EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52002AE0693

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema:Vorschläge für Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme zur Durchführung des Rahmenprogramms 2002-2006 der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration über die spezifischen Programme zur Durchführung des Rahmenprogramms 2002-2006 der Europäischen Atomgemeinschaft Forschung und Ausbildung, und (KOM(2001) 279 endg. — 2001/0122 (CNS), 2001/0123 (CNS), 2001/0124 (CNS), 2001/0125 (CNS), 2001/0126 (CNS))Geänderter Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm 2002-2006 im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Integration und Stärkung des europäischen Forschungsprogramms (KOM(2001) 549 endg. — 2001/0122 (CNS))

ABl. C 221 vom 17.9.2002, p. 97–113 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52002AE0693

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema:Vorschläge für Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme zur Durchführung des Rahmenprogramms 2002-2006 der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration über die spezifischen Programme zur Durchführung des Rahmenprogramms 2002-2006 der Europäischen Atomgemeinschaft Forschung und Ausbildung, und (KOM(2001) 279 endg. — 2001/0122 (CNS), 2001/0123 (CNS), 2001/0124 (CNS), 2001/0125 (CNS), 2001/0126 (CNS))Geänderter Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm 2002-2006 im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Integration und Stärkung des europäischen Forschungsprogramms (KOM(2001) 549 endg. — 2001/0122 (CNS))

Amtsblatt Nr. C 221 vom 17/09/2002 S. 0097 - 0113


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema:

- "Vorschläge für Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme zur Durchführung des Rahmenprogramms 2002-2006 der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration über die spezifischen Programme zur Durchführung des Rahmenprogramms 2002-2006 der Europäischen Atomgemeinschaft Forschung und Ausbildung", und

(KOM(2001) 279 endg. - 2001/0122 (CNS), 2001/0123 (CNS), 2001/0124 (CNS), 2001/0125 (CNS), 2001/0126 (CNS))

- "Geänderter Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm 2002-2006 im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Integration und Stärkung des europäischen Forschungsprogramms"

(KOM(2001) 549 endg. - 2001/0122 (CNS))

(2002/C 221/21)

Der Rat beschloss am 6. Juli 2001, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu den vorgenannten Vorschlägen zu ersuchen.

Der Rat beschloss am 8. November 2001, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten geänderten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 8. Mai 2002 an. Berichterstatter war Herr Bernabei.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 391. Plenartagung am 29. und 30. Mai 2002 (Sitzung vom 30. Mai) einstimmig folgende Stellungnahme.

1. Zusammenfassende Empfehlungen

1.1. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, in Erwägung

1.1.1. der Notwendigkeit, die spezifischen Programme - insbesondere mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit und die nachhaltige Entwicklung einer wissensbasierten europäischen Wirtschaft - dem strategischen Ziel des Prozesses von Lissabon, das auf dem Europäischen Rat von Barcelona am 15. und 16. März 2002 bekräftigt wurde, unterzuordnen;

1.1.2. der Zweckmäßigkeit, den Finanzrahmen um ca. 50 % als mittelfristiges politisches Ziel für die Zeit nach dem sechsten Rahmenprogramm zu erhöhen, mit dem Aufruf an die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft, diesem Beispiel zu folgen, wie dies in Barcelona sowohl im Hinblick auf die finanziellen Mittel als auch auf die Humanressourcen feierlich bekräftigt wurde;

1.1.3. der Notwendigkeit, den genannten Herausforderungen mit einer umfassenden Integration aller Anstrengungen im Forschungs- und Innovationsbereich zu begegnen, die durch folgende Faktoren erreicht werden soll: Bündelung der Ziele, ausgeglichene Mischung von traditionellen und innovativen Instrumenten, kontinuierliche Fördermaßnahmen, Vereinfachung, Flexibilität, Transparenz und Eigenständigkeit, insbesondere aber Verbreiterung der gemeinsamen technologischen Basis, entschlossene Öffnung und die Fähigkeit, internationale Spitzenkräfte anzuziehen;

1.1.4. des Katalysatoreffekts der spezifischen Programme für den Prozess der Integration der verschiedenen europäischen Komponenten (des öffentlichen und privaten Bereichs, der Wissenschaft und der - großen und kleinen - Unternehmen) sowie für die Integration der Anstrengungen auf nationaler, regionaler, gemeinschaftlicher und europäischer Ebene im Hinblick auf die wissenschaftlich-technologisch-innovative Entwicklung und verantwortungsbewusste Entscheidungen für das künftige siebente Rahmenprogramm 2006-2010;

1.1.5. der Tatsache, dass die Entwicklung der Programme und der einzelnen Aktionslinien durch ein fein untergliedertes und genau definiertes System von Verwaltungs- und Beratungsorganen auf den verschiedenen Ebenen ergänzt werden muss. Diese Organe dienen als Schnittstellen und als Plattformen für den Dialog, für die Richtungsweisung und für die Überprüfung im Rahmen einer kohärenten und ausgeglichenen Verwaltung (Governance) des integrierten Raums der Forschung und Innovation.

1.2. empfiehlt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission

1.2.1. eine offensive Strategie zu entwickeln, die eine starke und kohärente Gemeinschaftspolitik für Forschung und Innovation unter Einschluss des sechsten Rahmenprogramms zum Ziel hat, sowie eine integrierte Strategie für: Forschung und Ausbildung, die Modernisierung der Regeln für öffentliche Maßnahmen zur Unterstützung interaktiver Prozesse technologischer Innovation, Vermarktungsförderung von - vor allem öffentlichen - Forschungsergebnissen, stärkere und besser strukturierte Interaktionen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, umfassendere und flexiblere Formen öffentlich-privater Partnerschaften sowie ein genau definiertes und transparentes europäisches System im Dienste der Innovation;

1.2.2. die spezifischen Programme besser zu gliedern, damit sie den Kriterien größtmöglicher Klarheit und Transparenz und der vermehrten Aggregationsfähigkeit aller Bestandteile entsprechen, und zwar unabhängig von ihrer Natur und ihrem Umfang, im Sinne einer ausgeglichenen Verbreiterung der gemeinsamen wissenschaftlichen und technologischen Grundlage im Hinblick auf eine eingegrenzte Anzahl prioritärer Themenbereiche;

1.2.3. das spezifische Programm "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" in zwei Teile zu untergliedern:

- in ein spezifisches Programm mit mittel-/langfristigen thematischen Prioritäten und sieben entsprechenden Haushaltslinien sowie kurz-/mittelfristigen horizontalen Maßnahmen mit drei entsprechenden Haushaltslinien;

- in ein spezifisches Programm "kohärente Koordination und Entwicklung des Europäischen Forschungsraums", das folgende Aufgaben umfassen muss: Unterstützung der Koordinierung nationaler/europäischer Aktivitäten mit genau festgelegten Kooperationsprotokollen; Unterstützung für die kohärente Entwicklung der Politiken; Schaffung eines permanenten Systems der "verteilten strategischen Intelligenz", auch im Hinblick auf eine klare, überlegte und transparente Ausrichtung des siebenten Rahmenprogramms;

1.2.4. den Einsatzbereich, die Muster und Modalitäten internationaler Zusammenarbeit auszubauen und diese auf Lateinamerika, Asien, die AKP-Länder und Südafrika auszudehnen und Kooperationsmöglichkeiten auch für kleinere Einheiten vom Typus CRAFT-International vorzusehen;

1.2.5. in das spezifische Programm "Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums" eine Haushaltslinie einzubauen, die nicht nur für die Schnittstellen Forschung/Innovation, sondern auch für FTE-Initiativen auf regionaler Ebene aufkommt;

1.2.6. die Europäische Charta für Kleinunternehmen in vollem Umfang anzuwenden und insbesondere die Vorschläge des Ausschusses zu Forschung und Innovation zu berücksichtigen, mittels geeigneter Instrumente, technologischer Mittler sowie Informations- und Beratungsmaßnahmen bei direkter und aktiverer Einbeziehung der zwischengeschalteten Einrichtungen der Wirtschaft, der Berufsfachverbände sowie der Wirtschaftsverbände und der Industrie- und Handelskammern;

1.2.7. kleinen und mittleren Unternehmen Beteiligungsmöglichkeiten zu gewähren, sowohl an den ihnen gewidmeten spezifischen horizontalen Aktivitäten sowie an der Haushaltslinie "Schnittstellen Forschung/Innovation und FTE-Initiativen auf regionaler Ebene" des spezifischen Programms "Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums", als auch im Bereich jeder einzelnen Linie der vorrangigen Themenbereiche (mit einem Anteil von mindestens 15 %) inklusive eigenständiger Vorschläge sowie der Nutzung der für sie vorgesehen Instrumente Kollektiv- und Kooperationsforschung;

1.2.8. die spezifischen Programme "GFS-EG" und "GFZ-Euratom" als zentrale Schaltstellen auf Gemeinschaftsebene für ein gesamteuropäisches Forschungsnetz und technisch-wissenschaftliche Bezugssysteme, aber auch als internationale Integrationsstellen für Wissen und Wissenschaftler sowie als Brückenköpfe für die Verbindung zur Zivilgesellschaft und zu den politischen Entscheidungsträgern auszubauen. Das festangestellte Personal sollte durch einen 15-20 % Anteil internationaler Stipendiaten ergänzt werden;

1.2.9. das spezifische Programm "Kernenergie" für sichere, saubere und risikolose Energieproduktion auszubauen, dabei die Fusionsenergie und das Projekt ITER zu fördern und die Maßnahmen im Bereich radioaktiver Abfälle und nuklearer Sicherheit in der erweiterten Union zu verstärken und zu erweitern, insbesondere im Wege der Entwicklung neuer sicherer und weniger Abfälle produzierender Technologien;

1.2.10. einen "Werkzeugkasten" anzubieten, der für alle potentiellen Angebotseinreicher frei zu wählende Instrumente bereit hält, um eine dynamische Erweiterung des Teilnehmerkreises zu gewährleisten und eine eventuell im Voraus entschiedene Beschränkung zu verhindern. Dafür müssen "neue" und "alte" Instrumente parallel angeboten werden, damit sich die besseren und benutzerfreundlichsten durchsetzen können, die den Bedürfnissen der Endanwender optimal entsprechen;

1.2.11. bereits in den grundsätzlichen gemeinschaftlichen Entscheidungen, die den interinstitutionellen Rechtssetzungsprozess durchlaufen müssen, die Eigenschaften, Kriterien und Verfahrensmodalitäten für die neuen Instrumente der integrierten Projekte, der Exzellenznetze und der Projekte zur Kollektivforschung transparent zu spezifizieren. Insbesondere die Auswahl- und Bewertungskriterien müssen Teil eines vorab festgelegten Katalogs sein, aus dem für die Arbeitsprogramme, Informationspakete und einzelnen Ausschreibungen die passendsten Elemente ausgewählt werden können;

1.2.12. Kleinprojekte vorzusehen, die über eine begrenzte Teilnehmerzahl und Laufzeit sowie über spezielle Bewerbungsaufforderungen verfügen, so dass die Verwendung von mindestens 15 % der für die vorrangigen Themenbereiche vorgesehenen Mittel den kleineren Einheiten der Gemeinschaft und der Bewerberländer zugute kommt. Ebenso sollten die weiteren Instrumente zur Durchführung der spezifischen Programme auch "Betreuungsprojekte" vorsehen. Diese Projekte sind zur Unterstützung kleinerer Einheiten in Forschungs- und Innovationsinitiativen gedacht und sollen ihren Aufstieg zu Spitzenpositionen beschleunigen;

1.2.13. ein System zur Verwaltung (Governance) der spezifischen Programme des sechsten Rahmenprogramms zu gewährleisten, das den umfassenden Integrationsprozess mittels eines strukturierten, systematischen und interaktiven Beratungs- und Verwaltungsinstrumentariums unterstützen, steuern und überwachen kann. Dieses könnte folgende Komponenten umfassen: Die Programmausschüsse und ihre thematischen und spezifischen Untergliederungen in Unterausschüsse; die Erneuerung des CREST; die Europäischen Beratungsgruppen (EAG) für jedes spezifische Programm und jede Haushaltslinie und ihre Querverbindungen zu den wissenschaftlichen Ausschüssen der integrierten Projekte und der Exzellenznetze einerseits und zur neuen Einrichtung EURAB anderseits.

2. Einleitung

2.1. Am 10. Dezember 2001 erzielte der Rat "Forschung" eine politische Einigung über die beiden Rahmenprogramme; ein Gemeinsamer Standpunkt wurde am 28. Januar 2002 festgelegt; zur Durchführung ihrer Vorschläge für die beiden Rahmenprogramme 2002-2006 hat die Europäische Kommission am 30. Januar 2002 geänderte Vorschläge für Entscheidungen über die spezifischen Programme verabschiedet, wobei sie ein Bündel von insgesamt fünf Programmen vorsieht.

2.2. Am 10. Januar legte die Kommission geänderte Vorschläge zu den Teilnahmeregeln vor, zu denen der Ausschuss am 21. Februar 2002 seine Stellungnahme abgeben konnte.

2.3. Was insbesondere das sechste Rahmenprogramm der EG anbelangt, schlägt die Kommission vor, die spezifischen Durchführungsprogramme wie folgt zu gliedern:

- Zusammenfassung sämtlicher Themenbereiche sowie der Maßnahmen zur Koordinierung und kohärenten Entwicklung der Forschungs- und Innovationspolitik zu einem einzigen spezifischen Programm mit dem Titel "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums", das mit Gemeinschaftsmitteln in Höhe von insgesamt 12,855 Milliarden EUR ausgestattet ist;

- Bündelung sämtlicher horizontaler Tätigkeiten, Unterstützungsmaßnahmen und strukturierender Tätigkeiten zu dem spezifischen Programm "Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums", mit Finanzmitteln in Höhe von 2,655 Milliarden EUR;

- Entsprechend den Bestimmungen des EG-Vertrags Schaffung eines spezifischen Programms "Gemeinsame Forschungsstelle (GFS)", dem Haushaltsmittel in Höhe von 760 Millionen EUR zugewiesen werden sollen.

2.4. Hinsichtlich des sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sieht die Kommission vor, dass ihre Vorschläge anhand zweier spezifischer Programme umgesetzt werden sollen:

- ein einziges spezifisches Programm, das unter dem Titel "Kernenergie" Kernspaltung und -fusion, Sicherheit und Entsorgung von Nuklearabfällen umfasst und dessen Finanzmittel sich auf 940 Millionen EUR belaufen;

- ein spezifisches Programm für die direkten Aktionen, die die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) für die Europäische Atomgemeinschaft durchführen soll, mit Gemeinschaftsmitteln in Höhe von 290 Millionen EUR.

3. Allgemeine Bemerkungen

3.1. Der Ausschuss ist zutiefst davon überzeugt, dass die Umsetzung des sechsten Rahmenprogramms im Wege der vollständigen Abwicklung der ergänzenden spezifischen Programme völlig mit dem strategischen Ziel übereinstimmen muss, das auf dem Europäischen Rat von Lissabon festgelegt und auf den Gipfeln von Stockholm und Göteborg bestätigt wurde: Die Europäische Union im Laufe des nächsten Jahrzehnts zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.

3.2. In diesem Zusammenhang bedauert der Ausschuss, dass dieses Ziel nur langsam verwirklicht wird, und insbesondere, dass der Einsatz wesentlicher Instrumente dieser Strategie gebremst wurde - wie die Annahme des Gemeinschaftspatents und einer transparenten und wettbewerbsfähigen europäischen Patentregelung(1), der tatsächliche Start des Gemeinschaftsunternehmens GALILEO(2) und raschere Fortschritte bei der Beschlussfassung über ITER. Zur Optimierung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Gemeinschaftsmaßnahmen für Forschung und Innovation bedarf es nach Ansicht des Ausschusses eines hinsichtlich der technologischen Herausforderungen offensiveren Ansatzes, und die Gemeinschaft muss ihre Fähigkeit zur Aktivierung sämtlicher vorhandener und potentieller Kräfte verbessern, indem sie die personellen, universitären, industriellen und finanziellen Ressourcen des europäischen Wissenschafts- und Technologiesystems aufstockt.

3.3. Der Ausschuss begrüßt die Annahme des Gemeinsamen Standpunktes, aus "dem eine große Übereinstimmung zwischen der Position des Rates und der Position des Europäischen Parlaments und der Kommission spricht"(3); diese lässt auf eine rasche Verabschiedung des sechsten Rahmenprogramms und damit seiner spezifischen Umsetzungsprogramme hoffen, wodurch neben der endgültigen Annahme der Teilnahmeregeln(4) die rechtzeitige Verabschiedung der Gemeinschaftsmaßnahmen im FTED-Bereich mit den für ihre Abwicklung geeigneten Mitteln sowie ein reibungsloser Übergang vom fünften Rahmenprogramm ermöglicht würde.

3.4. Nach Ansicht des Ausschusses müssen der Aufbau, die Instrumente und der wissenschaftliche und technologische Inhalt der spezifischen Programme des sechsten Rahmenprogramms sowie die Modalitäten zu ihrer Umsetzung folglich folgenden Anforderungen entsprechen:

- interne Bündelung der Forschungsanstrengungen, strukturierende Wirkung der Aktionslinien, Konzentration der Mittel auf eine begrenzte Zahl prioritärer Themenbereiche, Festlegung einer ausgewogenen Mischung alter und neuer Interventionsinstrumente, der Vereinfachung ihrer internen Verwaltung, größere organisatorische Flexibilität und Selbständigkeit und Kontinuität der Gemeinschaftsmaßnahmen für Forschung und Innovation;

- Transparenz und gleichberechtigter Zugang, adäquate und vorher festgelegte Auswahl- und Bewertungskriterien, Öffnung und Vereinfachung des Zugangs, nutzerfreundliche Verfahren für die potentiellen Antragsteller für Projekte jedweder Größe und Art, Wahrnehmbarkeit der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen, mehr und qualifiziertere Beschäftigung, neue technologisch innovative Unternehmen, Integration und intensiverer Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft sowie zwischen Hochschulen und Unternehmen, eine ausgeprägtere internationale Dimension, die weltweit wahrgenommen wird, auf sich aufmerksam machen kann und aufgrund von gemeinsamem Interesse wissenschaftliche und technologische Kooperation und Spitzenkräfte in einem breiteren thematischen und geographischen Spektrum anziehen kann, sowie schließlich Kohärenz mit den betreffenden Gemeinschaftspolitiken.

3.5. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die Umsetzung des sechsten Rahmenprogramms den zentralen Charakter der Strategie von Lissabon vollständig widerspiegeln muss und dass seine Konkretisierung einen positiven Wandel auslösen kann, weil dadurch erstens ein Beitrag zur Verwirklichung eines europäischen Raums für Forschung und Innovation geleistet wird, der immer mehr Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen jeglicher Größe auf dem Weg hin zur Exzellenz und Wissensgesellschaft in Europa versammelt, und zweitens ein solcher Raum so ausgestaltet wird, dass er Spitzenkapazitäten und Spitzenqualität aus der restlichen Welt nach Europa ziehen kann.

3.6. Wenn die Gemeinschaft mit ihrem Handeln erfolgreich sein soll, muss nach Ansicht des Ausschusses dafür gesorgt werden, dass die Durchführungsprogramme zum sechsten Rahmenprogramm derlei Aspekte hinreichend berücksichtigen, um einen Anreiz für den notwendigen stärkeren Verbund einer größeren Zahl - auch neuer - europäischer Akteure aus Forschung und Innovation in der EU zu schaffen und immer mehr neue Akteure und ausländische Kapazitäten anzulocken; andererseits ist darauf zu achten, dass Grundsätze wie Transparenz und gleichberechtigter Zugang, Verlässlichkeit und Eindeutigkeit der Förder-, Auswahl- und Bewertungskriterien, Klarheit und Einheitlichkeit der Bezugsgrößen und ein nutzerfreundlicher Ansatz, Wahrnehmbarkeit der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Maßnahmen für Forschung und Innovation nicht zugunsten der Erfordernisse in puncto Integration und kritische Masse, Flexibilität und Selbstverwaltung sowie Vereinfachung der internen Verwaltung aufgegeben werden.

3.7. Wie er in seinen Stellungnahmen zum Europäischen Forschungsraum, zur Bewertung der Auswirkungen des fünften Rahmenprogramms auf dem Weg zum sechsten Rahmenprogramm und zu den Vorschlägen für ein sechstes Rahmenprogramm bekräftigen konnte, ist der Ausschuss der Ansicht, dass auf Folgendes zu achten ist:

- Sicherstellung der Kontinuität und Minimierung der Risiken, die mit der Einführung neuer, unerprobter Strukturen und Instrumente verbunden sind;

- parallele Bereitstellung der derzeitigen und der neuen, im sechsten Rahmenprogramm vorgeschlagenen Instrumente für die Antragsteller, so dass sie bei jeder Ausschreibung wählen können;

- Vermeidung "geschlossener Gesellschaften", von Willkürlichkeit und Ungleichbehandlung beim Zugang zu den "verbundenen Ausschreibungen" sowie Transparenz für die Auswahl- und Bewertungskriterien, die vorher festgelegt werden müssen;

- Ergänzung der neuen Instrumente durch Begleitmaßnahmen (Betreuung außerhalb der Kommission), Schulung sowie Machbarkeitsstudien/Sondierungsprojekte durch Ausbildung externer Betreuer, die die einzelnen Projekte entsprechend den neuen Instrumenten begleiten können;

- Vermeidung der Zunahme der gesamten Bürokratie und Reduzierung der Kosten und des Verwaltungsaufwandes der Projekte, wer auch immer sie unterstützt;

- Erhaltung der Grundlagenforschung als Quelle für neue Ideen und sich daraus ableitende Technologien sowie der angewandten Forschung und Innovation, um einen umfassenden Interaktionsprozess zu fördern; effiziente und verantwortungsbewusste Mittelverwaltung;

- Verwirklichung eines offenen Europäischen Forschungsraums zwecks Kooperation mit den assoziierten Ländern und anderen interessierten Drittländern durch gemeinsame Forschungsprojekte auf der Grundlage gemeinsamen Interesses und mit einem breiteren geographischen Spektrum, das auch Lateinamerika und Asien, die AKP-Staaten und Südafrika umfasst; die Zusammenarbeit mit den Industriestaaten, insbesondere mit den USA, Kanada und Australien, muss auf der Grundlage beiderseitiger Offenheit und gegenseitigen Interesses intensiviert werden;

- im Sinne der Europäischen Charta für Kleinunternehmen(5) Stärkung und Ausdehnung der Teilnahme von KMU am sechsten Rahmenprogramm - über den derzeitigen Stand von 20-22 % hinaus -, und insbesondere der Klein- und Kleinstunternehmen aus traditionellen Branchen und mit mittlerem technologischem Niveau durch eine aktive Politik der Sensibilisierung und Beratung, damit sie ihre potenzielle Kapazität in den prioritären Themenbereichen als Antragsteller wie auch bei kurzfristigen "inkrementellen" Forschungstätigkeiten, die auf einem "Bottom-up-Ansatz" basieren, vollständig nutzen können;

- Förderung sämtlicher Innovationsquellen einschließlich der herkömmlichen Quellen, indem über flexible Teilnahmeinstrumente ein bedeutender Teil der in den thematischen Prioritäten reservierten Mittel den KMU zugewiesen wird;

- Ausrichtung der mobilitätsfördernden Maßnahmen auf eine stärkere Wechselwirkung zwischen Hochschulen und Unternehmen, die Entwicklung des Europäischen Forschungsraums, die vollständige Beteiligung der Beitrittsländer und mehr internationale Zusammenarbeit;

- Gewährleistung einer stärkeren Wechselwirkung zwischen Forschung und Innovation dank Maßnahmen, die auf die Einrichtung und Rationalisierung von Netzen, auf Tätigkeiten im Bereich der ökonomischen und technologischen Intelligenz, auf neue FTE-Initiativen in den Regionen mit einer regionalen Dimension für die neuen Instrumente abzielen;

- Stärkung der interinstitutionellen strategischen Rolle der GFS bei der Unterstützung der Entscheidungsträger im Interesse der Sicherheit der Bürger und als neutrale wissenschaftlich-technologische Referenz für die Gemeinschaftspolitiken und -institutionen, d. h. auch für den Ausschuss selbst;

- Schaffung von Netzen strategischer Intelligenz zur Überwachung und Kontrolle der Qualität und Exzellenz sowie Entwicklung neuer Perspektiven für die transparente und konkrete Vorbereitung des siebten Rahmenprogramms;

- Stärkung des EURATOM-Programms für eine sicherere Kernenergie, einschließlich der Aspekte Erzeugung, Transport und Lagerung radioaktiver Abfälle, und für den Ausbau der Fusion.

3.8. Trotz der bisherigen Bemühungen, die angestellt wurden, um eine offensive Strategie zugunsten einer starken und kohärenten europäischen Forschungs- und Innovationspolitik zu entwickeln, die das Herzstück einer wettbewerbsfähigen Wissensgesellschaft darstellt, müssen nach Ansicht des Ausschusses weitere konkrete Anstrengungen in diese Richtung unternommen werden; notwendig ist die Schaffung eines wirklich integrierten Raumes mit einer Strategie, die Forschung und Bildung, die Modernisierung der Vorschriften für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der interaktiven Innovationsprozesse, eine Förderung der Vermarktung der Ergebnisse der öffentlichen Forschung, eine stärkere Vernetzung der Industrie und der Hochschulen einschließlich öffentlich-privater Partnerschaften, die Unterstützung der Schaffung eines europäischen Dienstleistungssystems zugunsten der Innovation vereint.

3.9. Nach Auffassung des Ausschusses müssen im Rahmen einer offensiven Strategie nicht nur die wissenschaftliche und technologische Entwicklung gefördert, sondern auch ergänzende Maßnahmen zur Flankierung des Strukturwandels erarbeitet werden, um das Potenzial neuer Entdeckungen und Technologien vollständig zu nutzen und so zu gewährleisten, dass die gesamte Gesellschaft von ihrem Nutzen profitieren kann, und um die erheblichen personellen wie auch die finanziellen und technologischen Kapazitäten der Union freizusetzen, indem strukturelle, rechtliche, steuerliche, administrative und praktische Hemmnisse beseitigt und die passenden ökonomischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

3.10. Zum anderen unterstreicht der Ausschuss erneut die Bedeutung seiner Empfehlung(6), den FTED-Finanzrahmen um ca. 50 % als mittelfristiges politisches Ziel für die Zeit nach dem sechsten RP zu erhöhen, und ruft die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft auf, diesem Beispiel zu folgen.

4. Gliederung der Umsetzung des Rahmenprogramms und Inhalt der spezifischen Programme (EG)

4.1. Nach Ansicht des Ausschusses muss die Struktur des sechsten Rahmenprogramms (EG) den Kriterien maximaler Klarheit und Transparenz, Konzentration und Ausgewogenheit, interner und externer Kohäsion, Kontrollierbarkeit, Wahrnehmbarkeit und Zugänglichkeit entsprechen und sich vollständig in die offensive Strategie für einen Integrierten Raum für Forschung und Innovation einfügen, wie er unter den Ziffern 2.8 und 2.9 beschrieben wird, wobei schon jetzt integrative Wege geschaffen werden sollten, die die Bestandteile der nächsten mehrjährigen Programmplanung darstellen.

4.2. Nach Ansicht des Ausschusses sollte das sechste Rahmenprogramm EG wie folgt gegliedert sein:

- ein spezifisches Programm über zwei spezifische Prioritätengruppen: die eine über die längerfristigeren thematischen Forschungsprioritäten, die andere über spezifische kurz- und mittelfristige Maßnahmen; mit Haushaltslinien für jede Priorität;

- ein spezifisches Strukturprogramm mit drei Haushalts- und Verwaltungslinien: je eine für die Schnittstellen zwischen Forschung und Innovation auf der einen Seite und regionalen Forschungsinitiativen auf der anderen Seite, für die Mobilität der Forscher und schließlich für die Forschungsinfrastrukturen;

- ein spezifisches Programm für die Koordinierung und kohärente Entwicklung der Forschungstätigkeiten auf den verschiedenen Ebenen des Europäischen Forschungsraums, für die Beziehungen zwischen Wissenschaft und Gesellschaft, für ein Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen und für eine Verteilte Strategische Intelligenz;

- ein spezifisches Programm für die GFS-EG.

5. Das erste spezifische Programm: Integration und Stärkung des EFR

Das erste spezifische Programm sollte sich nach Ansicht des Ausschusses wie folgt gliedern:

5.1. Lang- und mittelfristige thematische Forschungsprioritäten

5.1.1. A) Zur Wahrung, Verbesserung und Sicherung der Grundlagen unserer Lebensbedingungen und der entsprechenden Ressourcen:

5.1.1.1. Eine Haushaltslinie für Genomik und Biotechnologie im Dienste der Medizin, die zwei präzise Bereiche umfasst:

a) Fortgeschrittene Genomik und ihre Anwendungen im Dienste der Medizin (Genexpression und Proteomik, strukturelle Genomik, vergleichende Genomik und Populationsgenetik, Bioinformatik, multidisziplinärer Ansatz der funktionellen Genomik für ein Verständnis der grundlegenden biologischen Prozesse, Anwendung der Kenntnisse und Technologien in den Bereichen Genomik und medizinische Biotechnologie, Technologieplattformen zur Förderung der Fortschritte bei neuen Instrumenten für Diagnose, Prävention und Therapie);

b) Bekämpfung der wichtigsten Krankheiten (Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und seltenen Krankheiten, Bekämpfung der Resistenz gegen Antibiotika und andere Medikamente; Erforschung des Gehirns und Bekämpfung von Krankheiten des Nervensystems; Erforschung der Entwicklung des Menschen und des Alterns; Krebsbekämpfung; Bekämpfung übertragbarer armutsbedingter Krankheiten wie HIV und TBC); Bekämpfung der Malaria.

5.1.1.1.1. Wie er in seiner Stellungnahme zu einer strategischen Vision für Biowissenschaften und Biotechnologie(7) betont, empfiehlt der Ausschuss, den Schwerpunkt der prioritären Maßnahmen verstärkt auf die Biosicherheit und die biologische Überwachung zu legen. Er begrüßt ferner die Erklärung über bioethische Aspekte, die die Kommission auf dem Rat "Forschung" am 10. Dezember 2001 abgegeben hat. Im Übrigen sollte den biomedizinischen Technologien sowie den degenerativen Krankheiten mehr Aufmerksamkeit gelten. Der Ausschuss hält es für ratsam, unter b) auch die Thematik über nicht ernährungsbedingte Allergien sowie über rheumatische Erkrankungen aufzunehmen.

5.1.1.2. Eine Haushaltslinie für Energie, Verkehr, nachhaltige Entwicklung und globale Veränderungen:

a) Nachhaltige Energiesysteme(8) 1-Tätigkeiten mit kurz- und langfristigen Auswirkungen: saubere Energie, insbesondere erneuerbare Energieträger und ihre Integration in das Energiesystem, einschließlich Lagerung, Vertrieb und Nutzung; Energiesparen und Energieeffizienz, einschließlich der durch Nutzung nachwachsender Rohstoffe erzielten Ergebnisse; Ersatzkraftstoffe; 2-Tätigkeiten mit mittel- und langfristigen Auswirkungen: Brennstoffzellen, einschließlich ihrer Anwendungen; neue Technologien für die Energieträger, Beförderung und Lagerung von Energie und insbesondere von Wasserstoff; neue Konzepte und technologische Entedeckungen auf dem Gebiet erneuerbarer Energieträger.

b) Nachhaltiger Landverkehr (1-Entwicklung umweltfreundlicher Verkehrssysteme und -mittel: neue Technologien und neue Konzepte für sämtliche Formen des Landverkehrs, d. h. Schiene, Straße und Wasserwege; fortschrittliche Konzeptions- und Produktionstechniken; 2-mehr Sicherheit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit im Verkehr: Neugewichtung und Integration der verschiedenen Verkehrsträger; Sicherheit der Straße, Schiene, Wasserwege und Bekämpfung der Verkehrsstaus).

c) Klimaveränderungen und Ökosysteme [Auswirkungen und Mechanismen von Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffen auf Klima, Abbau der Ozonschicht und Kohlenstoffsenken (Meere, Wälder, Böden)]; Wasserkreislauf, einschließlich bodenspezifischer Aspekte; biologische Vielfalt und Ökosysteme; Strategien für eine nachhaltige Landnutzung, unter besonderer Berücksichtigung von Küstengebieten, land- und forstwirtschaftlichen Flächen; Systeme für operationelle Vorhersage und Modellierung, einschließlich Systeme zur Beobachtung der globalen Klimaänderung; ergänzende Forschungsarbeiten zur Entwicklung fortgeschrittener Methoden zur Risikobewertung und zur Bewertung der Umweltqualität, einschließlich relevanter pränormativer Forschung über Mess- und Prüfverfahren für diese Zwecke.

5.1.1.2.1. Der Ausschuss stellt mit großer Befriedigung fest, dass seine Bemerkungen(9) zu den prioritären Themen "Energie" und "Verkehr" berücksichtigt wurden, ist jedoch der Auffassung, dass das Thema konventionelle Brennstoffe - auch mit Blick auf die anstehende Integration des EGKS-Vertrags - ebenfalls berücksichtigt werden sollte, und empfiehlt, den Titel dieser Priorität in "Energie, Verkehr, nachhaltige Entwicklung und globale Veränderungen" zu ändern. Er weist ferner darauf hin, dass in den Erwägungsgründen der Aspekt "Nachhaltigkeit" als ein Faktor betont werden muss, der sämtlichen Themen der spezifischen Programme des sechsten Rahmenprogramms gemein ist.

5.1.1.3. Eine Haushaltslinie für Lebensmittelqualität und -sicherheit, die Folgendes umfasst:

- Epidemiologie ernährungsbedingter Erkrankungen und Allergien, einschließlich der Auswirkungen der Ernährung auf die Gesundheit von Kindern; Risiken im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette; Auswirkungen der Ernährung auf die Gesundheit (neuartigee Produkte, Produkte aus der organischen Landwirtschaft, funktionelle Lebensmittel, Produkte mit GVO(10), Produkte aus jüngsten Entwicklungen der Biotechnologie); Prozesse der Rückverfolgbarkeit innerhalb der gesamten Produktionskette; Methoden zur Analyse, Erkennung und Kontrolle; Sicherere und umweltfreundliche Herstellungsverfahren und gesündere Lebensmittel; Auswirkungen von Futtermitteln und der medizinischen Behandlung der Tiere auf die menschliche Gesundheit; Risiken im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette (chemische, biologische und physikalische);

5.1.1.3.1. Der Ausschuss nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Kommission einen Schwerpunkt nicht nur auf die wesentlichen Sicherheitsaspekte, sondern auch auf die Lebensmittelqualität legt, um den Verbraucher- und Herstellerschutz zu verbessern. Demgegenüber muss er leider feststellen, dass verschiedene Elemente dieser thematischen Priorität sich mit der ersten überschneiden (z. B. Priorität 2c), was bei den potenziellen Antragstellern Verwirrung stiften kann. In jedem Fall muss diese thematische Linie zu den einzelnen diesbezüglichen Tätigkeiten der GFS und zu den horizontalen Maßnahmen zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitiken, insbesondere der gemeinsamen Politik in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei, in Bezug gesetzt werden. Wie er in seiner Stellungnahme zu einer strategischen Vision für Biowissenschaften und Biotechnologie(11) betonte, empfiehlt der Ausschuss insbesondere, neue Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit weiteren Fragen zu den GVO einzuleiten und der Verbesserung der Lebensmittelqualität Vorrang einzuräumen. Nach Ansicht des Ausschusses sollten auch Projekte vorgesehen werden, die die Anpassung der Lebensmittelunternehmen an neue Qualitätsstandards, neue Entdeckungen und neue Technologien erleichtern.

5.1.1.4. Eine Haushaltslinie für Bürger, Demokratie und neue Formen des Regierens/Wissenschaft und Regieren:

- Auswirkungen der europäischen Integration und der EU-Erweiterung auf das Regieren und die Bürger; Bestimmung der Verantwortungsbereiche und der neuen Formen des Regierens; Fragen hinsichtlich der Konfliktlösung und der Wiederherstellung von Frieden und Gerechtigkeit; neue Formen von Bürgerschaftlichkeit und kultureller Identität.

5.1.1.4.1. Der Ausschuss misst dieser Forschungslinie der Human- und Sozialwissenschaften große Bedeutung bei, doch sollte sie seiner Meinung nach auch die derzeit im zweiten spezifischen Programm ("Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums") enthaltenen Maßnahmen "Wissenschaft und Gesellschaft" umfassen, da sie damit eng verbunden ist, insbesondere was die Aspekte "Wissenschaft und Regieren" betrifft, mit denen sie in jedem Fall verknüpft werden muss. Im Übrigen ist eine Verbindung zu den Tätigkeiten der GFS, insbesondere auf dem Gebiet techno-ökonomischer Prognostik, herzustellen. Das Thema "Wissensgestützte Gesellschaft und soziale Kohäsion" müsste ebenfalls ausdrücklich unter die Thematik "Wissenschaft und Arbeits- und Unternehmenswelt" aufgenommen werden.

5.1.2. B) Für die Optimierung und Förderung wissenschaftlicher Kenntnisse und der technologischen Entwicklung mit Blick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit:

5.1.2.1. Eine Haushaltslinie hinsichtlich der Technologien für die Informationsgesellschaft:

- angewandte TIG-Forschung zur Lösung wichtiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen: Forschungsarbeiten über Vertrauen und Sicherheit fördernde Technologien; Forschungsarbeiten zur Lösung gesellschaftlicher Probleme; Forschungsarbeiten zu Herausforderungen bei der Arbeit und in Unternehmen; Lösung komplexer Probleme in den Bereichen Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Gesellschaft;

- Kommunikations-, Informationsverarbeitungs- und Softwaretechnologien: Kommunikations- und Netztechnologien; Softwaretechnologien, eingebettete und verteilte Systeme;

- Komponenten und Mikrosysteme: Mikro-, Nano- und Optoelektronik; Mikro- und Nanotechnologien, Mikrosysteme, Bildschirme;

- Wissens- und Schnittstellentechnologien: Wissenstechnologien und digitaler Inhalt; Intelligente Schnittstellen und Oberflächen.

5.1.2.1.1. Der Ausschuss stellt eine heterogene Strukturierung dieser thematischen Priorität fest, die zum einen auf die Problemlösung ausgerichtet ist und sich zum anderen auf Technologien bezieht, die in gewisser Hinsicht auch in der Priorität 6 genannt werden. Er fragt sich, ob nicht ein klarerer Aufbau vonnöten wäre, insbesondere um den potentiellen Antragstellern eine eindeutige Richtschnur an die Hand zu geben. Der in dem gemeinsamen Standpunkt des Rates gewählte Ansatz erscheint deutlicher. Nach Ansicht des Ausschusses sollte der Sicherheit elektronischer Daten mehr Bedeutung geschenkt werden.

5.1.2.2. Eine Haushaltslinie für Nanotechnologien und -wissenschaften, wissensbasierte multifunktionale Werkstoffe und neue Produktionsverfahren und -anlagen:

- Nanotechnologien und Nanowissenschaften: Langfristig angelegte interdisziplinäre Forschung zur Erweiterung des Kenntnisstands, Beherrschung von Prozessen und Entwicklung von Forschungsinstrumenten; Nanobiotechnologie; Ingenieurtechniken im Nanomaßstab zur Entwicklung von Werkstoffen und Komponenten; Entwicklung von Steuer- und Kontrollgeräten und -instrumenten; Anwendungen in Bereichen wie Medizin, Chemie, Energietechnik, Optik, Umwelttechnik;

- Wissensgestützte multifunktionale Werkstoffe: Aufbau von Grundlagenkenntnissen; Technologien für die Produktion, Verarbeitung und Weiterverarbeitung wissensgestützter multifunktionaler Materialien und Biowerkstoffe; technische Unterstützung bei der Werkstoffentwicklung;

- Neue Produktionsverfahren und -anlagen: Entwicklung neuer Verfahren und flexibler und intelligenter Fertigungssysteme; Systemforschung und Risikobewältigung; Optimierung des Lebenszyklus von Systemen, Produkten und Diensten der Industrie (dank Hybridtechnologien und neuen Organisationsstrukturen).

5.1.2.2.1. Nach Ansicht des Ausschusses sollten Forschungsarbeiten über die Produkt- und Materialsicherheit ausdrücklich erwähnt werden. Ferner hielte der Ausschuss es für ratsam - entsprechend dem gemeinsamen Standpunkt des Rates -, in die Linie supra- und makromulekulare Strukturen sowie die bildgestützte chirurgische Robotik und die Nano- und Mikrorobotik aufzunehmen.

5.1.2.3. Eine Haushaltslinie für die Luft- und Raumfahrt:

- Luftfahrt: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit; Verbesserung der Umweltfreundlichkeit im Hinblick auf Emissionen und Lärm. Erhöhung der Sicherheit von Flugzeugen; Erhöhung der Kapazität und der Sicherheit des Luftverkehrssystems. Raumfahrt: GALILEO; GMES.

5.1.2.3.1. Der Ausschuss betont, dass die Forschungsarbeiten zu dem Programm GALILEO, die in enger Zusammenarbeit mit der ESA durchgeführt werden, von wesentlicher Bedeutung sind; aufgrund der erheblichen Auswirkungen dieses Programms auf die Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher Bereiche der Wirtschaft und der europäischen Gesellschaft gebührt ihnen ein besonderer Stellenwert. Was die Luftfahrt anbelangt, betont der Ausschuss ferner die Notwendigkeit, entsprechend den Entscheidungen des Rates und des Parlaments in erster Lesung sämtliche Modelle ziviler Flugzeuge in das Programm aufzunehmen, um die Kompetenzen und Kenntnisse wichtiger europäischer Wirtschaftszweige zu wahren, die einer starken internationalen Konkurrenz unterworfen sind, und um die Tätigkeit zahlreicherer Akteure mit einzubeziehen.

5.2. Vorrangige spezifische horizontale Forschungsaktivitäten mit kurzem und mittlerem Zeithorizont

5.2.1. Unterstützung der Gemeinschaftspolitik und Planung im Vorgriff auf den wissenschaftlichen und technologischen Bedarf:

- Forschung zur Unterstützung der Politik: nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen Europas; Gewährleistung der Gesundheit, Sicherheit und Zukunft der Europäer; Stärkung des Wirtschaftspotentials und des Zusammenhalts eines erweiterten und integrierteren Europas.

- Forschung zur Behandlung neuer bzw. erst entstehender wissenschaftlicher und technologischer Probleme.

5.2.1.1. Der Ausschuss stimmt den Zielen zur Unterstützung der gemeinsamen Landwirtschafts- und Fischereipolitik, der gemeinsamen Verkehrspolitik, der Umwelt- und Energiepolitik und anderer Bereiche der Politik sowie der von den Europäischen Räten festgelegten Vorgaben der Gemeinschaftspolitik zu. Was die Erforschung neu entstehender Spitzentechnologien betrifft, insbesondere in multithematischen und interdisziplinären Bereichen, sollte ihre Auswahl im Rahmen der mehrjährigen Programmplanung unbedingt transparent verlaufen - unter Berücksichtigung der Standpunkte der europäischen Beratungsstellen, die mit der Überwachung der Entwicklung der thematischen Prioritäten des Rahmenprogramms betraut sind, der Ausschüsse (und Unterausschüsse) zur Durchführung der spezifischen Programme sowie von EURAB. Die in diesem Bereich durchgeführten Tätigkeiten sollten Gegenstand eines spezifischen Tätigkeitsberichts sein, der u. a. die Sondierungsanalysen des IPTS in Sevilla und die Synthesen der Aktivitäten der Verteilten Strategischen Intelligenz enthält und jedes Jahr dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss - auch mit Blick auf die Erarbeitung der künftigen Ausrichtungen der gemeinschaftlichen FTED- vorgelegt wird.

5.2.2. Inkrementelle Forschung und Innovation zugunsten der KMU, der Zusammenarbeit KMU/Forschungszentren/Hochschulen, Unternehmens- und Berufsvereinigungen und -organisationen, die kollektive Forschungstätigkeiten durchführen, der Gründung neuer High-Tech-Unternehmen, der Schaffung neuer innovativer KMU-Netze.

5.2.2.1. Der Ausschuss geht davon aus, dass die Haushaltslinie hinsichtlich der horizontalen Forschungstätigkeiten für KMU hinzuzufügen ist zu der Mindestquote von 15 % des Etats für die vorrangigen Themenbereiche, die im ersten spezifischen Programm dem Mittelstand vorbehalten ist. Er bekräftigt nachdrücklich, dass die horizontalen "Bottom-up-Tätigkeiten" ohne festen Bereich in jedem Fall eine "kritische Masse" an Finanzmitteln erhalten müssen, die den ihnen in erster Lesung zugewiesenen Betrag um über 50 % übersteigen. Die Regeln für die Teilnahme an Kooperations- und Verbundforschung müssen die Teilnahme von immer mehr Kleinunternehmen an den horizontalen und den thematischen Aktivitäten ermöglichen - auch über Zwischenorganisationen auf einzelstaatlicher und regionaler Ebene wie Industrie- und Berufsverbände, Handels- und Handwerkskammern. Dies wird in der diesbezüglichen Stellungnahme des Ausschusses erläutert(12).

5.2.3. Internationale Zusammenarbeit, mit Maßnahmen von allseitigem Interesse zugunsten der wirtschaftlichen und sozialen Belange von Drittländergruppen.

5.2.3.1. Der Ausschuss betont, dass in internationaler Zusammenarbeit durchgeführte Forschungstätigkeiten für die Verwirklichung eines attraktiven und offenen Europäischen Raums für Forschung und Innovation wesentlich sind - eines Raums, der imstande ist, intern wie extern Personal- und Finanzressourcen auf das Ziel einer europäischen Wissensgesellschaft auszurichten, die eine Vorreiterrolle in puncto nachhaltiger weltweiter Wirtschaftsentwicklung spielt. Der Ausschuss weist darauf hin, dass für die internationale Zusammenarbeit zwei Aktionslinien mit der gleichen kritischen Masse vorgesehen sind: die eine in den vorrangigen Themenbereichen und die zweite als Teil der horizontalen Forschungsmaßnahmen. Der Ausschuss hält es für unabdingbar, dass diese beiden Linien einheitlich koordiniert werden und die Verantwortung für diese Koordinierung innerhalb und insbesondere außerhalb der Union deutlich erkennbar ist.

5.2.3.2. Der Ausschuss bekräftigt nachdrücklich, dass die internationale Dimension der europäischen Forschungspolitik klar und transparent werden muss, und schlägt erneut vor, dass die horizontalen Tätigkeiten internationaler Zusammenarbeit folgende Drittstaatengruppen betreffen: Mittelmeerraum und Balkan, Lateinamerika und asiatische Länder, Staaten der ehemaligen Sowjetunion, AKP-Staaten und Südafrika. Die Teilnahme von Industriestaaten wie USA, Japan, Kanada und Australien sollte auf der Grundlage einer effektiven Öffnung und eines gegenseitigen Interesses gefördert werden.

5.2.3.3. Nach Ansicht des Ausschusses sollten spezifische Mechanismen zur Erleichterung der internationalen Zusammenarbeit zwischen den KMU und kleineren Forschungszentren vorgesehen werden (z. B. nach dem Muster von CRAFT international). Der Ausschuss unterstreicht die Bedeutung vorher festgelegter Schemata mit automatischen Mechanismen, die eine echte Synergie in puncto Durchführung und Funktionsweise zwischen den Maßnahmen internationaler wissenschaftlich-technologischer Zusammenarbeit und den Gemeinschaftsprogrammen für Zusammenarbeit und technische Hilfe zugunsten oben genannter Länder ermöglichen, um so Kohärenz und Wahrnehmbarkeit der Außenwirkung der Unionspolitik zu gewährleisten.

6. Das zweite spezifische Programm: Ausgestaltung des EFR

Ein zweites spezifisches Programm sollte den Ausgestaltungsaspekten des Rahmenprogramms gewidmet sein und sich auf die nachstehenden drei Haushaltslinien stützen, die die Konkretisierung des Europäischen Raums für Forschung und Innovation zum Ziel haben.

6.1. Schnittstelle Forschung/Innovation und regionale Initiativen für Forschung und Innovation; Koordinierung und Verbesserung der verschiedenen vorhandenen und in der Entstehung begriffenen Netzarten; Schaffung einzelstaatlicher oder regionaler CORDIS-Stellen, die mit dem europäischen CORDIS vernetzt sind; Stärkung der Dienste ökonomischer und technologischer Intelligenz; Erhöhung des in innovative Unternehmen auf dem Euro-Markt investierten Risikokapitals; Stärkung interregionaler Strukturen und Netze mit Hilfe von Instrumenten der integrierten überregionalen Programme und der überregionalen Exzellenznetze; Koordinierung der Innovationstätigkeiten und Verbreitung der themenübergreifenden Projekte und der Exzellenznetze; Entwicklung regionaler Benchmarking- und Kartierungs-Vorhaben; Unterstützung von Kleinunternehmen und bei der Konzeption und Durchführung europäischer Forschungsprojekte; Förderung der Bildung von GRID-Systemen zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen auf regionaler und interregionaler Ebene, auch unter Einbeziehung der Nachbarregionen der Union; Einleitung von FTED-Maßnahmen in Abstimmung mit den Strukturfonds und den anderen adäquaten Instrumenten für Finanzierung und Zusammenarbeit, insbesondere der Initiative Innovation 2000, dem EIF und der EIB.

6.1.1. Der Ausschuss bedauert, dass die Finanzmittel unter dieser Haushaltslinie geringer als die des vorherigen Rahmenprogramms ausfallen, und spricht sich daher für ihre Erhöhung aus. Er bekräftigt die wesentliche Rolle, die Innovationstätigkeiten und regionale und interregionale Initiativen mit Blick auf den Prozess von Lissabon spielen müssen, um das Innovationsparadox in Europa auszugleichen. Des Weiteren betont der Ausschuss die Bedeutung eigens konzipierter Instrumente für überregionale integrierte Projekte und Exzellenznetze sowie von Betreuungsmaßnahmen, insbesondere für kleine Einrichtungen, und auch die Wichtigkeit vorher festgelegter Schemata, die eine mit der Gemeinschaftsförderung von Innovation und regionaler Entwicklung koordinierte Umsetzung gewährleisten.

6.1.2. Der Ausschuss unterstreicht die Bedeutung der Maßnahme "Dienste ökonomischer und technologischer Intelligenz" und spricht sich für eine Aufstockung der entsprechenden Finanzmittel aus.

6.2. Mobilität der Humanressourcen, einschließlich folgender Punkte: Austausch Hochschulen/Wirtschaft sowie zwischen öffentlichen und privaten Forschungszentren; Unterstützung einzelner Forscher; Förderung der Exzellenz; Rückkehr und Wiedereingliederung; Förderung junger Forscher und des ausgewogenen Verhältnisses von Männern und Frauen. Die Maßnahmen umfassen insbesondere folgende Punkte:

- Betreuungsmaßnahmen: Marie-Curie-Ausbildungsnetze; Marie-Curie-Stipendien für die Forschungsausbildung von Nachwuchswissenschaftlern; Marie-Curie-Beihilfen für den Wissenstransfer; Marie-Curie-Konferenzen und -Lehrgänge;

- Einzelne Maßnahmen: Marie-Curie-Stipendien für Wissenschaftler der EU und der assoziierten Länder in Europa; Marie-Curie-Stipendien für Wissenschaftler der EU und der assoziierten Länder für eine Betätigung außerhalb Europas; Marie-Curie-Stipendien für eine Betätigung von Wissenschaftlern aus Drittstaaten in Europa;

- Förderung und Anerkennung herausragender Kapazitäten: Marie-Curie-Preise für Spitzenleistungen bei der Entwicklung eines Forschungsprogramms; Preise für Spitzenleistungen für die Anerkennung von Forschern; Marie-Curie-Lehrstühle;

- Rückkehr- und Wiedereingliederungsmechanismen: Beihilfen für die Rückkehr und berufliche Wiedereingliederung im Herkunftsland bzw. in der Herkunftsregion für Forscher der EU und der assoziierten Länder, die in Europa ein Marie-Curie-Stipendium erhielten, oder von europäischen Forschern außerhalb der EU;

- Initiativen in Synergie mit einzelstaatlichen und regionalen Programmen, auch durch eine "Unterstützung der Bürgernähe" für Forscher und eine "Unterstützung der Vernetzung" und "verschiedener Managementmethoden" einzelstaatlicher oder regionaler Strukturen;

- Förderung von Bildungsmaßnahmen für andere Tätigkeiten des Rahmenprogramms in Form einer Unterstützung bei der Festlegung gemeinsamer Bewertungs- und Auswahlkriterien und bei der Förderung gemeinsamer Ansätze für die Tätigkeiten.

6.2.1. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass Maßnahmen zugunsten der Bildung und Mobilität personeller, wissenschaftlicher und technologischer Ressourcen von wesentlicher Bedeutung für Europa sind. In diesem Zusammenhang nimmt er mit Befriedigung zur Kenntnis, dass dieser Haushaltslinie umfangreiche Finanzmittel zugewiesen wurden. Er ist im Übrigen der Auffassung, dass ein erheblicher Teil dieser Mittel (mindestens ein Drittel) direkter mit den vorrangigen Themenbereichen des Rahmenprogramms verknüpft werden müsste, dass der Wechselwirkung zwischen Hochschulen und Wirtschaft - in puncto kritische Masse der Finanzmittel und Ausbau der Tätigkeiten - höchste Priorität eingeräumt werden sollte und die Mittelverwaltung möglichst dezentralisiert, unbürokratisch, rasch und nahe am Endnutzer sein muss; nach Ansicht des Ausschusses sollte im Übrigen eine Maßnahme hinzugefügt werden, die die Erforschung von Hemmnissen jedweder Ursache (Verwaltung, Steuern, Sozialschutz), die der innereuropäischen Mobilität von Wissenschaftlern, Ingenieuren und Forschern entgegenstehen, fördert, die die vom Rat beschlossenen Maßnahmen zur Überwindung dieser Hindernisse unterstützt und für diesen Beruf einen Karriererahmen schafft, der europaweit - von der Wirtschaft wie von den Hochschulen - anerkannt wird.

6.3. Forschungsinfrastrukturen mit Beihilfen zugunsten: großer Infrastrukturen und Netze; der Entwicklung kleiner und mittlerer Infrastrukturen; der Entwicklung neuer Infrastrukturen. Die Ziele dieser Haushaltslinie sind insbesondere:

- Erleichterung des Zugangs europäischer Forscher zu den von ihnen benötigten Infrastrukturen;

- Beitrag zu einem koordinierten Ansatz für den Ausbau bestehender und neuer Infrastrukturen, auch auf regionaler und überregionaler Ebene.

6.3.1. Es werden fünf Unterstützungsformen vorgeschlagen:

- Grenzüberschreitender Zugang von Forschungsteams oder einzelner Wissenschaftler zu großen Infrastrukturen;

- Integrierte Initiativen für die Bereitstellung von Online-Diensten und die Durchführung gemeinsamer Projekte, um die Nutzung der Forschungsergebnisse - insbesondere seitens der KMU - mit Hilfe integrierter Initiativen und Koordinierungsmaßnahmen zu erleichtern;

- Entwicklung eines Kommunikationsnetzes mit der thematischen Priorität "Technologien für die Informationsgesellschaft" zugunsten sämtlicher europäischer Forscher über GEANT, Systeme für verteiltes Hochleistungsrechnen nach dem Muster von GRID, spezifische sehr leistungsfähige Versuchseinrichtungen, elektronische Veröffentlichungsdienste;

- Vorbereitende Durchführbarkeitsstudien oder technische Vorbereitungsarbeiten für neue Infrastrukturen unter Berücksichtigung des Bedarfs sämtlicher Nutzer und in Synergie mit den Zuschüssen der EIB und der Strukturfonds;

- Entwicklung neuer Infrastrukturen mit einer beschränkten Anzahl von Projekten und unter Berücksichtigung der Standpunkte der Mitgliedstaaten und in Ergänzung der Zuschüsse der EIB oder der Strukturfonds.

6.3.2. Der Ausschuss stimmt der gezielten Förderung von Forschungsinfrastrukturen zu, die offenbar zur künftigen Wettbewerbsfähigkeit der Union beitragen können, indem sie die Leistungen der europäischen Forschung verbessern und beschleunigen, Exzellenzdienste - insbesondere für die KMU - bereitstellen, die Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse fördern und hochwertige Zentren für die grenzüberschreitende regionale Entwicklung einrichten. Die Nutzung von Synergien mit den Gemeinschaftsinstrumenten der Regionalpolitik wäre problemloser, wenn diese stärker auf das strategische Ziel ausgerichtet wären, EU-weit die wettbewerbsfähigste Wissensgesellschaft der Welt zu schaffen.

6.3.3. In diesem Zusammenhang betont der Ausschuss, dass ungeachtet der Größe der beteiligten Infrastrukturen (groß, mittel oder klein) die Netze über exzellente Kapazitäten verfügen müssen, damit die Verwirklichung eines gut ausgestatteten und stimmigen Europäischen Raums für Forschung und Innovation wirksam unterstützt werden kann.

6.4. Hinsichtlich der Haushaltslinie "Wissenschaft und Gesellschaft" verweist der Ausschuss auf Ziffer 5.1.1.4.1; dort werden in der diesbezüglichen Stellungnahme des Ausschusses vertretene Standpunkte wiederholt(13).

7. Das dritte spezifische Programm: Kohärente Koordinierung und Entwicklung des EFR

Nach Ansicht des Ausschusses müsste ein drittes spezifisches Programm den ständigen Initiativen zur Koordinierung der Tätigkeiten, der kohärenten Entwicklung der Politiken, der Einleitung und Abwicklung eines kontinuierlichen Prozesses der Verfolgung, Bewertung, Evaluierung und Planung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten auf den verschiedenen Ebenen ihrer Ausgestaltung im Europäischen Raum gewidmet sein, wobei folgende Haushaltslinien heranzuziehen wären:

7.1. Unterstützung der Koordinierung der Tätigkeiten, insbesondere durch die Entwicklung von Initiativen folgender Art:

- Koordinierung einzelstaatlicher Tätigkeiten, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Biotechnologie, Umwelt und Energie, durch Anregung und Unterstützung von Gemeinschaftsinitiativen mehrerer Länder und Konzeption von Instrumenten, die eine Synergie zwischen einzelstaatlichen Initiativen von gemeinsamem strategischen Interesse sicherstellen;

- Koordinierung der Tätigkeiten auf europäischer Ebene durch Entwicklung von Formen der Zusammenarbeit und gemeinsamer Initiativen mit COST, EUREKA, der ESA, aber auch von Arbeitsplattformen mit der ESO, dem EMBL, der ESFR, dem ILL und dem CERN; denkbar sind u. U. auch neue europäische Initiativen eines ähnlichen Typs und der Ausbau der internationalen Zusammenarbeit mit Initiativen wie Intelligent Manufacturing System und Human Frontiers.

7.2. Unterstützung für die kohärente Entwicklung der Politiken: Schaffung von Warnsystemen für "Bottom-up-Verfahren" und neue Prozesse, neue mögliche Ideen und Konzepte; Ermittlung der Herausforderungen und Sektoren von gemeinsamem Interesse; Umsetzung harmonisierter Benchmarking-Instrumente für die einzelstaatlichen Politiken; Erarbeitung systematischer, kontinuierlich fortzuschreibender und nach homogenen Bereichen aufgeteilter Vergleichsschemata für die verschiedenen einzelstaatlichen oder regionalen Forschungs- und Innovationspolitiken zur Nutzung durch öffentliche und private Akteure; mit Unterstützung der GFS Bildung eines komplexen Netzes aus Planungs- und Prognostikstellen zur kompetenten Vorbereitung der Regierungs-/Parlamentsbeschlüsse; Entwicklung eines Benchmarking der Forschungs- und Innovationspolitiken auf europäischer, einzelstaatlicher und regionaler Ebene; Ausbau der Tätigkeiten zur Kartierung exzellenter Leistungen; Durchführung von Studien sowie Ermittlung und Verbreitung vorbildlicher Verfahren zur Verbesserung des rechtlichen und legislativen Umfelds für Forschung und Innovation in Europa, insbesondere um Anreize für den Privatsektor zu schaffen, in Forschung und Technologie zu investieren.

7.3. Permanenter Zyklus verteilter strategischer Intelligenz (neue Haushaltslinie): Um bei der kohärenten, koordinierten Ausgestaltung des EFS eine einheitliche Sichtweise, Klarheit und Transparenz hinsichtlich der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zu gewährleisten und das planerische Handeln der Gemeinschaft auf eine dynamische, futurologisch legitimierte Grundlage zu stellen, ist es wesentlich, auf europäischer, einzelstaatlicher und regionaler Ebene ein Netz verteilter strategischer Intelligenz zu knüpfen und zu finanzieren, um die technologische Entwicklung und die Ergebnisse der erzielten Wirkung zu verfolgen, zu bewerten und deren künftige mögliche Entwicklungen in einem integrierten Zyklus aus Monitoring, Evaluierung, Bewertung und Prognostik über einen "Bottom-up-Prozess" vorherzubestimmen.

7.3.1. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die Tätigkeiten der internen Koordinierung des Rahmenprogramms und der Gemeinschaftsebene mit den anderen Ebenen (internationale, europäische, einzelstaatliche/regionale Ebene) - ganz wie die kohärente Entwicklung der Politik - ein charakteristisches Merkmal des sechsten Rahmenprogramms darstellen müssen: Angesichts der noch allzu knappen Mittel des Gemeinschaftshaushalts im Vergleich zum gesamten europäischen Forschungsaufwand kann die Union in diesem Bereich nur als Katalysator fungieren. Aus diesem Grund erachtet der Ausschuss es als wesentlich, diese Tätigkeiten in einem eigenständigen spezifischen Programm mit einem eigenen Verwaltungsausschuss und einem eigenen europäischen Beratungsgremium (EAG) zu regeln, denn sie sollten - wie in den Ziffern 2.8 und 2.9 unterstrichen - das Herzstück der Konzeption der künftigen planerischen Maßnahmen für das siebte Rahmenprogramm und für seine vollständige Integration in die offensive Strategie zugunsten eines echten integrierten Forschungs- und Innovationsraums bilden.

7.3.2. Folglich begrüßt der Ausschuss eine wirksame Vertiefung dieser Tätigkeiten und empfiehlt, auf freiwilliger Basis gemeinsame Schemata für eine Standardisierung der Verfahren, Strukturierung der Ausschreibungen, Auswahl- und Bewertungssysteme, Transparenz und Öffentlichkeit des Zugangs zu entwickeln. Er empfiehlt ferner die Entwicklung koordinierter und kohärenter konormativer und pränormativer Tätigkeiten, da es sich um wesentliche Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Systems handelt, ebenso wie harmonisierte Datenerhebungssysteme, auch für nicht gebündelte Daten. Der Ausschuss hält es für ratsam, die Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Forschungseinrichtungen in Kooperationsprotokollen - wie das mit dem CERN geschlossene Protokoll - zu regeln und für die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Regionen gemeinschaftliche Standardprotokolle zu entwerfen.

7.3.3. Unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme zum sechsten Rahmenprogramm(14) bekräftigt der Ausschuss schließlich, dass die Verwirklichung eines einheitlichen und kohärenten Europäischen Raums für Forschung und Innovation, die wirksame und bewusste Umsetzung des sechsten Rahmenprogramms und die klare, bewusste und transparente Strukturierung des siebten Rahmenprogramms eine Offensivmaßnahme zugunsten einer Verteilten Strategischen Intelligenz erfordern (vgl. Ziffer 6.3), für die adäquate Finanzmittel vorzusehen sind.

8. Spezifische Programme: GFS-EG

8.1. In den Kommissionsvorschlägen basiert das spezifische Programm für die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) auf folgenden Inhalten:

- Ernährung, chemische Erzeugnisse und Gesundheit mit folgenden Schwerpunkten: Lebensmittelsicherheit- und -qualität, genetisch veränderte Organismen, chemische Erzeugnisse, biomedizinische Anwendungen;

- Umwelt und Nachhaltigkeit: Einschätzung und Vermeidung globaler Veränderungen; Umweltschutz (Luft, Wasser, terrestrische Ressourcen); Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung, ökologische Prüfung, Unterstützung des GMES-Konzepts für die Überwachung der Umwelt und die Umweltsicherheit (Global Monitoring for Environment and Security);

- Technologische Zukunftsforschung: Technisch-ökonomische Zukunftsforschung; Internationales Forum für Zusammenarbeit in der Zukunftsforschung;

- Referenzmaterialien und -messungen: Referenzbüro der Gemeinschaft und zertifizierte industrielle Referenzmaterialien; Chemische und physikalische Metrologie

- Öffentliche Sicherheit und Betrugsbekämpfung: Sicherheit bei humanitären Maßnahmen auf internationaler Ebene; Natürliche und technologische Gefahren und Notfälle; Sicherheit im Internet; Überwachung der Einhaltung der EU-Vorschriften und Betrugsbekämpfung;

- Forschungsausbildung, Zugang zu Infrastrukturen: Stipendien für Studienzwecke und internationale Mobilität der Wissenschafter.

8.2. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die GFS wichtige Verknüpfungstätigkeiten zur Unterstützung des europäischen Raums für Forschung und Innovation sowie der anderen Gemeinschaftspolitiken im Bereich der Produkt- und Verfahrenssicherheit, der Erweiterung und Zusammenarbeit mit dem Mittelmeerraum, der Ausbildung und Mobilität der Wissenschaftler sowie der technologischen Zukunftsforschung zur Unterstützung eines permanenten Zyklus der verteilten strategischen Intelligenz wahrnimmt. Er unterstreicht die strategische Rolle, die die GFS für die Institutionen spielen kann, indem sie die politischen Entscheidungsträger unterstützt und eine neutrale wissenschaftliche und technologische Grundlage für die Gemeinschaftspolitiken und -institutionen - auch für den Wirtschafts- und Sozialausschuss - liefert.

8.3. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die GFS auf Gemeinschaftsebene das Herzstück eines europaweiten Forschungsnetzes und eines europäischen Netzes technisch-wissenschaftlicher Referenzsysteme bildet, auf internationaler Ebene Kenntnisse und Wissenschaftler zusammenführt und als Bindeglied zwischen Forschung und Zivilgesellschaft fungiert. Unter letzterem Aspekt betont der Ausschuss, dass Synergien mit dem vorrangigen Bereich "Bürger, Demokratie und neues Regieren/Wissenschaft und Regieren" geschaffen werden müssen. Nach Ansicht des Ausschusses müssen den horizontalen Maßnahmen, insbesondere denen der technologischen Zukunftsforschung, sowie den Maßnahmen für Forschungsausbildung und zur Unterstützung des Zugangs zu Infrastrukturen umfangreichere Finanzmittel zugewiesen werden. Der Ausschuss befürwortet nachdrücklich, dass die GFS unabhängig von den unmittelbaren Maßnahmen ihrer Institute in den vollen Genuss sämtlicher Gemeinschaftsinstrumente kommt, und betont die Rolle, die sie weltweit bei der Ausbildung von wissenschaftlichem Personal spielen muss, wenn es darum geht, Spitzenkräfte und Spitzenkenntnisse aus der internationalen Wissenschaft und Wirtschaft anzulocken: Der geplante Abbau ihres festen Mitarbeiterstammes um 10 % müsste durch eine Quote von 15-20 % internationaler Stipendiaten mehr als ausgeglichen werden.

9. Gliederung der Umsetzung des Rahmenprogramms und Inhalt der spezifischen Programme (EURATOM)

Der Ausschuss ist damit einverstanden, dass die Umsetzung des sechsten Rahmenprogramms (EURATOM) über zwei spezifische Programme erfolgen soll:

- ein spezifisches Programm Kernenergie

- ein spezifisches Programm Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (EURATOM).

9.1. Es gibt momentan zwei verschiedene Verfahren der Energieerzeugung über nukleare Reaktionen: die Kernfusion, bei der äußerst leichte Kerne wie Deuterium, Tritium und Helium benutzt werden; die Kernspaltung, bei der äußerst schwere Kerne wie Uran benutzt werden. Der Ausschuss weist darauf hin, dass sich beide Verfahren deutlich unterscheiden, was die technischen Lösungen, die damit verbundenen Probleme, die erforderlichen und verfügbaren Mittel und die Umweltaspekte anbelangt. Folglich müssen die Bewertung ihres langfristigen Potenzials und die ergriffenen Maßnahmen unterschiedlich gehandhabt werden.

9.1.1. Die Kernfusion ist sehr vielversprechend unter dem Aspekt der Sicherheit, der - nahezu unbegrenzten - Verfügbarkeit der erforderlichen Ausgangsstoffe, der minimalen Abfallerzeugung und der Nullemissionen von Treibhausgasen; auch wenn die diesbezüglichen Forschungsarbeiten sich noch im Entwicklungsstadium befinden, haben europäische Versuche doch bemerkenswerte Ergebnisse erzielt, und der Ausschuss ist überzeugt, dass die EU ihre einschlägigen Bemühungen fortsetzen und beschleunigen muss. Er bekräftigt daher uneingeschränkt den Nutzen dieser Option, die mit adäquaten Finanzmitteln ausgestattet werden muss.

9.1.2. Spaltungsreaktoren haben über Jahrzehnte hinweg einen bedeutenden, wirksamen und sicheren Beitrag zur Stromversorgung der EU und zur Verringerung der CO2-Bilanz geleistet. Eine der Schwachstellen der derzeitigen Reaktoren ist jedoch, dass sie ein erhebliches Abfallvolumen verursachen - jedoch geben sie kein CO2 oder andere Treibhausgase ab - und dass ihre Anlagen Sicherheitsprobleme aufwerfen. Eines der größten Hemmnisse für eine verstärkte Nutzung der Kernspaltungsenergie besteht darin, dass es an einem weitgehend konsensfähigen Ansatz für die Abfallbehandlung und -lagerung fehlt. Der Ausschuss bekräftigt, dass Forschungsarbeiten durchgeführt werden müssen, um Entsorgungstechniken zu entwickeln und zu zertifizieren, adäquate Standorte zu ermitteln, wissenschaftliche Kenntnisse der Methoden zur Sicherheitsbewertung zu fördern, "faire" Entscheidungsfindungsprozesse zu entwickeln, neuartige Reaktoren und Brennstoffzyklen zu ermitteln und die Aussichten für die industrielle Abfallsentsorgung mit angemessenen Sicherheitskosten auszuloten.

9.1.3. Der Ausschuss ist überzeugt, dass die ablehnende Haltung der öffentlichen Meinung gegenüber den Atomtechnologien sozioökonomische Ursachen hat und auf das Fehlen angemessener und vertrauenerweckender Informationen über die Chancen und Risiken dieser Technologien zurückzuführen ist. Wichtig ist daher, diese Lücke zu schließen, im Wesentlichen durch umfangreiche Sensibilisierungsmaßnahmen in den Schulen und Hochschulen, und darauf zu achten, dass Forschung und Unterrichtswesen sich nicht nur auf Großprojekte der betreffenden Fächer beschränken. Im größeren Zusammenhang gesehen ist dieser Mangel Teil des generelleren Problems der unzureichenden Bildung der breiten Öffentlichkeit im Bereich der Naturwissenschaften und der damit verbundenen modernen Technologien, wie der Ausschuss bereits in der Stellungnahme zum Thema "Wissenschaft, Gesellschaft und Bürger in Europa(15)" betont hat.

9.2. Das spezifische Programm "Kernenergie"

Das spezifische Programm "Kernenergie" gliedert sich in drei vorrangige Themenbereiche der Forschung:

- Kontrollierte Kernfusion

- Behandlung und Entsorgung radioaktiver Abfälle

- Strahlenschutz

Diesen drei Haushaltslinien müssen weitere Tätigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Technologien und Sicherheit zugefügt werden.

9.2.1. Hinsichtlich der Haushaltslinie über die kontrollierte Kernfusion ist der Ausschuss überzeugt, dass die von der Kernfusionsforschung erzielten Fortschritte eine Fortsetzung der intensiven Anstrengungen zur Entwicklung einer Kernfusionsanlage rechtfertigen und die Fusionsenergie in der zweiten Jahrhunderthälfte zu einer umfangreichen, emissionsfreien Stromerzeugung beitragen kann. Der Anteil von JET und der anderen europäischen Laboratorien an diesem Fortschritt veranschaulicht den Erfolg des Europäischen Forschungsraums, der in diesem Bereich bereits erzielt wurde.

9.2.1.1. Der Ausschuss stimmt den vorgeschlagenen Inhalten zu, die folgende Punkte betreffen: Verwirklichung des "Next Step" zum Nachweis der wissenschaftlichen Machbarkeit der Fusion, Nutzung des JET und der bestehenden Anlagen zur Unterstützung des "Next Step" durch Entwicklung von Konzepten wie Stellarator, die der Optimierung spezifischer Techniken zur kommerziellen Nutzung dienen, und Entwicklung der stoffphysikalischen und stofftechnologischen Grundlagen der Fusionsenergie.

9.2.1.2. Der Ausschuss empfiehlt erneut eine Aufstockung der für die Fusion bestimmten Finanzmittel über die 750 Millionen EUR hinaus, von denen in dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates die Rede ist und die von der Kommission übernommen wurden, insbesondere zur Unterstützung des ITER-Vorhabens (mit 200 Millionen EUR) und der Verhandlungen über die Gründung einer Rechtsperson ITER, ihrer Ansiedlung in Europa und ihrer Umsetzung in Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern. Der Ausschuss nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das Europäische Parlament seine Ansichten teilt.

9.2.2. Bezüglich der Haushaltslinie "Behandlung und Entsorgung radioaktiver Abfälle" ist der Ausschuss der Ansicht, dass die inhaltlichen Kommissionsvorschläge zu dieser Haushaltslinie zusätzlich zu den Punkten Abfallverarbeitung und -aufbereitung Forschungsarbeiten über Lagerungsverfahren, zur Verringerung der Umweltauswirkungen des Abfalls und über neue Reaktortechnologien, insbesondere Hochdrucktemperaturreaktoren (HTR), sowie die Untersuchung der Energieumwandlungssysteme und ihrer Anwendung umfassen müssen.

9.2.2.1. Hinsichtlich der zugewiesenen Ressourcen ist der Ausschuss besorgt über die sehr einschneidenden und seiner Ansicht nach unbegründeten Haushaltskürzungen, insbesondere in puncto Behandlung und Entsorgung radioaktiver Abfälle, wo die Kürzungen 40 % gegenüber den ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen Zahlen betragen. Eine derartige Kürzung steht in deutlichem Widerspruch zu dem Erfordernis, angemessene und bewährte Technologien weiterzuentwickeln, die den verantwortlichen Politikern und der öffentlichen Meinung konkrete Elemente zur Bewertung der Risikominimierung und zur Nutzung der Vorteile der Kernspaltungsanlagen an die Hand geben können, die nicht nur emissionsfrei sind, sondern darüber hinaus auch nur geringe Mengen radioaktiver Abfälle erzeugen werden, die zudem vollständig zu bewirtschaften sind.

9.2.3. Hinsichtlich der Haushaltslinie "Strahlenschutz" ist der Ausschuss der Ansicht, dass die Strahlenschutzaktivitäten, die Erforschung innovativer Konzepte für neue sicherere Verfahren, die Bildung und Ausbildung in puncto Nuklearsicherheit und Strahlenschutz von wesentlicher Bedeutung sind für Europa und die europäische Wirtschaft, insbesondere aber für den Schutz der Bürger und die Beibehaltung der Spaltungsenergieerzeugung als wichtiger Faktor und langfristige Option für die Bereitstellung sicherer und risikofreier Energie. Der Ausschuss verweist auf die diesbezüglichen Empfehlungen in seiner Stellungnahme zu dem sechsten FTE-Rahmenprogramm(16) hinsichtlich der in den Beitrittsländern und deren unmittelbarer Nachbarschaft vorhandenen Atomkraftwerke, für die die EU - und die europäische Wirtschaft - eine Politik und geeignetes technisches und wissenschaftliches Fachwissen und Lösungen erarbeiten muss. Er verweist auf die jüngsten Pläne Russlands und der USA, neue Reaktortypen zu entwickeln und zahlreiche neue Kraftwerke zu bauen.

9.2.3.1. Nach Ansicht des Ausschusses sind die diesbezüglichen Tätigkeiten derart relevant, dass die ihnen zugewiesenen knappen Mittel überprüft werden müssen.

9.2.4. Die anderen Tätigkeiten im Bereich der nuklearen Technologien und Sicherheit betreffen die Unterstützung der Gesundheits-, Energie- und Umweltpolitik der EU, um ein hohes Niveau der europäischen Kapazitäten in den nicht von den thematischen Prioritäten abgedeckten Bereichen zu garantieren und zur Schaffung des EFR beizutragen. Nach Ansicht des Ausschusses könnten die diesen Tätigkeiten zugewiesenen Finanzmittel zugunsten einer Aufstockung der Haushaltslinie für die Behandlung und Entsorgung radioaktiver Abfälle teilweise umgewidmet werden.

9.3. Spezifisches Programm: GFS-EURATOM

Das spezifische Programm GFS-EURATOM gliedert sich in folgende Tätigkeiten:

- Behandlung und Entsorgung radioaktiver Abfälle und Sicherheitskontrolle der Kernmaterialien; Behandlung und Lagerung abgebrannter Brennstoffe und hochaktiver Abfälle; Sicherheitskontrolle von EURATOM und Garantien der IAEO; Unterstützung von Tätigkeiten für die Nichtverbreitung von Massenvernichtungsmitteln;

- Sicherheit verschiedener Reaktortypen, Überwachung und Metrologie ionisierender Strahlen: Sicherheit verschiedener Reaktortypen, Überwachung ionisierender Strahlung

9.3.1. Der Ausschuss fragt sich, warum das spezifische Programm GFS-EG keine Tätigkeiten hinsichtlich der medizinischen Anwendungen der Nuklearforschung enthält, die gleichwohl Erfolgstradition besitzen und für die Hochschulnetze, Forschungszentren, Ärztevereinigungen und Pharmaindustrie von großem Interesse sind. Der knappe diesbezügliche Hinweis in dem spezifischen Programm GFS-EG erscheint weder ausreichend noch angemessen. Der Ausschuss hält die Kürzung der Haushaltsmittel für das gesamte Programm und insbesondere für die Behandlung radioaktiver Abfälle und die Sicherheit des Spaltmaterials und der Reaktoren für nicht gerechtfertigt. Er erachtet es ferner als wichtig, der Ausildung von Forschern und hochqualifiziertem Personal zweckgebundene Finanzmittel zuzuweisen, um die nukleartechnischen Fachkenntnisse in der Union und in den assoziierten Ländern, insbesondere mit Blick auf die Erweiterung, zu erhalten und auszubauen.

10. Die für die Durchführung der spezifischen Programme vorgeschlagenen Instrumente

10.1. Der Ausschuss hat sich bereits zu den neuen Instrumenten geäußert, die im Rahmenprogramm für die spezifischen themenbezogenen Programme vorgeschlagen werden, und dabei einstimmig darauf hingewiesen, dass

- die Verfahren genauer bestimmt und einer Wirksamkeits- und Praktikabilitätsprüfung unterzogen werden müssen;

- sie durch einige Instrumente des derzeit gültigen fünften Rahmenprogramms ergänzt werden müssen, um die Teilnahme aller interessierten Akteure in erweitertem Maße zu gewährleisten und nicht etwa eine Begrenzung zu bewirken;

- die in den flankierenden Maßnahmen vorgesehenen Verfahren durch Instrumente zur Begleitung und Ausbildung sowie durch Machbarkeits- und sondierende Studien zu verstärken sind;

- der Umfang und die Laufzeit der Projekte so zu gestalten ist, dass alle denkbaren - auch kleineren - Teilnehmer in der Lage sind, an den Programmen teilzunehmen, und sie auch handhaben können;

- ein "Werkzeugkasten" angeboten werden muss, aus dem die Antragsteller auswählen können und der in den Ausschreibungstexten nicht eingeschränkt wird;

- die Möglichkeit, dass "Konsortien für bestimmte Arbeiten oder die Ausweitung ihrer Tätigkeiten selbst Bewerbungsaufforderungen vornehmen können", mit der Bedingung verknüpft werden muss, dass "dies gemäß den Vorschriften der Kommission geschieht, um auf diese Weise Transparenz, Gleichbehandlung und Kohärenz mit den Zielen des Programms zu gewährleisten(17)".

10.1.1. In dieser Hinsicht nimmt der Ausschuss mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass einige der in der Stellungnahme vom 11. Juli 2001 vorgebrachten Vorschläge von der Kommission aufgegriffen wurden, insbesondere bezüglich der Beibehaltung von Instrumenten des fünften Rahmenprogramms - wie zum Beispiel die spezifischen Forschungsprojekte - parallel zu den neuen, für das sechste Rahmenprogramm vorgeschlagenen Instrumenten. Dadurch werden die Möglichkeiten potentieller Interessenten - auch kleinerer Antragsteller - zur Teilnahme an den gemeinschaftlichen Forschungsaktivitäten als Protagonisten des Europäischen Raums für Forschung und Innovation erhöht.

10.1.2. Hinsichtlich der für die verschiedenen Abschnitte der spezifischen Programme vorgesehenen Instrumente muss ein klarer, transparenter und einheitlicher Rahmen für Zugangsmöglichkeiten, Beteiligungsverfahren und finanzielle Beteiligung gefunden werden. Diese müssen sich in jedem Fall mit den Grundsatzpositionen der Kommission in puncto staatliche Forschungsbeihilfen in Einklang befinden.

10.2. In den Vorschlägen zu spezifischen Programmen werden folgende Instrumente vorgesehen

10.2.1. Exzellenznetze

10.2.1.1. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass zu den Kriterien, die den Integrationsgrad von Exzellenznetzen erkennen lassen, auf jeden Fall auch der Grad der Verknüpfung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft gehören sollte. Zu den einschlägigen, in Betracht zu ziehenden Kriterien sollte auch das Spitzenniveau der von Wissenschaft und Unternehmen erbrachten Leistungen gehören, das entschieden zum Erhalt der Dynamik des Instruments der Exzellenznetze beitragen muss. Dadurch soll die Herausbildung "geschlossener Gesellschaften" vermieden werden und es lassen sich vorab festgelegte Zwischenziele fördern, die vom wissenschaftlichen Referenten der Kommission bewertet und überwacht werden können. Ferner ist der Ausschuss fest davon überzeugt, dass zum Teilnehmerkreis der Exzellenznetze, wenn immer dies sinnvoll erscheint, ein aus Industrie- und Nutzerkreisen der Exzellenznetze kommender Partner gehören sollte, insbesondere aus dem KMU-Bereich. Damit soll ihre Einordnung in den Rahmen der offensiven Strategie, wie unter Ziffer 2.8 und 2.9 dieser Stellungnahme beschrieben, gewährleistet werden. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass Auswahl- und Bewertungskriterien immer einem vorab festgelegten Katalog entnommen werden müssen, aus dem sich die Elemente des Arbeitsprogramms und des "Information Package" herausheben sollten. Dabei muss der Notwendigkeit Rechnung getragen werden, die Schaffung neuer sowie aus kleinen und mittleren Einheiten bestehender Exzellenznetze zu fördern. Änderungen von Zielen und Partnern während der laufenden Arbeiten müssen unter Einhaltung größtmöglicher Transparenz und auf der Grundlage gemeinsamer, vorab festgelegter Grundsätze und unter gemeinschaftlicher Überwachung und Kontrolle erfolgen.

10.2.1.2. Der Ausschuss hegt schwerwiegende Zweifel bezüglich des vorgeschlagenen Systems gesamtschuldnerischer und individueller Haftung. Er verweist hier ausdrücklich auf seine Stellungnahme zu den Regeln für die Beteiligung(18). Nach Auffassung des Ausschusses muss schon jetzt eine Entscheidung zwischen den beiden Ansätzen bezüglich der erstattungsfähigen Ausgaben getroffen werden: Negativliste gemäß dem Vorschlag für das sechste Rahmenprogramm oder Positivliste gemäß den Regeln für staatliche Beihilfen zu FTED-Vorhaben.

10.2.1.3. Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass die für jede Haushaltslinie einzurichtenden Verwaltungsunterausschüsse bei der abschließenden Bewertung im Hinblick auf die Annahme der eingereichten Anträge und bei Änderungen in puncto Exzellenznetze beteiligt werden müssen.

10.2.2. Integrierte Projekte

10.2.2.1. Der Ausschuss nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Umfang der integrierten Projekte keinen Ausschlussgrund mehr darstellt und dass der Aspekt der kritischen Masse für die integrierten Projekte nicht mehr auf quantitativer, sondern auf qualitativer Grundlage bewertet wird, wenngleich jede Willkür vermieden werden muss. Nach Auffassung des Ausschusses muss auch bei integrierten Projekten das Konsortium starke Synergien zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen erzielen, wobei kleinere Einheiten wie KMU und Endanwender voll und ganz beteiligt werden müssen. Unter diesem Aspekt müssten bei jedem integrierten Projekt Partner aus der Wissenschaft, aus dem KMU-Bereich und dem Bereich der Anwender als Antragsteller vertreten sein.

10.2.2.2. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass das Instrument des integrierten Projekts aus Gründen erhöhter Anwendbarkeit und Flexibilität einen speziell kleineren Einheiten gewidmeten Typus von integrierten Kleinprojekten beinhalten muss. Diesen müsste ein Großteil der ca. 15 % der in den vorrangigen Themenbereichen für KMU vorgesehenen Mittel zufließen; sie müssten eine etwas begrenztere Laufzeit (2-3 Jahre) und eine geringere Anzahl von Partnern (zwei Einheiten aus zwei unterschiedlichen Ländern) haben, und die entsprechenden Bewerbungsaufforderungen müssten speziell auf sie abgestimmt werden.

10.2.2.3. Die genau definierten, mess- und quantifizierbaren Ziele der integrierten Projekte müssen nach Auffassung des Ausschusses über Elemente verfügen, die möglichst eindeutige Vorhersagen bezüglich des anwendungsorientierten Innovationspotentials der im Zuge der Projektarbeit gewonnenen Kenntnisse und Erkenntnisse ermöglichen (z. B. neue Aktivitäten oder Ausbau bereits bestehender Aktivitäten, Spin-off-Aktivitäten, Gründungen innovativer Unternehmen, auch zur Wissensvermarktung). Wie im Falle der Exzellenznetze müssen die Auswahl- und Bewertungskriterien einem vorab zusammengestellten Katalog entnommen werden, der auf den einschlägigen Rechtsverordnungen beruht. Im Falle von Änderungen in puncto Zielsetzung und Zusammensetzung der integrierten Projekte ist auf gemeinschaftlicher Ebene größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.

10.2.3. Projekte der Kollektivforschung

10.2.3.1. Der Ausschuss bekräftigt seine umfassende Zustimmung zu dem neuen Instrument. Es sollte nicht nur im Bereich der für die horizontalen Maßnahmen unter Beteiligung von KMU vorgesehenen Haushaltslinien zur Verfügung stehen, sondern auch für die Durchführung weiterer spezifischer Haushaltslinien des Programms "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" und insbesondere für die vorrangigen Themenbereiche und die spezifischen Maßnahmen zur Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich dieser Haushaltslinien. Dieses Instrument sollte nach Auffassung des Ausschusses ebenfalls im Bereich der Haushaltslinie zu "Schnittstellen der Forschung/regionale Initiativen im Bereich Forschung und Innovation" im Rahmen des spezifischen Programms "Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums" eingesetzt werden.

10.2.3.2. Der Ausschuss ist ferner der Auffassung, dass unter der - auszubauenden - Haushaltslinie "Horizontale Forschungsmaßnahmen unter Beteiligung der KMU" ein adäquater Anteil der Mittel für die Durchführung mithilfe dieses Instruments reserviert werden sollte.

10.2.4. Projekte der Kooperationsforschung

10.2.4.1. Der Ausschuss begrüßt die Beibehaltung dieses Instruments, das sich in den vorhergegangenen Rahmenprogrammen bereits als nützlich erwiesen hat. Er ist der Auffassung, dass der Einsatz dieses Instruments auf die Ausführung aller Haushaltslinien des Programms "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" ausgedehnt werden sollte, insbesondere bei der Finanzierung themenbezogener Aktivitäten und der Tätigkeiten internationaler Zusammenarbeit, bei denen der Ausschuss die Unterstützung von CRAFT-International befürwortet. Wie bereits in der Stellungnahme zu den Regeln für die Beteiligung zum Ausdruck gebracht(19), unterstreicht der Ausschuss ferner seine Empfehlung, geeignete Maßnahmen zur Vereinfachung des Verfahrens der Einreichung der Unterlagen zu ergreifen. Er fordert zur Erarbeitung eines Aktionsplans für die Entwicklung vereinfachter Verfahren auf, wie zum Beispiel die Dezentralisierung der Vorauswahlinstrumente und die Gewährung von Globalzuschüssen an zwischengeschaltete Einrichtungen.

10.2.5. Beteiligung an gemeinsam durchgeführten nationalen Programmen (gemäß Artikel 169 EG-Vertrag)

10.2.5.1. Gemeinsam durchgeführte nationale Forschungsprogramme zu den prioritären Forschungsbereichen des sechsten Rahmenprogramms umfassen die Erstellung harmonisierter Arbeitsprogramme, die Koordinierung der Mittelzuweisung, eine Neuorientierung bestimmter Maßnahmen im Interesse einer erhöhten Komplementarität und die Veröffentlichung gemeinsamer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen(20).

10.2.5.2. Der Ausschuss, der sich hierzu bereits in seiner Stellungnahme zu den Vorschlägen zum Rahmenprogramm (insbesondere unter Ziffer 7.4.5 ff.) äußerte, verweist auf seine diesbezüglichen Ausführungen(21).

10.2.6. Gezielte spezifische Forschungsprojekte

10.2.6.1. Diese Projekte sind genauso strukturiert wie die derzeitigen Projekte des fünften Rahmenprogramms (1998-2002). Nach Auffassung des Ausschusses müssen sie zusätzlich zu den bereits erwähnten Instrumenten integraler Bestandteil der parallel angebotenen Optionen sein, die in jeder Bewerbungsaufforderung bezüglich der Durchführung des Programms in den vorrangigen Themenbereichen aufgeführt werden. Der Ausschuss schätzt es als positiv und fortschrittlich ein, dass die Durchführungsinstrumente in Konkurrenz zueinander angeboten werden, da sich auf diese Weise die tatsächliche Wirksamkeit und der Grad der Anpassung dieser Instrumente an die Bedürfnisse öffentlicher und privater Anwender besser messen lassen. Letztere sind ja die allerwichtigsten Akteure bei der Verwirklichung des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Anwendung im Sinne der Umsetzung der Strategie von Lissabon und im Sinne der Realisierung des integrierten Raums der Forschung und Innovation in Europa.

10.2.6.2. Wenngleich der Ausschuss der Idee zustimmt, die neuen Netzwerke der Spitzenforschung und die integrierten Projekte "ab Beginn der Programme in jedem Themenbereich" einzusetzen, so ist er doch der Auffassung, dass alle oben beschriebenen Instrumente bei der Durchführung des spezifischen Programms "Integration und Stärkung des europäischen Forschungsraums" parallel angeboten werden müssen. Denn dann können sich die besten und benutzerfreundlichsten Instrumente, die den Bedürfnissen der Programmteilnehmer am ehesten entsprechen, durchsetzen - und nicht diejenigen, die den Erwartungen der EU-Verantwortlichen für Programme und deren Ausschreibungen gerecht werden.

10.3. Weitere Instrumente

10.3.1. Folgende weitere Instrumente werden u. a. zur Durchführung der spezifischen Programme vorgeschlagen:

- Koordinierungsmaßnahmen;

- spezifische flankierende Maßnahmen;

- gezielte spezifische Innovationsprojekte;

- Integrierte Infrastrukturinitiativen;

- Maßnahmen zur Förderung und Stärkung der Humanressourcen sowie der Mobilität.

10.3.2. Nach Auffassung des Ausschusses müsste im Bereich der Durchführungsinstrumente für das zweite spezifische Programm "Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums" auch ein spezifisches Instrument "Betreuungsprojekte" - insbesondere zur Unterstützung kleinerer Einheiten bei den Forschungs- und Innovationsinitiativen - vorgesehen werden. Damit soll der Aufschluss zum Spitzenbereich und zur gleichberechtigten Teilnahme vor allem an den integrierten Projekten und in transregionalen Exzellenznetzen beschleunigt werden.

10.3.3. Was den Bereich der Maßnahmen zur Förderung und Stärkung der Humanressourcen sowie der Mobilität betrifft, so ist der Ausschuss der Ansicht, dass vordringlichstes Ziel dieser Maßnahmen die Verknüpfung von Wissenschaft und Wirtschaft sein muss und dass sie auf die Anwerbung von - vor allem jungen - Spitzenforschern aus Europa und aus Drittstaaten abzielen müssen. Ein konsistenter Teil der vorgesehenen Mittel sollte für die vorrangigen Themenbereiche(22) eingesetzt werden. Ferner sollten einfache und dezentralisierte Verfahren in Nähe zu den potentiellen Anwendern vorgesehen werden.

10.3.4. Bezüglich der integrierten Infrastrukturinitiativen stimmt der Ausschuss der Förderung von Netzwerkaktivitäten zu, die mit flankierenden Maßnahmen oder Forschungsaktivitäten verbunden sind, wodurch die Finanzierung neuer Infrastrukturen sowie der Ausbau bestehender kleinerer Infrastrukturen gewährleistet wird. Die Verknüpfung mit dem Projekt GEANT, dem fast ein Drittel der Gemeinschaftsmittel dieser Haushaltslinie zukommt, müsste in jedem Fall fester Bestandteil der spezifischen flankierenden Maßnahmen sein.

10.3.5. Bezüglich der Koordinierungsmaßnahmen und der weiteren spezifischen flankierenden Maßnahmen, die sich auf das erste wie das zweite spezifische Programm sowie auf das Programm zur Koordinierung und Kohäsion der Politiken sowie zur Verbreitung strategischen Wissens beziehen, ist der Ausschuss folgender Meinung: Die Beteiligungsmodalitäten für diese Maßnahmen müssen präzisiert werden und sie dürfen sich keinesfalls auf die Veranstaltung von Konferenzen und Versammlungen sowie auf die Bildung von Expertengremien beschränken.

10.3.6. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass solche Maßnahmen von grundlegender strategischer und operativer Bedeutung sind. Und zwar sowohl für die Verwirklichung des integrierten Raums der Forschung und Innovation und seine harmonische Entwicklung als auch als Grundlage für dessen verantwortungsbewusste und umsichtige Vorausplanung mit Blick auf das siebte Rahmenprogramm 2006-2010 und die anschließende weitere Planung der gemeinschaftlichen Maßnahmen. Nach Auffassung des Ausschusses könnten zu den spezifischen flankierenden Maßnahmen Zuwendungen nicht nur für neue Infrastrukturen in der Forschung, sondern auch für Machbarkeitsstudien und für sondierende Projekte kleinerer Forschungseinheiten gehören. Dadurch soll deren Teilnahme am Rahmenprogramm erleichtert werden, insbesondere dann, wenn sie in Gebieten in äußerster Randlage und in den Beitrittsländern angesiedelt sind.

11. Die Verwaltung (Governance) der spezifischen Programme

11.1. Das sechste Rahmenprogramm birgt einige bedeutsame Neuerungen sowohl hinsichtlich der Zielsetzungen und der Konzeption als auch in seinem Aufbau und bei den Instrumenten und Verfahren zu seiner Umsetzung. Diesem Programm kommt die Funktion des Katalysators eines umfassenden Integrationsprozesses zu, es verknüpft die verschiedenen öffentlichen und privaten, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Elemente der europäischen Forschung, verbindet die nationalen und regionalen, gemeinschaftlichen und europäischen Anstrengungen auf diesem Gebiet und macht eine starke Interdependenz der unterschiedlichen Entscheidungsebenen erforderlich.

11.2. Nach Überzeugung des Ausschusses muss die Kommission auf ein gut strukturiertes und genau definiertes System von Verwaltungs- und Beratungseinrichtungen zurückgreifen können. Mit diesem muss sie sich verknüpfen und austauschen können sowie gemeinsame Entscheidungen und Grundsätze vertreten bezüglich der Umsetzung der spezifischen Programme eines Rahmenprogramms, das auf die Schaffung eines integrierten Raums für Forschung und Innovation in Europa abzielt. Aufgrund seiner Natur muss dieser unterschiedliche Akteure der Mitgliedstaaten, der Beitrittsländer und der assoziierten Länder umfassen.

11.3. In diesem Zusammenhang muss nach Ansicht des Ausschusses die Präsenz von Regierungs-Programmausschüssen, des Europäischen Regierungssachverständigenausschusses für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST), der unabhängigen Einrichtung aus Vertretern der Wissenschaft und der Wirtschaft (EURAB) sowie der Europäischen Beratungsgruppen für Industrie und Forschung (EAG) als proaktive und interaktive Unterstützung der Maßnahmen der Kommission dienen können. Ziel ist dabei, ein transparentes, harmonisches, kohärentes und kompaktes Zusammenwirken aller Schlüsselelemente des europäischen Forschungs- und Innovationssystems zu gewährleisten. Was die GFS betrifft, so hält es der Ausschuss für angezeigt, dass die entsprechenden Verwaltungsräte der Institute auch als Aufsichtsorgane fungieren und auch die Beobachtungsstellen der anderen europäischen Institutionen - einschließlich Wirtschafts- und Sozialausschuss - umfassen können.

11.4. Was die Programmverwaltungsorgane betrifft, so spricht sich der Ausschuss für einen horizontalen Ausschuss pro spezifisches Programm aus, der in einer Gesamtschau die verschiedenen Maßnahmen des jeweiligen Programms koordinieren kann. Dadurch wird diesem Ausschuss und den entsprechenden Unterausschüssen für jede Maßnahme in dem thematischen Bereich - und bei Bedarf auch in den thematischen Unterbereichen - eine zentrale Rolle beigemessen. Nach Auffassung des Ausschusses stellen diese Gremien den wichtigsten Ort dar, an dem sich in jedem Bereich der Wissenschaft und der Technologie ein realer europäischer Forschungsraum herausbildet, dessen Entwicklungsgrundlagen in der Aufgabenteilung und in der Zusammenarbeit zu finden sind.

11.5. Der Ausschuss ist deshalb der Auffassung, dass die Aktionsbereiche und Zuständigkeiten dieser Ausschüsse genau definiert sein sollten. Ihre Arbeitsweise muss auf folgenden Kriterien beruhen: sie verfügen über vorab festgelegte Sitzungsordnungen, ihre Zusammensetzung hängt ab von den einzelnen thematischen Haushaltslinien innerhalb eines jeden einzelnen Programms, sie treffen sich regelmäßig und haben nicht nur eine beratende Funktion, sondern können auch mitentscheiden, insbesondere bezüglich der Festlegung der Arbeitsprogramme, der Informationspakete, der Bewerbungsaufforderungen und der Bewertung der eingereichten Vorschläge sowie der Leitfäden für die Anwender.

11.6. Bezüglich der Aufgabe und der Funktionen eines neuen CREST bei der Umsetzung des sechsten Rahmenprogramms ist der Ausschuss der Auffassung, dass diese bereits vor mehreren Jahrzehnten geschaffene Einrichtung aufgewertet und mit größerem Einfluss ausgestattet werden müsste, um ihrer wichtigen Aufgabe als Mittler und Bindeglied zwischen den themenspezifischen Akteuren und Experten auf EU-, einzelstaatlicher und regionaler Ebene gerecht werden zu können. Ziel ist dabei die Schaffung eines integrierten Raums der Forschung und Innovation. Zu diesem Zweck müsste sich das neue CREST auch in Fachgruppen für die verschiedenen thematischen Einzel-Bereiche des Rahmenprogramms untergliedern und die Integration von Gemeinschaftsebene und nationaler/regionaler Ebene fördern.

11.7. Was die Europäischen Beratungsgruppen (EAG) betrifft, so ist der Ausschuss der Auffassung, dass sie für jede Haushaltslinie innerhalb der spezifischen Programme eingerichtet werden müssen. Dabei müsste abgezielt werden auf die volle Einbeziehung von Wissenschaft und Wirtschaft, der KMU sowie der Zwischen- und Endanwender in die fortschreitende Umsetzung des sechsten Rahmenprogramms, auch im Hinblick auf das siebente Rahmenprogramm. Die Beratungsgruppen müssen ferner Kontakte und Verbindungen aufnehmen zu der jüngst geschaffenen Einrichtung EURAB. Dessen Aufgaben und Funktionen müssten genauer bestimmt werden und die Arbeiten dieser Einrichtung müssen auf transparente, auch in der Öffentlichkeit wahrnehmbare Weise durchgeführt werden.

Brüssel, den 30. Mai 2002.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

(1) ABl. C 155 vom 29.5.2001.

(2) ABl. C 48 vom 21.2.2002.

(3) Vgl. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament SEK(2002) 105 endg. vom 30. Januar 2002.

(4) Vgl. Stellungnahme des WSA betreffend die Regeln für die Teilnahme am sechsten Rahmenprogramm, ABl. C 94 vom 18.4.2002.

(5) Vgl. ABl. C 48 vom 21.2.2002.

(6) ABl. C 260 vom 17.9.2001, Ziffer 4.1.1.1.

(7) Vgl. Stellungnahme CES 1425/2001 vom 21. Februar 2002 in ABl. C 94 vom 18.4.2002 und neue Stellungnahme in Arbeit.

(8) Der Ausschuss erarbeitet momentan eine ergänzende Stellungnahme zur Energieforschung.

(9) ABl. C 260 vom 17.9.2001, Ziffer 1.1 und 7.3.2.

(10) Genetisch veränderte Organismen.

(11) Vgl. Stellungnahme CES 192/2002 vom 20.2.2002, veröffentlicht in ABl. C 94 vom 18.4.2002.

(12) Vgl. Stellungnahme CES 185/2002 in ABl. C 94 vom 18.4.2002.

(13) ABl. C 221 vom 7.8.2001.

(14) ABl. C 260 vom 17.9.2001, Ziffern 11.4, 11.4.1, 11.4.2, 11.4.3.

(15) ABl. C 221 vom 7.8.2001.

(16) ABl. C 260 vom 17.9.2001.

(17) Vgl. WSA-Stellungnahme in ABl. C 94 vom 18.4.2002.

(18) Vgl. WSA-Stellungnahme in ABl. C 94 vom 18.4.2002, Ziffern 3.2.5, 3.2.5.1 und 3.2.5.2.

(19) WSA-Stellungnahme in ABl. C 94 vom 18.4.2002.

(20) Vgl. KOM(2002) 43 (DE), S. 98.

(21) ABl. C 260 vom 17.9.2001.

(22) ABl. C 260 vom 17.9.2001.

Top