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BFH: Wiederaufleben einer Steuerforderung nach § 144 Abs. 1 InsO

Der BFH hat mit Urteil vom 14.12.2021 – VII R 15/19 – entschieden:

1. Bei einer Streitigkeit darüber, ob eine erloschene Abgabenschuld nach § 144 Abs. 1 InsO rückwirkend wieder aufgelebt ist, handelt es sich um eine Streitigkeit über die Verwirklichung eines Steueranspruchs i.S. von § 218 Abs. 2 AO.

2. § 144 Abs. 1 InsO setzt auch bei einem in einem Drei-Personen-Verhältnis geschlossenen Vergleich voraus, dass die Leistung anfechtbar war.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2022-979-1