte über die Gestaltung und die Auswahl der Indikatoren zu beteiligen;

Besserer Informationsaustausch und Einbeziehung der Akteure

32.

unterstreicht, dass die Umsetzung der makroregionalen Strategie eine transparente Beschlussfassung, einen umfassenden Informationsaustausch und die Entwicklung gemeinsamer Verfahren auf allen Ebenen erfordert. Verbesserungswürdig ist insbesondere der Informationsaustausch zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten im Ostseeraum. Dies wird ein ist ein umfassenderes Engagement für die Verwirklichung der Ziele der Strategie fördern;

33.

unterstreicht, dass der verbesserte Informationsfluss in Bezug auf die Strategie auch in der breiten Öffentlichkeit allgemein ein Bewusstsein für das Handeln der EU schafft. Die Internetseiten, die für die Strategie geschaffen wurden, sowie die öffentliche Anhörung zur Überarbeitung des Aktionsplans der Strategie sind erst positive Maßnahmen in diese Richtung;

34.

schlägt der Kommission vor, Informationen über das Finanzierungsprogramm verwaltungstechnisch so zu bündeln und zu veröffentlichen, dass sie sowohl national als auch regional zentral abgerufen werden können. Derzeit besteht das Problem, dass Projektakteure nicht leicht genug an Informationen gelangen können. Über geeignete Finanzierungsinstrumente muss wirkungsvoller informiert werden, damit den Akteuren die Wahl der ihren Bedürfnissen entsprechenden Instrumente keine Schwierigkeiten bereitet;

Schlussfolgerungen

35.

stellt fest, dass die EU-Strategie für den Ostseeraum den Mitgliedstaaten, Regionen und Städten neue Möglichkeiten zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihres Innovationspotenzials sowie zur intelligenten Spezialisierung der Regionen an die Hand gegeben hat. Die Strategie hat auch dazu geführt, dass regionale und lokale Akteure in höherem Maße ein allgemeines Interesse und Engagement für die Zusammenarbeit im Ostseeraum entwickeln, und sie hat neuartige Kooperationsformen gestärkt und gemehrt;

36.

regt an, dass der Ausschuss der Regionen die Umsetzung der Ostseestrategie ausgehend von dem Ende 2012 vorzulegenden überarbeiteten Aktionsprogramm aktiv begleitet und seine Beobachtungen und Schlussfolgerungen in die allgemeine Diskussion über makroregionale Strategien insbesondere mit Blick auf den kommenden Programmplanungszeitraum 2014-2020 einbringt.

Brüssel, den 10. Oktober 2012

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


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