IDW: Stellungnahme zur Frage der Verfassungswidrigkeit von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ist der Auffassung, dass eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften unter analoger Anwendung des § 6 Abs. 5 S. 3 EStG zum Buchwert zu erfolgen hat. Nur sofern dieser Ansicht nicht gefolgt werden kann, stellt die fehlende gesetzliche Möglichkeit einer solchen Buchwertfortführung nach Ansicht des IDW einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG dar. Jedoch hält das IDW eine normerhaltende verfassungskonforme Auslegung des § 6 Abs. 5 S. 3 EStG für möglich. Mit Schreiben vom 25.2.2021, das unter www.idw.de abrufbar ist, hat das IDW diese Auffassung gegenüber dem BVerfG vorgetragen. Darin nimmt das IDW Stellung zur Frage des Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses des BFH vom 10.4.2013 – I R 80/12, ob § 6 Abs. 5 S. 3 EStG 1997 i. d. F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes insoweit gegen den allgemei-nen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als hiernach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nicht zum Buchwert möglich ist.

(IDW Aktuell vom 2.3.2021)